Einbürgerungsurkunde:
Was ist das?
Die Einbürgerungsurkunde ist der offizielle Beleg für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Erst mit ihrer Aushändigung gilt die Einbürgerung als abgeschlossen, wodurch sämtliche Rechte und Pflichten der deutschen Staatsbürgerschaft wirksam werden.
Dieses Dokument wird von der zuständigen Einbürgerungsbehörde ausgestellt und enthält neben den persönlichen Daten auch das Datum der Einbürgerung. Sie ist ein lebenslang gültiger Nachweis und sollte daher sicher aufbewahrt werden.
Wer braucht eine Einbürgerungsurkunde?
Jede Person, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, bekommt eine Einbürgerungsurkunde. Ohne dieses Dokument ist die Einbürgerung nicht rechtskräftig. Die Urkunde wird bei der offiziellen Einbürgerungszeremonie überreicht oder kann in bestimmten Fällen bei der zuständigen Behörde abgeholt werden.
Sie dient als Nachweis für Ämter, Banken und Arbeitgeber und ist eine Grundvoraussetzung für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises.
Einbürgerungsurkunde beantragen: Ablauf und Voraussetzungen
Die Einbürgerungsurkunde ist der Abschluss der Einbürgerung. Der Antrag auf die Einbürgerung selbst ist ein formeller Prozess, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Zuständig für die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde sind die Einbürgerungsbehörden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig eingereicht werden.
Im Folgenden erfahren Sie, wo Sie die Urkunde erhalten können, welche Unterlagen notwendig sind und welche Gebühren auf Sie zukommen.
Wo und wie kann man die Einbürgerungsurkunde beantragen?
Die Einbürgerungsurkunde bekommt man mit der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft. Diese bekommt man bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, die je nach Wohnort variieren kann.
Den Antrag können Sie …
- persönlich,
- per Post oder
- online abgeben.
Vorab sollten sich Antragstellende über die jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten der zuständigen Stelle informieren, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Nach Beantragung der Einbürgerung erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde. Für die Einbürgerung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören in der Regel …
- ein gültiger Personalausweis oder Nationalpass,
- ein Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest sowie
- eine Geburtsurkunde.
Je nach individueller Situation können weitere Nachweise verlangt werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die konkreten Anforderungen zu informieren. Laden Sie unsere umfassende Checkliste herunter, in der Sie alle Voraussetzungen und Dokumente für die Einbürgerung übersichtlich nachlesen können.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung einer Einbürgerungsurkunde bedeutet eine erfolgreiche Einbürgerung. Die Einbürgerung selbst kostet in der Regel 255 € für Erwachsene und 51 € für Kinder, die miteinbürgert werden. Die Erteilung der Einbürgerungsurkunde ist in diesen Kosten enthalten.
Die Bearbeitungszeit kann unterschiedlich ausfallen und kann von 6 Monaten bis hin zu mehreren Jahren dauern. Eine frühzeitige Antragstellung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
Einbürgerungsurkunde abholen: Wichtige Hinweise
Die Einbürgerungsurkunde kann in den meisten Fällen nur persönlich abgeholt werden. Dabei ist ein gültiger Pass oder die ID-Card sowie der Aufenthaltstitel vorzulegen, um die Identität nachzuweisen. In einigen Fällen müssen Sie außerdem ein biometrisches Passfoto mitbringen und, sofern sie noch nicht bezahlt wurde, die Gebühr für die Einbürgerung entrichten.
Einige Behörden erlauben es jedoch, dass eine bevollmächtigte Person die Urkunde in Ihrem Namen entgegennimmt. In diesem Fall muss eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises des Antragstellers vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, vor dem Abholungstermin die genauen Vorgaben der zuständigen Behörde zu überprüfen.
Einbürgerungsurkunde verloren – Was tun?
Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde verloren haben, kann das problematisch sein, da sie als offizieller Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient. In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt, um eine Kopie zu beantragen. Dies erfolgt über die Behörde, die Ihre Einbürgerungsurkunde ausgestellt hat. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie den Verlust melden, welche Unterlagen benötigt werden und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Achtung: Andere Behörden sind nicht berechtigt, Ihnen eine Kopie auszustellen. Passen Sie daher gut auf Ihre Einbürgerungsurkunde auf und verwahren Sie sie sicher!”

