Deutscher Pass gegen Geld – Mitarbeiter verurteilt
Ein ehemaliger Sachbearbeiter der Ausländerbehörde nahe Hamburg in Niedersachsen wurde am 8. Juli 2025 vom Landgericht Lüneburg wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Gemeinsam mit einem Komplizen soll er in mindestens 16 Fällen Aufenthaltstitel und Einbürgerungen gegen Bargeld vergeben haben – insgesamt rund 154.000 Euro sollen dabei geflossen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat inzwischen Revision eingelegt.
Behörde will unrechtmäßig vergebene Aufenthaltstitel entziehen
Trotz des laufenden Revisionsverfahrens hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg bereits Konsequenzen gezogen. Wie der NDR unter Berufung auf eine Sprecherin berichtet, werden derzeit zahlreiche Aufenthaltstitel überprüft. Erste Verfahren zur Rücknahme sollen bereits eingeleitet worden sein.
Besonders im Fokus stehen Fälle, bei denen der Verdacht besteht, dass Aufenthaltstitel oder sogar Staatsbürgerschaften unrechtmäßig vergeben wurden. Jede Entscheidung soll nun individuell geprüft werden.
Nicht alle Aufenthaltstitel lassen sich juristisch problemlos entziehen, so die Sprecherin des Landkreises – teilweise aus rechtlichen, teils aus formalen Gründen. Einige Titel seien ohnehin nur befristet gewesen.
Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass betroffene Personen künftig ausreisen müssen, wenn sie ihren Status verlieren.
Auch Einbürgerungen stehen auf dem Prüfstand
Neben den Aufenthaltstiteln prüft die Ausländerbehörde in Niedersachsen auch verdächtige Einbürgerungen. Laut eigener Aussage wolle man über die Fälle hinaus, die vor Gericht behandelt wurden, sämtliche Einbürgerungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersuchen.
Damit droht einigen Betroffenen nicht nur der Verlust des Aufenthaltsrechts – sondern auch der deutschen Staatsbürgerschaft.
Wie viele Migrant:Innen von dem Fall betroffen sind, ist nicht öffentlich bekannt.
Verdacht bestand seit 2022
Erste Hinweise auf den Skandal in der Ausländerbehörde in Niedersachsen hatte es bereits Ende 2022 gegeben. Antragsteller hatten sich bei der Behörde beschwert, dass sie trotz Zahlung von mehreren tausend Euro keine gültigen Papiere erhalten hatten.
Im Mai 2023 durchsuchten Ermittler schließlich Büros und Wohnungen. Interne Hinweise und Beschwerden, unter anderem von Migrationsberatungsstellen, waren zuvor von der Kreisverwaltung nicht weiterverfolgt worden.
Wann kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden?
Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Sowohl das Grundgesetz (GG) als auch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) schützen den Besitz des deutschen Passes besonders streng.
Dennoch erlaubt § 35 StAG unter bestimmten Voraussetzungen die Rücknahme einer Einbürgerung – etwa dann, wenn sie durch Bestechung, arglistige Täuschung oder vorsätzlich falsche Angaben erschlichen wurde.
In solchen Fällen kann die Staatsangehörigkeit bis zu zehn Jahre nach ihrer Verleihung rückwirkend entzogen werden. Das bedeutet: Rechtlich gilt die Einbürgerung als nie erfolgt.
Wichtig: Sind weitere Personen – beispielsweise Kinder – betroffen, erfolgt eine gesonderte Entscheidung für jede einzelne Person. Dabei wird insbesondere das Kindeswohl berücksichtigt.
Weitere Gründe für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Neben einer Rücknahme bei Betrug gibt es nur wenige weitere Fälle, in denen der deutsche Pass entzogen werden kann:
- Freiwilliger Verzicht: Sie geben Ihren deutschen Pass freiwillig auf, wenn Sie gleichzeitig eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
- Entlassung auf Antrag: Sie stellen einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit und haben bereits die Zusicherung erhalten, eine andere Staatsangehörigkeit zu erhalten.
- Adoption durch ausländische Staatsangehörige: Minderjährige verlieren ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie durch ausländische Personen adoptiert werden.
- Militärdienst im Ausland: Sie treten ohne Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums in die Armee eines fremden Landes ein, deren Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen.
- Teilnahme an Terrorhandlungen: Sie beteiligen sich aktiv an Kampfhandlungen einer terroristischen Organisation im Ausland – ebenfalls nur, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Aber Achtung: Wer auf eigenen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit – es sei denn, zuvor wurde ein Beibehaltungsantrag gestellt und genehmigt.
Daher sollte eine neue Staatsangehörigkeit erst dann angenommen werden, wenn die Genehmigung des Beibehaltungsantrags vorliegt. Andernfalls erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit unwiderruflich.