- 06.09.2023
Bekommst du die Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
In diesem Video dreht sich alles um die Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung. Du erfährst, wie und ob du mit einer Fiktionsbescheinigung eingebürgert werden kannst und wie du das selbst innerhalb von 3 Minuten herausfinden kannst! Entscheidend für die Einbürgerung ist, ob der Aufenthaltstitel dazu berechtigt ist, die Einbürgerung zu beantragen. Gibt es keine Berechtigung, dann ist die Antragstellung umsonst.
Damit du weißt, ob du mit Fiktionsbescheinigung die Einbürgerung erhältst, ist es wichtig zu wissen, was eine Fiktionsbescheinigung genau ist. Hierbei handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung erhältst du, wenn über die Verlängerung deines Aufenthaltstitels entschieden wird. Es ist ein Dokument, welches du während der Wartezeit auf Verlängerung als Nachweis bei dir hast und vorzeigen musst.
Du kannst einen Antrag auf Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung stellen. Die letztliche Einbürgerung kann aber erst erfolgen, wenn dein Aufenthaltstitel verlängert wurde und du aus der Fiktionsbescheinigung raus bist. Neben der Beantragung muss also das wichtige Ziel für dich sein, auf dem schnellsten Weg deinen Aufenthaltstitel verlängert zu bekommen.