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Ein­bürgerungs­prozess mit Migrando

Erfahren Sie jetzt, wie und warum die Einbürgerung mit unserer Kanzlei schneller und effizienter abläuft.

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Einbürgerungsprozess Kurz erklärt

Der Prozess Schritt für Schritt

1. Kostenloser Test

Warum ist der kostenlose Test für Sie unverzichtbar?
Unsere Kanzlei hilft bei der Einbürgerung in Deutschland. Viele Menschen, etwa 12 Millionen, haben keinen deutschen Pass und brauchen Hilfe. Unser kostenloser Test prüft, ob wir Ihnen helfen können. Wenn der Test positiv ist, haben Sie den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung geschafft.

2. Telefonat

Telefonische Ersteinschätzung unserer Kanzlei
Nach einem positiven Testergebnis nehmen wir Kontakt per Telefon zu Ihnen auf. In diesem Gespräch überprüfen wir Ihre Angaben aus dem Test. Manchmal gibt es Unklarheiten, weil rechtliche Fragen komplex sein können. Zusätzlich benötigen wir einige persönliche Informationen, die im Test nicht abgefragt wurden, etwa zu Ihrer rechtlichen Vergangenheit. Diese sensiblen Fragen besprechen wir am liebsten direkt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie die Chance, bei Migrando Rechtsanwälte Kunde zu werden.

3. Mandantschaft

Migrando Rechtsanwälte: So werden Sie Mandant.

  1. Direkt nach dem Telefonat erhalten Sie einen Link zu unserer Homepage, damit Sie unsere Kanzlei beauftragen können.
  2. Jetzt können Sie uns einfach online beauftragen und eine Zahlungsweise auswählen: Sofortzahlung oder Raten..
  3. Nachdem Sie uns beauftragt haben, unterschreiben Sie online unsere Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen.
  4. Danach sind Sie Mandant bei Migrando Rechtsanwälte und wir übernehmen Ihren Fall, damit Sie schnellstmöglich eingebürgert werden.
  5. Das Anwaltshonorar bzw. die erste Rate wird in den nächsten Tagen von Ihrem Konto abgebucht.

4. Akte

Willkommen: Ihre Akte ist eröffnet
Nachdem wir Ihre Akte angelegt haben, bereiten wir den Einbürgerungsantrag vor. Für den Versand des Antrags an die zuständige Einbürgerungsbehörde brauchen wir einige Dokumente von Ihnen. Jeder Einbürgerungsfall ist einzigartig, daher prüft unser Team genau, welche Dokumente Sie uns geben müssen. Wenn das geklärt ist, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit einer Liste der benötigten Unterlagen. Zum besseren Verständnis, hier die oft gebrauchten Dokumente:
  • Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnzettel, Arbeitgeberbestätigung vom Chef)
  • Info zur Rentenversicherung (falls nötig)
  • Sprachzertifikat (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Einbürgerungstest (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Nationalpass (falls nötig)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ein Passfoto
Diese Liste ist nur ein grober Überblick. Manchmal brauchen wir mehr oder weniger Papiere. Wenn Sie unsere E-Mail mit der Liste haben, nehmen Sie sich Zeit. Sammeln Sie alles, was wir brauchen, und schicken Sie uns Kopien per Post. Bitte darauf achten, dass alles gut lesbar und geordnet ist.

5. Unterlagen

Unterlagen geprüft, bestätigt und eingereicht
Wenn wir Ihre Dokumente bekommen, überprüfen wir sie genau. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen. Können Sie etwas nicht finden, helfen wir weiter. Sind alle Unterlagen da, senden wir den begründeten Antrag zur Einbürgerungsstelle. Der richtige Antrag und die passenden Unterlagen sind sehr wichtig. Als Experten kümmern wir uns darum. Nachdem der begründete Antrag mit allen Unterlagen eingereicht wurde, müssen wir uns 10 Wochen gedulden.

