🇺🇦 Aufenthaltstitel - Test für Ukrainer
Welcher Zweckwechsel ist von § 24 AufenthG möglich?
⚠️ Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Test dient der ersten Orientierung. Die endgültige Entscheidung über Ihren Aufenthaltstitel trifft die Ausländerbehörde nach Prüfung Ihrer individuellen Situation und vollständigen Unterlagen.
Rechtliche Änderung: Ein Wechsel von § 24 AufenthG zu anderen Aufenthaltstiteln (z. B. §§ 16a–16f, 18a, 18b, 18d–18f, 18g, 19c, 19e, 20a, 21) ist nun möglich, jedoch dürfen § 24 und ein neuer Aufenthaltstitel nicht gleichzeitig bestehen (§ 19f AufenthG). Der Schutzstatus nach § 24 muss enden, bevor ein neuer Titel erteilt wird.
Rechtliche Änderung: Ein Wechsel von § 24 AufenthG zu anderen Aufenthaltstiteln (z. B. §§ 16a–16f, 18a, 18b, 18d–18f, 18g, 19c, 19e, 20a, 21) ist nun möglich, jedoch dürfen § 24 und ein neuer Aufenthaltstitel nicht gleichzeitig bestehen (§ 19f AufenthG). Der Schutzstatus nach § 24 muss enden, bevor ein neuer Titel erteilt wird.
