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Ein Mann hält eine ukrainische Heiratsurkunde und deutschen Reisepass in den Händen, symbolisiert Einbürgerung ohne Geburtsurkunde.

Einbürgerung ohne Geburtsurkunde: So gelingt der Nachweis Ihrer Identität

Die Einbürgerung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf Ihrem Weg zur Integration und Anerkennung. Doch was, wenn Ihnen die Geburtsurkunde fehlt? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich auch ohne Geburtsurkunde erfolgreich einbürgern lassen können. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Einbürgerung ohne Geburtsurkunde ist durch alternative Nachweismethoden möglich.
  • Es gibt objektive und subjektive Gründe, warum eine Geburtsurkunde nicht beschafft werden kann.
  • Das Stufenmodell zur Identitätsklärung umfasst mehrere Schritte, von gültigem Pass bis Zeugenaussagen.
  • Gründliche Dokumentation und Vorbereitung der Alternativdokumente erhöhen die Chancen auf erfolgreiche Einbürgerung.
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Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung ohne Geburtsurkunde

Es kann frustrierend sein, wenn wichtige Dokumente wie die Geburtsurkunde fehlen. Doch keine Sorge, die Einbürgerung ohne Geburtsurkunde ist möglich. Schauen wir uns zunächst die rechtlichen Anforderungen und die Rolle der Geburtsurkunde an.

§ 10 Absatz 1 StAG: Die rechtlichen Anforderungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Einbürgerung in Deutschland sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Absatz 1 StAG) im ersten Satz zum Nachweis der Identität verankert. Laut Gesetz können Sie als Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, auf Antrag eingebürgert werden, sofern Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Normalerweise dient die Geburtsurkunde als primärer Identitätsnachweis, doch es gibt Situationen, in denen diese nicht verfügbar ist. In solchen Fällen greifen alternative Nachweismethoden, die im Rahmen eines sogenannten Stufenmodells zur Identitätsklärung angewendet werden.

Die Bedeutung der Geburtsurkunde als Identitätsnachweis

  • Primärer Nachweis: Die Geburtsurkunde wird in Deutschland von der Einbürgerungsbehörde als wichtigster Nachweis für Ihre Identität und Herkunft angesehen.
  • Alternativen: Wenn Sie keine Geburtsurkunde vorlegen können, müssen andere Dokumente oder Nachweise Ihre Identität bestätigen.
  • Stufenmodell: Das Stufenmodell der Identitätsklärung umfasst mehrere Schritte, beginnend mit einem gültigen Nationalpass bis hin zu Zeugenaussagen, falls alle anderen Dokumente nicht verfügbar sind.
  • Rechtliche Flexibilität: Die Behörden können je nach Ihrer individuellen Situation und den vorgelegten Nachweisen flexible Entscheidungen treffen.
Eine Geburtsurkunde dient als Identitätsnachweis für den Erwerb der Einbürgerung. Den Nachweis Ihrer Identität haben Sie jedoch in der Regel durch die Vorlage eines gültigen Passes erfüllt. Wenn eine Identitätsklärung mit Pass oder Geburtsurkunde nicht möglich ist, folgt die nächste Stufe im Stufenmodell zur Identitätsklärung. 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Gründe für die Nichtbeschaffung einer Geburtsurkunde

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie möglicherweise keine Geburtsurkunde vorlegen können. Diese Gründe werden in objektive Unmöglichkeiten und subjektive Unzumutbarkeiten unterteilt. Schauen wir uns diese beiden Kategorien genauer an.

Objektive Unmöglichkeit zur Beschaffung einer Geburtsurkunde

Manchmal ist es einfach nicht möglich, eine Geburtsurkunde zu beschaffen, weil die Umstände außerhalb Ihrer Kontrolle liegen. Ein typisches Beispiel ist Somalia. Deutschland erkennt die somalische Regierung nicht an, was bedeutet, dass alle von dieser Regierung ausgestellten Dokumente, einschließlich Geburtsurkunden, nicht anerkannt werden. 

Diese objektive Unmöglichkeit bedeutet, dass Sie als Flüchtling sich auf alternative Nachweise Ihrer Identität stützen müssen.

Beispiele für objektive Unmöglichkeit:

  • Somalia: Dokumente werden von Deutschland nicht anerkannt.

