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Auf diesem Bild sehen Sie die Vorsitzenden von CSU, CDU und SPD Markus Söder, Friedrich Merz und Lars Klingbeil bei einer Pressekonferenz zum Koalitionsvertrag und im Vordergrund einen deutschen Pass und Rechtsanwalt und Co-Founder von Migrando, Fabian Graske

Koalitionsvertrag Migration – Was ändert sich für Sie im Aufenthaltsrecht?

Am 9. April 2025 haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser Vertrag soll für die Ziele einer möglichen künftigen schwarz-roten Bundesregierung stehen. Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Einbürgerung oder den Familiennachzug? In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen im Migrationsbereich und weitere entscheidende Neuheiten.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Fabian Graske
Rechtsanwalt für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Familiennachzug: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll für 2 Jahre bis 2027 ausgesetzt werden. Danach wird eine Aufhebung der Aussetzung neu geprüft
  • Einbürgerung nach 3 Jahren: Die Einbürgerung nach 3 Jahren soll nach Koalitionsvertrag nur für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern erreichbar sein. 
  • Bundesaufnahmeprogramm: Bundesaufnahmeprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan sollen in Zukunft beendet werden. Ähnliche Programme sollen nicht neu entstehen.
  • Neuer Aufenthaltstitel für gut integrierte Geduldete: Für gut integrierte Geduldete, die noch keinen Antrag auf die §§ 25a und 25b AufenthG stellen können, soll ein neuer Aufenthaltstitel entstehen, der bis 2027 gilt.
  • Koalitionsvertrag ist kein Gesetz: Der Koalitionsvertrag sind Vereinbarungen und Ziele möglicher Koalitionspartner. Die Vorhaben müssen von einer Mehrheit der Abgeordneten im neuen Bundestag beschlossen werden, um gültig zu sein.

Was ist ein Koalitionsvertrag?

Bei einem Koalitionsvertrag einigen sich Parteien auf bestimmte Ziele, die sie in einer Regierung durchsetzen wollen. Nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben der Wahlsieger CDU/CSU und der mögliche Koalitionspartner SPD Gespräche über die Bildung einer möglichen Bundesregierung geführt. Nun einigten sich beide Parteien unter der Überschrift “Verantwortung für Deutschland” auf gemeinsame Punkte, unter anderem im Bereich Migration oder Außenpolitik.

Der Koalitionsvertrag als PDF für Sie zum Download.

Wann gilt der Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag tritt in Kraft, wenn ein neuer Bundeskanzler gewählt und die Regierung im Anschluss vereidigt wird. Am 6. Mai 2025 ist laut ARD geplant, dass Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gewählt wird. 

Achtung!

Der Koalitionsvertrag ist eine Zusammenfassung von Zielen. Der Koalitionsvertrag ist kein Gesetz und jedes Vorhaben muss eine Mehrheit im neuen Bundestag schaffen. Erst dann ist es gesetzlich verpflichtend. Vorher handelt es sich um Ziele einer Regierung ohne gesetzliche Bindung.

Änderungen für Familiennachzug und Bundesaufnahmeprogramm

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht Änderungen in den Bereichen Bundesaufnahmeprogramm und Teile des Familiennachzugs vor. Die Änderungen des Familiennachzugs betrifft subsidiär Schutzberechtigte. Im folgenden Absatz erklären wir Ihnen die Neuheiten.

Beendigung von Bundesaufnahmeprogrammen

Bundesaufnahmeprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, welches seit dem 17. Oktober 2022 gilt, sollen nach Vorstellung des neuen Koalitionsvertrages beendet werden und es sollen keine neuen Aufnahmeprogramme in ähnlicher Form entstehen. 

Neuheiten im Koalitionsvertrag für den Familiennachzug

Auf den Familiennachzug kommen im Koalitionsvertrag bei einer Personengruppe Veränderungen hinzu. Der neue Koalitionsvertrag sieht vor, dass der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für 2 Jahre befristet ausgesetzt wird (Nachzug nicht möglich). Härtefälle sollen davon nicht betroffen sein. 

