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Neues Urteil: Kein Nationalpass für Flüchtlinge aus Eritrea nötig!

Ein neues Urteil hat für Flüchtlinge aus Eritrea eine große Wirkung. In diesem Video erfahren Sie, wie die Identität von Flüchtlingen aus Eritrea geklärt werden kann! Im Oktober 2022 gab es einen neues Urteil, bei dem Menschen aus Eritrea z. B. eingebürgert werden können ohne einen Nationalpass und demnach keine Reueerklärung unterzeichnen müssen.

Mit dem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Oktober 2022 ist festgesetzt, dass die Identität von eritreischen Staatsbürgern auch dann geklärt ist, wenn kein gültiger Nationalpass vorhanden ist.

Für die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis ist jeweils eine Identitätsklärung notwendig. Problem hierbei: sehr viele Flüchtlinge aus Eritrea haben keinen gültigen Nationalpass und müssen einen Schritt machen, der von Deutschland als unzumutbar angesehen wird.

Die eritreische Botschaft verlangt die Unterzeichnung einer Reueerklärung. In der Reueerklärung muss unterzeichnet werden, dass die Ausreise aus Eritrea eine Straftat ist. Ein Vorgang, der von Deutschland nicht akzeptiert wird. Wie die Identitätsklärung nun funktioniert, erfahren Sie in diesem Video!

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