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Bekommst du die Einbürgerung mit § 28 Abs. 1 Nr. 1?

In diesem Video erklären wir Ihnen alles über die Einbürgerung mit § 28. Abs. 1 Nr. 1. Sie erfahren, wie und ob der Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft mit diesem Aufenthaltstitel für Sie geht und auf welche Dinge Sie bei der Beantragung genau achten sollten.

28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bedeutet, dass Sie einen deutschen Ehepartner oder eine deutsche Partnerin haben. Mit diesem Aufenthaltstitel können Sie grundsätzlich eingebürgert werden. Wenn Sie schon länger als 3 Jahre in Deutschland wohnen und 2 Jahre verheiratet und nicht getrennt oder geschieden sind, dann funktioniert für Sie die Einbürgerung schon nach 3 Jahren, Sie können früher eingebürgert werden als andere Ausländer.

Wichtig für Ihre Einbürgerung ist, dass Sie alle weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringen. Hierzu gehören beispielsweise ein erfolgreicher Einbürgerungstest, die unterschriebene Loyalitätserklärung, die Klärung Ihrer Identität und die Sicherung des Lebensunterhalts.

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