Grundlagen der Einbürgerung 2024
Die Einbürgerung nach 5 Jahren hängt genauso wie die anderen Möglichkeiten der Einbürgerung eng mit der Integration in Deutschland zusammen. Damit Sie verstehen, warum die deutsche Staatsbürgerschaft ein so wichtiger Schritt für viele Ausländer ist, ist es wichtig, dass Sie alles über die Grundlagen der Einbürgerung wissen.
Was bedeutet der Begriff Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt, den Sie als Ausländer im langen Integrationsprozess in Deutschland machen. Für viele Ausländer ist es ein wichtiges Ziel, das sich nach einem bestimmten Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland entwickelt.
Auf dieses Ziel der Einbürgerung arbeitet man lange hin und freut sich am Ende extrem, wenn man es erfolgreich geschafft hat. Der sowohl im Englischen als auch im Deutschen benutzte Fachbegriff nennt sich Naturalisation. Damit ist gemeint, dass man durch einen Staat die Staatsbürgerschaft erwirbt und Staatsbürger wird.
Die unterschiedlichen Arten deutscher Staatsbürger werden in § 3 StAG festgeschrieben. Dazu gehört die Erwerbung der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Geburt, durch Annahme als Kind, oder die Einbürgerung mit dem vorgesehenen Einbürgerungsprozess. Mit der Einbürgerung haben Sie alle Rechte und Pflichten, die jeder andere deutsche Staatsbürger auch besitzt.
Wichtigkeit der Einbürgerung für Ausländer
Die Einbürgerung hat für die Ausländer in Deutschland eine extrem hohe Wichtigkeit. Mit dem deutschen Pass ist man gegenüber allen deutschen Staatsbürgern gleichgestellt und hat die gleichen Freiheitsrechte, die jeder andere deutsche Staatsbürger auch hat.
Dazu gehört das Demonstrationsrecht, das Recht eine Partei oder einen Verein zu gründen und das Recht frei zu entscheiden, wo man arbeitet, oder bei wem man arbeitet (Berufsfreiheit). Gleiches gilt auch für die freie Studienwahl.
Eine weitere wichtige Freiheit ist auch das Recht, bei den Wahlen in Deutschland (Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, Europawahlen) teilzunehmen.
Wichtig ist die deutsche Staatsbürgerschaft auch, weil es einfacher ist, mit einem deutschen Pass einen Kredit zu beantragen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen oder um ein Haus zu bauen oder ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen.
So wird das neu geplante Einbürgerungsgesetz aussehen
Die Bundesregierung hat beim neuen Gesetz wichtige und prägende Änderungen geplant. Sie bilden den Hintergrund zur Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren eingebürgert zu werden. Vom aktuellen Einbürgerungsgesetz soll es Vereinfachungen geben. Diese Vereinfachungen betreffen die Bereiche Aufenthaltsdauer und doppelte Staatsbürgerschaft.
Einbürgerung nach 5 statt nach 8 Jahren
Das geplante neue Gesetz sieht eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland vor. Mit dem neuen Gesetz heißt es: Schluss mit 8 Jahre rechtmäßigem Aufenthalt als Grundvoraussetzung zur Einbürgerung. Statt der 8 Jahre sollen in Zukunft 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt ausreichend sein. Wichtig ist, dass der Aufenthalt rechtmäßig ist. Unter einem rechtmäßigen Aufenthalt versteht man einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, aber keine Duldung.
Einbürgerung nach 3 Jahren mit spezieller Integrationsleistung
Wenn Sie spezielle Integrationsleistungen nachweisen, dann können Sie auch schon nach 3 Jahren eingebürgert werden. Entscheidend ist, dass Sie auch alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringen. Die grundlegenden Voraussetzungen zur Einbürgerung sind die gleichen Bedingungen wie aktuell, nur die Aufenthaltsdauern ändern sich.
Zu den Integrationsleistungen gehören ein Sprachzertifikat C1-C2 und z.B. ein ehrenamtliches Engagement. Ein ehrenamtliches Engagement kann zum Beispiel eine Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Tafel, oder die Arbeit in einem Verein sein. Ehrenamtliches Engagement kann aber auch nachgewiesene Übersetzerarbeit für andere Ausländer oder Flüchtlinge sein.