Subjektive Unzumutbarkeit zur Beschaffung einer Geburtsurkunde

In anderen Fällen ist es Ihnen subjektiv nicht zumutbar, eine Geburtsurkunde zu beschaffen. Dies bedeutet, dass die Beschaffung der Dokumente persönliche Opfer oder unethische Handlungen erfordern würde. Ein prominentes Beispiel hierfür ist Eritrea. Dort wird von Staatsbürgern verlangt, eine Reueerklärung zu unterzeichnen, um Dokumente zu erhalten.

Diese Erklärung beinhaltet das Eingeständnis einer Straftat (die Ausreise aus Eritrea), was von Deutschland nicht akzeptiert wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2022 entschieden, dass aus diesem Grund die Passbeschaffung und Beschaffung von Dokumenten subjektiv unzumutbar ist.

Beispiele für subjektive Unzumutbarkeit:

  • Eritrea: Notwendigkeit einer Reueerklärung, die ein Geständnis einer Straftat erfordert.
  • Andere Länder mit ähnlichen Anforderungen: Jeder Staat, der unethische oder gefährliche Bedingungen an die Ausstellung von Dokumenten knüpft.

Gerichtsentscheid und Orientierung:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Gerichtsentscheid festgestellt, dass solche Bedingungen unzumutbar sind.
  • Einbürgerungsbehörden haben vom Bundesinnenministerium im Anschluss an das Urteil die Anweisung bekommen, sich am Gerichtsentscheid zu orientieren und Menschen aus Ländern, bei denen die Passbeschaffung subjektiv unzumutbar ist, nicht zu einer Passbeschaffung aufzufordern.

Identitätsklärung durch das Stufenmodell

Wenn Sie keine Geburtsurkunde vorlegen können, bietet das Stufenmodell zur Identitätsklärung eine strukturierte Möglichkeit, Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dieses Modell besteht aus mehreren Stufen, die nacheinander durchlaufen werden können, bis die Identität ausreichend geklärt ist.

Das Stufenmodell dient dazu, alternative Nachweise für Ihre Identität zu erbringen, damit Ihre Herkunft für die Behörden nicht mehr ungeklärt ist. Jede Stufe hat spezifische Anforderungen und Alternativen, die berücksichtigt werden, falls die vorangegangene Stufe nicht erfüllt werden kann.

Die Stufen der Identitätsklärung sehen wie folgt aus: 

Erste Stufe: Gültiger Nationalpass

  • Nachweis: Vorlage gültiger Reisepass.
  • Alternativen: Wenn ein gültiger Pass nicht beschafft werden kann, wird geprüft, ob Sie die Anforderungen der nächsten Stufe erfüllen.

Zweite Stufe: Abgelaufener Nationalpass

  • Nachweis: Vorlage eines abgelaufenen Nationalpasses.
  • Alternativen: Wenn auch ein abgelaufener Pass nicht vorgelegt werden kann, geht es zur nächsten Stufe.

Dritte Stufe: Biometrische Dokumente

  • Nachweis: Vorlage biometrischer Dokumente.
  • Alternativen: Wenn keine biometrischen Dokumente verfügbar sind, wird die nächste Stufe geprüft.

Vierte Stufe: Sonstige Dokumente (Geburtsurkunden, Führerschein, Heiratsurkunde)

  • Nachweis: Vorlage sonstiger offizieller Dokumente, wie Geburtsurkunden, Führerschein, Heiratsurkunden.
  • Alternativen: Sollte auch diese Stufe nicht erfüllbar sein, kommen Zeugenaussagen in Betracht.

Fünfte Stufe: Sonstige Dokumente wie Zeugenaussagen

  • Nachweis: Sonstige Dokumente wie das Dokument einer Zeugenaussagen nach § 26 Absatz 1 und 2 VwVfG, die Ihre Identität bestätigen können.
  • Alternativen: Diese Stufe greift, wenn alle vorherigen Dokumente nicht verfügbar sind. Zeugenaussagen müssen detailliert und vertrauenswürdig sein.

