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Eine Gruppe von vier Studenten unterschiedlicher ethnischer Herkunft arbeitet gemeinsam an einem Projekt in einem hellen Klassenzimmer. Ein afroamerikanischer Mann im roten Karohemd und eine kaukasische Frau in einer blauen Jeansjacke diskutieren lächelnd über ein Lehrbuch, während andere Studenten neben ihnen ebenfalls engagiert teilnehmen. Diese Szene illustriert die internationale Zusammenarbeit von Studierenden, die möglicherweise mit einem Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG in Deutschland studieren.

§ 16b AufenthG: Vom Studium zur Niederlassungserlaubnis

Herzlich willkommen zu unserem Ratgeber über § 16b AufenthG! Wenn Sie als internationaler Studierender in Deutschland sind, spielt § 16b des Aufenthaltsgesetzes eine zentrale Rolle für Ihren Aufenthalt und Ihre Zukunftschancen im Land. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigen Details – von den Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis bis zu den Perspektiven auf eine Niederlassungserlaubnis nach Ihrem Studium. Wir bieten Ihnen präzise Informationen und praktische Tipps, um Ihr Studium optimal zu nutzen und eine solide Basis für Ihre weitere Karriere in Deutschland zu schaffen. Erfahren Sie, wie Sie die Weichen für einen erfolgreichen Aufenthalt stellen können!

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • § 16b AufenthG ermöglicht internationalen Studierenden ein Vollzeitstudium in Deutschland an staatlich anerkannten Hochschulen.
  • Die Aufenthaltserlaubnis kann für studienvorbereitende Maßnahmen und Pflichtpraktika erteilt und verlängert werden.
  • Ab 1. März 2024 dürfen Studierende bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten, statt der früheren 120/240 Tage.
  • Der Weg zur Niederlassungserlaubnis erfordert eine qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium und den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts.
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Einführung in § 16b AufenthG

§ 16b AufenthG bildet die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an internationale Studierende in Deutschland. Diese Regelung ermöglicht es Studierenden aus Nicht-EU-Staaten, ein Vollzeitstudium an staatlich anerkannten Hochschulen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen aufzunehmen.

Was ist § 16b AufenthG?

Paragraph 16b des AufenthG wurde zuletzt am 16. August 2023 überarbeitet und tritt am 1. März 2024 in Kraft. Er regelt die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für internationale Studierende in Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG wird zum Zweck des Vollzeitstudiums erteilt und umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen sowie das Absolvieren von Pflichtpraktika. Diese Regelung ermöglicht es den Studierenden, sich auf das Studium vorzubereiten, indem sie an Sprachkursen teilnehmen oder ein Studienkolleg besuchen, sofern dies für die Zulassung zum Studium erforderlich ist.

Wer erhält das Aufenthaltsrecht 16b?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b wird erteilt, wenn der Studierende von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu einem Vollzeitstudium zugelassen wurde. Diese Erlaubnis ist in der Regel auf zwei Jahre begrenzt, kann jedoch verlängert werden, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt sind und der Studienfortschritt dies rechtfertigt. Während des Studiums dürfen die Studierenden einer begrenzten Anzahl an Arbeitstagen nachgehen, was ihnen ermöglicht, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich finanziell zu unterstützen.

Warum gibt es den Aufenthaltstitel zum Studium?

Der Aufenthaltstitel zum Studium nach § 16b AufenthG dient nicht nur der Bildungsförderung internationaler Studierender, sondern auch der kulturellen und wissenschaftlichen Bereicherung Deutschlands. Durch diese Regelung werden internationale Talente angezogen, die zur Vielfalt auf dem Campus und im Land beitragen. Die Möglichkeit, in Deutschland zu studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln, macht das Land zu einem attraktiven Ziel für Studierende aus aller Welt.

Diverse Studenten unterhalten sich. Alt-Text: Vier junge Studenten verschiedener ethnischer Herkunft diskutieren intensiv über Notizen und Lehrmaterialien. Eine junge Frau mit dunkellockigem Haar und ein Mann mit Bart und Sonnenbrille stehen im Vordergrund und scheinen konzentriert ein Problem zu erörtern, während zwei weitere Studentinnen neben ihnen aufmerksam zuhören. Sie befinden sich vor einem historischen Gebäude, vermutlich auf einem Universitätscampus.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und die damit verbundenen Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG nutzen möchten, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland gut unterstützt und vorbereitet sind.

