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Einbürgerung mit blauer Karte: Die wichtigsten Dinge für deine Beantragung!

Die Einbürgerung mit blauer Karte hat wichtige Voraussetzungen und Vorgaben. An diese Bedingungen muss man sich halten, damit der Antrag am Ende auch erfolgreich ist. Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag alle Dinge über die blaue Karte und informieren Sie sich, welche Dinge für Ihre Einbürgerung mit blauer Karte notwendig sind! So wird Ihr Antrag auf den deutschen Pass mit blauer Karte zu einem Erfolg!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die blaue Karte erleichtert hochqualifizierten Akademikern die Einwanderung nach Deutschland.
  • Für die Einbürgerung sind ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag und eine Mindestgehaltsgrenze erforderlich.
  • Mit blauer Karte können Einbürgerungen bereits nach 3, 6 oder 7 Jahren möglich sein.
  • Ein deutscher Pass ermöglicht visafreies Reisen in über 190 Länder und bietet umfassende Grundrechte und Wahlrecht.
Update: Achtung! Das neue Einbürgerungsgesetz kommt am 27. Juni. 2024!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG sind von den Neuheiten betroffen!

Auch für Inhaber der Blauen Karte nach 18b AufenthG gibt es mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wichtige Änderungen. So ist die Beantragung der Einbürgerung früher möglich und die doppelte Staatsbürgerschaft machbar.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
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Definition und Bedeutung der blauen Karte

Damit man versteht, welche Voraussetzungen man mit blauer Karte mitbringen muss, um eingebürgert zu werden, ist es wichtig zu wissen, was eine blaue Karte genau ist. Was bringt ein solcher Aufenthaltstitel und wofür ist er eigentlich gedacht?

Was bedeutet die blaue Karte?

Die blaue Karte ist in § 18b AufenthG festgeschrieben. Mit blauer Karte wird die dauerhafte Einwanderung von hochqualifizierten Akademikern aus dem Ausland nach Deutschland vereinfacht und gestärkt. Für diesen Aufenthaltstitel gibt es zwei unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, ein Arbeitsvertrag oder eine Stellenzusage. Zusätzlich muss man eine Mindestgehaltsgrenze beachten.

Welchen Sinn macht die blaue Karte?

Der Sinn hinter der blauen Karte ist es, den Zuzug von hochqualifizierten Akademikern aus dem Ausland zu fördern. Die Einwanderung dieser Menschen ist für die deutsche Wirtschaft und für den deutschen Arbeitsmarkt sehr wichtig. Aus unterschiedlichsten Gründen sind in den vergangenen Jahren viele hochqualifizierte Arbeitskräfte weggefallen.

Die Geburtenrate in Deutschland ist niedrig und viele Menschen, die in geburtenstarken Zeiten geboren wurden, gehen in Rente oder sind in Rente gegangen. So ist es zu einem Fachkräftemangel in unterschiedlichen Berufen gekommen. Deutschland profitiert also von Menschen, die mit blauer Karte in Deutschland ihre Zukunft anpeilen und einen wichtigen Teil zur Wirtschaftsleistung Deutschlands beitragen. Auf diesem Weg kann der Mangel an Fachkräfte behoben werden.

Welche Chancen bietet die blaue Karte?

Mit blauer Karte stehen einem Ausländer viele Möglichkeiten in Deutschland offen. Der Arbeitsmarkt steht einem zur Verfügung und die Chance auf eine Anstellung ist sehr hoch. Die blaue Karte wird als Beleg für einen hochqualifizierten Akademiker angesehen. Entsprechend ist die Anerkennung dieses Aufenthaltsrechts extrem hoch. Grund hierfür ist auch, dass es sehr strenge Regeln für den Erhalt einer blauen Karte gibt und die Kriterien hoch sind.

Eine andere Möglichkeit mit einer blauen Karte ist der erleichterte Familiennachzug. Es ist für Menschen mit blauer Karte generell einfacher, die Kernfamilie (Ehefrau, Kinder, Eltern, Geschwister) nach Deutschland zu holen, als für Menschen mit anderen Aufenthaltstiteln.

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Notwendigkeiten für die Einbürgerung mit blauer Karte

Damit die Einbürgerung mit blauer Karte klappt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Bedingungen sind je nach vorhandener Qualifikation unterschiedlich. So sind Einbürgerungen nach 8 Jahren, 7 Jahren, 6 Jahren, aber auch nach 3 Jahren möglich.

