Was regelt § 39 AufenthG?
§ 39 AufenthG Zustimmung zur Beschäftigung von Ausländern, ist ein entscheidender Paragraf für jeden, der als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland arbeiten möchte. Er bestimmt, unter welchen Bedingungen Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können und welche Rolle die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit dabei spielt. Für viele ist diese Zustimmung ein wichtiger Schritt, um den Aufenthaltstitel zu sichern und in Deutschland legal arbeiten zu dürfen.
Allgemeine Übersicht des § 39 AufenthG
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, aber nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen, ist § 39 Aufenthaltsgesetz besonders relevant für Sie. Dieser Paragraf regelt, wann eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist oft eine notwendige Voraussetzung, um Ihren Aufenthaltstitel zu sichern und in Deutschland arbeiten zu dürfen.
- Zustimmungspflicht: In den meisten Fällen benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen können.
- Arbeitsmarktprüfung: Diese Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn festgestellt wurde, dass Sie als Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Der Wortlaut der gesetzlichen Grundlage steht in § 39 Absatz 1 AufenthG:
Gesetzestext: „Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus, es sei denn, die Zustimmung ist kraft Gesetzes, auf Grund der Beschäftigungsverordnung oder Bestimmung in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht erforderlich. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn dies durch ein Gesetz, die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist.“
Voraussetzungen für die Zustimmung zur Beschäftigung
Damit Sie die Zustimmung zur Beschäftigung und damit auch die Grundlage für Ihren Aufenthaltstitel erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verfügbarkeit inländischer Arbeitskräfte: Es wird geprüft, ob es für die Position, die Sie besetzen möchten, auch inländische Arbeitnehmer gibt, die vorrangig berücksichtigt werden müssen.
- Faire Arbeitsbedingungen: Die Bedingungen, zu denen Sie arbeiten werden, müssen denen entsprechen, die auch für inländische Arbeitnehmer gelten und dass die Besetzung Arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist.
- Passende Qualifikation: Sie müssen die notwendigen Qualifikationen für die angestrebte Position mitbringen.
Wann ist eine Zustimmung zur Beschäftigung erforderlich?
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, stellt sich oft die Frage, ob Sie eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Diese Zustimmung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Beschäftigung rechtlich abgesichert ist und Sie Ihren Aufenthaltstitel behalten oder verlängern können.
Fälle, in denen eine Zustimmung benötigt wird
In vielen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit unerlässlich, bevor Sie eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können.
Hier sind einige typische Situationen, in denen eine Zustimmung erforderlich ist:
- Beschäftigung in nicht hochqualifizierten Berufen: Wenn Sie in einem Beruf arbeiten möchten, der keine spezielle Hochqualifizierung erfordert, wird in der Regel eine Zustimmung benötigt.
- Arbeitgeberwechsel: Falls Sie den Arbeitgeber wechseln möchten, kann erneut eine Zustimmung erforderlich sein, selbst wenn Sie bereits in Deutschland arbeiten.
- Erstmalige Beschäftigung: Wenn Sie zum ersten Mal eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, müssen Sie in den meisten Fällen eine Zustimmung einholen.
Mit diesen Aufenthaltstiteln wird nach § 39 Absatz 2 AufenthG eine Zustimmung benötigt:
- §§ 18a, 18b AufenthG
- Wenn die Voraussetzungen nach § 18g Absatz 1 Satz 2 oder des § 18g Absatz 2 AufenthG erfüllt werden müssen
- § 16d Absatz 3, den §§ 19, 19b, 19c Absatz 3 oder § 19d Absatz 1 Nummer 1 AufenthG
- Gemäß § 39 Absatz 3a, wenn die Bundesagentur einer qualifizierten inländischen Beschäftigung nach § 20a Absatz 5 Satz 2 AufenthG zustimmt
Bei § 18g Absatz 2 gilt eine bestimmte Voraussetzung gemäß § 39 Absatz 2c AufenthG:
„Die Bundesagentur für Arbeit kann der Ausübung einer Beschäftigung zustimmen, wenn im Fall des § 18g Absatz 2 über durch Berufserfahrung erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die alle Voraussetzungen nach § 18g Absatz 2 erfüllen und die zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beruf, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, erforderlich sind.“
Der Zustimmungsprozess durch die Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie eine Beschäftigung in Deutschland anstreben, ist es wichtig zu verstehen, wie der Zustimmungsprozess der Bundesagentur für Arbeit abläuft. Dieser Prozess ist entscheidend, um Ihre Arbeitserlaubnis zu erhalten und damit Ihren Aufenthaltstitel zu sichern.
Wie läuft das Zustimmungsverfahren ab?