Die Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft wird akzeptiert
Das geplante neue Einbürgerungsgesetz sieht vor, dass Sie nicht mehr Ihre Staatsbürgerschaft abgeben müssen, wenn Sie deutscher Staatsbürger werden wollen. Aktuell ist es noch so, dass Sie grundsätzlich nach § 10 Abs. 4 StAG die Staatsbürgerschaft Ihres Herkunftslandes abgeben müssen, um Deutscher zu werden.
Diese Vorgabe würde mit Eintreten des neuen Gesetzes aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz genauso gestrichen werden, wie die in § 12 StAG stehenden Ausnahmefälle. Sie müssen also nicht mehr bei der Botschaft Ihres Heimatlandes den Antrag auf Abgabe der Staatsbürgerschaft stellen. Der Einbürgerung mit anschließender doppelter Staatsbürgerschaft steht also nichts mehr im Weg. Lesen Sie hier mehr dazu.
Wann startet das neue Einbürgerungsgesetz?
Das Einbürgerungsgesetz wurde im Mai 2023 von der Bundesregierung geplant. Im Juli war geplant, dass das Gesetz ins Kabinett kommt. Am 22. August berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass das Gesetz am 23. August das Kabinett passieren wird.
Anschließend wird über das Gesetz im Bundestag beraten. Dem Bundestagsabgeordneten Hakan Demir (SPD) zufolge kann damit gerechnet werden, dass das neue Gesetz Ende des Jahres startet. Dies erklärte Demir auf eine Nachfrage auf Abgeordnetenwatch. Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden. Wir rechnen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.06.2024 bzw. dem 01.07.2024.
Ziel der Einbürgerung nach 5 Jahren
Das Ziel der Bundesregierung ist es, mit der Einbürgerung nach 5 Jahren Deutschland als Standort für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen. Aus diesem Grund sollen die vorgegebenen Aufenthaltsdauern von 8 auf 5 Jahre verkürzt werden. Die Einbürgerung soll so vereinfacht werden und der Prozess der Einbürgerung schneller umgesetzt werden. Auf diese Weise will man den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Berufen verringern und ein attraktives Einwanderungsland werden.
Einbürgerung nach 5 Jahren mit neuem Gesetz?
Bedingungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren
Wie alle Einbürgerungen hat auch die Einbürgerung nach 5 Jahren bestimmte Voraussetzungen. Diese Bedingungen muss man erfüllen, damit ein Antrag auf Einbürgerung überhaupt Sinn macht und am Ende erfolgreich ist. Wenn man genau überprüft und alle Voraussetzungen vorhanden sind, dann steht einer Einbürgerung nichts mehr im Weg.
Rechtmäßige Aufenthaltsdauer von 5 Jahren
Hier gibt es den entscheidenden Unterschied zur bisherigen Gesetzeslage. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz reichen Ihnen auch 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und Sie müssen nicht 8 Jahre warten, bis Sie die Einbürgerung beantragt haben. Wichtiger Hinweis: Eine Duldung wird nicht eingerechnet. Wenn Sie also eine Zeit lang in Deutschland waren, dann zählt diese Zeit nicht bei der Berechnung Ihrer Aufenthaltsdauer.
Identitätsklärung
Zu den Voraussetzungen der Einbürgerung gehört, dass Ihre Identität geklärt ist. Es muss also klar sein, wo Sie geboren wurden, wann Sie geboren wurden und aus welchem Land Sie stammen. Diese Identitätsklärung kann durch einen gültigen Pass oder Personalausweis erfolgen.
Es gibt den Fall, dass Länder keinen neuen Pass oder Personalausweis ausstellen. In diesen Fällen werden auch alternative gültige Dokumente wie eine Hochzeitsurkunde, Geburtsurkunde, oder bei afghanischen Staatsangehörigen eine Tazkira akzeptiert. Wichtig ist, dass auf dem Dokument Ihr Name, der Geburtsort und das Geburtsdatum steht.
Sprachnachweise
Wichtige Bedingung zur Einbürgerung nach 5 Jahren ist es, Sprachnachweise vorzulegen. Solch ein Sprachnachweis ist ein min. Sprachzertifikat B1. Wenn man keinen Schulabschluss, Hochschulabschluss (Studium) oder Ausbildungsabschluss in Deutschland gemacht hat, dann muss man ein Sprachzertifikat B1 vorzeigen. Das Zertifikat belegt die Sprachintegration.