6. Nach Antragsübermittlung

Was passiert 10 Wochen nach Antragsübermittlung
Nachdem wir Ihren Antrag eingereicht haben, hat die Einbürgerungsbehörde gesetzlich 12 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Kurz vor Ablauf dieser Frist, nach etwa 10 Wochen, erinnern wir die Behörde an diese Frist. Sollten sie Ihren Antrag nicht zeitgerecht bearbeiten, weisen wir auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage hin. Unsere Erfahrung zeigt: Oft wird Ihr Antrag dann zügig bearbeitet. Die Behörden kennen unsere Kanzlei und wissen, dass wir konsequent für Ihre Rechte eintreten. Dies motiviert sie meistens zu einer raschen Bearbeitung, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

7. Einbürgerungstermin

Der Einbürgerungstermin
Im finalen Schritt teilen wir Ihnen Ihren Einbürgerungstermin mit. Es ist äußerst wichtig, diesen Termin wahrzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach dem Termin sollte der Einbürgerungsprozess in der Regel abgeschlossen sein. Sollten dennoch unerwartete Probleme auftreten, informieren Sie uns bitte sofort per E-Mail, damit wir sicherstellen können, dass Ihr Einbürgerungsprozess erfolgreich abgeschlossen wird.

1. Der kostenlose Test

Warum ist der kostenlose Test für Sie unverzichtbar?
Unsere Kanzlei hilft bei der Einbürgerung in Deutschland. Viele Menschen, etwa 12 Millionen, haben keinen deutschen Pass und brauchen Hilfe. Unser kostenloser Test prüft, ob wir Ihnen helfen können. Wenn der Test positiv ist, haben Sie den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung geschafft.

2. Telefonat

Telefonische Ersteinschätzung unserer Kanzlei
Nach einem positiven Testergebnis nehmen wir Kontakt per Telefon Ihnen auf. In diesem Gespräch überprüfen wir Ihre Angaben aus dem Test. Manchmal gibt es Unklarheiten, weil rechtliche Fragen komplex sein können. Zusätzlich benötigen wir einige persönliche Informationen, die im Test nicht abgefragt wurden, etwa zu Ihrer rechtlichen Vergangenheit. Diese sensiblen Fragen besprechen wir am liebsten direkt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie die Chance, bei Migrando Rechtsanwälte Kunde zu werden.

3. Mandantschaft

Migrando Rechtsanwälte: So werden Sie Mandant.

  1. Direkt nach dem Telefonat erhalten Sie einen Link zu unserer Homepage, damit Sie unsere Kanzlei beauftragen können.
  2. Jetzt können Sie uns einfach online beauftragen und eine Zahlungsweise auswählen: Sofortzahlung oder Raten..
  3. Nachdem Sie uns beauftragt haben, unterschreiben Sie online unsere Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen.
  4. Danach sind Sie Mandant bei Migrando Rechtsanwälte und wir übernehmen Ihren Fall, damit Sie schnellstmöglich eingebürgert werden.
  5. Das Anwaltshonorar bzw. die erste Rate wird in den nächsten Tagen von Ihrem Konto abgebucht.

4. Akte

Willkommen: Ihre Akte ist eröffnet
Nachdem wir Ihre Akte angelegt haben, bereiten wir den Einbürgerungsantrag vor. Für den Versand des Antrags an die zuständige Einbürgerungsbehörde brauchen wir einige Dokumente von Ihnen. Jeder Einbürgerungsfall ist einzigartig, daher prüft unser Team genau, welche Dokumente Sie uns geben müssen. Wenn das geklärt ist, schicken wir Ihnen eine E-Mail mit einer Liste der benötigten Unterlagen. Zum besseren Verständnis, hier die oft gebrauchten Dokumente:

  • Aufenthaltstitel
  • Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnzettel, Arbeitgeberbestätigung vom Chef)
  • Info zur Rentenversicherung (falls nötig)
  • Sprachzertifikat (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Einbürgerungstest (oder Schulzeugnisse bzw. Ausbildungsabschluss)
  • Nationalpass (falls nötig)
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ein Passfoto

Diese Liste ist nur ein grober Überblick. Manchmal brauchen wir mehr oder weniger Papiere. Wenn Sie unsere E-Mail mit der Liste haben, nehmen Sie sich Zeit. Sammeln Sie alles, was wir brauchen, und schicken Sie uns Kopien per Post. Bitte darauf achten, dass alles gut lesbar und geordnet ist.

5. Unterlagen

Unterlagen geprüft, bestätigt und eingereicht
Wenn wir Ihre Dokumente bekommen, überprüfen wir sie genau. Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen. Können Sie etwas nicht finden, helfen wir weiter. Sind alle Unterlagen da, senden wir den begründeten Antrag zur Einbürgerungsstelle. Der richtige Antrag und die passenden Unterlagen sind sehr wichtig. Als Experten kümmern wir uns darum.
Nachdem der begründete Antrag mit allen Unterlagen eingereicht wurde, müssen wir uns 10 Wochen gedulden.

