- 06.09.2023
Bekommst du die Einbürgerung mit §22?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
Dieses Video beschäftigt sich mit der Einbürgerung mit §22. Wir erklären Ihnen, wie und ob die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel funktioniert. Sie erfahren die wichtigsten Dinge, die Sie bei einem Antrag auf Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel beachten müssen und welchen Schritt Sie als nächstes wählen sollten, um auf dem schnellsten Weg die Einbürgerung zu erhalten.
Als Orientierung für Sie dient der § 22 AufenthG. Hier steht alles über Ihren Aufenthaltstitel geschrieben und welche Möglichkeiten und Chancen Sie mit diesem Titel besitzen. Mit dem Aufenthaltstitel § 22 AufenthG steht für Sie zunächst einmal der Wechsel des Aufenthaltstitels an. Warum ist es sinnvoll, den Aufenthaltstitel zu wechseln? Mit § 22 AufenthG können Sie die Einbürgerung nicht beantragen. Entsprechend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel notwendig, mit dem die Einbürgerung machbar ist.
Unabhängig davon ist es für Sie gut, wenn Sie gleichzeitig alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung nachweisen, oder die Voraussetzungen selbst schaffen. Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung gehören unter anderem das B1 Sprachzertifikat, die Sicherung des Lebensunterhalts oder die Klärung der Identität.