Was braucht man für die Einbürgerung?

Für eine erfolgreiche Einbürgerung mit blauer Karte braucht man genau die gleichen Voraussetzungen wie es bei jedem anderen Antragsteller auf Einbürgerung der Fall ist. Orientieren kann man sich an § 10 StAG. Auch in unserem detaillierten Blogartikel stehen alle wichtigen Voraussetzungen für die Einbürgerung.

Wichtig ist erst einmal, dass man neben korrekter Aufenthaltsdauer und Sprachkenntnissen, nachweisen kann, dass man für den Lebensunterhalt von sich und seiner Familie sorgen kann. Hierfür wird von den Einbürgerungsbehörden eine Prognose erstellt. Je höher das Einkommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.

Andere Voraussetzungen sind die unterschriebene Loyalitätserklärung. Mit der Loyalitätserklärung bekennt man sich zum deutschen Rechtsstaat und zu den Regeln und Pflichten, auf denen der deutsche Rechtsstaat basiert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Nachweis der Identität. 

Aktuell sieht es das Staatsangehörigkeitsrecht noch vor, dass man aus der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes austreten muss, damit die Einbürgerung in Deutschland klappt. Unter § 12 StAG gibt es verschiedene Ausnahmen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich machen.

Im Mai hat sich die Bundesregierung auf den Wegfall des Abs 4 vom § 10 StAG geeinigt. Entscheidend ist, dass diese Einigung als Gesetz durch den Bundestag geht. Dies ist für dieses Jahr geplant. Wenn es dazu kommt, dann erkennt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft an und ein einfacher Identitätsnachweis reicht.

Sprache und Integration

Im § 10 StAG steht als Voraussetzung, dass der Antragsteller der Einbürgerung über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen muss. Mindestanforderung, was die Sprachkenntnisse angeht, ist ein B1 Zertifikat. 

Alles, was sich über einem B1 Zertifikat befindet (B2,C1,C2), ist umso besser. Von einem B1 Zertifikat ist man mit deutschem Hochschulabschluss, Abschluss einer deutschen Berufsausbildung und vier Jahre Unterricht an einer deutschen Schule befreit.

Für die Integration ist es wichtig, einen erfolgreichen Einbürgerungstest zu absolvieren. 17 von 33 Fragen müssen mindestens richtig beantwortet sein. Der Einbürgerungstest ist der Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Aufenthaltsdauer mit blauer Karte

Wichtig ist, wie lange man mit blauer Karte in Deutschland sich aufhält und wie lange man sich mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Eine Duldung gilt nicht als rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Generell ist es so, dass man mindestens 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland vorweisen muss.

Die Aufenthaltsdauer von 8 Jahren kann nur mit Ausnahmen verkürzt werden. Wenn man einen abgeschlossenen Einbürgerungstest/Integrationstest vorweisen kann, dann ist die Einbürgerung schon nach 7 Jahren möglich, wenn alle anderen Anforderungen vorliegen. 

Kann man eine ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen oder ein Sprachzertifikat B2, dann ist auch eine Einbürgerung nach 6 Jahren möglich. Auch hier müssen natürlich alle anderen Bedingungen erfüllt sein. Eine Einbürgerung nach 3 Jahren erhält man, wenn man mindestens 2 Jahre mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist und alle anderen Voraussetzungen mitbringt.

Kosten für die Einbürgerung

Die Kosten für eine Einbürgerung mit blauer Karte sind gleich wie bei alle anderen Einbürgerungen auch. Grundsätzlich zahlt man der Webseite der Bundesregierung zufolge für jede Einbürgerung pro Person 255 Euro. Wenn ein minderjähriges Kind mit den Eltern eingebürgert wird, dann kostet die Einbürgerung für jedes Kind jeweils 51 Euro.

Auf diesem Foto werden Papiere unterschrieben. Neben dem Unterzeichner steht eine Person und beobachtet

Welche Papiere braucht man für die Einbürgerung?

Für den Antrag auf Einbürgerung mit blauer Karte benötigen Sie unterschiedliche Papiere beziehungsweise Formulare und Dokumente. Nur mit einem vollständigen Antrag haben Sie eine Chance darauf, dass Ihr Antrag auf Einbürgerung positiv endet.