Verlustmeldung
Der Diebstahl der Einbürgerungsurkunde sollte bei der Polizei gemeldet werden. In der Regel ist hierfür eine schriftliche Verlustanzeige erforderlich. Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde nur verloren haben, ist dies nicht nötig.
Zusätzlich müssen Antragstellende einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Einige Behörden verlangen zudem eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust. Nach Prüfung der Unterlagen kann eine Kopie der Urkunde ausgestellt werden.
Grundsätzlich wird diese Urkunde jedoch nur einmal ausgestellt und Sie bekommen keinen Ersatz, lediglich eine beglaubigte Kopie.
Kosten und Dauer einer Neuausstellung
Eine Ersatzurkunde gibt es nicht. Die Einbürgerungsurkunde wird nur einmal ausgestellt und Sie können bei Verlust, Diebstahl oder ähnlichem nur eine beglaubigte Kopie als Ersatz erhalten. Die Ausstellung einer solchen beglaubigten Kopie kostet beim Bundesverwaltungsamt bspw. 51 €.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde einige Wochen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Behörden archivieren ihre Vorgänge nach einiger Zeit und vernichten Sie anschließend. Darum ist es sehr sinnvoll, direkt nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde selbst eine Kopie zu machen. Diese kann bei Verlust des Originals beglaubigt werden.
Was tun, wenn es Probleme mit der Einbürgerungsurkunde gibt?
Sollte Ihre Einbürgerung abgelehnt werden, wird Ihnen der Grund direkt mitgeteilt. In der Regel bekommen Sie frühzeitig Bescheid und werden noch vor der Ablehnung zu einer Anhörung eingeladen. Innerhalb eines vorgegeben Zeitraums – meist 14 Tage – können Sie die erforderlichen Nachweise einreichen.
Nach der Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch oder Klage einlegen. In komplexen Fällen kann Ihnen eine rechtliche Beratung helfen, weitere Schritte zu klären.
Fazit: Die Einbürgerungsurkunde als letzter Schritt zur Staatsbürgerschaft
Die Einbürgerungsurkunde ist ein unverzichtbares Dokument für alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Mit der Überreichung dieser Urkunde ist der Weg abgeschlossen und Sie sind endgültig deutscher Staatsbürger. Sollten unerwartete Probleme auftreten, lohnt sich eine professionelle Beratung. Migrando unterstützt Sie mit fachkundiger Begleitung, um den Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten.
FAQ – Häufige Fragen zur Einbürgerungsurkunde
Warum ist der Personalausweis kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit?
Der Personalausweis gilt als glaubhafter Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 des StAG wird eine Person als deutscher Staatsangehöriger behandelt, wenn ihr ein Personalausweis ausgestellt wurde. Denn die Ausstellung eines Personalausweises setzt das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Kann man ohne Einbürgerungsurkunde heiraten?
Ja, Sie können ohne Einbürgerungsurkunde heiraten. Allerdings benötigen Sie einen gültigen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, wie einen Personalausweis oder Reisepass. In bestimmten Fällen kann das Standesamt zusätzliche Dokumente verlangen, um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zweifelsfrei festzustellen.
Kann man mit einer Einbürgerungsurkunde reisen?
Nein, mit einer Einbürgerungsurkunde können Sie nicht reisen. Sie dient lediglich als Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Für Reisen benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Sie nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde bei der zuständigen Behörde beantragen können.
Welchen Satz muss man bei der Einbürgerung sagen?
Im Rahmen der Einbürgerung müssen Sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ablegen. Dieses Bekenntnis ist Teil der Loyalitätserklärung für die Einbürgerung. Es lautet wie folgt: „Ich bekenne feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Wen muss ich informieren, wenn ich eingebürgert bin?
Nach der Einbürgerung sollten Sie relevante Behörden und Institutionen über Ihren neuen Status informieren. Dazu gehören Krankenkasse, der Arbeitgeber, Banken und gegebenenfalls Bildungseinrichtungen. Dies stellt sicher, dass Ihre persönlichen Daten aktuell sind und Sie alle Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger wahrnehmen können.
Was ist der Unterschied zwischen Einbürgerung und Staatsangehörigkeit?
Die Einbürgerung ist der Prozess, durch den eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Die Staatsangehörigkeit selbst bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Durch die Einbürgerung erlangt man die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.