Als subsidiär Schutzberechtigter haben Sie aktuell durch eine Regelung aus dem Jahr 2018 eine Begrenzung von 1000 Familiennachzügen pro Monat. 2027 soll geprüft werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verlängert wird oder der aktuelle Stand (1000 Familiennachzüge pro Monat) zurückkehrt. 

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Einbürgerung im Koalitionsvertrag

Das Thema Einbürgerung bringt im Koalitionsvertrag in einem Teil Änderungen mit sich. Es ist die Einbürgerung nach 3 Jahren, die nur noch für Ehepartner von Deutschen funktionieren würde. Wie die Einbürgerung nach 3 Jahren nach dem neuen Koalitionsvertrag aussehen soll und wie die Einbürgerung nach 5 Jahren oder die Doppelte Staatsbürgerschaft funktionieren wird, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt.

Einbürgerung nach 3 Jahren nach Koalitionsvertrag

Die Einbürgerung nach 3 Jahren soll nach Koalitionsvertrag in Zukunft nur noch für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern möglich sein. Die aktuelle Regelung nach § 10 StAG mit C1-Sprachzertifikat und besonderen Integrationsleistungen würde mit einem möglichen neuen Gesetz nicht mehr gelten. 

Einbürgerung nach 5 Jahren nach Koalitionsvertrag

Die Einbürgerung nach 5 Jahren, die Teil des neuen Einbürgerungsgesetzes ist, bleibt bestehen. Sie können also nach dem neuen Koalitionsvertrag, wie aktuell nach 5 Jahren, eingebürgert werden, wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringen. 

Die Doppelte Staatsbürgerschaft im Koalitionsvertrag

Wie bei der Einbürgerung nach 5 Jahren ändert sich auch bei der doppelten Staatsbürgerschaft nichts für Sie. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt gesetzlich anerkannt in Deutschland. Wenn Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, dann funktioniert für Sie die Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft. 

“Wenn Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 3 Jahren nach aktueller Gesetzgebung mitbringen, stellen Sie den Antrag noch heute und lassen Sie sich keine Zeit. Es gilt das aktuelle Datum und bis zu einer möglichen neuen Gesetzesänderung gilt das aktuelle Gesetz mit den Voraussetzungen des C1-Zertifikats und besonderen Integrationsleistungen.”
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Fabian Graske
Co-Founder & Rechtsanwalt

Änderungen bei Einwanderung und Ausweisung

Das Grundrecht auf Asyl nach § 16a Absatz 1 GG bleibt bestehen und Deutschland soll ein weltoffenes und einwanderungsfreudiges Land bleiben. Auch die Integration durch qualifizierte Einwanderung soll gefördert werden. Ziel ist es, die illegale Migration zurückzudrängen und die legale Zuwanderung zu fördern und grundsätzlich die Migration zu steuern. Wichtige Rollen sollten dabei Migrationsabkommen und die bereits bestehende GEAS-Reform spielen.

Migrationsabkommen und Westbalkan-Regelung

Die reguläre Migration nach Deutschland gemäß der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Westbalkan-Regelung, soll auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt werden. Die Westbalkan-Regelung ermöglicht Menschen aus den 6 Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien- und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Zurückweisung an Staatsgrenzen

Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sehen vor, dass es Zurückweisungen an den Staatsgrenzen beim Versuch der illegalen Einwanderung gibt. Hierzu will man die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen fortsetzen, bis der Außengrenzschutz besser funktioniert und die bestehenden Dublin und GEAS-Regelungen erfüllt sind. 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern. Beginnen will man mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine Einstufung weiterer Herkunftsstaaten soll nach Vorgabe der GEAS-Reform erfolgen. Das soll insbesondere Staaten betreffen, die eine Asylanerkennungsquote von unter 5 % in den letzten 5 Jahren in Deutschland hatten. 