Akademische Zulassungsbedingungen

Sie müssen von einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland zu einem Vollzeitstudium zugelassen worden sein. Zu Ihren akademischen Voraussetzungen gehören:

  • Vollzeitstudium: Ihr Studium muss in Vollzeit erfolgen.

  • Studienvorbereitende Maßnahmen: Einschließlich des Besuchs von Sprachkursen und Studienkollegs, falls diese für Ihre Zulassung erforderlich sind.

  • Sprachkenntnisse: Sie müssen ausreichende Kenntnisse in der Ausbildungssprache vorweisen, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Zulassungsentscheidung geprüft wurden.

Finanzielle Nachweise für die Aufenthaltserlaubnis

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit während Ihres Aufenthalts in Deutschland nachweisen können. Erforderliche Nachweise umfassen:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Dies kann durch Eigenkapital, Stipendien, Verpflichtungserklärungen oder Sperrkonten belegt werden.

  • Kosten und Gebühren: Für die Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen bestimmte Gebühren an, die sich je nach Aufenthaltsdauer unterscheiden.

Gesundheitliche und rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen über einen gültigen Krankenversicherungsschutz verfügen und dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen. Weiterhin erforderlich sind:

  • Identitätsnachweis: Ein gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument.

  • Gesundheitsversicherung: Nachweis über eine Krankenversicherung, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist.

Widerruf und Wechselmöglichkeit des Studiums

Es kann Situationen geben, in denen Ihre Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Umständen, die Sie nicht zu vertreten haben, widerrufen oder nach § 7 Abs.2 AufenthG zurückgenommen werden muss. Dazu gehören kann beispielsweise, dass ihr Studium nicht mehr als für § 16b AufenthG anerkanntes Studium in Vollzeit angesehen wird. 

Sie haben dann nach § 16b Abs.7 AufenthG 9 Monate Zeit, Ihren Studiengang zu wechseln oder eine neue Zulassung bei einer anderen Bildungseinrichtung zu beantragen, falls dies aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, notwendig sein sollte.

Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörde in solchen Fällen informiert wird und entsprechende Verfahrensweisen eingehalten werden:

  • Antragsverfahren: Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf Ihres Visums oder der visafreien Aufenthaltszeit beantragt werden.

  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde variieren (Beispiel Ausländerbehörde Cottbus circa 8 Wochen). 

Studentenjob: Eine freundliche Kellnerin mit lockigem Haar und einer schwarzen Schürze akzeptiert eine mobile Zahlung von einem jungen Mann, der an einem Außentisch eines Cafés sitzt. Eine junge Frau sitzt ihm gegenüber und lächelt, während sie ihr Gespräch genießen. Sie befinden sich auf einer belebten Stadtstraße mit historischen Gebäuden im Hintergrund.

Arbeitsmöglichkeiten während des Studiums

Die Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten, ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG, der sowohl finanzielle Unabhängigkeit als auch wertvolle Berufserfahrung für internationale Studierende in Deutschland bietet. Ab dem 1. März 2024 gibt es eine bedeutende Änderung, die Studierenden mehr Flexibilität in ihren Arbeitsmöglichkeiten bietet.

Regeln für die studentische Arbeit mit § 16b AufenthG

Seit dem 1. März 2024 dürfen Sie als internationaler Studierender bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Diese Änderung stellt eine Erweiterung gegenüber den früheren Regelungen dar, bei denen die Arbeit auf 120 volle Tage oder 240 halbe Tage beschränkt war. Diese Neuregelung ermöglicht es Ihnen, Ihre finanziellen Ressourcen zu erweitern und gleichzeitig wertvolle Arbeitserfahrung in Deutschland zu sammeln.

Die wichtigsten Punkte zu den Regeln sind:

  • Vollzeitäquivalent: 140 volle Tage oder 280 halbe Tage.

  • Flexibilität: Möglichkeit zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während des Semesters oder einer Vollzeitbeschäftigung in den Semesterferien.

