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Ein Ehepaar recherchiert gemeinsam an einem Laptop. Symbolbild für das Thema Einbürgerung Ehepartner

Einbürgerung für Ehepartner – so sichern Sie sich die deutsche Staatsbürgerschaft

Sie möchten mit Ihrem ausländischen Ehepartner oder als Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers eingebürgert werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen und dem Ablauf. Erhalten Sie wertvolle Tipps und detaillierte Informationen, um den Einbürgerungsprozess erfolgreich zu meistern.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Einbürgerung für Ehepartner möglich – Ehepartner deutscher Staatsbürger können unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden, oft schon nach 3 statt 5 Jahren Aufenthalt. Voraussetzung ist eine mindestens 2-jährige Ehe und ein gesicherter Lebensunterhalt.
  • Wichtige Voraussetzungen beachten – Neben einer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, das Bestehen des Einbürgerungstests und eine Loyalitätserklärung zur deutschen Verfassung erforderlich.
  • Trennung vor Abschluss des Verfahrens – Eine Trennung kann die Einbürgerung nach § 9 StAG gefährden. In solchen Fällen ist eine Einbürgerung nur über den regulären Weg nach § 10 StAG möglich, der meist längere Aufenthaltszeiten verlangt.

Einbürgerung durch Heirat: Voraussetzungen für Ehepartner

Gemäß § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) können Ehegatten deutscher Staatsangehöriger unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden. Doch auch, wenn Sie beide die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht haben, geht die Miteinbürgerung von Ehepartnern meist schneller, als die alleinige. Im folgenden Video haben wir die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung von Ehepartnern zusammengefasst.

Unterschiede: Einbürgerung mit Staatsbürgern & Ausländern

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, oder nicht. Die Tabelle zeigt Ihnen die Unterschiede.

Voraussetzung
Einbürgerung mit ausländischem Ehepartner
Einbürgerung mit deutschem Ehepartner
Rechtmäßige Aufenthaltsdauer des ausländischen Ehepartners in Deutschland
4 Jahre
3 Jahre
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 2 StAG
§ 9 StAG
Verheiratet seit
2 Jahre
2 Jahre
Lebensunterhalt
Gesichert durch ein Familienmitglied
Gesichert durch ein Familienmitglied
Identitätsnachweis
Ja
Ja
Einbürgerungstest
Ja
Ja
Loyalitätserklärung
Ja
Ja
Sprachkenntnisse
B1
B1
“Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten und Ihr Ehepartner seit weniger als 2 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft hat, geht das nicht. Dieser muss seit mindestens 2 Jahren in Deutschland eingebürgert sein.”
presse migrando christin
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Erforderliche Dokumente für die Einbürgerung Ihres Ehepartners

Damit bei der Einbürgerung Ihres Ehepartners alles möglichst glattläuft, haben wir alle nötigen Dokumente für Sie aufgelistet. Wenn Sie die Liste gerne ausdrucken möchten, finden Sie hier eine Checkliste zum Download.

  • Identitätsnachweis & Gültiger Aufenthaltstitel
  • Einbürgerungsantrag
  • Heiratsurkunde & Biometrisches Passfoto
  • Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse (B1)
  • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland & Loyalitätserklärung
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Ihr Ehepartner ist noch nicht in Deutschland? Sie wollen auch Ihre Kinder oder Eltern nach Deutschland holen? Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Der Ablauf der Einbürgerung für Ehepartner

Der Prozess zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Ehepartner erfordert von Ihnen eine sorgfältige Vorbereitung und das Einhalten spezifischer Schritte. Die folgende Grafik zeigt, wie Sie vorgehen müssen und was auf Sie zukommt.

Trennung vor Abschluss des Verfahrens: Was nun?

Kommt es während des Verfahrens zu einer Trennung, ohne dass die Ehe geschieden ist, kann dies dennoch als Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft gewertet werden. In solchen Fällen entfällt die Grundlage für die erleichterte Einbürgerung nach § 9 StAG.

Es ist daher ratsam, die Einbürgerungsbehörde frühzeitig über die Trennung zu informieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Allerdings besteht für Sie grundsätzlich immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung nach den allgemeinen Bestimmungen des § 10 StAG zu stellen.

Bei einer Trennung oder Scheidung ist jedoch häufig ein Wechsel des Aufenthaltstitels notwendig. Darum müssen Sie erneut prüfen, ob Ihr neuer Aufenthaltstitel für die Einbürgerung zugelassen ist. Möglich ist die Einbürgerung mit folgenden Titeln:

  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit, z. B.: § 18a, §18b, § 18g und §21 AufenthG.
  • Aufenthalt aus humanitären Gründen, z. B.: § 25 a und § 25b AufenthG.
  • Aufenthalt aus familiären Gründen, z. B.: § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 31, § 36 und § 9 AufenthG.
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Deutsche Einbürgerung: Voraussetzungen und Besonderheiten

Im Falle einer Trennung oder Scheidung vor Abschluss des Verfahrens können Sie immer noch die Einbürgerung beantragen. Jedoch ändern sich die Voraussetzungen dann. In unserem Ratgeber erfahren Sie alle Bedingungen, die in diesem Fall auf Sie zukommen.

Fazit: So klappt die Einbürgerung Ihres Ehepartners

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und den Antrag korrekt und vollständig stellen, steht Ihrer Einbürgerung bzw. der Ihres Ehepartners in der Regel nichts mehr im Wege. Brauchen Sie trotzdem Hilfe oder haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns – unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie noch Fragen?
Sie brauchen Hilfe beim Antrag Ihrer oder der Einbürgerung Ihres Ehepartners? Machen Sie jetzt den kostenlosen Test, um herauszufinden, ob Sie schon bereit sind für die Einbürgerung.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung für Ehepartner

Ja, für die Einbürgerung von Ehepartnern gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise braucht nicht jedes Familienmitglied ein Einkommen. Wenn sich ein Ehepartner um die Kinder kümmert, reicht es, wenn ein Familienmitglied für den Unterhalt der gesamten Familie sorgt. Dabei muss jedoch auch die zukünftige Aussicht über das Einkommen gut sein und sobald die Kinder in der Kita oder in der Schule sind, müssen wieder beide Ehepartner arbeiten. Außerdem kann die Einbürgerung schon ab 3 Jahren beantragt werden, wenn Sie sich gemeinsam einbürgern lassen oder Ihr Ehepartner schon deutscher Staatsbürger ist.

Je nach persönlicher Situation ist es möglich, bspw. wenn sich ein Partner um die Kinder kümmert. Wenn diese jedoch in die Kita oder Schule kommen, sollten beide Partner arbeiten. Wichtig ist auch, dass der Lebensunterhalt für alle und auch für die Zukunft gesichert ist, etwa durch den Ehepartner oder andere Familienmitglieder. Wenn Sie stetig gearbeitet haben, kann davon ausgegangen werden, dass Sie dies auch in Zukunft tun werden.

Ja, Ehepartner können bereits nach 3 Jahren eingebürgert werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht und der andere Partner bereits deutscher Staatsbürger ist. Zudem muss ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren in Deutschland und das Sprachniveau B1 nachgewiesen werden.

In Berlin, ja. Laut den Berliner Verfahrenshinweisen gibt es nun die Möglichkeit, wenn ein Ehepartner die Voraussetzungen für die verkürzte Einbürgerung von 3 Jahre erfüllt, den zweiten Ehepartner auch nach 3 Jahren miteinbürgern zu lassen.

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