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Eine glückliche Familie mit zwei Kindern umarmt sich und lächelt in ihrer gemütlichen Küche. Dieses Bild veranschaulicht die Vorteile und das Ziel des Familiennachzugs gemäß § 28 AufenthG.

§ 28 AufenthG – So Beantragen Sie schnell Ihre Niederlassungserlaubnis und Deutsche Staatsbürgerschaft

Mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 AufenthG können Sie als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers eine sichere Zukunft in Deutschland aufbauen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie schnell eine Niederlassungserlaubnis und nach nur drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • § 28 AufenthG ermöglicht den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und bietet Vorteile wie eine schnellere Niederlassungserlaubnis und die Möglichkeit zur Einbürgerung nach drei Jahren.
  • Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts und eine gültige Krankenversicherung.
  • Der Antragsprozess umfasst die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Dokumente sowie zahlreiche Behördengänge.
  • Das neue Einbürgerungsgesetz erleichtert den Prozess, ermöglicht doppelte Staatsbürgerschaft und vereinfacht die Integration.

Was ist § 28 AufenthG?

Als Einstieg ist es wichtig, dass Sie die Bedeutung und den Sinn des Aufenthaltstitels § 28 AufenthG verstehen. Entscheidender Fokus ist der Familiennachzug zu deutschen Familienangehörigen. 

Bedeutung und Sinn von § 28 AufenthG

§ 28 Abs 1  des Aufenthaltsgesetzes regelt den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Diese Bestimmung ermöglicht es Ihnen als Ehegatten, minderjährigen ledigen Kindern sowie Elternteilen minderjähriger Deutscher, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Ihr Aufenthaltstitel zum Familiennachzug zu Deutschen wird abweichend von den normalen Voraussetzungen eines Aufenthaltstitels nach § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG erteilt. Das bedeutet, der Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, ist keine Voraussetzung.

Wenn Sie personensorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen sind, dann müssen Sie ebenfalls nicht als Voraussetzung nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt sichern, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. 

Wenn Sie Ehegatte eines Deutschen sind, gelten gemäß § 28 Abs.1 AufenthG einige Vorgaben aus dem Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG. Zu diesen Vorgaben gehören, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr (Abs.1 Satz 1) vollendet haben und das Sie sich mit Ihrem deutschen Ehepartner auf einfache Art (A1 Niveau) auf deutscher Sprache verständigen können und das die eheliche Lebensgemeinschaft besteht.

Vorteile der Anwendung

Die Anwendung von § 28 AufenthG bietet Ihnen mehrere Vorteile, darunter eine schnellere Niederlassungserlaubnis, deren Vorgaben in § 28 Absatz 2 AufenthG zu finden sind und die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Mit dem Aufenthaltstitel § 28 AufenthG kommen Sie nicht nur schnell in eine Niederlassungserlaubnis, sondern können auch schon nach 3 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen!
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Voraussetzungen für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG

Um eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese basieren auf den Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs 2 Satz 2 bis 5 AufenthG. Diese sind entscheidend, um den Prozess erfolgreich zu durchlaufen und eine gesicherte Zukunft in Deutschland aufzubauen. 

Lebensunterhaltssicherung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich und Ihre Familie ohne staatliche Hilfe zu sorgen. Wichtig. Es handelt sich hier um eine Regelerteilungsvoraussetzung. Dies bedeutet, Sie als Ausländer müssen den Lebensunterhalt sichern und der Rest der Familie muss dies nicht zusätzlich tun.

Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Nachweis von Einkommen: Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise der letzten Monate.
  • Arbeitsplatz: Eine unbefristete Arbeitsstelle oder eine stabile Selbstständigkeit.
  • Keine Inanspruchnahme von Sozialleistungen: Sie dürfen keine Leistungen wie ALG II beziehen.

Ausreichende Sprachkenntnisse

Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Diese Sprachkenntnisse sind notwendig, um sich in Deutschland erfolgreich zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Anforderungen umfassen:

  • Sprachzertifikat: Mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  • Sprachkurse: Teilnahme an Integrationskursen oder anderen anerkannten Sprachkursen.

