Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Auf diesem Bild sehen Sie einen Menschen der eine Unterschrift auf einer Verpflichtungserklärung macht. Bei der Verpflichtungserklärung für Studenten muss man auf unterschiedliche Dinge achten.

Verpflichtungserklärung für Studenten: Alles was du wissen musst!

Die Verpflichtungserklärung für Studenten ist sehr entscheidend für Menschen, die als ausländische Studenten in Deutschland studieren wollen. Sie benötigen Privatpersonen, Firmen oder Organisationen, die für sie bürgen. Man kann als Ausländer auch eine Verpflichtungserklärung für einen Studenten abgeben. Erfahren Sie hier, wer eine Verpflichtungserklärung für Studenten machen kann, worauf es bei der Erklärung genau ankommt und auf welche Dinge Sie stark achten müssen.

Teilen:

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verpflichtungserklärung für Studenten bedeutet, dass eine Person oder eine Organisation finanziell und rechtlich für einen Studenten bürgt.
  • Die Erklärung gilt für 5 Jahre und muss bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden.
  • Nicht jeder kann eine solche Erklärung abgeben; ausreichende Bonität und ein fester Wohnsitz in Deutschland sind erforderlich.
  • Zwischen der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung und der Visumserteilung dürfen nicht mehr als 6 Monate liegen.

Der Begriff Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung für Studenten und ihr Ablauf sind mit dem allgemeinen Begriff der Verpflichtungserklärung. Es ist daher für Sie wichtig, dass Sie den Begriff der Verpflichtungserklärung verstehen, damit Sie den Schritt so einer Erklärung und ihren Ablauf nachvollziehen können. Es hat viel mit Verantwortung und Haftung für einen anderen Menschen zu tun. Dessen müssen sich die Antragsteller der Verpflichtungserklärung für Studenten bewusst sein.

Definition des Begriffes

Der Begriff Verpflichtungserklärung setzt sich aus den Worten Verpflichtung und Erklärung zusammen. Verpflichtung bedeutet, dass man sich zu einem bestimmten Tun und einer bestimmten Verantwortung festlegt. Eine Erklärung kann schriftlich, aber auch mündlich geschehen. Sie wird in der Regel festgehalten, damit man sie nachverfolgen kann.

Im Falle der Verpflichtungserklärung wird die Erklärung schriftlich festgehalten. Man hält schriftlich fest, dass man sich zu einem bestimmten Tun festlegt und dafür bürgt man mit einer Unterschrift, die man unter die Erklärung setzt. Auf diese Weise ist man immer verantwortlich und es ist wichtig, dass man sich als Antragsteller einer Verpflichtungserklärung für Studenten dieser Tatsache bewusst ist.

Das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache beschreibt die Verpflichtung als einen Vorgang, bei dem sich ein Mensch zu einer bestimmten Tätigkeit, einem Verhalten oder einer Person verpflichtet.

Bürgschaft durch Dritte

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft durch Dritte. In diesem Fall ist die Person, für die gebürgt wird (Bei der Verpflichtungserklärung für Studenten der Student) nicht in der Lage, für sich selbst finanziell aufzukommen. Entsprechend muss es eine dritte Person geben, die für den Studenten aufkommt.

Nach § 765 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Verbindlichkeiten des Dritten aufzukommen. In der Verpflichtungserklärung geht der Antragsteller der Verpflichtungserklärung eine Art Bürgschaft ein und übernimmt die Verantwortung für eine bestimmte Person.

Verpflichtungserklärung für Studenten?
Sie wollen eine Verpflichtungserklärung für einen Studenten machen und wissen nicht wie? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie mit Ihrer Verpflichtungserklärung erfolgreich sind!

Grund der Verpflichtungserklärung für Studenten

Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Verpflichtungserklärung für Studenten notwendig machen. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, für eine Sicherheit zu garantieren, dann benötigt man Personen, Unternehmen oder Organisationen, die diesen Schritt übernehmen. Auf diese Weise wird eine Form von Sicherheit gewährleistet. Dies ist bei der Verpflichtungserklärung für Studenten genauso wie bei einer Verpflichtungserklärung für Besucher oder in bestimmten Fällen einer Verpflichtungserklärung im Rahmen einer Familienzusammenführung.

