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Eine Frau sitzt an einem Schalter. Sie hat die Schwierigkeit, dass ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wurde

Einbürgerung abgelehnt: 5 Gründe

Immer wieder passiert es, dass der Antrag zur Einbürgerung abgelehnt wird. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein und viele Betroffene stehen vor einem Rätsel: Obwohl Sie sich an alle Vorgaben gehalten haben, bekommen Sie den negativen Bescheid. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei helfen, die Gründe herauszufinden und Ihnen verraten, was Sie tun können, um dies in Zukunft zu vermeiden.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Häufig liegt der Grund für die Ablehnung der Einbürgerung nicht bei den Antragstellern, sondern bei den Behörden selbst. 
  • Durch schlechte Ausbildung und Personalmangel passieren manchmal Fehler wie falsche Berechnungen. 
  • Bei einer abgelehnten Einbürgerung können Sie bei der Behörde Widerspruch einlegen. Der nächste Schritt ist ggf. beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen.

Einbürgerung abgelehnt: Was tun?

Jetzt mussten Sie so lange auf die Einbürgerung warten, und es ist nichts geworden. Da stellt sich natürlich die Frage, was Sie machen können, um die Einbürgerung doch zu erhalten. Zuerst sollten Sie überprüfen, warum Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde

  • Hat die Behörde einen Fehler gemacht? Wenn ja, welchen?
  • Haben Sie ein Dokument vergessen? Welches? 
  • Haben Sie eine Voraussetzung doch nicht erfüllt?

Wenn Sie selbst nicht herausfinden können, wo der Fehler liegt, fragen Sie bei der Behörde nach und lassen Sie sich die Ablehnung der Einbürgerung erklären. 

Bevor Sie einen negativen Bescheid erhalten, gibt es eine Anhörung. In der Regel haben Sie daraufhin 2 Wochen Zeit, die fehlenden Nachweise nachzureichen. Erst, wenn Sie nach der Anhörung die Voraussetzungen immer noch nicht erfüllen, bekommen Sie den negativen Bescheid. 

Wenn Sie eine Voraussetzung noch nicht erfüllt haben, schauen Sie, dass Sie sie beim nächsten Mal erfüllen und stellen Sie dann den Antrag neu. Hat aber die Behörde einen Fehler gemacht, können Sie Widerspruch einlegen oder beim Verwaltungsgericht klagen.  

Personalprobleme bei den Behörden

Dank unserer langjährigen Erfahrung mit vielen Behörden, wissen wir, dass es bereits seit einiger Zeit Personalschwierigkeiten gibt. Dazu gehören: 

  • Mangelnde Ausbildung: Die Mitarbeiter in den Behörden sind nicht immer ideal geschult und das Einbürgerungsrecht ist sehr kompliziert. Dadurch können Fehler passieren.
  • Personalmangel: Gerade in Einbürgerungsbehörden herrscht ein hoher Personalmangel. Dazu kommt die große Zahl der Anträge. Die Mitarbeiter leiden daher unter hohem Zeitdruck, wodurch es am Ende wieder zu Fehlern kommen kann. 

Diese Probleme führen häufig zu Fehlern, für die Sie nichts können. Welche die 5 häufigsten Fehler sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

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Die 5 häufigsten Fehler bei der Einbürgerung

Wenn Sie also einen negativen Bescheid von den Behörden zu Ihrer Einbürgerung bekommen haben, muss das nicht zwingend heißen, dass Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllen. In vielen Fällen liegt es wie gesagt an den Behörden. Die 5 häufigsten Fehler sind folgende: 

1. Aufenthaltsdauer falsch berechnet

Für die Einbürgerung werden in den meisten Fällen 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland benötigt. Jedoch passieren bei den Behörden hier immer wieder Fehler. Zeiten, die eigentlich angerechnet sollten, werden nicht mit eingerechnet, und deswegen wird die Einbürgerung abgelehnt. Wenn Sie selbst wissen, welche Zeiten mit einberechnet werden müssen, können Sie dem entgegenwirken. 

  • Nationales Visum: Wenn Sie mit einem nationalen Visum eingereist sind und erst nach Ablauf des Visums z. B. einen Aufenthaltstitel beantragen, muss auch die Zeit mit dem nationalen Visum angerechnet werden. 
  • Asylverfahrenszeit: Wenn z. B. Ihr Asylverfahren 3 Jahre gedauert hat, zählen diese 3 Jahre bereits für die Anforderungen für die Einbürgerung. Dies gilt jedoch nur für Asylberechtigte (nach § 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte  (nach § 25 Abs. 2 AufenthG). Viele Ausländerbehörden erkennen jedoch diese Zeit nicht an. 
  • Studienzeit: Wenn Sie mit einem Studentenvisum nach § 16b AufenthG nach Deutschland gekommen sind, muss Ihre Studienzeit voll mit einberechnet werden. 