Sechste Stufe: Einbürgerung ohne Identitätserklärung

  • Nachweis: Nachweis, dass alle vorherigen Stufen nicht erfüllbar sind.
  • Besonderheit: In Ausnahmefällen kann eine Einbürgerung ohne vollständige Identitätsklärung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Beschaffung aller erforderlichen Nachweise objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist.

Hier haben wir für Sie das Stufenmodell als Tabelle nochmals dargestellt:

Praktische Vorgehensweise bei fehlender Geburtsurkunde

Es ist verständlich, dass der Prozess der Einbürgerung ohne Geburtsurkunde zunächst überwältigend erscheinen kann. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung deutlich erhöhen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie systematisch vorgehen können.

Vorbereitung und Dokumentation

Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Es ist wichtig, alle möglichen Alternativen zu einer Geburtsurkunde zu sammeln und sorgfältig zu dokumentieren. Beginnen Sie damit, eine Liste aller Dokumente zu erstellen, die Ihre Identität und Ihren Aufenthalt in Deutschland nachweisen können.

Denken Sie daran, jeden Schritt der Identitätsbeschaffung zu dokumentieren, damit die Einbürgerungsbehörde Ihre Bemühungen nachvollziehen kann.

Wichtige Schritte:

  • Liste erstellen: Erstellen Sie eine Liste aller verfügbaren Dokumente.
  • Dokumente ordnen: Ordnen Sie die Dokumente nach ihrer Relevanz und Bedeutung.
  • Kopien anfertigen: Machen Sie Kopien aller Dokumente für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei den Behörden.
  • Identitätsbeschaffung dokumentieren: Halten Sie alle Schritte der Dokumentensuche und Dokumentenbeschaffung schriftlich fest.

Sammeln von Alternativdokumenten

Wenn die Geburtsurkunde fehlt, müssen andere Dokumente Ihre Identität bestätigen. Diese Alternativdokumente können von großer Bedeutung sein und sollten sorgfältig gesammelt werden.

Beispiele für Alternativdokumente:

  • Personalausweis oder abgelaufener Nationalpass: Auch ein abgelaufener Pass kann wertvolle Informationen liefern.
  • Führerschein: Ihr Führerschein kann als offizielles Dokument dienen.
  • Heiratsurkunde: Dokumentiert Familienstand und kann Ihre Identität unterstützen.
  • Schul- oder Universitätszeugnisse: Bestätigen Ihre Ausbildung und können Ihre Identität zusätzlich untermauern.
  • Arbeitserlaubnis oder andere behördliche Dokumente: Weitere amtliche Dokumente, die Ihre Identität bestätigen.

Zusammenstellung der Dokumente:

Dokument
Zweck
Personalausweis/Nationalpass
Primäre Identitätsnachweise
Führerschein
Zusätzlicher Identitätsnachweis
Heiratsurkunde
Bestätigung des Familienstands
Schul-/Universitätszeugnisse
Bestätigung der Ausbildung
Arbeitserlaubnis
Bestätigung des Aufenthaltsstatus

Zeugenaussagen organisieren

Zeugenaussagen können eine wichtige Rolle spielen, wenn offizielle Dokumente nicht ausreichen. Es ist entscheidend, dass die Zeugenaussagen detailliert und glaubwürdig sind.

Wichtig ist, dass die Identität des Zeugen geklärt sein muss. Dies kann durch einen Pass erfolgen, oder wenn der Zeuge schon eingebürgert wurde. Der Zeuge muss nicht zwingend in Deutschland sein, muss aber zur Zeugenaussage in die Behörde gehen. 

Tipps zur Organisation von Zeugenaussagen:

  • Zeugen auswählen: Wählen Sie vertrauenswürdige Personen aus, die Ihre Identität bestätigen können.
  • Identität des Zeugen klären: Stellen Sie sicher, dass die Identität Ihres Zeugen geklärt ist und es diesbezüglich nicht zu Problemen kommt.
  • Zeugenaussagen vorbereiten: Bitten Sie die Zeugen, detaillierte Aussagen zu Ihrer Identität und Ihrem Lebenslauf zu machen.
  • Dokumentation der Aussagen: Lassen Sie die Zeugenaussagen schriftlich festhalten und, wenn möglich, notariell beglaubigen.
  • Schritte dokumentieren: Dokumentieren Sie auch hier jeden Schritt der Organisation und Beschaffung der Zeugenaussagen.