6. Nach Antragsübermittlung

Was passiert 10 Wochen nach Antragsübermittlung
Nachdem wir Ihren Antrag eingereicht haben, hat die Einbürgerungsbehörde gesetzlich 12 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Kurz vor Ablauf dieser Frist, nach etwa 10 Wochen, erinnern wir die Behörde an diese Frist. Sollten sie Ihren Antrag nicht zeitgerecht bearbeiten, weisen wir auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage hin. Unsere Erfahrung zeigt: Oft wird Ihr Antrag dann zügig bearbeitet. Die Behörden kennen unsere Kanzlei und wissen, dass wir konsequent für Ihre Rechte eintreten. Dies motiviert sie meistens zu einer raschen Bearbeitung, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

7. Einbürgerungstermin

Der Einbürgerungstermin
Im finalen Schritt teilen wir Ihnen Ihren Einbürgerungstermin mit. Es ist äußerst wichtig, diesen Termin wahrzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach dem Termin sollte der Einbürgerungsprozess in der Regel abgeschlossen sein. Sollten dennoch unerwartete Probleme auftreten, informieren Sie uns bitte sofort per E-Mail, damit wir sicherstellen können, dass Ihr Einbürgerungsprozess erfolgreich abgeschlossen wird.

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie während des gesamten Einbürgerungsprozesses unsere E-Mails und lesen Sie diese gründlich. Bei Unklarheiten oder Fragen sind wir per E-Mail für Sie da. Wir dokumentieren jeden Schritt des Verfahrens und informieren Sie umfassend. Unser Ziel ist es, dass Sie immer im Bilde sind und der Weg zur Einbürgerung reibungslos verläuft.

Wir beantworten Ihre Fragen

Das neue Einbürgerungsgesetz ist am 27. Juni.2024 in Kraft getreten. Mit diesem Tag gelten die neuen Änderungen wie die Einbürgerung nach 5 Jahren, die Einbürgerung nach 3 Jahren und die gesetzliche Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft. 

Ja. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz ist die Einbürgerung nach 5 Jahren möglich, wenn Sie die Voraussetzungen nach § 10 StAG mitbringen. Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts wurde von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt.

Das neue Gesetz vereinfacht den Weg zur Einbürgerung. Die Einbürgerung ist nach 5 Jahren möglich anstatt wie bisher nach 8 Jahren.  Wer ein C1-Zertifikat und besondere Integrationsleistungen zeigt, der kann schon nach 3 Jahren eingebürgert werden. Das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft in § 10 Abs.4 StAG  ist komplett weggefallen. Das bedeutet: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist  gesetzlich zugelassen.

Auch wenn das neue Einbürgerungsgesetz Erleichterungen mit sich bringt. Die Anzahl der Einbürgerungsanträge ist mit Einführung des neuen Gesetzes stark gestiegen. Ohne juristische Unterstützung wie von Migrando, ist die Einbürgerung daher nach unserer Einschätzung nicht in unter 4 Jahren zu erreichen. Daher: So schnell wie möglich die Einbürgerung beantragen, mit Unterstützung von Migrando ist der schnellste Weg!

Die Kosten für die Einbürgerung bleiben die gleichen. Pro Person kostet eine Einbürgerung 255 Euro und für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind jeweils pro Kind 51 Euro zu zahlen. Dieser Betrag ist an die zuständige Behörde zu entrichten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist mit dem neuen Einbürgerungsgesetz gesetzlich anerkannt. Wenn also Ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, steht der Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft nichts im Weg!

Können Sie mit dem neuen Gesetz eingebürgert werden?

Neu!
Neues Einbürgerungsgesetz

Voraussetzungen nach neuem Gesetz prüfen

Wir haben einen Test mit den Regeln des neuen Einbürgerungsgesetzes entwickelt. Mache unseren kostenlosen Test und finde schon jetzt heraus, ob du für eine Einbürgerung in Frage kommst, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt!

Aktuelles Gesetz

Noch gilt das aktuelle Gesetz. Mache unsere aktuellen Test und finde heraus, ob du schon die Anforderungen für die Einbürgerung mitbringst! Unsere juristischen Experten melden sich anschließend bei dir und beraten dich!

Jetzt Voraussetzungen zur Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis prüfen

Mache unseren kostenlosen Test und finde heraus, ob du schon die Anforderungen für die Einbürgerung erfüllst! Unsere juristischen Experten melden sich anschließend bei dir und beraten dich!

Kostenloser Test

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