- 06.09.2023
Bekommst du die Einbürgerung mit § 21?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
Dieses Video dreht sich um die Einbürgerung mit § 21. Wir verdeutlichen Ihnen, wie die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel für Sie klappt. Sie erfahren die wichtigsten Informationen, die Sie bei einem Antrag auf Einbürgerung mit diesem Aufenthaltstitel beachten müssen und welchen Weg Sie als nächstes gehen sollten, um schnellstmöglich die Einbürgerung zu erhalten.
Mit dem Aufenthaltstitel § 21 AufenthG ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. § 21 AufenthG bedeutet, dass Sie selbständig sind und ein eigenes Unternehmen oder einen eigenen Laden besitzen. Größte Herausforderung für Sie: Der Nachweis über den Lebensunterhalt ist komplizierter als bei einem Arbeitnehmer, der nicht selbständig ist. Entscheidend ist die Frage, ob Sie Geld vom Jobcenter haben und wie lange Sie schon selbständig arbeiten.
Neben dem Nachweis über den Lebensunterhalt müssen Sie auch andere Voraussetzungen für die Einbürgerung nachweisen. Dazu gehören die Klärung Ihrer Identität, mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland oder ein bestandener Einbürgerungstest. Wenn Sie alle Voraussetzungen haben und das Antragsformular für die Einbürgerung ausgefüllt ist, dann haben Sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung.