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Auf diesem Bild hält eine Hand einen Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" in der Hand. Auf dem Aufenthaltstitel ist das Portrait eines Mannes zu sehen.

Blaue Karte EU: Darum ist dieser Aufenthaltstitel so wertvoll!

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel, der aber nicht für alle infrage kommt. Erfahren Sie in diesem Blogartikel, was sie so besonders und wertvoll macht und wie man die Blaue Karte beantragen kann. Finden Sie heraus, welche Vorteile die Blaue Karte EU bietet und warum sie gerade bei einer Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung sehr hilfreich ist.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Blaue Karte EU (Blue Card) ermöglicht hoch qualifizierten Nicht-EU-Bürgern, in Deutschland zu arbeiten, zu leben und erleichtert den Familiennachzug.
  • Voraussetzungen zur Beantragung sind ein anerkannter Hochschulabschluss oder qualifizierende Berufserfahrung.
  • Die Blaue Karte EU bietet Vorteile wie erleichterte Wege zur Niederlassungserlaubnis und zur Einbürgerung.
  • Mit der Blue Card Germany ist man nicht von der Einbürgerung ausgenommen, somit kann nach 5 Jahren die Einbürgerung erfolgen. Zudem gibt es nun auch die doppelte Staatsangehörigkeit.
Update: neues Ein­bürgerungs­gesetz seit dem 27. Juni 2024

Seit 27. Juni 2024 gilt das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung mit wichtigen Neuerungen nach § 10 StAG!

Auch für Inhaber der Blauen Karte EU gibt es dabei wichtige Änderungen:

  1. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben, um eingebürgert zu werden. § 12 StAG ist aufgehoben, weshalb es keine Ausnahmen mehr gibt.
  2. Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Seit dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit dem C1-Sprachzertifikat und schulischen, beruflichen oder ehrenamtlichen Leistungen können Sie bereits nach 3 Jahren – statt wie bisher nach 6 Jahren – eingebürgert werden.

Was ist die Blaue Karte?

Die Blaue Karte EU ist eine besondere Erlaubnis, mit der Fachkräfte und Akademiker aus Nicht-EU-Ländern in der EU arbeiten dürfen und kann in allen EU-Mitgliedstaaten – außer Dänemark, Irland und Großbritannien – beantragt werden. Sie wurde 2009 von der EU eingeführt, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und den Mangel in bestimmten Berufen zu verringern. Kurz gesagt: Die Blaue Karte hilft Menschen, in der EU zu leben und zu arbeiten.

Zusammengefasst ist die Blaue Karte EU eine Möglichkeit, die europäische Wirtschaft zu stärken und Fachkräften gute Arbeitsbedingungen in Europa zu bieten. Sie erleichtert das Visaverfahren, vereinfacht die Familienzusammenführung und gibt Anreize für einen langfristigen Aufenthalt in der EU. In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zur Blauen Karte:

Die Blaue Karte: Voraussetzungen

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel, der in § 18g AufenthG festgelegt ist. Sie ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Hochschulabschluss: Ein Hochschulabschluss ist eine wichtige Voraussetzung für die Blaue Karte in Deutschland. Wurde dieser Abschluss im Ausland gemacht, muss er in Deutschland anerkannt werden oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Über den Anerkennungsfinder oder die anabin können Sie prüfen, ob das möglich ist.
  • Berufserfahrung:
    • 1. Möglichkeit : Ein erfolgreicher Bildungsabschluss von mindestens drei Jahren an einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung. Die zuständige Behörde muss diese Qualifikation als gleichwertig zu einem inländischen Abschluss anerkennen, der dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (Stufe 6 des ISCED 2011) entspricht.
    • 2. Möglichkeit: Alternativ ist eine 3-jährige Berufserfahrung möglich, die in den letzten 7 Jahren gesammelt worden sein muss. Die Arbeitsagentur überprüft hier die Gültigkeit.
  • Jobangebot oder Arbeitsvertrag: Eine weitere Voraussetzung für die Blaue Karte ist ein bestehender Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Jobzusage. Die Arbeitsstelle muss in Deutschland sein und der Arbeitgeber muss eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
  • Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit: Wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten und sich Ihr Jahreslohn bei mindestens 41.041,80 € brutto befindet, brauchen Sie für die Blue Card in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Krankenversicherung und Hauptwohnsitz: Sie benötigen einen Hauptwohnsitz in der für Sie zuständigen Stadt oder Gemeinde und eine Krankenversicherung.
  • Blue Card Gehalt 2024: Im Regelberuf verlangt die Blaue Karte EU 2024 ein Bruttogehalt von mindestens 45.300 € pro Jahr. Dieser Betrag wird jährlich neu festgelegt. Bei Mangelberufen ist der Jahreslohn aktuell bei mindestens 41.041,80 € brutto.

Zu den Mangelberufen zählen zum Beispiel Führungskräfte in der Warenproduktion und -herstellung, in IT- und Kommunikationsbereich, Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure, Architekten, Ärzte und Lehrkräfte.

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Blaue Karte beantragen

Wenn Sie die Blaue Karte beantragen, müssen Sie darauf achten, alle wichtigen Dokumente vorbereitet zu haben und die richtigen Ämter aufzusuchen. Details dazu und worauf Sie sonst achten müssen, erfahren Sie in den kommenden Abschnitten:

In nur 5 Schritten zur Beantragung der Blue Card Germany

Die Beantragung ist ein mehrstufiger Prozess, der sowohl im Heimatland des Antragstellers als auch in Deutschland erfolgt. Hier sind die 5 wichtigsten Schritte:

Auf dieser Grafik sehen Sie die 5 Schritte auf dem Weg zum Erhalt des Aufenthaltstitels Blaue Karte nach 18g AufenthG
Befolgen Sie diese 5 Schritte und erhalten Sie Ihre Blue Card Germany!
  1. Voraussetzungen prüfen: Kontrollieren Sie, ob Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
  2. Terminanfrage an die deutsche Botschaft: Informieren Sie sich über mögliche Wartezeiten und zusätzliche Anforderungen direkt bei der Botschaft oder auf deren Webseite.
  3. Visum für Deutschland beantragen: Bereiten Sie alle Unterlagen vor und reichen Sie diese bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat ein.
  4. Einreise nach Deutschland und Anmeldung: Nach Erhalt des Visums reisen Sie nach Deutschland ein, melden sich beim Einwohnermeldeamt an und vereinbaren einen Termin mit der Ausländerbehörde.
  5. Aufenthaltstitel – Blaue Karte beantragen: Stellen Sie den Antrag auf die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde. Vergessen Sie nicht, die Liste der benötigten Unterlagen vorher zu prüfen und vorzubereiten.

Wo muss man den Antrag stellen?

Zuständig für die Erteilung der Blauen Karte ist grundsätzlich die Ausländerbehörde. Es gibt jedoch Unterschiede:

  • Wenn Sie sich in einem visumspflichtigen Drittstaat befinden, ist die dortige deutsche Auslandsvertretung dafür zuständig. Sobald diese Ihnen die Blaue Karte bestätigt, erhalten Sie ein Visum.
  • Wenn Sie eine Blue Card eines anderen EU-Staates haben, können Sie visafrei nach Deutschland reisen. Innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise muss die deutsche Blaue Karte bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
  • Eine Einreise nach Deutschland ohne Visum ist für Staatsangehörige folgender Länder möglich: USA, Republik Korea, Vereinigtes Königreich, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland. Die Blaue Karte muss dann innerhalb von 3 Monaten vom Wohnort in Deutschland aus bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
  • Wenn Sie von einem anderen Aufenthaltstitel zur Blauen Karte wechseln möchten, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Die Voraussetzungen sind genau die gleichen wie bei den anderen Ausgangslagen.

In jedem Fall gilt: Sie können erst mit der neuen Arbeit beginnen, sobald Sie die EU Blue Card erhalten haben.

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Welche Dokumente werden gebraucht?

Wichtig für den Antrag auf die Blaue Karte EU ist es, dass Sie die notwendigen Dokumente vorweisen können. Die Anzahl der Dokumente ist umfangreich, weshalb eine Checkliste helfen kann, den Überblick zu behalten. Folgende Dokumente müssen mitgebracht werden:

  • Antragsformular: Bei der ersten Beantragung und bei jeder Verlängerung müssen Sie das Antragsformular für die Blaue Karte ausfüllen.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis: Diese Erklärung benötigen Sie, wenn Sie einen Mangelberuf ausüben und eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit brauchen. Dieses Formular muss von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden.
  • Identitätsnachweise: Als Identitätsnachweis reicht Ihr Pass.
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot: Dieses muss einen Nachweis über das geforderte Mindestgehalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses beinhalten.
  • Hochschulabschlusszeugnis, Berufsausübungserlaubnis (oder Anerkennung derselben)
  • Biometrisches Foto: Diese müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Krankenversicherung: Legen Sie einen Nachweis über die Versicherung und eine Bescheinigung, dass Sie in die Krankenkasse einzahlen, vor.
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Wie lange muss ich warten und wie viel kostet es?

Die Dauer der Bearbeitung für die Blue Card in Deutschland kann bis zu 12 Wochen betragen. Daher sollten Sie unbedingt etwa 4–6 Wochen bevor Ihr aktuelles Aufenthaltsrecht abläuft, ein Vorgespräch mit der Ausländerbehörde vereinbaren.

Die Blue Card Germany kostet bei …

  • … erstmaliger Beantragung 100 €.
  • … Verlängerung für bis zu 3 Monate 96 €.
  • … Verlängerung um mehr als 3 Monate 93 €.

Türkische Staatsangehörige zahlen für die Blaue Karte weniger: 22,80 € für unter und 37 € für über 24-jährige Antragsteller.

Ein Mann der eine Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel besitzt umarmt seine Kinder und seine Frau. Die Familie steht auf einer Wiese mit einem Waldstück im Hintergrund
Die Blaue Karte erleichtert den Familiennachzug.

Wie lange ist die Blaue Karte gültig?

