Was ist die Niederlassungserlaubnis für Blaue-Karte-Inhaber?
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie brauchen die Blaue Karte nicht, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Die Blaue Karte hilft aber, die Niederlassungserlaubnis schneller zu bekommen.
Die Niederlassungserlaubnis für Blaue-Karte-Inhaber bietet noch weitere Vorteile im Vergleich zur befristeten Blauen Karte. Mit der Niederlassungserlaubnis sind Sie im Gegensatz zur Blauen Karte nicht mehr an Ihren Arbeitgeber gebunden und genießen viele Vorteile, wie zum Beispiel soziale Sicherheit und die Möglichkeit, sich innerhalb der EU frei zu bewegen.
Welche Vorteile bietet die Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis bietet viele Vorteile gegenüber der Blauen Karte. Sie ist unbefristet, weshalb Sie keine Verlängerungen mehr beantragen müssen. Zudem haben Sie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie den Arbeitgeber wechseln oder sich selbstständig machen können. Diese Vorteile machen die Niederlassungserlaubnis besonders attraktiv für langfristige Planungen in Deutschland.
Unterschied zwischen Niederlassungserlaubnis und Blue Card
Die Blaue Karte EU und die Niederlassungserlaubnis sind zwei unterschiedliche Aufenthaltstitel. Die Blaue Karte wird für hoch qualifizierte Ausländer vergeben und ist zeitlich begrenzt. Sie ist an den Arbeitgeber und die konkrete Tätigkeit gebunden. Gesetzlich ist die Blaue Karte in § 18g AufenthG geregelt.
Die Niederlassungserlaubnis hingegen ist unbefristet und ermöglicht damit eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland, ohne an bestimmte Arbeitsbedingungen gebunden zu sein. Die Niederlassungserlaubnis ist in § 9 AufenthG definiert.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte
Um die Niederlassungserlaubnis als Inhaber der Blauen Karte nach § 18c Abs. 2 AufenthG zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie seit mindestens 21 oder 27 Monaten im Besitz der Blauen Karte sein. Ohne Blaue Karte müssen Sie normalerweise 5 Jahre warten, bis Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen dürfen.
Gut zu wissen: Die unbefristete Niederlassungserlaubnis muss beantragt werden, solange Ihre Blaue Karte noch gültig ist. Spätestens 8 Wochen, bevor die Blaue Karte abläuft, oder sobald der Anspruch auf Niederlassungserlaubnis besteht, sollte ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte nach 27 Monaten
Normalerweise können Sie die unbefristete Niederlassungserlaubnis dann beantragen, wenn Sie seit 27 Monaten die Blaue Karte besitzen. Zudem müssen Sie vorweisen,
- dass Sie weiterhin in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen zu sichern,
- dass Sie eine entsprechende Beschäftigung nach § 18g AufenthG ausüben,
- dass Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung bezahlt haben,
- dass Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
- und dass Sie einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) haben.
Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte nach 21 Monaten
Wenn Sie die Blaue Karte und ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) haben, können Sie bereits nach 21 Monaten Aufenthalt in Deutschland die Niederlassungserlaubnis beantragen. Das bedeutet, dass Sie noch schneller in den Genuss der Vorteile einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kommen können.
Voraussetzung ist auch hier, dass Sie in diesem Zeitraum durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Anforderungen gemäß § 18c Abs. 2 AufenthG erfüllen.
Antrag auf die Niederlassungserlaubnis für Blaue-Karte-Inhaber
Der Antrag auf die Niederlassungserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin bei der Behörde zu vereinbaren, da die Bearbeitungszeit variieren kann. Mit der Blue Card Niederlassungserlaubnis können Sie langfristig in Deutschland bleiben.
Wie viel kostet die Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte?
Die Kosten für die Niederlassungserlaubnis sind nicht immer gleich hoch. Sie ändern sich, je nach Ihrer persönlichen Situation und den Voraussetzungen, die Sie erfüllen. Normalerweise kostet der Erhalt der Niederlassungserlaubnis 113 € (§ 44 AufenthV).
