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Einbürgerung mit § 19d – Klappt das?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Dieses Video dreht sich um die Einbürgerung mit § 19d. Du erfährst auf welchem einfachen Weg du genau prüfen kannst, ob deine Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel klappt. Weiterhin erklären wir dir auf welche Dinge du mit diesem Aufenthaltstitel besonders achten musst, damit du auf dem schnellsten Weg deine Einbürgerung erhältst.

Den Aufenthaltstitel § 19d Aufenthaltsgesetz erhältst du, wenn du mal in einer Duldung gewesen bist, eine Ausbildung begonnen und diese Ausbildung abgeschlossen hast. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du grundsätzlich eingebürgert werden und deinen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen,

Wichtig ist nun, dass du alle Voraussetzungen für die Einbürgerung kontrollierst und guckst, ob du alle Bedingungen bereits hast, oder ob du noch gewisse Nachweise erbringen musst. Zu den Nachweisen gehören unter anderem das B1 Zertifikat, die unterschriebene Loyalitätserklärung, die Klärung deiner Identität oder ein erfolgreicher Einbürgerungstest. Wenn du alle Dokumente beisammen und das Formular für den Antrag auf Einbürgerung vollständig ausgefüllt hast, dann hast du gute Chancen auf einen erfolgreichen Einbürgerungsantrag.

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