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Eine Mitarbeiterin einer deutschen Behörde bearbeitet eine Akte zu § 73 AufenthG und den Beteiligungserfordernissen im Visumverfahren vor.

§ 73 AufenthG und die Datenüberprüfung – Ihr detaillierter Leitfaden!

Herzlich willkommen zu unserem Leitfaden über § 73 AufenthG! In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Regelungen zur Datenübermittlung und Sicherheitsüberprüfung von Personen, die ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung beantragen. Wir erklären, welche Rechte Sie haben und worauf Sie besonders achten sollten, um gut vorbereitet zu sein.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Was regelt § 73 AufenthG?

§ 73 des Aufenthaltsgesetzes regelt die Beteiligungserfordernisse verschiedener Behörden im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren sowie bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln. In diesem Paragraphen wird festgelegt, welche Daten erhoben und an verschiedene Behörden weitergeleitet werden können, um Sicherheitsbedenken zu prüfen. Lassen Sie uns genauer darauf eingehen, welche Regelungen hier getroffen wurden und wer davon betroffen ist.

Rechtlicher Überblick zu § 73 AufenthG im Aufenthaltsgesetz

Rechtsgrundlage ist § 73 Absatz 1 Satz 1 AufenthG:

Gesetzestext: „Daten, die im Visumverfahren von der deutschen Auslandsvertretung oder von der für die Entgegennahme des Visumantrags zuständigen Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates zur visumantragstellenden Person, zum Einlader und zu Personen, die durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder in anderer Weise die Sicherung des Lebensunterhalts garantieren, oder zu sonstigen Referenzpersonen im Inland erhoben werden, können über das Bundesverwaltungsamt zur Feststellung von Versagungsgründen nach § 5 Absatz 4 AufenthG, § 27 Absatz 3a AufenthG oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt übermittelt werden.“

Wichtigste Punkte:

  • Ziel der Überprüfung: Feststellung von Ausweisungsinteressen oder Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit
  • Beteiligte Behörden: BAMF, Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und weitere Sicherheitsorgane
  • Relevanz für Schutzsuchende: Entscheidung über den Fortbestand des Schutzstatus oder eine mögliche Rücknahme

Diese Regelung schafft die Grundlage dafür, dass in bestimmten Fällen der Schutzstatus überprüft oder sogar widerrufen werden kann, wenn erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Die Kontrolle der Daten betrifft auch sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren erhobenen Daten denen Sie nachkommen müssen. 

Wer ist betroffen von § 73 AufenthG?

Grundsätzlich betrifft § 73 AufenthG alle Personen, die ein Visum beantragen oder einen Aufenthaltstitel beantragen oder eine Duldung ausgestellt bekommen. Hierzu gehören unter anderem Menschen, die für eine Gewährung von vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG in Frage kommen und Menschen, die sich im Aufnahmeverfahren nach § 23 AufenthG befinden.

Auch Personen, die im Visumverfahren stehen und von einer Verpflichtungserklärung unterstützt werden, können in den Anwendungsbereich dieses Paragraphen fallen. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheitsüberprüfung im Rahmen von Einreise- und Aufenthaltsverfahren. 

Sicherheitsüberprüfungen nach § 73 AufenthG

Gemäß § 73 AufenthG ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlaubt, Daten von Antragstellern von Aufenthaltstiteln und Duldungen und Personen im Visumverfahren zu sammeln und an andere Sicherheitsbehörden zu übermitteln.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Daten gemäß § 73 und anderen relevanten Paragraphen erhoben werden, welche Behörden involviert sind und welche Versagungsgründe im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung eine Rolle spielen können.

Welche Daten werden erhoben und übermittelt?

Die Grundlage der Rechtmäßigkeit der Überprüfung befindet sich in § 73 Absatz 1a AufenthG.

Gesetzestext: „Daten, die zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes und § 49 zu Personen im Sinne des § 2 Absatz 1a, 2 Nummer 1 des AZR-Gesetzes(Ausländerzentralregistergesetz) erhoben werden oder bereits gespeichert wurden, können über das Bundesverwaltungsamt zur Feststellung von Versagungsgründen nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 des Asylgesetzes, § 60 Absatz 8 Nummer 2 oder 3, Absatz 8a oder 8b sowie § 5 Absatz 4 oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt übermittelt werden.“

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung nach § 73 AufenthG werden verschiedene Daten gesammelt, die sowohl persönliche als auch sicherheitsrelevante Informationen umfassen.