Wieso Hochschulen Verpflichtungserklärungen verlangen

Hochschulen und Fachhochschulen wollen sichergehen, dass die Studenten in der Lage sind, finanziell für das Studium und für den Lebensunterhalt aufzukommen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird eine Verpflichtungserklärung durch Dritte erwartet. Dies können Personen, Unternehmen oder Organisationen sein. Diese bürgen mit der Verpflichtungserklärung für Studenten im Zeitraum des Studiums für den Studierenden und so ist die Sicherheit gewährleistet.

Sicherstellung der finanziellen Sicherheit

Mit der Verpflichtungserklärung für Studenten gibt es die finanzielle Sicherheit, dass der Student nicht in eine finanzielle Schieflage kommt. So ist gesichert, dass der Student, für den gebürgt wird, studieren kann und man sich gleichzeitig keine finanziellen Sorgen machen muss. Mit der Verpflichtungserklärung gehen die Antragsteller der Erklärung eine hohe Verantwortung ein, sowohl finanziell als auch juristisch. Man ist für das Verhalten des jeweiligen Studierenden mit verantwortlich.

Auf diesem Bild unterschreibt eine Person ein Dokument auf einem roten Tuch als Unterlage.

Die 5 Schritte der Beantragung der Verpflichtungserklärung für Studenten

Der Prozess der Verpflichtungserklärung für Studenten hat einen bestimmten Ablauf. Es ist wichtig, diesen Ablauf und diese Schritte im Kopf zu haben. Sie geben die ideale Orientierung und sind hilfreich, um den Überblick zu behalten. So stellt man sicher, dass an alle entscheidenden Punkte gedacht und nichts übersehen wird.

Organisation der notwendigen Papiere des Antragstellers

Der allererste Schritt bei der Verpflichtungserklärung für Studenten ist die Organisation der notwendigen Papiere für die Erklärung. Dazu braucht man zunächst die Papiere des Antragstellers, also der Person, die den Antrag für die Verpflichtungserklärung für Studenten stellt. 

Benötigt werden Lohnbescheinigungen vom Arbeitgeber, eine Kopie des Mietvertrages und ein Nachweis über den Wohnraum, in dem der Student untergebracht ist. Nachweisen sollte man auch eine Krankenversicherung, bei der der Student ab der Einreise versichert ist.

Weitere wichtige Unterlagen sind Rentenbescheide und weitere Dokumente, mit denen Sie Ihre Bonität nachweisen können. Wichtig sind auch Angaben zur Familie und zu Ehegatten, für deren Unterhalt Sie nachkommen. Wichtig ist auch der Nachweis, dass Sie in dem Wohnort bei dessen Behörde Sie die Verpflichtungserklärung machen, wohnen und leben. Sie brauchen also eine Meldebestätigung und Einzugsbestätigung des Vermieters.

Zudem werden Ihr Pass oder Ihr Personalausweis genauso benötigt wie die Formulare zum Ausfüllen der Erklärung. Bei der Stadt Berlin muss man einmal ein Formular zu den Angaben zur Verpflichtungserklärung ausfüllen. Dazu muss zusätzlich ein Formular zu zusätzlichen Angaben komplett ausgefüllt werden.

Organisation der notwendigen Dokumente des potentiellen Studenten

Der potentielle Student muss eine Kopie seines Passes nachweisen können. Dieses Dokument ist wichtig, damit am Ende das Visum ausgestellt werden kann. Ohne gültigen Pass wird die Verpflichtungserklärung für Studenten nicht funktionieren. Es ist daher wichtig, dass die Person, für die man bürgt, ein gültiges und aktuelles Reisedokument vorweisen kann.

Sichtung der Dokumente und Überprüfung der Erklärung

Nun geht es daran, die Dokumente genau zu überprüfen und zu kontrollieren. Nichts ist schlimmer als unvollständige Dokumente. Wichtig ist auch, genau die ausgefüllten Formulare zur Verpflichtungserklärung durchzugehen und zu prüfen, ob die Angaben alle korrekt sind. 

Weiterhin ist nun auch die Zeit einen Anwalt im Ausländerrecht zu kontaktieren und mit ihm die kompletten Unterlagen durchzugehen. Weiterhin bietet dies auch noch einmal die Möglichkeit, sich mit einem juristischen Experten über die Verpflichtungen zur Verpflichtungserklärung beraten zu lassen.