Checkliste für Zeugenaussagen:

Schritt
Beschreibung
Zeugen auswählen
Vertrauenswürdige Personen identifizieren
Aussagen vorbereiten
Detaillierte und genaue Angaben
Schriftlich festhalten
Aussagen dokumentieren und beglaubigen lassen
Identität des Zeugen klären
Sicherstellen, dass die Identität Ihres Zeugen geklärt ist und es deswegen nicht zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung kommt.

Antragstellung und Behördengänge

Nachdem Sie alle notwendigen Dokumente und Nachweise gesammelt und dokumentiert haben, ist der nächste Schritt die Antragstellung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen und wie der Ablauf der Einbürgerung ohne Geburtsurkunde aussieht.

Wichtige Unterlagen für den Antrag

Um Ihren Antrag erfolgreich einzureichen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zusammenstellen. Dies umfasst sowohl die gesammelten Alternativdokumente als auch zusätzliche erforderliche Dokumente.

Wichtige Unterlagen:

  • Antragsformular: Das ausgefüllte Einbürgerungsformular, das Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erhalten können.
  • Identitätsnachweise: Alle Alternativdokumente, die Sie gesammelt haben (z.B. Personalausweis, abgelaufener Nationalpass, Führerschein).
  • Zeugenaussagen: Schriftlich festgehaltene und idealerweise notariell beglaubigte Zeugenaussagen. Noch besser ist die persönliche Vorstellung. Nicht jede Behörde akzeptiert schriftliche Aussagen. 
  • Nachweise über den Aufenthalt: Dokumente, die Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland belegen (z.B. Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel).
  • Sprachnachweise: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. Sprachzertifikat B1).
  • Integrationsnachweise: Belege für Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft (z.B. Teilnahme an Integrationskursen, Beschäftigungsnachweise).
  • Finanzielle Nachweise: Dokumente, die Ihre finanzielle Stabilität belegen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide).

Checkliste für die Antragstellung:

Unterlage
Beschreibung
Antragsformular
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Identitätsnachweise
Alternativdokumente wie Personalausweis, abgelaufener Nationalpass
Zeugenaussagen
Schriftlich festgehalten und beglaubigt
Nachweise über den Aufenthalt
Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel
Sprachnachweise
Sprachzertifikat (B1 oder höher)
Integrationsnachweise
Teilnahmebescheinigungen von Integrationskursen, Beschäftigungsnachweise
Finanzielle Nachweise
Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide

Ablauf der Einbürgerung ohne Geburtsurkunde

Der Ablauf der Beantragung für die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Geburtsurkunde kann etwas anders sein als bei einer regulären Einbürgerung, da die Behörde Ihre Alternativnachweise genau prüfen wird. 

Einreichung des Antrags:

  • Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag und alle gesammelten Unterlagen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie aller eingereichten Dokumente für Ihre Unterlagen behalten.

Prüfung durch die Behörde:

  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die vorgelegten Nachweise.
  • Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn zusätzliche Nachweise angefordert werden.

Zusätzliche Nachweise:

  • Gegebenenfalls wird die Behörde Sie um weitere Nachweise bitten oder zusätzliche Fragen zu Ihrer Identität und Ihrem Aufenthalt stellen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle zusätzlichen Anforderungen schnell und vollständig erfüllen.

Einbürgerungstest:

  • Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie möglicherweise einen Einbürgerungstest ablegen, um Ihre Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung nachzuweisen.

Entscheidung der Behörde:

  • Nach Prüfung aller Unterlagen und Nachweise trifft die Behörde eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Verleihung der Staatsangehörigkeit:

  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde und werden offiziell deutscher Staatsbürger.
  • Sie müssen an einer Einbürgerungszeremonie teilnehmen, bei der Sie die Urkunde erhalten.