Antragsformular

Wichtigstes Dokument für den Antrag auf Einbürgerung mit blauer Karte ist das Antragsformular. Jede Behörde hat ein eigenes Dokument. Dieses muss man auf der Webseite der Ausländerbehörde jeweils herunterladen. Alternativ bietet auch das Bundesverwaltungsamt Antragsformulare zum Download auf der eigenen Webseite an.

Unterschriebene Loyalitätserklärung

Mit der Loyalitätserklärung geben Sie eine Erklärung darüber, dass Sie ein Bekenntnis zum deutschen Staat abgeben. Dieses Dokument muss eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden. Ohne Ihre eigene Unterschrift auf der Loyalitätserklärung ist Ihr Antrag auf Einbürgerung mit blauer Karte nicht erfolgreich.

Nachweis Lebensunterhalt

Damit errechnet werden kann, ob Sie für den Lebensunterhalt von sich und Ihrer Familie aufkommen können, benötigen Sie einen Nachweis. Wichtig sind die drei letzten Lohnbescheide. Es gibt keine bestimmte Mindestvoraussetzung für Einkommen als Vorweis. Die Einbürgerungsbehörde hat die Aufgabe, eine Prognose über Ihren zukünftigen Lebensunterhalt zu machen. 

Es ist auch nicht entscheidend, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden, in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind oder unbefristet arbeiten. Wichtiges Kriterium ist die Prognose selbst und die ist nicht von Ihrem Beschäftigungsverhältnis abhängig. Wir bekommen mit, dass Menschen mitgeteilt wird, dass man ohne unbefristete Arbeitseinstellung keine Einbürgerung beantragen kann. Das ist rechtlich nicht korrekt!

Wohn und Mietdokumente

Damit eine Prognose zu Ihrem Lebensunterhalt getroffen werden kann, benötigen die Einbürgerungsbehörden Wohn- und Mietdokumente. Wichtig ist eine Bescheinigung über das Mietobjekt unterschrieben vom Vermieter. Hier muss ersichtlich sein, wie groß Ihre Wohnung ist und welche Höhe die Kosten für die monatliche Miete betragen.

Weitere Dokumente

Es ist wichtig, dass Sie ein Dokument nachweisen können, auf dem Ihre Identität nachweisbar ist. Wenn es möglich ist, wäre der Pass oder der Personalausweis Ihres Heimatlandes der beste Nachweis. Falls ihr Heimatland keine Pässe oder Personalausweise erneuert, dann ist ein alternatives Dokument wie eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein Führerschein möglich. Wichtig ist, dass Ihr Geburtsdatum, der Geburtsort und die Nationalität deutlich erkennbar sind.

Ein zusätzliches wichtiges Dokument ist der Nachweis über Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland. Es ist wichtig, dass für die Behörden genau ersichtlich ist, wie lange Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten. Dies ist eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Ablauf des Antrags auf Einbürgerung mit blauer Karte.

Zusätzlich wichtig ist, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme und das Ergebnis Ihres Einbürgerungstests vorweisen können. Hier ist entscheidend, dass Sie den Test erfolgreich mit mindestens 17 richtigen Antworten von 33 Fragen belegen können. Der Einbürgerungstest gilt, wenn er absolviert wurde und muss nach erfolgreichem Bestehen nicht wiederholt werden.

 

Auf diesem Foto sieht man eine Landkarte von Deutschland und Frankreich durch eine Lupe

Vorteile der Einbürgerung mit blauer Karte

Die Einbürgerung mit blauer Karte bietet sehr viele positive Aspekte und lohnt sich. Hier kommen unterschiedliche wichtige Vorteile zusammen, die es am Ende lohnend machen, den Antrag auf Einbürgerung mit blauer Karte zu stellen.

Reisemöglichkeiten

Mit dem deutschen Pass hat man die Möglichkeit, in über 190 Länder weltweit visafrei zu reisen. Damit gehört der deutsche Pass mit dem japanischen und dem südkoreanischen Pass zu den stärksten Pässen weltweit. Über Jahre ist die Macht der deutschen Passes weiter gestiegen und wird es auch weiter tun. Diese Exklusivität, als Deutscher so viele Länder besuchen zu können, ohne Visum zu beantragen, ist etwas ganz besonderes und einzigartiges.