Abgabe der Dokumente

Nun werden die Dokumente bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abgegeben. Mit dem Navigator des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge können Sie schnell mit einem Klick die zuständige Behörde finden. 

Extrem wichtig ist, dass Sie sich bewusst sind, dass die Verpflichtungserklärung 6 Monate als Finanzierungsnachweis gilt. Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums können entsprechend nicht mehr als 6 Monate liegen.

Ein weiterer Grund, warum man die Zeit sehr gut im Blick haben sollte, ist die Zeit bis man einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommt und die Bearbeitungszeit der Behörden. Hier muss man insgesamt von mindestens 4 Wochen ausgehen. Die Berechnung des Zeitpunktes ist demnach sehr wichtig

Überprüfung der Kriterien und Entscheidung durch Behörden

Final werden nun die Dokumente von der Ausländerbehörde überprüft und kontrolliert. Hier wird genau geguckt, ob Ihre Nachweise für eine Verpflichtung ausreichen und es realistisch ist, dass Sie für den Studenten, für den Sie bürgen, aufkommen können. 

Generell gilt: Je mehr Dokumente und Nachweise Sie über Ihre finanzielle Sicherheit und Bonität vorlegen können, desto besser sind die Chancen. Anschließend erhalten Sie die Bestätigung für die Verpflichtung. Diese benötigt der Student dann bei der Beantragung des Visums.

Wer eine Verpflichtungserklärung für Studenten machen kann

Nicht jeder Mensch kann eine Verpflichtungserklärung für Studenten abgeben. Es gibt klare Vorgaben, wer für eine Verpflichtungserklärung in Frage kommt und wer so eine Erklärung nicht abgeben kann. Wichtig ist, dass Sie im Vorhinein genau überprüfen, ob Sie eine Verpflichtungserklärung für Studenten machen können oder nicht.

Eine in Deutschland lebende Person mit ausreichender Bonität

Privatpersonen können für eine Verpflichtungserklärung für Studenten in Frage kommen. Entscheidend ist, dass sie die ausreichende Bonität mitbringen und genügend finanzielle Mittel besitzen, um für die Person (den Studenten) aufzukommen. Laut Handbook Germany benötigen Sie für eine volljährige Person mindestens 1265 Euro Netto als Einkommen, oder ein Sparguthaben von 15.180 Euro Netto.

Wenn Sie diese Bonität nachweisen können, dann steht einer erfolgreichen Verpflichtungserklärung nichts im Wege. Wichtig ist der generelle Grundsatz: Je mehr Nachweise Sie tätigen können, desto besser. Die Nachweise machen Ihre finanzielle Absicherung sicherer und haben einen positiven Einfluss auf die Entscheidung der Ausländerbehörde über die Verpflichtungserklärung.

Die Verpflichtungserklärung gilt ab ihrer Unterzeichnung nach Vorgabe in § 68 AufenthG für 5 Jahre. Dies bedeutet, dass die Privatperson für 5 Jahre für die zu bürgende Person aufkommen muss und sich dazu verpflichtet. Bei einer Straftat haftet neben der zu bürgende Person auch die Privatperson selbst, die bürgt.

Eine in Deutschland tätige Firma

So wie eine Privatperson kann auch eine in Deutschland tätige Firma eine Verpflichtungserklärung für Studenten ausstellen. So wie eine Privatperson haftet das Unternehmen dann finanziell für den Studenten. Sowas bietet sich vor allem bei Unternehmen an, die einen Studenten nach seinem Abschluss fest übernehmen wollen.

In diesem Fall füllt das Unternehmen die nötigen Formulare aus und stellt eine Erklärung, dass man für den Zeitraum des Studiums für den Studenten bürgt. Die Verpflichtungserklärung geht auch in diesem Fall für 5 Jahre unter den Voraussetzungen, die in § 68 AufenthG beschrieben sind.

Eine in Deutschland tätige Organisation

Auch eine Organisation kann in Form einer Verpflichtungserklärung für Studenten bürgen und einen Studenten so finanziell unterstützen. Auch hier gelten wieder die Bedingungen aus § 68 AufenthG.