Integrationsnachweise
Weiterhin ist es wichtig, einen Einbürgerungstest/Integrationstest absolviert zu haben. Vom Einbürgerungstest ist man nur befreit, wenn man einen Hochschulabschluss oder einen Schulabschluss in Deutschland gemacht hat. Ein weiterer Integrationsnachweis für die Einbürgerung nach 5 Jahren ist die unterschriebene Loyalitätserklärung. In der Loyalitätserklärung bekennt man sich zum deutschen Staat.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts
Es ist ganz entscheidend, dass Sie für die Einbürgerung nach 5 Jahren belegen können, dass Sie für sich und Ihre Familie (wenn Sie eine haben) den Lebensunterhalt sichern können. Der Nachweis geschieht über Dokumente zu Ihrem Mietvertrag (unterschrieben vom Vermieter), Arbeitgeberdokumente und Lohnbescheinigungen. Je mehr Familienmitglieder Sie haben, desto höher ist die Summe, die Sie belegen müssen.
Entscheidend ist auch, in welcher Gegend in Deutschland Sie wohnen. In München oder Hamburg gibt es ganz andere Mietpreise als in Wilhelmshaven oder Cottbus. Entscheiden ist nicht in was für einem Arbeitsverhältnis Sie sind (befristet oder unbefristet), sondern die Prognose, die die Einbürgerungsbehörde stellt, dass Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbürgerung
Das wichtigste Dokument neben den ganzen Nachweisen ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbürgerung. Hierfür benötigen Sie ein von der Einbürgerungsbehörde ausgestelltes Antragsformular. Ihr Antrag ist komplett fertig, wenn Sie alle Nachweise inklusive dem Antragsformular vollständig und korrekt vorweisen können.
Sie dürfen keine Vorstrafen haben
Vorstrafen über 90 Tagessätze sind ein absoluter Hinderungsgrund für eine Einbürgerung. Genauso sieht es bei hohen Freiheitsstrafen aus. Damit rückt die Einbürgerung in ganz weite Ferne. Es ist also wichtig, dass man sich nicht strafbar macht. Ansonsten schadet man sich letztendlich selbst.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens nach 5 Jahren
Wie bei allen Formen der Einbürgerung hat auch die Einbürgerung nach 5 Jahren einen bestimmten Ablauf. Diesen Prozess durchläuft dann jeder Ausländer, der einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellt und Deutscher werden will.
Ort der Antragstellung
Wie bei der aktuellen Einbürgerung nach 8 Jahren ist der Ort der Antragstellung die nächstgelegene für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde. Zunächst müssen Sie bei der Einbürgerungsbehörde das Antragsformular erfragen und holen. Anschließend stellen Sie bei der Behörde mit Ihren komplett geordneten und vollständigen Dokumenten (inklusive Antragsformular) den Antrag. Die Einbürgerungsbehörde muss dann den Antrag bearbeiten
Untätigkeitsklage wenn notwendig
Ihre Einbürgerungsbehörde hat nun, nach dem Eingang Ihres Antrags, 12 Wochen Zeit, zu reagieren. Kommt nach 12 Wochen keine Reaktion, dann haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage zu stellen. Diese Untätigkeitsklage hat den Sinn, die Entscheidung der Einbürgerungsbehörde zu beschleunigen.
Wenn es keinen Grund gibt (Überlastung, Personalmangel gilt nicht als Grund), weswegen Ihr Antrag nicht bearbeitet wurde, dann gibt das Verwaltungsgericht der Behörde eine bestimmte Frist, in der der Antrag bearbeitet sein muss. Die Behörden reagieren darauf und bearbeiten dann Ihren Antrag.
Erteilung der Einbürgerung
Im letzten Schritt wird der Termin für Ihre Einbürgerung vorbereitet. Sie bekommen von der Behörde einen Termin. An diesem Termin erhalten Sie feierlich Ihre Einbürgerung mit Einbürgerungszertifikat und sind von da an deutscher Staatsbürger. Eine Einbürgerungszusicherung benötigt man durch die Änderungen im neuen Gesetz nicht mehr, da ein Rücktritt von der Staatsangehörigkeit des Heimatlandes nicht mehr notwendig ist und die doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt wird.
