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Subsidiärer Schutz Einbürgerung: Kannst du so Deutscher werden?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Subsidiärer Schutz Einbürgerung: In diesem Video erfährst du alles darüber, wie die Einbürgerung mit subsidiärem Schutz funktioniert und auf was du ganz genau achten musst. Es wird erklärt, wie du genau vorgehen solltest und auf welche Punkte es ankommt.

Festgeschrieben ist alles zum subsidiären Schutz unter § 25 Abs.2 AufenthG. Hier findest du alle Informationen zum Aufenthaltstitel und die unterschiedlichsten Punkte wie Familiennachzug, Verlängerung des Aufenthaltstitels. Weiterhin kannst du hier auch nachlesen, welche Voraussetzungen für die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel ganz entscheidend für dich sind. 

In diesem Video erklären wir dir, wie du in nur 3 Minuten sehr schnell über einen Test herausfinden kannst, ob du mit deinen Voraussetzungen und deinem Aufenthaltstitel mit subsidiärem Schutz in der Lage bist, den Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Wenn du die Bedingungen erfüllst, dann ist es wichtig schnell den Antrag

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