Das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit besteht aus mehreren Schritten, die sicherstellen sollen, dass Ihre Beschäftigung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Hier ist ein Überblick über den typischen Ablauf:
Schritt 1: Antragstellung:
- Sowohl Ihr zukünftiger Arbeitgeber als auch Sie als ausländischer Arbeitnhemer können den Antrag auf Zustimmung zur Beschäftigung einreichen. Bei Antragstellung des Aufenthaltstitels in der zuständigen Ausländerbehörde wird die Anfrage dann an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet.
- Dieser Antrag enthält wichtige Informationen wie die Art der Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und Ihre Qualifikationen.
Schritt 2: Arbeitsmarktprüfung:
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob für die ausgeschriebene Stelle keine bevorrechtigten inländischen oder gleichgestellten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
- In dieser Phase wird auch überprüft, ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Schritt 3: Entscheidung:
- Nach Abschluss der Prüfung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, ob die Zustimmung erteilt wird.
- Diese Entscheidung wird sowohl Ihnen als auch Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt.
Dauer und Voraussetzungen der Zustimmung
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Wochen Zeit, um die Zustimmung zur Beschäftigung an die zuständige Ausländerbehörde zu übermitteln. Wenn innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen wird, tritt eine Zustimmungsfiktion ein, was bedeutet, dass die Zustimmung als erteilt gilt, sofern keine fehlenden oder unvollständigen Unterlagen vorliegen
Faktoren, die die Dauer beeinflussen können:
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen: Wenn alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht wurden, kann dies den Prozess beschleunigen.
- Notwendige Prüfungen: Bei bestimmten Berufen oder bei hohen Bewerberzahlen kann die Arbeitsmarktprüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung:
- Passende Qualifikationen: Ihre Qualifikationen müssen den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle entsprechen.
- Angemessene Arbeitsbedingungen: Die Bedingungen, zu denen Sie arbeiten werden, dürfen nicht schlechter sein als die für vergleichbare inländische Arbeitnehmer.
- Keine Verfügbarkeit inländischer Arbeitnehmer: Es darf kein bevorrechtigter inländischer Arbeitnehmer für die Stelle verfügbar sein.
Unter § 39 Absatz 2a AufenthG steht wann die Zustimmung gültig ist:
„Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit für einzelne Berufe oder Beschäftigungen festgestellt hat, dass die Besetzung offener Stellen für einen befristeten Zeitraum mit den durch Tarifvertrag oder durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegten Arbeitsbedingungen arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist (Globalzustimmung) und der Arbeitgeber ihre Einhaltung zugesichert hat. Die nach § 71 zuständige Stelle kann im Einzelfall von der Globalzustimmung abweichen. In diesem Fall gilt § 72 Absatz 7 entsprechend.“
Zustimmungsfreie Beschäftigung nach § 39 AufenthG
Es gibt Situationen, in denen Sie in Deutschland arbeiten können, ohne eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen zu müssen. Dies kann Ihnen den Prozess erheblich erleichtern und beschleunigen. Doch welche Berufe und Fälle sind tatsächlich zustimmungsfrei? Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen.
Welche Berufe sind zustimmungsfrei?
Bestimmte Berufe sind aufgrund ihrer hohen Qualifikation oder besonderen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft von der Zustimmungspflicht nach § 39 AufenthG ausgenommen. Diese zustimmungsfreien Berufe ermöglichen es Ihnen, direkt in Deutschland zu arbeiten, ohne den zusätzlichen Schritt der Zustimmung durchlaufen zu müssen.
Typische zustimmungsfreie Berufe sind:
- IT-Spezialisten: Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften in der IT-Branche entfällt hier oft die Zustimmungspflicht.
- Wissenschaftler und Forscher: Wenn Sie in einem wissenschaftlichen oder forschungsorientierten Beruf tätig sind, können Sie in der Regel ohne Zustimmung arbeiten.
- Manager und Führungskräfte: In bestimmten Führungspositionen ist keine Zustimmung erforderlich, da diese Stellen als besonders wichtig für die Unternehmen angesehen werden.
Weitere Ausnahmen von der Zustimmungspflicht
Neben bestimmten Berufen gibt es auch weitere Ausnahmen, bei denen Sie keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen:
- Hochqualifizierte Fachkräfte: Wenn Sie eine hochqualifizierte Position besetzen, zum Beispiel als IT-Spezialist oder Wissenschaftler, benötigen Sie oft keine Zustimmung.
- Inhaber der Blauen Karte EU: Wenn Sie im Besitz einer blauen Karte EU nach § 18g sind, sind Sie in der Regel von der Zustimmungspflicht befreit (Ausnahme sind die Beispiele oben)
- Beschäftigung während des Studiums: Wenn Sie als Student in Deutschland arbeiten, benötigen Sie unter bestimmten Bedingungen keine Zustimmung.
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden möchten, ist es wichtig, sowohl Ihre Rechte als auch die Pflichten Ihres Arbeitgebers zu kennen. Diese Informationen helfen Ihnen, sich in der komplexen Arbeitswelt in Deutschland besser zurechtzufinden und sicherzustellen, dass Ihre Beschäftigung rechtlich abgesichert ist.
Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung von Ausländern
Ihr Arbeitgeber hat eine Reihe von Pflichten zu erfüllen, wenn er Sie als ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen möchte. Diese Pflichten stellen sicher, dass der Arbeitsmarkt fair bleibt und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Hier sind die wichtigsten Aufgaben, die Ihr Arbeitgeber übernehmen muss:
- Beantragung der Zustimmung: Ihr Arbeitgeber muss, sofern erforderlich, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 AufenthG einholen. Dies geschieht, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen dürfen.
- Überprüfung der Arbeitsgenehmigung: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, zu prüfen, ob Sie die notwendige Arbeitserlaubnis besitzen und ob diese für die vorgesehene Tätigkeit gültig ist.
- Einhalten der Arbeitsbedingungen: Ihr Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen, die Ihnen angeboten werden, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und mit denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer übereinstimmen.
- Meldepflichten: Es gibt bestimmte Meldungen, die Ihr Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden machen muss, insbesondere wenn sich Ihr Aufenthaltsstatus oder Ihre Beschäftigungsbedingungen ändern.
Rechte von Arbeitnehmern bei zustimmungspflichtiger Beschäftigung
Als ausländischer Arbeitnehmer haben Sie ebenfalls Rechte, die sicherstellen, dass Ihre Beschäftigung unter fairen Bedingungen stattfindet und Ihre Interessen gewahrt bleiben. Besonders bei zustimmungspflichtiger Beschäftigung sind folgende Rechte für Sie von Bedeutung:
- Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen: Sie haben das Recht, unter den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmer zu arbeiten. Dies betrifft sowohl das Gehalt als auch die Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen.
- Recht auf rechtzeitige Information: Sie müssen über alle Schritte im Zustimmungsverfahren informiert werden, insbesondere über den Zeitpunkt, ab dem Sie legal arbeiten dürfen.
- Recht auf rechtliche Unterstützung: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt werden, haben Sie das Recht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dies kann durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle erfolgen.
- Recht auf Transparenz: Ihr Arbeitgeber muss Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung und dem Aufenthaltsstatus umfassend informieren.
Zusammenfassung der Rechte und Pflichten:
Pflichten des Arbeitgebers | Rechte des Arbeitnehmers |
---|---|
Beantragung der Zustimmung (§ 39 AufenthG) | Recht auf gleiche Arbeitsbedingungen |
Überprüfung der Arbeitsgenehmigung | Recht auf rechtzeitige Information |
Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen | Recht auf rechtliche Unterstützung |
Erfüllung von Meldepflichten | Recht auf Transparenz |
Durch das Bewusstsein über Ihre Rechte und die Pflichten Ihres Arbeitgebers können Sie sicherstellen, dass Ihre Beschäftigung in Deutschland nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch unter fairen und gerechten Bedingungen stattfindet.
Haben Sie noch Fragen?
Fazit zur Zustimmung zur Beschäftigung
Zum Abschluss möchten wir die wichtigsten Aspekte von § 39 AufenthG für Sie zusammenfassen. Diese Kernpunkte helfen Ihnen, die Anforderungen und Ausnahmen besser zu verstehen und Ihre nächsten Schritte zu planen.
Die Kernpunkte von § 39 AufenthG
- § 39 AufenthG regelt die Zustimmung zur Beschäftigung für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland.
- Zustimmung ist oft erforderlich bei nicht hochqualifizierten Berufen oder bei einem Arbeitgeberwechsel.
- Es gibt Ausnahmen, insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte und Inhaber der Blauen Karte EU.
Wichtige Ratschläge zu § 39 AufenthG
- Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre gewünschte Beschäftigung zustimmungspflichtig ist.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber alle notwendigen Anträge und Prüfungen rechtzeitig durchführt.
- Informieren Sie sich über Ausnahmen, die für Ihre Situation gelten könnten, um den Prozess zu erleichtern.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zu § 39 AufenthG
§ 39 AufenthG regelt, wann ausländische Arbeitnehmer in Deutschland eine Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit benötigen.
Die Zustimmung ist erforderlich, wenn Sie in einem Beruf arbeiten möchten, der keine besondere Hochqualifikation erfordert, oder wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.
Hochqualifizierte Fachkräfte, Inhaber der Blauen Karte EU, und bestimmte Berufe im Rahmen von Ausbildungs- und Studienprogrammen sind von der Zustimmungspflicht befreit.
Das Verfahren dauert in der Regel 2 Wochen, kann aber je nach Fall variieren.
Ihr Arbeitgeber kann die Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, aber auch Sie können bei Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels den Antrag auf Zustimmung bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen. Die Ausländerbehörde leitet diesen Antrag an die Bundeagentur für Arbeit weiter.