Integrationsnachweise

Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind  im Falle der Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG nicht Erteilungsvoraussetzung. Dementsprechend brauchen sie nicht nachgewiesen werden.

Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 (2) AufenthG, oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels nach § 28 (1) Nr. 1, 3 AufenthG , müssen Sie den Lebensunterhalt für sich sichern. Die deutschen Familienangehörigen bleiben da außer Betracht. 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Einbürgerung nach 3 Jahren

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG haben Sie die Möglichkeit, gemäß § 9 StAG nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Im folgenden Abschnitt erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und die Vorteile der Einbürgerung sowie Änderungen durch die Einführung des  neuen Einbürgerungsgesetzes.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um die deutsche Staatsbürgerschaft nach drei Jahren zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die gemäß § 10 StAG festgelegt sind:

  • Unterschriebene Loyalitätserklärung: Sie müssen eine Erklärung unterschreiben, in der Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu sichern.
  • Erfolgreicher Einbürgerungstest: Dieser Test umfasst Fragen zu den Themenbereichen Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland.
  • Geklärte Identität: Ihre Identität muss zweifelsfrei geklärt sein.
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland: Sie müssen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
  • Sprachkenntnisse: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (B1).
  • Straffreiheit: Es dürfen keine schweren Vorstrafen gegen Sie vorliegen. 

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Die Einbürgerung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Politische Rechte: Sie erhalten das Wahlrecht und können an politischen Entscheidungen teilnehmen.
  • Freizügigkeit: Sie können sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und arbeiten.
  • Soziale Sicherheit: Sie haben Zugang zu allen sozialen Leistungen und Sicherungssystemen in Deutschland.
  • Rechtliche Sicherheit: Als deutscher Staatsbürger genießen Sie den vollen rechtlichen Schutz und die Rechte des deutschen Staates.
  • Berufliche Möglichkeiten: Sie haben Zugang zu allen Berufen, einschließlich solcher, die deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind.

Änderungen durch das neue Einbürgerungsgesetz

Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Einbürgerungsgesetz, das einige wichtige Änderungen mit sich bringt:

  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Es ist nun möglich, die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes zu behalten, sofern Ihr Heimatstaat die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Eine Aufgabe Ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft ist nicht mehr erforderlich.
  • Erleichterung des Einbürgerungsprozesses: Der Prozess wurde vereinfacht, um den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern und die Integration zu fördern.
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Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung von § 28 AufenthG

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG zu beantragen, müssen Sie einige wichtige Schritte befolgen. Diese Anleitung hilft Ihnen dabei, den Prozess zu verstehen und erfolgreich zu durchlaufen.

Erforderliche Dokumente

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente bereit haben.

Hier ist eine Liste der erforderlichen Unterlagen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG:

  • Gültiger Reisepass: Ihr aktueller Reisepass oder ein vergleichbares Identitätsdokument.
  • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde: Nachweis über die familiäre Beziehung zum deutschen Staatsangehörigen.
  • Nachweis des Lebensunterhalts: Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise der letzten Monate.
  • Nachweis der Krankenversicherung: Bescheinigung über eine gültige Krankenversicherung.
  • Wohnraumnachweis: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für ausreichenden Wohnraum.
  • Sprachzertifikat: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A1.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG folgt einem festgelegten Verfahren. Hier sind die Schritte im Detail:

  1. Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und stellen Sie sicher, dass sie vollständig und aktuell sind.
  2. Einreise mit Visum: Wenn der Anspruch im Ausland besteht. Stellen Sie den Antrag in der deutschen Botschaft im Herkunftsland. Reisen Sie mit dem entsprechenden Visum nach § 28 AufenthG nach Deutschland
  3. Terminvereinbarung: Wenn Sie sich im Bundesgebiet befinden. Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde.
  4. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den gesammelten Unterlagen bei der Ausländerbehörde ein.
  5. Antragsgebühr: Zahlen Sie die Antragsgebühr zur Ersterteilung des eAT. Diese liegt bei 100 Euro gemäß § 45 der AufenthV (Aufenthaltsverordnung).
  6. Bearbeitung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Dokumente.
  7. Rückmeldung der Behörde: Sie erhalten eine Rückmeldung über den Status Ihres Antrags und gegebenenfalls weitere Anweisungen.