Die GEAS-Reform (Gemeinsames europäisches Asylsystem) ist am 11. Juni 2024 in Kraft getreten und soll dazu dienen, Migration zu steuern und besser zu ordnen. Gleichzeitig sollen humanitäre Standards für Geflüchtete befolgt und die Sekundärmigration (Das Weiterziehen in andere EU-Mitgliedsstaaten) verringert werden. 

Ausweisung bei schweren Straftaten

Bei schweren Straftaten soll nach dem neuen Koalitionsvertrag von CDU und SPD die Ausweisung erfolgen. Wenn Sie einen Mord begehen, eine schwere Körperverletzung begehen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begehen, Volksverhetzung begehen, Polizisten tätlich angreifen oder antisemitisch motivierte Straftaten begehen, droht Ihnen die Ausweisung.

Es wird auch bei der öffentlichen Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein ähnliches Verfahren geprüft. 

Rückführung bei negativen Asylverfahren

Auch bei abgelehnten Asylbewerbern soll es eine Rückführung geben. Hier betrifft es Asylanträger, deren Antrag endgültig abgelehnt wird. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die freiwillige Rückkehr besser unterstützt wird und Anreize und eine Rückkehrberatung gestärkt werden. Weiterhin soll die Entwicklungszusammenarbeit, Visa-Vergabe und Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu Herkunftsländern gestärkt werden, um einen schnelleren Ablauf zu ermöglichen. 

Achtung!

Die Regelungen im Koalitionsvertrag zur Rückführung sind nicht neu. Es gilt das bestehende Recht. Durch lange Wartezeiten auf Asylbescheide gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten in befristete Aufenthaltsrechte zu kommen. Dazu mehr im unteren Abschnitt unter Bleiberecht.

Beschleunigung von Asylverfahren

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Asylverfahren schneller ablaufen sollen. Ziel ist es, die Digitalisierung der Behörden weiter umzusetzen und das Ausländerzentralregister auszubauen und den Datenaustausch zu verbessern. So sollen lange Wartezeiten bei Asylverfahren verhindert werden.

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Thema Integration im Koalitionsvertrag

Der Bereich Integration ist neben der Migration der zweite Kernbereich im Abschnitt Integration und Migration des Koalitionsvertrages. Hier wollen die möglichen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD im Bereich Integrationskurse und Bleiberechte den sozialen Zusammenhalt in Deutschland verbessern

Integrationsförderung durch besseren Zugang zu Angeboten

Ziel im Bereich Integrationsförderung ist es, den Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten zu erleichtern. Gleichzeitig will man die Integration aber auch intensiver einfordern. Integrationskurse sollen fortgesetzt werden, die Sprach-Kitas wieder eingeführt und das Startchancen-Programm auf Kitas ausgeweitet werden. Man möchte die Integration von klein auf fördern. Zudem soll es eine verpflichtende Integrationsvereinbarung geben, die Pflichten und Rechte festhält. 

Schaffung eines neuen Aufenthaltsrechtes als Bleiberecht

Der neue Koalitionsvertrag sieht vor für geduldete Ausländer, die noch nicht die Voraussetzungen der §§ 25a und 25b AufenthG haben, einen befristeten Aufenthaltstitel zu schaffen. Folgende Bedingungen müssen Sie hierfür erfüllen:

  • Sie haben ausreichende Sprachkenntnisse (B1-Niveau).

  • Sie sind über 12 Monate in einem bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie überwiegend (zu 51 %) ohne staatliche Hilfe sichern.

  • Ihre Identität ist geklärt.

  • Sie haben sich bis zum 31.12.2024 mindestens 4 Jahre in Deutschland aufgehalten.

  • Sie haben einen Duldungsstatus.

Die Regelung für diesen neuen Aufenthaltstitel soll bis zum 31.12.2027 gelten.