Dauer und Kosten der Einbürgerung nach 5 Jahren
Die Kosten der Einbürgerung bleiben auch bei der Einbürgerung nach 5 Jahren gleich. Sie betragen pro erwachsener Person 255 Euro. Wenn ein minderjähriges Kind zusätzlich eingebürgert wird, dann muss man pro Kind 51 Euro zahlen.
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz und der Möglichkeit, nach 5 Jahren eingebürgert zu werden, verlängert sich die Dauer der Einbürgerung. Sprich die aktuelle Dauer der Einbürgerung von 2,8-3 Jahren dürfte dann nochmal länger ausfallen.
Vorteile und Nachteile der Einbürgerung nach 5 Jahren.
Das neue Gesetz würde vielen Ausländern eine Chance bieten. Neben den Chancen ist aber jetzt schon klar, dass es auch Herausforderungen und Nachteile für Ausländer mit dem neuen Gesetz geben wird. Es ist wichtig, dass Sie über positive und negative Aspekte des Gesetzes informiert sind.
Schnellere Einbürgerung
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz kann die deutsche Staatsbürgerschaft schneller erreicht werden. 3 Jahre Verkürzung von 8 auf 5 Jahre als Grundvoraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sind ein großer Vorteil.
Mit diesem Weg wird die Einbürgerung in Deutschland erleichtert. Die restlichen Voraussetzungen werden aber die gleichen bleiben wie aktuell mit 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Vorteil auch für Deutschland
Auch Deutschland hat einen Vorteil durch die verkürzte Einbürgerung. Das Land wird attraktiver für Ausländer, die sich dann hier niederlassen und in das Rentensystem einzahlen. Weiterhin kann Deutschland so für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv werden. Diese Fachkräfte werden in verschiedenen Branchen dringend benötigt, um den Fachkräftemangel zu beheben.
Nachteil: lange Wartezeiten und Überforderung der Behörden
Schon jetzt kommen die Einbürgerungsbehörden mit der Bearbeitung der Anträge nicht mehr nach. Es kommt zu langen Wartezeiten und viel Stress und Nerven für Antragsteller und Behörden. Mit dem neuen Gesetz werden sich die Wartezeiten noch mal verlängern, das ist unsere Prognose durch lange Erfahrung im Ausländerrecht. Die Entscheidung die Beantragung der Einbürgerung mit oder ohne Anwalt zu stellen, wird nochmal wichtiger werden, als sie es ohnehin schon ist.
Rechtliche Unterstützung
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz und der Einbürgerung nach 5 Jahren wird es nach unseren Prognosen zu immer mehr Untätigkeitsklagen kommen. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass die Einbürgerung mit einem Anwalt mit juristischer Expertise schneller geht, als wenn man den Einwanderungsprozess alleine angeht.
Die Wichtigkeit von Beratungsstellen
Schon jetzt sind Beratungsstellen zur Einbürgerung wichtig und werden immer wieder genutzt. Die Einbürgerung ist so wichtig, dass man auf keinen Fall einen Fehler begehen will. Aus diesem Grund eignen sich Beratungsstellen sehr gut, um sich über die komplette Thematik der Einbürgerung einen Überblick zu verschaffen.
Auch die Unterstützung von Anwälten zu holen lohnt sich. Sie wissen über die rechtlichen Details bei einer Einbürgerung sehr gut Bescheid und können darauf hinweisen, worauf Sie besonders achten müssen.
Schnelligkeit der Einbürgerung mit Anwalt
Die langjährige Erfahrung im Ausländerrecht von uns bei Migrando zeigt, dass die Einbürgerung mit einem Anwalt schneller funktioniert als ohne juristische Unterstützung. Unsere Prognose ist, dass mit dem neuen Einbürgerungsgesetz eine Einbürgerung unter 4 Jahren ohne Migrando und juristische Unterstützung nicht realistisch ist.
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz und der zu erwartenden Anzahl an zusätzlichen Anträgen, ist man bei einer Einbürgerung mit Anwalt eher im Besitz eines deutschen Passes, als wenn man den Antrag alleine stellt.