Behördengänge und Termine

Während des Antragsprozesses müssen Sie mehrere Behördengänge absolvieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Sammlung von Dokumenten: Wenn Sie aus dem Ausland den Antrag stellen, müssen Sie die Unterlagen sammeln, um sie bei der Botschaft einzureichen. Wenn Sie sich im Bundesgebiet befinden, müssen Sie die Unterlagen bei Ihrer Ausländerbehörde vor Ort einreichen.
  • Nachreichung von Dokumenten: Gegebenenfalls müssen Sie fehlende oder zusätzliche Dokumente nachreichen.
  • Termin zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Anbei haben wir Ihnen alle Schritte zur Beantragung nochmals als Tabelle zusammengefasst:

Schritt
Beschreibung
Vorbereitung der Unterlagen
Sammeln und Überprüfen aller erforderlichen Dokumente
Terminvereinbarung
Termin bei der Ausländerbehörde (wenn Antrag aus dem Bundesgebiet) oder deutschen Botschaft im Herkunftsland (wenn Antrag aus dem Ausland) vereinbaren
Antragstellung
Antrag und Unterlagen einreichen
Antragsgebühr
Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Bearbeitung des Antrags
Prüfung durch die Behörde
Rückmeldung der Behörde
Information über den Antragsstatus
Abholung der Aufenthaltserlaubnis
Termin zur Abholung der Dokumente

Verlängerung des Aufenthaltstitels nach § 28 AufenthG

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG ist ein wichtiger Schritt, um weiterhin in Deutschland leben und arbeiten zu können. In diesem Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen und den Ablauf des Verlängerungsverfahrens.

Voraussetzungen für die Verlängerung

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis erfolgreich zu verlängern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen umfassen:

  • Fortbestehende familiäre Lebensgemeinschaft: Ihre familiäre Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Staatsangehörigen muss weiterhin bestehen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Sie müssen weiterhin nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu sichern.
  • Gültige Krankenversicherung: Nachweis über eine gültige Krankenversicherung.
  • Keine Straftaten: Es dürfen keine schwerwiegenden Straftaten vorliegen, die eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährden könnten.

Ablauf des Verlängerungsverfahrens

Das Verlängerungsverfahren Ihrer Aufenthaltserlaubnis folgt einem klaren Ablauf. Hier sind die Schritte im Detail:

Schritt 1: Frühzeitige Vorbereitung: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen aktuell und vollständig sind.

Schritt 2: Einreichung der Unterlagen: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein, darunter:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis der fortbestehenden familiären Lebensgemeinschaft
  • Nachweise über den Lebensunterhalt
  • Krankenversicherungsnachweis

Schritt 3: Prüfung durch die Behörde: Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, weitere Dokumente nachzureichen.

Schritt 4: Rückmeldung und Termin zur Abholung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über den Status Ihres Antrags. Ist die Verlängerung genehmigt, bekommen Sie einen Termin zur Abholung Ihrer neuen Aufenthaltserlaubnis.

Häufige Schwierigkeiten und Lösungen bei § 28 AufenthG

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG kann mit einigen Herausforderungen verbunden sein. Es ist wichtig, sich dieser Schwierigkeiten bewusst zu sein und Strategien zur Vermeidung von Ablehnungen zu kennen. In diesem Abschnitt werden typische Schwierigkeiten bei der Antragstellung und hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Ablehnungen behandelt.

