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Abgelaufener Aufenthaltstitel neben einem türkischen Reisepass auf einem Schreibtisch mit einer Tastatur im Hintergrund. Der Aufenthaltstitel zeigt einen "EXPIRED"-Stempel. Wenn Ihr Aufenthaltstitel unbefristet abgelaufen ist, erfahren Sie hier, wie Sie den Passübertrag durchführen und Ihre Dokumente aktualisieren können.

Unbefristeter Aufenthaltstitel abgelaufen? – Ein weitverbreiteter Irrtum, der Sie nicht beunruhigen sollte

Sind Sie besorgt, weil Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel abgelaufen ist? Keine Panik! In diesem Artikel erfahren Sie, warum der Ablauf Ihres Reisepasses keinen Einfluss auf Ihre Niederlassungserlaubnis hat und wie Sie den Passübertrag unkompliziert durchführen lassen können. Bleiben Sie gut informiert und handeln Sie richtig!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Niederlassungserlaubnis läuft nicht ab, sondern bleibt unbefristet gültig.
  • Die Gültigkeit der Erlaubnis hängt von der Gültigkeit des Reisepasses und der Karte ab.
  • Ein Passübertrag ist notwendig, wenn der Reisepass abläuft, ohne dass neue Voraussetzungen geprüft werden.
  • Um Reisen und Arbeiten fortzusetzen, sind ein gültiger Pass und rechtzeitige Dokumentenaktualisierungen notwendig.

Gesetzliche Grundlagen zur Orientierung

Verstehen Sie die rechtlichen Grundlagen, um Missverständnisse zu vermeiden.  In diesem Abschnitt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Niederlassungserlaubnis und relevante Bestimmungen.

Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Gemäß § 9 Aufenthaltsgesetz kann dieser Titel nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Wichtige Paragraphen und Bestimmungen

Wichtige Bestimmungen im Aufenthaltsrecht umfassen die Bindung der Niederlassungserlaubnis an die Gültigkeit Ihres Reisepasses. Wenn Ihr Pass abläuft, müssen Sie lediglich einen sogenannten Passübertrag durchführen lassen, ohne dass erneut Voraussetzungen geprüft werden. Dies stellt sicher, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig bleibt, solange Sie die nötigen behördlichen Schritte einhalten.

Warum kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel nicht ablaufen?

Viele Menschen sind unsicher, ob ihre Niederlassungserlaubnis ablaufen kann. Diese Unsicherheit ist unbegründet, da die Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel festgehalten ist. Hier erfahren Sie, warum Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht abläuft und wie sie mit Ihrem Pass und der zugehörigen Karte zusammenhängt.

Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig, was bedeutet, dass sie nicht wie andere Aufenthaltstitel abläuft. Dies ist gesetzlich festgelegt und bietet Ihnen die Sicherheit, dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Wichtige Fakten zur Gültigkeit:

  • Unbefristet: Die Niederlassungserlaubnis selbst hat kein Ablaufdatum.
  • Rechtliche Sicherheit: Einmal erteilt, bleibt sie gültig, solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die zu einer Rücknahme führen könnten.

Abhängigkeit vom Pass und der Karte

Die Gültigkeit Ihrer Niederlassungserlaubnis ist an die Gültigkeit Ihres Reisepasses und der zugehörigen Karte gekoppelt.

Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Bindung an den Reisepass:

  • Ablauf des Passes: Wenn Ihr Reisepass abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen.
  • Passübertrag: Ihre Niederlassungserlaubnis wird auf den neuen Pass übertragen, ohne dass erneute Prüfungen der Voraussetzungen stattfinden.

Gültigkeit der Karte:

  • Gültigkeit der Karte: Die Karte, die Ihre Niederlassungserlaubnis dokumentiert, ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Erneuerung der Karte: Nach Ablauf der Karte ist eine Erneuerung notwendig, um die Dokumentation Ihrer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf dem neuesten Stand zu halten.