  • Keine Beschränkungen in der Ferienzeit: Sie dürfen in den Semesterferien uneingeschränkt arbeiten.

Auswirkungen der Arbeit auf die Aufenthaltserlaubnis

Die Möglichkeit zu arbeiten, während Sie in Deutschland studieren, ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern beeinflusst auch positiv Ihre Aufenthaltserlaubnis:

  • Integration und Netzwerkbildung: Durch Arbeitserfahrung in Deutschland können Sie Ihr soziales und professionelles Netzwerk erweitern, was langfristig Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Verbleib im Land verbessern kann.

  • Praxiserfahrung: Die Arbeitserfahrung während des Studiums kann entscheidend für Ihre berufliche Entwicklung sein und Ihnen praktische Einblicke in Ihr Studienfeld bieten.

  • Einkommen: Zusätzliches Einkommen kann helfen, Ihren Lebensunterhalt ohne ständige finanzielle Sorgen zu bestreiten und Ihre Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wie Stipendien oder familiärer Unterstützung zu reduzieren.

Sie können neben Ihrem Studium jetzt 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (NEU! seit dem 01.03.2024 - vorher waren es 120/240 volle/halbe Tage).  
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Der Weg von der Studienerlaubnis zur Niederlassungserlaubnis

Für internationale Studierende in Deutschland ist der Übergang von einer befristeten Studienerlaubnis zu einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis ein entscheidender Schritt. Dieser Prozess ist mit verschiedenen Anforderungen und Voraussetzungen verbunden, die sorgfältig beachtet werden müssen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Umstellung zu maximieren.

Übergang von § 16b zur Niederlassungserlaubnis

Während Ihrer Studienzeit in Deutschland können Sie unter bestimmten Bedingungen den Grundstein für eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs.4 i.v mit § 9 Abs.2 AufenthG legen. Die Zeiten Ihres Studiums werden bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis zur Hälfte angerechnet, jedoch maximal bis zu vier Jahren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie vor der Beantragung der Niederlassungserlaubnis einen anderen Aufenthaltstitel beantragen müssen, der eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Dies ist insbesondere relevant, wenn Sie beabsichtigen, nach Ihrem Studium in Deutschland zu arbeiten.

Erforderliche Schritte und Unterlagen für den Wechsel

Der Wechsel von einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für Studierende zu einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis erfordert eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Hier sind einige wichtige Schritte und erforderliche Unterlagen, die Sie beachten sollten:

  1. Erwerbstätigkeit nach dem Studium: Finden Sie eine Beschäftigung in Ihrem Studienbereich, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Aufenthaltstitel in ein Aufenthaltsrecht als Fachkraft zu ändern. Dies ist ein wichtiger Schritt, da Beschäftigungszeiten oft voll angerechnet werden und Sie somit schneller die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen können.

  2. Sicherung des Lebensunterhalts: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein. Dies beinhaltet Einkommen aus einer Beschäftigung, Ersparnisse oder andere nachweisbare finanzielle Mittel.

  3. Integrationsnachweis: Der erfolgreiche Abschluss des Integrationstests und ausreichende Deutschkenntnisse sind essentiell für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis.

  4. Weitere Dokumente: Sie benötigen einen gültigen Pass, einen Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus, sowie Unterlagen, die Ihre berufliche Tätigkeit und Ihren Bildungsabschluss bestätigen.

Eine glückliche Familie genießt gemeinsam ein reichhaltiges Abendessen in ihrem Zuhause. Eine Frau mit einem hellblauen Kopftuch und einem orangefarbenen Oberteil lächelt ihrer Tochter zu, die begeistert einen Bissen Brot nimmt. Der Vater, mit einem Bart und grauem Pullover, sitzt neben ihnen. Der Esstisch ist mit verschiedenen orientalischen Gerichten, darunter Reis und Salate, reichlich gedeckt.

Familiennachzug unter § 16b 

Der Familiennachzug für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besitzen, ist an strenge Bedingungen geknüpft. Die Befristung von Ihrem Aufenthaltstitel macht die notwendige langfristige Sicherheit für den Familiennachzug zudem kompliziert.

