- 06.09.2023
Erhältst du die Einbürgerung mit § 16a?
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!
Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.
Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:
- Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
- Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
- Die Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
Dieses Video erklärt dir, wie und ob du die Einbürgerung mit § 16a erhalten kannst. Du bekommst Antworten auf die Frage, welchen Schritt du als nächstes machen musst, wenn du im Besitz dieses Aufenthaltstitels bist und welche weiteren Voraussetzungen du für den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen musst.
Mit dem § 16a AufenthG bist du irgendwann mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen und du studierst mittlerweile in Deutschland erfolgreich. Der § 16a AufenthG ist gemäß Vorschrift in § 10 StAG Abs. 1 Nr.2 für die Einbürgerung gesperrt. Für dich ist es wichtig, dass du das Studium in deinem Studienbereich beendest und erfolgreich abschließen kannst.
Nach deinem Studienabschluss fällst du in der Regel in den § 18b AufenthG und wenn du die Voraussetzungen mitbringst, erhältst du eine blaue Karte. Nun ist es möglich, den Antrag auf Niederlassungserlaubnis und anschließend den Einbürgerungsantrag zu stellen. Du kannst aber auch direkt die Einbürgerung beantragen.