Essentielle Grundrechte als Deutscher

Wie jeder Mensch, der eingebürgert wurde, profitiert auch ein Ausländer, der mit blauer Karte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, nach positivem Einbürgerungsbescheid als Deutscher von allen Rechten eines deutschen Staatsbürgers. So gilt mit dem deutschen Pass das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit. Sie können also an Demonstrationen teilnehmen und sich mit anderen zu Kundgebungen und Demonstrationen organisieren. 

Die Vereinigungsfreiheit heißt, dass Sie eine eigene Partei oder Organisation gründen können. Ein wichtiges politisches Recht mit der deutschen Staatsbürgerschaft ist das Wahlrecht. Sie können also  an allen Wahlen in Deutschland abstimmen und über die politische Entwicklung mitentscheiden.

Einfachere Kreditbeantragung

Mit der erfolgreichen Einbürgerung ist es für Sie noch einfacher, einen Kredit für den Bau eines Hauses oder für die Gründung eines Unternehmens zu erhalten. 

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditinstitut Ihnen als deutscher Staatsbürger bei vorhandenen finanziellen Bedingungen einen Kredit gewährt, ist mit einem deutschen Pass viel höher als ohne die deutsche Staatsbürgerschaft. Grund ist, dass Ihre Einbürgerung zusätzliches Vertrauen, Transparenz und Integration zeigt und sowas wird auch von einem Kreditinstitut honoriert.

Zusammenfassung

Wie Sie erkennen können, ist die Einbürgerung mit blauer Karte sehr komplex. Anbei finden Sie nochmals die wichtigsten Punkte kurz und knapp zur Übersicht:

  1. Die blaue Karte ist für die Einwanderung von hochqualifizierten Akademikern gedacht
  2. Wichtiger Nachweis ist generell ein Hochschulabschluss, ein Arbeitsvertrag und eine Mindestgehaltsgrenze.
  3. Bei der Einbürgerung mit blauer Karte gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei allen anderen Anträgen auf Einbürgerung.
  4. Es ist unter Umständen möglich, bereits nach 7,6 oder 3 Jahren mit blauem Pass eingebürgert zu werden.
  5. Mit der Einbürgerung ist Beantragung eines Kredits einfacher
  6. Mit der Einbürgerung mit blauer Karte ist es möglich in über 190 Länder visafrei zu reisen
  7. Mit der Einbürgerung können Sie an allen Wahlen in Deutschland teilnehmen und haben alle Rechte, die jeder andere deutsche Staatsbürger auch hat.
Haben Sie noch Fragen zur Einbürgerung mit blauer Karte?
Gibt es bei Ihnen noch offene Fragen zur Einbürgerung mit blauer Karte? Kontaktieren Sie uns und unsere Experten helfen Ihnen mit ihrer juristischen Fachexpertise gerne weiter!

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung mit blauer Karte

Die Einbürgerung mit blauer Karte unterscheidet sich nicht vom normalen Vorgang der Einbürgerung. Orientierung ist § 10 StAG. Alle Voraussetzungen von dieser rechtlichen Vorgabe müssen zusätzlich zum Antrag auf Einbürgerung vorgelegt werden.

Die blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel zur Erleichterung der Einbürgerung von hochqualifizierten Akademikern. Ziel ist es hochqualifizierte Akademiker aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und so den Fachkräftemangel in verschiedenen Akademikerberufen zu beheben

Für die Einbürgerung mit blauer Karte gelten die gleichen Sprachvoraussetzungen wie bei jeder anderen Einbürgerung auch. Mindestvoraussetzung ist ein B1 Zertifikat. Von einem B1 Zertifikat ist man nur befreit, wenn man einen Schulabschluss nach Klasse 10 in Deutschland nachweisen kann. Wenn Sie ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben, ist genauso kein B1 Zertifikat notwendig. Gleiches gilt für den Abschluss einer Berufsausbildung.

Eine Einbürgerung nach 3, 6 oder 7 Jahren ist mit einer blauen Karte problemlos möglich. Entscheidend ist, dass man die Ausnahmevoraussetzungen für die jeweiligen Verkürzungen der Aufenthaltsdauer mitbringt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt.

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