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Einbürgerung mit § 25 Abs. 5: Klappt das?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Dieses Video beschäftigt sich mit der Einbürgerung mit § 25 Abs. 5. Du erfährst hier, wie und ob du mit diesem Aufenthaltstitel eingebürgert werden kannst und welchen Weg du als nächstes nehmen musst, damit du schnellstmöglich die Einbürgerung beantragen kannst.

Der § 25 Abs. 5 AufenthG bedeutet, dass du lange Zeit einen Duldungsstatus hattest und irgendwann in den § 25. Abs. 5 AufenthG gekommen bist. Dieser Aufenthaltstitel ist gemäß § 10 StAG für die Einbürgerung gesperrt. 

Für dich gilt also: Du musst vom § 25. Abs. 5 AufenthG in einen Aufenthaltstitel wechseln, mit dem die Einbürgerung möglich ist. Die beste Wahl für dich ist hierbei die Niederlassungserlaubnis. Über die Niederlassungserlaubnis kannst du einfach den Schritt zur Einbürgerung machen.

Unabhängig davon kannst du jetzt schon damit anfangen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung zu organisieren und zu gucken welche Einbürgerungsbedingungen du noch nicht erfüllst. Je eher du alle Nachweise und Dokumente beisammen hast, desto schneller geht es auch mit der Einbürgerung.

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