Die Blaue Karte EU ist maximal 4 Jahre lang gültig. Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, ist sie 3 Monate länger gültig als Ihr Arbeitsvertrag. Sie unterliegen der Mitwirkungspflicht nach § 82 Absatz 6 AufenthG. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, der Ausländerbehörde innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Nach zwei Jahren kann die Bindung an den Arbeitgeber aufgehoben werden. Dafür muss ein Antrag gestellt werden, der über die Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt wird.

Die Blaue Karte kann auch verlängert werden. Für die Verlängerung muss immer ein neuer Antrag gestellt werden. Nach 27 Monaten kann jedoch die Niederlassungserlaubnis § 18c AufenthG beantragt werden. Wenn Sie ausreichende Sprachkenntnisse (B1) besitzen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten beantragt werden.

Weg zum Daueraufenthalt EU

Nach 5 Jahren können Sie mit Besitz einer Blauen Karte EU einen Antrag auf den Daueraufenthalt EU stellen. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihre Familie und für sich den Lebensunterhalt gewährleisten können und nachweisen, dass Sie in Deutschland integriert sind.

Was darf man mit der Blauen Karte?

Die Möglichkeiten, die eine EU Blue Card bietet, sind umfangreich und betreffen verschiedene Bereiche, auf die wir in den folgenden Abschnitten eingehen werden.

Reisemöglichkeiten mit der Blauen Karte

Mit einer Blauen Karte EU können Sie aus touristischen Gründen visumfrei bis zu 90 Tage in andere Schengen-Staaten reisen. Diese 90 Tage können Sie innerhalb von 180 Tagen aufbrauchen.

Sind Sie länger als 12 Monate am Stück außerhalb Deutschlands, wird Ihre German Blue Card ungültig. Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie nachweisen, dass die Verlängerung im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist. Grund kann zum Beispiel ein Auslandsaufenthalt für eine deutsche Firma sein. Die Ausländerbehörde muss dem zustimmen.

Die folgende Grafik zeigt, in welche europäischen Länder Sie mit der Blauen Karte reisen können.

Auf dieser Grafik sehen Sie alle Staaten die zum Schengen-Raum gehören und bei denen die Einreise mit der Blauen Karte EU ohne Visum funktioniert
Für 90 Tage können Sie als Inhaber der blauen Karte innerhalb Europas in die Schengen-Staaten einreisen.

Erleichterungen beim Familiennachzug mit der Blauen Karte

Das Thema Familiennachzug ist mit der Blauen Karte einfacher zu erfüllen als mit anderen Aufenthaltstiteln. Ehepartner haben auch ohne deutsche Sprachkenntnisse Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG).

Wenn der Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis von einem Schengen-Staat besitzt, kann er quasi ohne Visum nach Deutschland kommen. Das wird durch § 39 AufenthV geregelt.

Anforderungen an ausreichenden Wohnraum entfallen bei der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gemäß § 29 Abs. 5 AufenthG.

Weitere Rechte, die mit der Blauen Karte einhergehen, sind:

Gute Nachrichten für Familien! Seit dem 1. März 2024 können nicht nur Ehepartner und Kinder, sondern auch Eltern und Schwiegereltern von Inhabern einer Blauen Karte EU nach Deutschland nachziehen. Dies gilt für Personen, die erstmals nach März 2024 eine Blaue Karte EU erhalten. Wichtig ist, dass die Eltern oder Schwiegereltern eine Krankenversicherung nachweisen können.
Christin Schneider
Leiterin Rechtsabteilung Migrando Rechtsanwälte

Holen Sie sich jetzt Hilfe beim Antrag auf die Blaue Karte

Die German Blue Card bietet, trotz Problemen wie dem komplizierten Verfahren oder der Neu-Beantragung in jedem EU-Land, vielen die Möglichkeit, schneller zu einer Niederlassungserlaubnis zu kommen. Bei der Beantragung sind jedoch zahlreiche Punkte zu beachten, damit das Ganze möglichst schnell erledigt ist.

Sie brauchen Hilfe?
Der Antrag für die Niederlassungserlaubnis kann nervenaufreibend sein. Wir kümmern uns gerne darum!

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Blauen Karte EU

Die Blaue Karte lohnt sich aus vielen Gründen. Sie beschleunigt den Erhalt der Niederlassungserlaubnis, erleichtert die Familienzusammenführung, ermöglicht einfaches Reisen innerhalb der EU u. v. m.

Die Blaue Karte hat folgende Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot,
  • die Einhaltung der Mindestverdienstgrenzen (2024 jährlich 45.300 € brutto; bei Mangelberufen jährlich 41.041,80 € brutto),
  • eine Krankenversicherung
  • und ein Hauptwohnsitz in Deutschland.

Die Blaue Karte ist maximal 4 Jahre lang gültig. Wenn Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, ist sie 3 Monate länger gültig als Ihr Arbeitsvertrag. Nach 27 Monaten kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sprachkenntnisse auf B1-Niveau vorliegen.

Laut der Blauen Karte EU ist 2024 ein Gehalt im Regelberuf von mindestens 45.300 € brutto pro Jahr notwendig. Bei Mangelberufen legt die Blue Card das Gehalt 2024 bei mindestens 41.041,80 € brutto pro Jahr fest.

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