Die Verpflichtungserklärung gilt für 5 Jahre und die Organisation haftet für finanzielle Dinge und es ist genauso wie beim Unternehmen und der Privatperson ein sehr hohes Vertrauensverhältnis wichtig, um sicherzugehen, dass es nicht zu Schwierigkeiten kommt. Ein Rücktritt von der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich, wenn man sie einmal unterschrieben hat.

Verschiedene Vorgaben nach Bundesland und Hochschule

Nicht jedes Bundesland hat die gleichen Vorgaben, wenn es um eine Verpflichtungserklärung für Studenten geht. So hat das Bundesland Berlin zwei Formulare, die für die Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden müssen, und das Bundesland Brandenburg hat ein Formular von zwei Seiten, das ausgefüllt werden muss.

Ähnlich sieht es auch bei den Voraussetzungen für die Bonität aus. Das eine Bundesland macht dazu klare Angaben und beim anderen Bundesland wird die Bonität anhand der von Ihnen nachgewiesenen Dokumente errechnet.

Auch die Hochschulen haben jeweils unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Verpflichtungserklärung für Studenten. Entscheidend ist, dass der Grund für den Aufenthalt (in diesem Fall das Studium) klar und verständlich wird.

Auf diesem Foto sehen Sie eine Frau die Geld zusammenzählt. Beim Geld handelt es sich um amerikanische Dollar-Scheine

Wer keine Verpflichtungserklärung für Studenten machen kann

Es gibt Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, eine Verpflichtungserklärung für Studenten zu tätigen. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorgaben genau kennen, bevor Sie sich die Mühe für die Organisation einer Verpflichtungserklärung machen und für so eine Bürgschaft gar nicht in Frage kommen können.

Leistungsempfänger nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII

Wenn Sie Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind oder Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetz (SGB II) oder zwölften Buch Sozialgesetz (SGB XII) erhalten, dann geht die Verpflichtungserklärung für Studenten nicht. Grund ist, dass Ihre Bonität nicht sicher genug ist und die Vorgabe, dass Sie mit Ihrem eigenen Nettoverdienst bürgen, nicht vorhanden ist.

Inhaber von Aufenthaltstiteln die keine Berechtigung haben

Sie können auch keine Verpflichtungserklärung für Studenten tätigen, wenn Sie nur eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung, ein Visum für Besucherzwecke, oder eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis haben. Hier scheitert es an der Zeit.

Es muss sichergestellt sein, dass Sie die kompletten 5 Jahre der Verpflichtungserklärung in Deutschland sind. Sie bürgen für den kompletten Zeitraum. Die Gefahr besteht, dass Ihr Titel nicht verlängert wird oder Sie Deutschland verlassen müssen. Dieser Zustand ist zu riskant, um Sie für die Bürgschaft einer Verpflichtungserklärung zu akzeptieren.

Arbeitnehmer in der Probezeit

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, ist nicht gesichert, dass Sie übernommen werden und ein festes Einkommen besitzen. Sie können keine Zusicherung über den notwendigen Nettolohn machen. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie abwarten, bis Sie von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. 

Sobald Sie die Probezeit bestanden haben und übernommen wurden, ändert sich die Situation. Je nachdem, welchen Nettoverdienst Sie vorweisen, können Sie eine Verpflichtungserklärung für Studenten machen.

Auf diesem Bild ist ein amerikanischer Pass auf einer Weltkarte, Der US-Pass hat eine dunkelblaue Farbe

Verpflichtungserklärung für Studenten und Visumsbeantragung

Die Verpflichtungserklärung kann einen erheblichen Einfluss auf die Visumsbeantragung haben. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die beim Vorgehen einer solchen Erklärung sehr wichtig sind und die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung tätigen wollen.

Einfluss der Verpflichtungserklärung auf das Visum

Letztlich ist die Verpflichtungserklärung eine Absicherung. Für die Erteilung des Visums ist es sehr wichtig zu wissen, wie sicher die Finanzierung des Aufenthalts ist. Eine Verpflichtungserklärung versichert, dass die Person, die die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, finanziell bürgt. So ist der komplette Aufenthalt des Antragstellers des Visums gesichert.

Die Absicherung ist mit Verpflichtungserklärung nicht nur finanziell, sondern auch in verschiedenen anderen Bereichen. Der Wohnsitz ist damit sichergestellt, das nötige Geld für den Aufenthalt ist sichergestellt und es ist klar und deutlich, dass nicht der deutsche Staat aufkommen muss für den Aufenthalt des Antragstellers.