Typische Schwierigkeiten bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG können verschiedene Probleme auftreten. Hier sind einige der häufigsten Schwierigkeiten:

  • Unvollständige Unterlagen: Einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen oder Ablehnungen sind unvollständige oder fehlende Dokumente.
  • Unzureichende Sprachkenntnisse: Nicht ausreichende Deutschkenntnisse können den Antragsprozess negativ beeinflussen.
  • Fehlende Nachweise des Lebensunterhalts: Wenn der Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden kann, kann dies zur Ablehnung führen.
  • Komplizierte Behördengänge: Der Prozess kann durch langwierige und komplizierte Behördengänge erschwert werden.
  • Missverständnisse bezüglich der Anforderungen: Unklarheiten oder Missverständnisse über die genauen Anforderungen können zu Fehlern im Antrag führen.

Tipps zur Vermeidung von Ablehnungen von § 28 AufenthG

Um den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten und Ablehnungen zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Dokumente sorgfältig vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig und aktuell einreichen. Nutzen Sie Checklisten, um den Überblick zu behalten.
  • Sprachkenntnisse nachweisen: Bereiten Sie sich gut auf Sprachtests vor und stellen Sie sicher, dass Sie das erforderliche Sprachniveau nachweisen können.
  • Nachweise des Lebensunterhalts: Sammeln Sie alle relevanten Einkommensnachweise und sorgen Sie dafür, dass diese aktuell und korrekt sind.
  • Frühzeitige Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde oder bei der deutschen Botschaft (wenn Sie den Antrag aus dem Ausland stellen), um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Unterstützung von Beratern oder Anwälten, die sich auf Aufenthaltsrecht spezialisiert haben, um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen.
  • Behördengänge gut planen: Planen Sie ausreichend Zeit für Behördengänge ein und bereiten Sie sich gut auf Termine vor.
  • Regelmäßig Informationen prüfen: Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Fazit

Wie Sie sehen können ist das Thema rund um § 28 AufenthG sehr komplex. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und einen Ausblick auf die Zukunft mit Ihrem Aufenthaltstitel geworfen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Wichtige Punkte zu § 28 AufenthG umfassen:

  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Fortbestehende familiäre Lebensgemeinschaft
  • Die Niederlassungserlaubnis geht schneller als mit anderen Aufenthaltstiteln
  • Die Einbürgerung geht schon nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.

Ausblick

Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz, das seit dem 27. Juni 2024 gilt, wird die Einbürgerung in Deutschland weiter vereinfacht, insbesondere durch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Dies bietet Ihnen die Chance, Ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu sichern, ohne Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Es ist ratsam, sich kontinuierlich über rechtliche Änderungen zu informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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FAQ – Die wichtigsten Fragen zu § 28 AufenthG

§ 28 des Aufenthaltsgesetzes regelt den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Dies ermöglicht Ehegatten, minderjährigen ledigen Kindern und Elternteilen minderjähriger Deutscher eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten.

Um § 28 AufenthG zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland (wenn Sie den Antrag aus dem Ausland stellen) oder der zuständigen Ausländerbehörde (wenn Sie sich im Bundesgebiet befinden) vereinbaren und dort alle erforderlichen Dokumente einreichen. Dazu gehören Nachweise über die familiäre Beziehung, den Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und weitere erforderliche Unterlagen.

Die Voraussetzungen umfassen:

  • Einreise mit entsprechendem Visum oder Ausnahmen (wenn Sie den Antrag aus dem Ausland stellen)
  • Nachweis der familiären Beziehung zu einem deutschen Staatsangehörigen
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens A1)
  • Gültige Krankenversicherung
  • Keine schwerwiegenden Straftaten

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG können Sie nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, sofern Sie die Voraussetzungen gemäß § 10 StAG erfüllen. Diese umfassen u.a. den Nachweis des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und das Bestehen des Einbürgerungstests.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG kann in der Regel nach drei Jahren erteilt werden, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht, ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden und keine Ausweisungsinteressen bestehen.

Ja, Sie können den Aufenthaltstitel verlängern, sofern die familiäre Lebensgemeinschaft weiterhin besteht, Sie den Lebensunterhalt sichern können und straffrei sind. Der Verlängerungsantrag muss rechtzeitig bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

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