Hier haben wir Ihnen nochmal die wichtigsten Punkte als Tabelle dargestellt:

Element
Gültigkeit
Erforderliche Maßnahme
Niederlassungserlaubnis
Unbefristet
Keine Verlängerung nötig
Reisepass
Gültigkeitsdauer des Passes
Neuen Pass beantragen, Passübertrag durchführen
Niederlassungserlaubnis-Karte
10 Jahre technische Gültigkeit
Erneuerung der Karte nach Ablauf
Eine Niederlassungserlaubnis kann nie ablaufen, sie verliert entweder ihre Gültigkeit weil sie an den Pass gebunden ist, oder weil die Karte an sich immer nur 10 Jahre gültig ist. Das heißt Sie müssen nur einen Passübertrag machen, hier werden keinen Voraussetzungen mehr geprüft! 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Passübertrag – Was Sie wissen müssen

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist, müssen Sie sich keine Sorgen wegen Ihrer Aufenthaltserlaubnis machen. Der Passübertrag ist ein unkomplizierter Prozess, bei dem keine neuen Voraussetzungen geprüft werden. Hier sind die Schritte und wichtigen Informationen, die Sie wissen müssen.

Schritte zum Passübertrag

Der Passübertrag erfolgt in wenigen einfachen Schritten. Hier ist eine detaillierte Übersicht:

  1. Termin buchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
  2. Neuen Pass vorlegen: Bringen Sie Ihren neuen Reisepass zum Termin mit und legen Sie ihn vor.
  3. Fingerabdrücke und Unterschrift: Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen und Sie müssen eine Unterschrift leisten.
  4. Gebühr bezahlen: Zahlen Sie die Gebühr von 67€ für den Passübertrag.
  5. Neue Karte abholen: Nach etwa 6 Wochen können Sie Ihre neue Niederlassungserlaubnis-Karte abholen.

Notwendige Dokumente und Verfahren

Für den Passübertrag benötigen Sie folgende Dokumente und müssen bestimmte Verfahren durchlaufen:

Erforderliche Dokumente:

  • Neuer Reisepass
  • Alte Niederlassungserlaubnis-Karte
  • Biometrisches Foto (falls erforderlich)

Verfahren:

  • Datenaufnahme: Bei Ihrem Termin werden keine Voraussetzungen erneut geprüft, sondern lediglich Ihre aktuellen Daten aufgenommen.
  • Fingerabdrücke und Unterschrift: Ihre Fingerabdrücke werden gescannt und Sie müssen eine Unterschrift leisten.

Keine erneute Prüfung der Voraussetzungen

Beim Passübertrag wird keine erneute Prüfung Ihrer Aufenthaltsvoraussetzungen vorgenommen. Dies bedeutet, dass der Prozess einfach und unkompliziert ist. Sie müssen lediglich den neuen Pass vorlegen und die Gebühr bezahlen. 

Die größte Schwierigkeit der Passbeschaffung ist, dass einige Botschaften keine neuen Pässe erteilen (Beispiel dafür ist die afghanische Botschaft). Hierzu ist das Stufenmodell zur Identitätsklärung wichtig. Hierbei werden Stück für Stück alternative Identitätsmöglichkeiten  wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führerschein oder Zeugenaussage geprüft.

Wenn die Identitätsklärung trotz der Versuche nicht möglich ist, müssen Sie dann über einen Anwalt der Sie begleitet nachweisen, dass Sie sich zur Passbeschaffung in Form eine Passersatz bemüht haben aber diese objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist.

Auswirkungen eines abgelaufenen Passes oder einer abgelaufenen Karte

Was passiert, wenn Ihr Pass oder Ihre Niederlassungserlaubnis-Karte abgelaufen ist? Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen und wie Sie weiterhin reisen und arbeiten können.

Reisen ohne Passübertrag

Auch wenn Ihr Pass oder Ihre Karte abgelaufen ist, können Sie weiterhin reisen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Reise mit abgelaufenem Pass:

  • Sie können mit Ihrem gültigen alten Pass ausreisen.
  • Beantragung eines neuen Passes im Heimatland
  • Reisen Sie mit Ihrem alten und neuen Pass zurück ins Bundesgebiet. 
  • Führen Sie den Passübertrag nach Ihrer Wiedereinreise nach Deutschland durch.

Alternative: Fiktionsbescheinigung beantragen:

  • Eine Fiktionsbescheinigung kann für den Zeitraum beantragt werden, bis Ihre Karte verlängert wurde.
  • Diese Bescheinigung erlaubt Ihnen, legal in Deutschland zu bleiben und mit gültigem alten Pass zu reisen, bis der neue Pass oder die neue Karte ausgestellt ist.

