Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Play Video

Teilen:

Einbürgerung Aufenthaltsdauer: Wie geht die Einbürgerung nach 3, 6, 7 oder 8 Jahren?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Einbürgerung Aufenthaltsdauer: Dieses Video dreht sich um die Einbürgerung nach 3,6,7 oder 8 Jahren. Die verschiedenen Arten der Einbürgerung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Damit Sie die Einbürgerung früher als nach 8 Jahren erreichen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. 

Grundsätzlich gilt: Sie können in Deutschland eingebürgert werden und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und über den gesamten Zeitraum ein Aufenthaltsrecht haben. Vorgeschrieben ist dies in § 10 StAG.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet, dass Sie ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen und sich über die 8 Jahre nicht in einer Duldung befunden haben. Der Duldungsstatus wird nicht in die Aufenthaltsdauer einberechnet.

Für die Einbürgerung nach 7,6 oder 3 Jahren gibt es klare Vorgaben. Neben diesen Vorgaben müssen Sie alle anderen Voraussetzungen bereits erfüllen. Die Einbürgerung funktioniert also deshalb schneller, weil Sie bestimmte Bedingungen früher vorweisen oder durch bestimmte Bedingungen die Einbürgerung früher beantragen können, wenn Sie alle grundsätzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringen.

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.