Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Play Video

Teilen:

Klappt die Einbürgerung mit § 28 Abs. 1 Nr. 2?

Dieses Video beschreibt alle wichtigen Fakten über die Einbürgerung mit § 28 Abs. 1 Nr. 2. Du erfährst in diesem Video, wie und ob die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel für dich funktioniert und was du genau als nächstes unternehmen musst, damit du schnellstmöglich Deutscher werden kannst!

28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bedeutet, dass du ein deutsches Kind hast beziehungsweise ein Kind mit einem deutschen Nationalpass. Hierbei spielt keine Rolle, ob nur § 28 oder § 28 Abs. 3 in der Bezeichnung deines Aufenthaltstitels auf deiner ID steht. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du grundsätzlich nach 8 Jahren eingebürgert werden. 

Wie schnell du eingebürgert wirst, hängt auch von deiner Biografie ab und welche Voraussetzungen du mitbringst. Hast du einen deutschen Ehepartner, dann kannst du nach 3 Jahren eingebürgert werden, hast du ein Sprachzertifikat B2/C1/C2, dann kannst du mit besonderen Integrationsleistungen nach 6 Jahren die Einbürgerung schaffen und wenn du den Einbürgerungstest schon erfolgreich gemeistert hast, dann geht die Einbürgerung nach 7 Jahren.

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.