Schritte für Reisen ohne Passübertrag:

  1. Mit altem Pass ausreisen: Nutzen Sie Ihren gültigen alten Pass zur Ausreise aus Deutschland.
  2. Neuen Pass im Heimatland beantragen: Beantragen Sie einen neuen Pass bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland.
  3. Mit altem und neuem Pass einreisen: Bei der Rückreise nach Deutschland beide Pässe vorlegen.
  4. Passübertrag in Deutschland durchführen: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde und führen Sie den Passübertrag durch.

Arbeiten ohne Passübertrag

Auch ohne einen aktuellen Passübertrag können Sie weiterhin in Deutschland arbeiten. Hier sind die wesentlichen Informationen:

Arbeitsrechtliche Bestimmungen:

  • Ihre Niederlassungserlaubnis bleibt gültig, auch wenn der Pass oder die Karte abgelaufen ist.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Status Ihres Passübertrags.

Schritte zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit:

  • Arbeitserlaubnis behalten: Ihre Arbeitserlaubnis bleibt bestehen, solange die Niederlassungserlaubnis gültig ist.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Kopien Ihres alten Passes und der Niederlassungserlaubnis-Karte auf, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können.

 

Häufige Missverständnisse und Klärung

Es gibt viele Missverständnisse rund um den unbefristeten Aufenthaltstitel. Hier klären wir die häufigsten Mythen und geben Ihnen wichtige Tipps, um Missverständnisse zu vermeiden.

Mythos Aufenthaltstitel und Gültigkeit

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass die Niederlassungserlaubnis ablaufen kann. Tatsächlich ist die Niederlassungserlaubnis unbefristet gültig. Hier sind die Fakten:

  • Unbefristete Gültigkeit: Einmal erteilt, läuft die Niederlassungserlaubnis nicht ab.
  • Bindung an den Reisepass: Die Gültigkeit ist an die Gültigkeit Ihres Reisepasses gebunden, nicht an die Erlaubnis selbst.
  • Erneuerung der Karte: Die Karte, die die Niederlassungserlaubnis dokumentiert, muss nach 10 Jahren erneuert werden, nicht die Erlaubnis selbst.

Missverständnisse und Klarstellungen

Es gibt einige Missverständnisse bezüglich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem abgelaufenen Pass oder einer abgelaufenen Karte. Hier klären wir die Missverständnisse auf:

Mythos 1: Erneute Prüfung der Voraussetzungen

Klarstellung: Beim Passübertrag werden keine neuen Voraussetzungen geprüft. Es werden lediglich Ihre aktuellen Daten aufgenommen und die neue Karte ausgestellt.

Mythos 2: Verlust der Arbeitserlaubnis

  • Klarstellung: Ihre Arbeitserlaubnis bleibt bestehen, solange die Niederlassungserlaubnis gültig ist. Informieren Sie einfach Ihren Arbeitgeber über den Status Ihres Passübertrags.

Mythos 3: Reisebeschränkungen

  • Klarstellung: Es muss immer ein Pass vorhanden sein. Wichtig ist: Ihr Pass muss gültig sein. Sie können dann reisen und mit neuem Pass wieder einreisen. Wenn Ihre Karte abgelaufen ist, können Sie auch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen. Diese gilt dann für Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel mit dem alten Pass. 

Zusammenfassung der Klarstellungen in Stichpunkten:

  • Keine erneute Prüfung der Voraussetzungen beim Passübertrag
  • Arbeitserlaubnis bleibt bestehen
  • Reisen mit bald abgelaufenem alten Pass und neuer Pass im Heimatland beantragen

Für Ihren Überblick ist hier eine Tabelle zu Mythos und Fakt des unbefristeten Aufenthaltstitels:

Mythos
Fakt
Die Niederlassungserlaubnis läuft ab
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet
Die Erlaubnis muss regelmäßig verlängert werden
Nur die Karte muss alle 10 Jahre erneuert werden

Klärung von Missverständnissen und rechtlichen Fragen

Informieren Sie sich rechtzeitig:

  • Klären Sie alle Unklarheiten über die Gültigkeit Ihrer Niederlassungserlaubnis.
  • Nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen wie die Ausländerbehörde oder rechtliche Beratung.
  • Die rechtzeitige Beantragung des neuen Passes bei Ihrer Botschaft oder im Heimatland ist sehr wichtig. Verlieren Sie hierbei keine Zeit!