Ratschläge zum Beantragungsprozess

Beim Beantragungsprozess für eine Verpflichtungserklärung ist es wichtig, dass Sie die Vorgaben im Blick haben. Eine Verpflichtungserklärung für Studenten dient für 6 Monate als Finanzierungssicherheit für das Visum. Zwischen der unterschriebenen Erklärung und der Erstellung des Visums dürfen nicht mehr als 6 Monate liegen. Ansonsten ist die Erklärung nicht mehr gültig, da das Datum zu lange vorbei ist.

Ratsam ist auch, dass man den Termin für die Verpflichtungserklärung so setzt, dass der vorgegebene Zeitraum zwischen Unterschrift der Erklärung und Visumserteilung erreicht werden kann. Hierfür ist es wichtig im Kopf zu haben, dass es für eine Terminvereinbarung und eine Bearbeitung der Dokumente 4 Wochen dauert.

Unterstützung durch juristische Hilfe

Was für die Einbürgerung und die Niederlassungserlaubnis gilt, trifft auch auf die Verpflichtungserklärung für Studenten zu. Die Unterstützung durch juristische Hilfe ist immer ratsam. Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen eine Hilfe sehr sinnvoll sein kann.

Juristische Unterstützung vor Beantragung

Strategisch ist es klug, die juristische Hilfe vor der Beantragung zu suchen. Ein Anwalt, der auf das Ausländerrecht spezialisiert ist, kann Ihnen viele wertvolle Ratschläge geben und Ihnen auch die Risiken der Verpflichtungserklärung erklären. 

Weiterhin ist ein Anwalt eine gute Hilfe beim Vorgehen für eine Verpflichtungserklärung und kann Ihnen erklären, wie Sie sich am besten auf die Beantragung für eine Verpflichtungserklärung vorbereiten.

So hilft ein Anwalt im Ablauf der Beantragung

Bei der Beantragung ist ein Anwalt vor allem, was die Formulare für die Verpflichtungserklärung angeht, hilfreich. Ein Anwalt, der auf das Ausländerrecht spezialisiert ist, kann Ihnen beim korrekten Ausfüllen des Antrags helfen und Sie dabei unterstützen.

So gehen Sie absolut sicher, dass das Formular korrekt und richtig ausgefüllt ist und es nicht zu Fehlern kommt. Nichts ist ärgerlicher als ein Fehler, der die Verpflichtungserklärung verschiebt. Dies kann dann auch Auswirkungen auf die Visavergabe haben, die dann auch nach hinten geschoben wird.

Auf diesem Bild rechnet eine gestresste Frau eine Summe aus. Die Frau greift sich an den Kopf. Im Hintergrund ist ein Mann zu sehen

Gefahren und Risiken durch die Verpflichtungserklärung für Studenten

Eine Verpflichtungserklärung kann gefährlich und auch riskant sein. Dies gilt für die Verpflichtungserklärungen für Studenten und auch für jede andere Art der Verpflichtungserklärung. Die Gefahren liegen dabei in unterschiedlichen Bereichen.

Finanzielles Risiko durch die Erklärung

Mit der Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG geht man eine Bürgschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren ein. Dessen sollte man sich immer bewusst sein. Es ist eine lange Zeit, in der man finanziell und auch rechtlich für eine Person mit verantwortlich ist. Kommt es zu einer Abschiebung der Person, dann muss man auch finanziell selbst die Kosten tragen, die der Staat aufwenden muss.

Für den kompletten Zeitraum der 5 Jahre muss man für die finanzielle Absicherung der Person, den Wohnsitz der Person und die Sicherheit durch die Person bürgen. Die Verpflichtungserklärung ist verbunden mit einem großen Vertrauen, welches man für die Person, für die man bürgt, haben muss.

Haftung für den Studenten in rechtlichen Fällen

Nicht nur finanziell haftet man für die Person, sondern auch rechtlich. Wenn es irgendeine Straftat gibt, die durch die Person begangen wurde, dann haftet man selbst als Unterzeichner der Verpflichtungserklärung mit. Sowas kann zu Problemen und Schwierigkeiten führen. Aus diesem Grund muss man ganz genau sicher sein, für wen man eine Verpflichtungserklärung unterschreibt.