Voraussetzungen für den Familiennachzug nach § 16b AufenthG

Nach § 30 Abs. 1e AufenthG ist der Familiennachzug nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Antragsteller muss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG oder nach den Abschnitten 3, 4, 5 oder 6 oder § 37 oder § 38 besitzen.

  • Die Ehe muss bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestanden haben.

  • Der Aufenthalt im Bundesgebiet wird voraussichtlich über ein Jahr andauern.

  • Die Aufenthaltserlaubnis darf nicht nach § 25 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG erteilt worden sein.

Ein kritischer Punkt ist die Dauer des Aufenthaltstitels, der normalerweise nur für zwei Jahre erteilt wird. Dies stellt die langfristige Sicherheit für den Lebensunterhalt in Frage und schafft Unsicherheit über die zukünftige Verlängerung des Titels.

Prozess und notwendige Dokumente für den Nachzug von Familienangehörigen

Für den erfolgreichen Familiennachzug sind diverse Dokumente erforderlich, die sorgfältig vorbereitet und eingereicht werden müssen. Hier eine Übersicht:

  1. Antragsformular: Komplett ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

  2. Biometrisches Passbild: Ein aktuelles biometrisches Foto.

  3. Reisepass und Kopien: Gültiger Reisepass inklusive Kopien von Datenblatt, Einreisevisum und allen Stempeln.

  4. Anmeldung: Nachweis der Anmeldung bei der Behörde

  5. Heiratsurkunde: Vorzulegen mit Übersetzung und wenn vorhanden Apostille.

  6. Krankenversicherung: Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als drei Monate.

  7. Wohnraumnachweis: Aktueller Nachweis über Wohnraum, gestempelt vom Vermieter oder mit Grundbuchauszug des Hauseigentümers.

  8. Erklärung der Eheleute: Gemeinsame Erklärung jeder Person, dass der Ehepartner unterstützt wird.

  9. Finanznachweise: Einschließlich Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise der letzten sechs Monate und ggf. weitere Belege wie Wohngeldbescheid oder Jobcenterbescheid.

  10. Integrationsnachweise: Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung eines Sprach- und Integrationskurses.

Zusätzlich zur Vorlage dieser Dokumente muss der Antragsteller begründen, warum der Familiennachzug für ihn essentiell ist. Dies kann aufgrund familiärer, humanitärer oder beruflicher Gründe der Fall sein

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Probleme und Lösungen bei der Anwendung von § 16b AufenthG

Der § 16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Bedingungen für ausländische Studierende in Deutschland, bietet jedoch auch zahlreiche Herausforderungen. Die Navigation durch diese rechtlichen Hürden erfordert genaue Kenntnisse und manchmal die Unterstützung durch Fachanwälte.

Häufige Herausforderungen mit dem Aufenthaltstitel als Student

Als internationaler Studierender unter § 16b AufenthG in Deutschland könnten Sie auf verschiedene bürokratische und rechtliche Herausforderungen stoßen:

  • Finanzielle Nachweise: Sie müssen ausreichend finanzielle Mittel nachweisen können, um Ihren Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern.

  • Arbeitsbeschränkungen: Die gesetzlich erlaubten Arbeitsstunden sind limitiert, was Ihre Möglichkeiten, zusätzliches Einkommen zu erzielen, einschränken kann.

  • Aufenthaltstitel-Verlängerung: Die Bedingungen für eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels sind oft streng und können Ihren Studienfortschritt beeinflussen.

  • Unsicherheit über die Zukunft: Fragen bezüglich der Möglichkeiten nach dem Studium, einschließlich der Umstellung auf einen Arbeitstitel oder die Einbürgerung, bleiben oft offen und unklar.

Wie Anwälte bei komplizierten Fällen helfen können

Bei Schwierigkeiten mit dem Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG kann die Unterstützung durch einen Anwälte wie von Migrando entscheidend sein:

  • Dokumentenprüfung und -vorbereitung: Anwälte helfen bei der Zusammenstellung und Überprüfung aller notwendigen Unterlagen für die Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels.

  • Vertretung vor Behörden: Bei Problemen oder Ablehnungen treten Anwälte als Ihre Vertreter auf und kommunizieren direkt mit den zuständigen Behörden.

