- 05.09.2023
Klappt die Einbürgerung mit § 18a?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema Einbürgerung mit § 18a. Du erfährst hier alles über die Einbürgerung mit § 18a und diesen Aufenthaltstitel. Wir erklären dir, wie die Einbürgerung mit diesem Aufenthaltsrecht klappt und worauf du genau achten musst.
18a AufenthG bedeutet, dass du eine Ausbildung im Ausland oder in Deutschland absolviert hast und inzwischen als Fachkraft arbeitest und diesen Aufenthaltstitel erhalten hast. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du ohne Probleme die Einbürgerung erreichen. Deinem Antrag auf Einbürgerung steht also nichts im Weg!
Nun ist es wichtig, dass du alle weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung nachweisen kannst. Wenn du noch nicht alle Bedingungen hast, dann ist es wichtig, dass du alles daran setzt, die übrigen Voraussetzungen vollständig zu erreichen. Teil dieser Voraussetzungen sind beispielsweise der rechtmäßige Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland, der erfolgreiche Einbürgerungstest, oder die unterschriebene Loyalitätserklärung.
Es besteht für dich die Möglichkeit, auch schon vor 8 Jahren die Einbürgerung zu beantragen. Nach 7 Jahren klappt die Einbürgerung mit einem erfolgreichen Einbürgerungstest, nach 6 Jahren kannst du mit besonderen Integrationsleistungen eingebürgert werden und nach 3 Jahren, wenn du einen deutschen Ehepartner hast. Wichtig ist, dass du alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung mitbringst.