Wenn Sie jedoch nach § 18c Abs. 3 AufenthG als hoch qualifiziert eingestuft wurden, erhöht sich die Gebühr auf 147 €.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Antrag auf die Blue Card Niederlassungserlaubnis benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Antrag für die Niederlassungserlaubnis
- Identitätsdokument (z. B. Reisepass) & Blau Karte EU
- aktuelles Biometrisches Foto
- Einkommensnachweis & Arbeitsvertrag
- Miet- oder Kaufvertrag & Krankenversicherung
- Sprachzertifikat (A1 oder B1) & Grundkenntnisse des deutschen Rechts und der Gesellschaftsordnung
Um einen Überblick darüber zu behalten, ob Sie bereits alle Unterlagen gesammelt haben, laden Sie sich am besten unsere Checkliste herunter und drucken Sie sie aus.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Blaue-Karte-Inhabern
Für Ehepartner von Besitzern der Blauen Karte gibt es spezielle Regelungen, die den Aufenthalt in Deutschland erleichtern. Mit der Blauen Karte kommen Sie schneller in die Niederlassungserlaubnis, wodurch auch Ihr Ehepartner schon nach 3 Jahren in die Niederlassungserlaubnis kann.
Die Voraussetzungen dafür (§ 9 Abs. 3a AufenthG) sind, dass …
- … der Ehepartner über eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c verfügt und den Lebensunterhalt für die gesamte Familie sichern kann.
- … Sie in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben.
- … Sie seit 3 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- … Sie mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige einer Person mit Blauer Karte bietet damit gleich mehreren Personen eine Perspektive in Deutschland. Denn auch Eltern eines Besitzers der Blauen Karte haben Vorteile:
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 erstmals die Blaue Karte oder die Niederlassung nach § 18c Abs. 3 AufenthG bekommen haben, können Ihre Eltern nach § 36 Abs. 3 AufenthG nach Deutschland kommen. Dieser Vorteil gilt auch für die Eltern des Ehepartners, wenn dieser dauerhaft in Deutschland lebt.
Niederlassungserlaubnis vs. Blue Card: Was ist besser?
Wenn Sie die Blaue Karte bereits besitzen und sich fragen, ob die Niederlassungserlaubnis für Sie sinnvoll ist, sollten Sie sich fragen, was Ihre genauen Ziele sind. Wenn Sie planen, lange in Deutschland zu bleiben und mehr Flexibilität in Ihrem Berufsleben zu haben, zahlt sich ein Antrag auf die Niederlassungserlaubnis jedenfalls aus. Sie ermöglicht Ihnen einen unbefristeten Verbleib in Deutschland, ohne Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber.
Die Blaue Karte hingegen bietet lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die Sie jedoch sofort erhalten können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie also Anspruch auf die Blaue Karte haben, sollten Sie sie immer beantragen, da Sie so viel schneller zur Niederlassungserlaubnis kommen.
Von der Blauen Karte zur Niederlassungserlaubnis
Der Übergang von der Blauen Karte zur Niederlassungserlaubnis ist relativ unkompliziert, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Nach 21 oder 27 Monaten können Sie den Antrag stellen. Der Vorteil ist, dass Sie nach Erhalt der Niederlassungserlaubnis dauerhaft in Deutschland bleiben können, ohne an spezifische Arbeitsverträge gebunden zu sein. Die Blaue Karte EU Niederlassungserlaubnis ist ein einfacher Weg, um langfristig in Deutschland zu bleiben.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte
Was sind die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte EU?
Um die Niederlassungserlaubnis als Inhaber der Blauen Karte nach §18c Abs. 2 AufenthG zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Blaue Karte seit 21 oder 27 Monaten
- weiterhin gesicherter Lebensunterhalt
- Beschäftigung nach § 18g AufenthG
- Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1 bzw. B1)
- Einbürgerungstest
Kann ich mit der Blauen Karte die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten?
Ja, wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse, also mindestens Sprachlevel B1 haben, können Sie mit der Blauen Karte bereits nach 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen der Niederlassungserlaubnis und der Blue Card?
Die Blue Card ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die Sie an einen Arbeitgeber bindet. Sobald Sie die Niederlassungserlaubnis haben, können Sie unbefristet in Deutschland bleiben und dürfen die Arbeit wechseln, ohne eine Genehmigung der Ausländerbehörde zu benötigen.
Kann ich die Niederlassungserlaubnis mit der Blauen Karte nach 27 Monaten beantragen?
Ja, wenn Sie die Blaue Karte seit 27 Monaten besitzen und einfache Sprachkenntnisse (mindestens A1) haben, können Sie schon nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wann kann die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige eines Blaue-Karte-Inhabers beantragt werden?
Mit der Blauen Karte können Sie schneller in die Niederlassungserlaubnis nach § 18c wechseln. Dadurch können Ehepartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis diese bereits nach 3 Jahren beantragen. Auch Ihre Eltern und die Ihres Ehepartners können nach Deutschland kommen, vorausgesetzt Sie haben die Blaue Karte oder Niederlassungserlaubnis § 18c Abs. 3 AufenthG erstmals nach dem 1. März 2024 bekommen.