Frühzeitiger Termin zum Passübertrag

Warum frühzeitig buchen?

  • Vermeiden Sie Stress und mögliche rechtliche Probleme, indem Sie frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.
  • Sichere Planung sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte rechtzeitig durchgeführt werden.

Anbei für Sie eine Tabelle zu häufige Missverständnissen und Klarstellungen

Missverständnis
Klarstellung
Die Niederlassungserlaubnis läuft ab
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig
Neue Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Es werden keine neuen Voraussetzungen geprüft
Arbeits- und Reisebeschränkungen bei abgelaufener Niederlassungserlaubnis
Sie können mit gültigem Pass arbeiten, haben aber eine Mitwirkungspflicht. Das Reisen funktioniert ohne gültigen Pass nicht. Für die abgelaufene Karte der Niederlassungserlaubnis können Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen
Unbefristeter Aufenthaltstitel, was jetzt?
Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen oder bald fällig? Machen Sie unseren kostenlosen Test und wir zeigen Ihnen, wie Sie schnellstmöglich Ihre Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung beantragen können!

Fazit zum Thema abgelaufene Niederlassungserlaubnis

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis und die damit verbundenen Prozesse können verwirrend sein.

Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, damit Sie bestens informiert sind und wissen, wie Sie vorgehen müssen:

Unbefristete Gültigkeit

  • Ihre Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und läuft nicht ab.
  • Die Gültigkeit ist an Ihren Reisepass gebunden.

Erneuerung der Karte

  • Die Karte, die Ihre Niederlassungserlaubnis dokumentiert, muss alle 10 Jahre erneuert werden.
  • Dies betrifft nicht die Erlaubnis selbst, sondern nur die Dokumentation.

Kein Verlust der Rechte

  • Auch mit einem abgelaufenen Pass oder einer abgelaufenen Karte behalten Sie Ihre Rechte in Deutschland.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und nutzen Sie eine Fiktionsbescheinigung, falls nötig.

Wichtige Maßnahmen

  • Frühzeitig Termin buchen.
  • Erforderliche Dokumente bereithalten.
  • Passübertrag ohne erneute Prüfung der Voraussetzungen.
  • Neue Karte nach 6 Wochen abholen.
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FAQ – Die wichtigsten Fragen zur abgelaufenen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Ja. Die Zustimmung der Ausländerbehörde und Botschaft ist ganz entscheidend. Wenn die Ausländerbehörde oder die Botschaft die Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung nicht gegeben sehen, dann können sie erwirken, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Ja. Wenn die Bezugsperson in Deutschland  einen Aufenthaltstitel wie z. B. den Daueraufenthalt EU hat, sind Sie vom Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse befreit. Kinder unter 16 Jahren sind auch vom A1-Zertifikat-Nachweis befreit. Eine Befreiung geht auch aus Gesundheitsgründen, oder durch schulische oder berufliche Qualifikationen.

Die Kosten für die Beantragung eines D-Visums belaufen sich bei 75 € für erwachsene Antragsteller und 37,50 € für minderjährige Antragsteller und Kinder. Bei einem Nachzug zu deutschen Staatsbürgern oder EU-Bürgern ist der Antrag kostenlos. 

Die  Dauer eines Visums zur Familienzusammenführung liegt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten. Entscheidend ist, wie lange die Ausländerbehörde und die Botschaft mit der Prüfung der Zustimmung benötigen. Die finale Entscheidung zum Visum trifft am Ende die Botschaft. 

Für ein D-Visum zum Familiennachzug braucht man unter anderem 

  • den nötigen Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person,
  • die Sicherung des Lebensunterhalts,
  • den Nachweis des Wohnraums und in einigen Fällen den Nachweis des A1-Zertifikats der Person, die nachkommt. 

Bei Lebensunterhaltsnachweis, Wohnraum und Sprachnachweis gibt es immer Ausnahmen.

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