Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Play Video

Teilen:

Bekommst du die Einbürgerung mit § 19c?

Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.

Bekommst du die Einbürgerung mit § 19c? Diese Frage beantworten wir dir in diesem Video. Du erfährst in diesem Video alles über die Einbürgerung mit § 19c und worauf du bei der Einbürgerung genau achten musst.

19c AufenthG bedeutet, dass du mit diesem Aufenthaltstitel anerkannt als Fachkraft arbeitest. Du kannst eine lange Berufserfahrung vorweisen und hast diesen Titel ohne die Ausbildung als Qualifikation, sondern über deine langjährige Berufserfahrung bekommen. Mit § 19c AufenthG kannst du grundsätzlich eingebürgert werden. Deinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft steht also mit diesem Aufenthaltsrecht nichts im Weg!

Damit dein Antrag auch erfolgreich ist, prüfe bitte, ob du die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringst. Nichts ist ärgerlicher als einen Antrag auf Einbürgerung umsonst zu stellen. Zu den weiteren Bedingungen neben dem berechtigten Aufenthaltstitel gehören unter anderem die Klärung deiner Identität, die Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts und das B1 Sprachzertifikat.

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.