  • Rechtsmittel einlegen: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Anwälte effektive Rechtsmittel einlegen und so Ihre Chancen verbessern, letztendlich doch eine Genehmigung zu erhalten.

  • Beratung zu langfristigen Optionen: Sie erhalten Beratung zu Ihren Möglichkeiten nach dem Studium, einschließlich der Umstellung auf einen Arbeitstitel und der Vorbereitung auf die Einbürgerung.

Fazit

In diesem Abschnitt fassen wir nochmals alles zu § 16b zusammen. Diese Informationen sind wichtig, um Ihr Studium in Deutschland erfolgreich zu gestalten und später leichter einen Arbeitsplatz zu finden oder weitere Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Rechtliche Grundlagen: § 16b AufenthG ermöglicht es Ihnen, in Deutschland zu studieren. Sie müssen aber bestimmte finanzielle Nachweise erbringen und dürfen nur begrenzt arbeiten.

  • Häufige Herausforderungen: Sie könnten Schwierigkeiten haben, Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern und fühlen sich vielleicht unsicher, was nach Ihrem Studium passiert. Zudem ist die Einbürgerung während des Aufenthalts mit § 16b gesperrt und der Familiennachzug gestaltet sich oft sehr schwierig.

  • Rolle von Migrando: Migrando kann Ihnen entscheidend dabei helfen, durch diese komplexen Anforderungen zu navigieren. Von der Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Dokumente bis zur Hilfe, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, steht Migrando an Ihrer Seite.

  • Langfristige Perspektiven: Mit der richtigen Unterstützung können Sie die Weichen für Ihre Zukunft in Deutschland stellen, sei es durch eine Niederlassungserlaubnis oder durch die Einbürgerung.

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich früh genug mit diesen Themen auseinandersetzen und sich Unterstützung holen, um alle Herausforderungen erfolgreich zu meistern und Ihre Ziele zu erreichen. Migrando ist hier, um Ihnen dabei zu helfen.

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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zu § 16b AufenthG

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Akademische Zulassung: Sie müssen von einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland für ein Vollzeitstudium zugelassen sein.

  • Finanzielle Sicherheit: Sie müssen nachweisen können, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums sichern können. Dies kann durch Eigenkapital, Stipendien, Verpflichtungserklärungen oder Sperrkonten belegt werden.

  • Krankenversicherung: Sie müssen eine gültige Krankenversicherung nachweisen, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist.

  • Gültiger Reisepass: Ein gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Identitätsdokument ist erforderlich.

Der Wechsel von einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b zur Niederlassungserlaubnis erfordert, dass Sie:

  • Berufliche Position: Nach Ihrem Studium eine qualifizierte Beschäftigung finden, die Ihrem Studienabschluss entspricht.

  • Aufenthalt: In der Regel müssen Sie mindestens 2 Jahre mit einer Beschäftigungserlaubnis in Deutschland gearbeitet haben.

  • Lebensunterhalt sichern: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung sichern können.

  • Sprachkenntnisse: Ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung durch einen Integrationstest sind erforderlich.

Mit einem Aufenthaltstitel nach § 16b dürfen Sie:

  • 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Seit dem 1. März 2024 wurde dies auf 140 volle Tage oder 280 halbe Tage erweitert.

  • Uneingeschränkt in den Semesterferien arbeiten.

Der Familiennachzug unter § 16b AufenthG ist oft schwierig, da Sie eine langfristige Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen müssen und Ihr Aufenthaltstitel auf 2 Jahre befristet ist. Die Einbürgerung ist mit § 16b AufenthG ebenfalls gesperrt, was den Prozess weiter komplizieren kann.

Wenn Sie Ihr Studium abbrechen, verlieren Sie den Grund für Ihren Aufenthaltstitel unter § 16b.  Sie müssen dann entweder direkt in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln oder müssen Deutschland verlassen, weil Sie die Berechtigung für § 16b nicht mehr besitzen. 

Ja, Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche beantragen, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Diese erlaubt es Ihnen, bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Job zu finden. Nach erfolgreicher Jobsuche können Sie dann eine Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen.

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