Zusammenfassung
Wie Sie sehen können, ist die Einbürgerung nach 5 Jahren mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz ein umfangreiches Thema. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:
- Mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz wäre die Einbürgerung nach 5 Jahren möglich
- Entscheidend ist, dass Sie alle aktuellen Bedingungen für die Einbürgerung mitbringen
- Mit besonderen Integrationsleistungen können Sie auch schon nach 3 Jahren eingebürgert werden
- Das geplante neue Einbürgerungsgesetz soll Ende des Jahres starten und gültig sein
- Bei Vorstrafen von über 90 Tagessätzen rückt die Einbürgerung in weite Ferne
- Sie müssen nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben und die doppelte Staatsbürgerschaft wird mit dem neuen Gesetz anerkannt.
- Es ist zu erwarten, dass mit dem neuen Einbürgerungsgesetz die Behörden noch mehr Überforderung bei der Bearbeitung der Anträge haben, als es aktuell schon der Fall ist.
- Die Dauer der Bearbeitungszeit (Wartezeit) einer Einbürgerung wird mit dem neuen Gesetz nochmal steigen
Haben Sie noch Fragen zur Einbürgerung nach 5 Jahren?
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung nach 5 Jahren
Mit dem geplanten neuen Gesetz, welches vermutlich zum 01.06.2024 bzw. zum 01.07.2024 Inkrafttreten soll, können Sie nach 5 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Entscheidend ist, dass Sie alle Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen.
Jeder Ausländer, der sich 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, könnte mit dem neuen Einbürgerungsgesetz eingebürgert werden, wenn er die Voraussetzungen für die Einbürgerung alle mitbringt.
Für eine Einbürgerung nach 5 Jahren benötigen Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltsnachweis von 5 Jahren, eine unterschriebene Loyalitätserklärung, das Sprachzertifikat B1, den Einbürgerungstest, eine Identitätsklärung und den Nachweis, dass Sie für den Lebensunterhalt von sich und Ihrer Familien aufkommen können. Außerdem ist es wichtig den richtig Aufenthaltstitel zu besitzen. Nicht mit jedem Aufenthaltstitel kann man automatisch eine Einbürgerung beantragen.
Geplant ist, dass das neue Einbürgerungsgesetz zum 01.06.2024 bzw. zum 01.07.2024 in Kraft tritt. Aktuell wird auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gewartet.
Das kommt auf Ihre Situation an. Sind Sie mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet, dann reichen aktuell 3 Jahre, um die Einbürgerung zu beantragen. Haben Sie eine spezielle Integrationsleistung, dann geht die Einbürgerung nach 6 Jahren und wenn Sie den Einbürgerungstest bestanden haben, dann ist die Einbürgerung auch nach 7 Jahren möglich. Grundvoraussetzung sind sonst 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz würde die Grundvoraussetzung des Aufenthalts von 8 auf 5 Jahre verkürzt werden und mit spezieller Integrationsleistung würde die Einbürgerung schon nach 3 Jahren gehen.
Aktuell ist es so, dass man inklusive Beantragung 2,5 – 3 Jahre rechnen muss, bis der Einbürgerungsprozess durch ist. Grund ist, dass die Behörden sehr viele Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Wenn das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt, prognostizieren wir, dass man ohne juristische Unterstützung in unter 4 Jahren Bearbeitungszeit keine Einbürgerung erhält. Die Anzahl der Anträge wird nochmal steigen und die Überforderung der Behörden entsprechend vergrößert.
Mit dem aktuellen Einbürgerungsgesetz bekommt man die Einbürgerung grundsätzlich nach 8 Jahren. Diese Aufenthaltsdauerzeit verkürzt sich mit dem neuen Gesetz auf 5 Jahre. Aktuell ist es so, dass man mit speziellen Integrationsleistungen nach 6 Jahren den deutschen Pass erhält, mit neuem Gesetz geht die Einbürgerung mit speziellen Integrationsleistungen in 3 Jahren. Wichtig ist, dass man alle Voraussetzungen zur Einbürgerung (Nachweis des Lebensunterhalts, Loyalitätserklärung, Sprachzertifikat B1 etc) mitbringt.