Zusammenfassung

Die Verpflichtungserklärung für Studenten ist ein umfangreiches Thema mit vielen wichtigen Punkten, die Sie wissen sollten, wenn Sie überlegen, eine solche Erklärung zu machen. Hier sind für Sie nochmal die wichtigsten Aspekte zusammengeführt:

  1. Anhaltspunkt für die Verpflichtungserklärung für Studenten sind die §§ 66-68 AufenthG. Hier steht alles über die Form der Verpflichtung und die Länge und Dauer der Gültigkeit der Erklärung.
  2. Eine Verpflichtungserklärung für Studenten geht wie jede Verpflichtungserklärung über einen Zeitraum von 5 Jahren. Sie haften für den kompletten Zeitraum finanziell und rechtlich.
  3.  Privatpersonen mit ausreichender Bonität, Unternehmen und Organisationen können eine Verpflichtungserklärung für Studenten machen.
  4. Bei einer Verpflichtungserklärung muss man mit dem Nachweis von 1265 Netto Monatseinkommen oder einem Sparguthaben von mindestens 15.180 Euro rechnen.
  5.  Leistungsträger von AsylbLG, SGB II oder SGB XII sind genauso wenig in der Lage, eine Verpflichtungserklärung abzugeben wie Menschen mit kurzfristigen Aufenthaltstiteln oder Menschen, die beim Arbeitgeber noch in der Probezeit sind.
  6. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes gemacht.
  7. Es ist wichtig, dass Sie die 6 Monate beachten, die zwischen der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung und der Visumserteilung liegen müssen. Wenn diese Zeit überschritten ist, gilt die Verpflichtungserklärung für Studenten nicht mehr als Finanzierungsnachweis.
Haben Sie noch Fragen zur Verpflichtungserklärung für Studenten?
Gibt es bei Ihnen noch offene Fragen zur Verpflichtungserklärung für Studenten? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten beantworten gerne jede Frage!

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung für Studenten

Eine Verpflichtungserklärung für Studenten ist eine Bürgschaft, die durch eine Person mit ausreichender Bonität, ein Unternehmen oder eine Organisation erfolgen kann. Durch die Verpflichtungserklärung verpflichtet man sich finanziell und rechtlich für die entsprechende Person zu bürgen und aufzukommen.

Eine Verpflichtungserklärung für Studenten kann bei der Ausländerbehörde im Wohnort beantragt werden. Die Nachweise für die Bonität werden mit den gültigen Ausweisdokumenten und den  unterschriebenen Formularen zur Verpflichtungserklärung abgegeben. Anschließend werden die Dokumente gesichtet und die Verpflichtungserklärung gilt dann ab dem Zeitpunkt der Unterschrift für 5 Jahre.

Eine Verpflichtungserklärung für Studenten kann von einer Privatperson mit nötiger Bonität, einem Unternehmen oder einer Organisation getätigt werden.

Für die Verpflichtungserklärung brauchen Sie gültige Ausweisdokumente, die ausgefüllten Formulare der Verpflichtungserklärung, einen Lohnnachweis über die letzten 3 Monate, einen Nachweis darüber, dass Sie Bürger im entsprechenden Wohnort sind, einen Nachweis über den Wohnraum in Form eines Mietvertrages, einen Nachweis über eine Krankenversicherung. Jeder weitere Nachweis, der Ihre Bonität und finanzielle Absicherung zeigt, ist hilfreich.

Sie müssen mit einem Nachweis von 1265 Netto Monatseinkommen oder einem Sparguthaben von mindestens 15.180 Euro kalkulieren. Für jede weitere volljährige Person werden jeweils 333 Euro Netto Monatseinkommen notwendig oder das notwendige Sparguthaben von 4000 Euro.

Die Terminvereinbarung mit der Durchsicht über die Dokumente zur Verpflichtungserklärung dauert circa 4 Wochen. Es ist wichtig, dass Sie den Zeitraum zwischen der Unterschrift der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums für die Person beachten. Hierbei handelt es sich um 6 Monate. Wird dieser Zeitpunkt überschritten, dann ist die Erklärung nicht mehr als Finanzierungsnachweis möglich.

Einbürgerung mit...?

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.