Zusammenfassung des Ablaufs:

Schritt
Beschreibung
Antrag einreichen
Vollständigen Antrag und Unterlagen einreichen
Prüfung durch Behörde
Behörde prüft Antrag und Nachweise
Zusätzliche Nachweise
Gegebenenfalls weitere Nachweise erbringen
Einbürgerungstest
Einbürgerungstest ablegen (falls erforderlich)
Entscheidung
Behörde trifft Entscheidung und informiert Sie
Verleihung der Staatsangehörigkeit
Einbürgerungsurkunde erhalten
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Fazit zur Einbürgerung ohne Geburtsurkunde

Die Einbürgerung ohne Geburtsurkunde mag kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie durchaus machbar. Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte zusammenfassen und einen Blick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Veränderungen werfen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Es ist wichtig, die verschiedenen Schritte und Anforderungen im Blick zu behalten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie für Ihre Einbürgerung ohne Geburtsurkunde beachten sollten:

  • Rechtliche Grundlage: § 10 Absatz 1 StAG ermöglicht die Einbürgerung, wenn Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind, auch ohne Geburtsurkunde.
  • Stufenmodell: Nutzen Sie das Stufenmodell zur Identitätsklärung, um alternative Nachweise zu erbringen, wenn eine Geburtsurkunde nicht vorgelegt werden kann.
  • Objektive Unmöglichkeit: In Fällen wie Somalia, wo Dokumente nicht anerkannt werden, müssen andere Nachweise vorgelegt werden.
  • Subjektive Unzumutbarkeit: In Situationen wie Eritrea, wo unethische Bedingungen an die Dokumentenbeschaffung geknüpft sind, sollten alternative Wege genutzt werden.
  • Vorbereitung und Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Alternativdokumente und Zeugenaussagen und dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig.
  • Antragstellung und Behördengänge: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen und auf mögliche zusätzliche Anforderungen der Behörde vorbereitet sind.

Veränderungen durch Gerichtsentscheide und Ausblick

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Praktiken zur Einbürgerung ohne Geburtsurkunde können sich durch Gerichtsentscheide und politische Entwicklungen ändern. Es ist daher wichtig, stets auf dem Laufenden zu bleiben und sich über aktuelle Entscheidungen zu informieren.

  • Gerichtsentscheide: Urteile, wie das des Bundesverwaltungsgerichts zur Reueerklärung in Eritrea, haben maßgeblichen Einfluss auf die Praxis der Einbürgerungsbehörden. Diese Entscheidungen bieten oft Klarheit und können Ihre Position stärken.
  • Zukünftige Entwicklungen: Die Politik zur Einbürgerung wird ständig weiterentwickelt. Bleiben Sie informiert über mögliche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz oder andere relevante Regelungen.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung ohne Geburtsurkunde

Ja, man kann sich ohne Geburtsurkunde einbürgern lassen, indem man alternative Nachweise zur Identitätsklärung vorlegt, wie im Stufenmodell beschrieben.

Nein, ein Identitätsnachweis ist erforderlich. Wenn keine Geburtsurkunde vorliegt, müssen andere Dokumente oder Zeugenaussagen Ihre Identität bestätigen.

Eine Geburtsurkunde dient als primärer Nachweis Ihrer Identität und Herkunft und wird bei vielen administrativen Prozessen benötigt, einschließlich Einbürgerung, Heirat und Anmeldung bei Behörden.

Für die Einbürgerung benötigt man eine amtlich beglaubigte Geburtsurkunde aus dem Heimatland. Wenn diese nicht verfügbar ist, sind alternative Nachweise erforderlich.

Nach drei Jahren können Personen eingebürgert werden, die einen Nachweis über ein C1-Sprachzertifikat und besondere Integrationsleistungen erbracht haben. Zu besonderen Integrationsleistungen gelten:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (Freiwillige Feuerwehr)
  • Berufliche Leistungen mit Nachweis Ihrer Arbeitsstelle
  • Schulische und berufsqualifizierende Leistungen

Nein, eine Geburtsurkunde ist kein Ausweisdokument. Sie dient als Nachweis Ihrer Geburt und Identität, aber zur Identifikation sind Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Wenn Ihre Geburtsurkunde verloren gegangen ist, sollten Sie sich an die zuständigen Behörden Ihres Geburtslandes wenden, um eine neue ausstellen zu lassen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie alternative Nachweise Ihrer Identität vorlegen.

Ja, die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, da sie Ihre Identität und Herkunft nachweist. Wenn sie nicht verfügbar ist, müssen Sie andere Dokumente und Nachweise vorlegen, um Ihre Identität zu bestätigen.

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