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Weitere wichtige Änderungen im Koalitionsvertrag

Abgesehen vom Thema Migration und Integration bringt der neue Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD weitere Änderungen. Sie betreffen unter anderem die Zukunft des Bürgergeldes, bei dem es strengere Bedingungen geben soll oder auch das Thema Rente mit der Einführung der Mütterrente. 

Das Bürgergeld im Koalitionsvertrag

Die Bedingungen für die Erteilung des bisherigen Bürgergeldes sollen deutlich strenger als aktuell werden. Zudem sollen diese Leistungen zukünftig “Grundsicherung für Arbeitssuchende” heißen. Die Mitwirkungspflicht soll verstärkt werden und wenn Menschen immer wieder eine zumutbare Erwerbstätigkeit ablehnen, soll laut Koalitionsvertrag ein vollständiger Leistungsentzung möglich sein. 

Das Thema Rente im Koalitionsvertrag

Das aktuelle Rentenniveau, welches sich bei 48 Prozent befindet, soll dem Koalitionsvertrag zufolge bis zum Jahr 2031 gesetzlich bindend sein. Finanziert werden soll es durch den Bundeshaushalt.

Neu eingeführt werden soll für alle Mütter eine Mütterrente mit 3 Rentenpunkten. Das Geburtsjahr der Kinder spielt dabei keine Rolle. Auch hier erfolgt die Finanzierung über den Bundeshaushalt. Auch neu soll eine sogenannte Aktivrente für Menschen eingeführt werden, die gerne über ihr Rentenalter hinaus arbeiten möchten und dies auch können. Die Aktivrente soll diesen Menschen ermöglichen, steuerfrei jeden Monat 2.000 € hinzuzuverdienen.

Fazit zum Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag bringt vor allem im Ausländerrecht einige Änderungen, beispielsweise mit der geplanten Einführung eines neuen Aufenthaltstitels für Geduldete, die noch nicht in die §§ 25a oder 25b AufenthG gelangen können, oder durch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Die Änderungen im Einbürgerungsrecht sind überschaubar und betreffen nur die Einbürgerung nach 3 Jahren. Doppelte Staatsbürgerschaft und Einbürgerung nach 5 Jahren ändern sich nicht. 

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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Migration im Koalitionsvertrag

Ein Koalitionsvertrag ist die Festlegung von Zielen von zwei oder mehr Parteien innerhalb einer Regierungszeit. Es ist eine Vereinbarung, die von den jeweiligen Parteien gemeinsam ausgearbeitet wird. Gesetzlich bindend sind Punkte aus dem Koalitionsvertrag erst, wenn sie von der Mehrheit des Bundestages angenommen wurden.

Der Koalitionsvertrag tritt in Kraft, wenn der Bundeskanzler gewählt wird und anschließend die Vereidigung der Bundesregierung erfolgt. Der Koalitionsvertrag 2025 soll nach Plänen von CDU/CSU und SPD am 6. Mai. 2025 in Kraft treten, wenn der Bundeskanzler gewählt wurde und die Regierung im Amt ist. 

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für 2 Jahre ausgesetzt wird. 2027 soll dann geprüft werden, ob eine Aussetzung weiter notwendig ist oder nicht. 

Die Einbürgerung nach 3 Jahren soll laut Koalitionsvertrag in Zukunft nur noch für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gelten. Eine Einbürgerung nach 3 Jahren mit C1-Zertifikat und besonderen Integrationsleistungen soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Die Einbürgerung nach 5 Jahren bleibt genauso bestehen wie die doppelte Staatsbürgerschaft. 

CDU/CSU und SPD planen im Koalitionsvertrag durch effizientere und zielgerichtetere Angebote im Integrationsbereich, bessere Startchancen für Bleibeberechtigte zu schaffen. Für gut integrierte Geduldete, die noch keinen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG beantragen können, soll ein neuer Aufenthaltstitel entstehen. 

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