2. Alternative zum Nationalpass wird nicht erkannt

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung der Einbürgerung gehört die Klärung Ihrer Identität. Es geschieht immer wieder, dass die Einbürgerungsbehörde dafür nur den Nationalpass des Herkunftslandes anerkennen. In manchen Ländern können Sie jedoch gar keinen neuen Nationalpass beantragen.

Für diese Fälle gibt es ein für die Einbürgerung erlassenes Stufenmodell, das andere Identitätsdokumente zulässt. Diese Alternativdokumente sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie keinen Pass erhalten können. Zu den möglichen Alternativdokumenten gehören:

  • Geburtsurkunde,
  • Auszug aus dem Personenstandsregister,
  • ID Cards etc. 

Diese müssen auf Deutsch übersetzt und in den meisten Fällen beglaubigt/legalisiert sein.

Ein Formular auf dem rot steht "abgelehnt" passend zur Einbürgerung die abgelehnt wurde
In manchen Fällen wird der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt, wenn das Einkommen zu gering ist

3. Abgelehnt wegen Einkommen

Der Nachweis des Lebensunterhaltes für Sie und Ihre Familie ist für die Einbürgerung verpflichtend. Dabei soll sichergestellt werden, dass Sie und Ihre Familie keine staatliche Unterstützung brauchen. Auch hier werden unserer Erfahrung nach immer wieder Fehler bei der Berechnung gemacht und die Einbürgerung wird abgelehnt wegen des Einkommens

Eine gute Faustregel ist: Wenn Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten, verdienen Sie höchstwahrscheinlich genug Geld für sich und Ihre Familie. 

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, ohne Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu beziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen:
  • Wenn Sie als Vertragsarbeiter nach Deutschland gekommen sind und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten haben (Nr. 3a),
  • wenn Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben (Nr. 3b), oder
  • wenn Sie als Ehepartner einer erwerbstätigen Person mit einem minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben (Nr. 3c)
können Sie von dieser Regelung befreit werden.
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

4. Ablehnung wegen bestimmter Vorstrafen

Schwere Vorstrafen sind ein Hindernis für die Einbürgerung. Entsprechend kontrollieren die Einbürgerungsbehörden die Höhe und Anzahl der Vorstrafen. Manchmal wird die Einbürgerung dabei aufgrund von Vorstrafen abgelehnt, die eigentlich kein Problem darstellen. 

Leichte Vorstrafen, wie die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne Ticket oder Autofahren ohne einen Führerschein zu haben, sind kein Grund für eine Ablehnung der Einbürgerung. Auch wenn Sie dafür zu 30, 60 oder sogar 90 Tagessätzen verurteilt wurden, kann Ihnen die Einbürgerung trotz Vorstrafen nicht vorenthalten werden. Im folgenden Video erfahren Sie, welche Vorstrafen die Einbürgerung verhindern und welche nicht:

Play Video

5. Fehlender unbefristeter Arbeitsvertrag

Fälschlicherweise lehnen Einbürgerungsbehörden Einbürgerungsanträge oft wegen eines fehlenden Arbeitsvertrags ab. Es ist wichtig, dass Sie eine Arbeit haben, und diese auch lange behalten. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann ein Indikator dafür sein, er ist jedoch nicht verpflichtend

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Einbürgerung abgelehnt – verzagen Sie nicht

In vielen Fällen sind die Behörden schuld an einer abgelehnten Einbürgerung. Natürlich kommt es aber auch vor, dass die Antragsteller selbst Fehler machen. Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und mehrere Dokumente vorzulegen. Dabei kann schon mal etwas übersehen oder falsch verstanden werden. Holen Sie sich im Zweifelsfall juristische Hilfe! 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur abgelehnten Einbürgerung

Wegen Personalmangels und der vielen Anträge kann die Bearbeitungszeit für die deutsche Einbürgerung 24 Monate oder länger betragen.

Wenn Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde, können Sie bei der Einbürgerungsbehörde Widerspruch einlegen oder beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Ja, es kommt öfter vor, dass eine Einbürgerung abgelehnt wird. Die Gründe liegen nicht selten bei der Behörde, die Fehler gemacht hat. Das kann wegen Personalmangel, schlechter Ausbildung und anderen Gründen passieren.

Ja, Ihre Studienzeit in Deutschland muss Ihnen zur benötigten Aufenthaltszeit in Deutschland für die Einbürgerung angerechnet werden. Geschieht dies nicht, ist das ein Fehler der Behörden. Ihre Asylverfahrenszeit muss nur dann angerechnet werden, wenn Sie Asylberechtigter (nach § 25 Abs. 1 AufenthG), Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter  (nach § 25 Abs. 2 AufenthG) sind.  

Nein, die Einbürgerung kann nicht abgelehnt werden, weil Sie keinen Pass haben. Ein übersetztes und bestenfalls beglaubigtes/legalisiertes Alternativdokument (Geburtsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister, ID Cards etc.), auf dem Ihr Geburtsdatum und -ort stehen, reicht aus.  Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie keinen Pass erhalten können.

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