Dabei beziehen sich die Regelungen auf mehrere Paragraphen des Aufenthalts- und Asylgesetzes, wie:

  • Persönliche Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
  • Daten gemäß § 49 AufenthG: In § 49 Absatz 5 Nummer 5 sowie Absatz 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes ist festgelegt, welche zusätzlichen Informationen zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität erhoben werden dürfen. Diese Daten können auch von anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des europäischen Datenaustausches übermittelt werden.
  • Sicherheitsrelevante Daten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes: Hierzu zählen Informationen, die zur Überprüfung der Identität von Asylsuchenden erhoben wurden, um mögliche Versagungsgründe zu ermitteln.
  • Daten zur Feststellung von Versagungsgründen gemäß § 5 Abs. 4 AufenthG: Diese Versagungsgründe umfassen sicherheitsrelevante Aspekte, wie Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder mögliche Ausweisungsinteressen gemäß § 54 AufenthG.

Die genaue Übersicht welche Daten überprüft werden dürfen erfolgen gemäß § 73 Absatz 3a AufenthG nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des AZR-Gesetzes (Angaben zum Zuzug oder Fortzug und zum aufenthaltsrechtlichen Status), sowie Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 6 und 9 des AZR-Gesetzes

Zusätzlich werden Daten zur Sicherung des Lebensunterhalts und finanziellen Garantien erhoben, um sicherzustellen, dass kein öffentliches Interesse an einer Ablehnung besteht. Die erhobenen Daten können dann über das Bundesverwaltungsamt an verschiedene Sicherheitsbehörden übermittelt werden, um eine fundierte Entscheidung über den Schutzstatus oder den Visumantrag zu ermöglichen.

Beteiligte Behörden und Institutionen

Mehrere Behörden sind an der Überprüfung und Weiterleitung der sicherheitsrelevanten Daten beteiligt, um eine umfassende Sicherheitsprüfung zu gewährleisten.

Zu diesen Behörden gehören:

  • Bundesverwaltungsamt (BVA): Koordiniert die Übermittlung der Daten zwischen den Behörden.
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Führt die Sicherheitsüberprüfungen durch und entscheidet über den Schutzstatus oder Visumanträge.
  • Bundeskriminalamt (BKA) Landeskriminalamt (LKA) und Bundesnachrichtendienst (BND): Diese Behörden prüfen, ob sicherheitsrelevante Informationen vorliegen, die den Schutzstatus oder die Erteilung des Visums beeinflussen könnten.
  • Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD): Zuständig für Informationen über Bedrohungen der inneren Sicherheit.
  • Ausländerbehörden und deutsche Auslandsvertretungen: Erheben im Visumverfahren und bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln die notwendigen Daten und arbeiten eng mit den anderen Sicherheitsbehörden zusammen.

Durch die Zusammenarbeit dieser Institutionen wird eine effektive Sicherheitsüberprüfung sichergestellt, die sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Hinblick auf den individuellen Schutzstatus der betroffenen Personen steht.

Sicherheitsbedenken und Versagungsgründe 

Die Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 73 AufenthG zielen darauf ab, Versagungsgründe gemäß § 5 Abs. 4 AufenthG sowie weitere Sicherheitsbedenken zu identifizieren, die zu einer Ablehnung des Visumantrags, Ablehnung eines Aufenthaltstitels oder Schutzstatus führen können.

Die wichtigsten Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Bei Hinweisen auf Aktivitäten, die die Sicherheit gefährden könnten, wie etwa Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen.
  • Straftaten oder Vorstrafen: Personen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, können aus Gründen des öffentlichen Interesses abgelehnt werden.
  • Gefährdung der demokratischen Grundordnung: Wenn eine Person gegen die Grundwerte der Demokratie agiert, kann gemäß § 54 AufenthG ein Ausweisungsinteresse bestehen.
  • Mangelnde Sicherstellung des Lebensunterhalts: Ein Visum kann abgelehnt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden kann.

Falls bei der Überprüfung nach § 73 AufenthG solche Bedenken oder Versagungsgründe festgestellt werden, kann dies zur Ablehnung des Antrags oder sogar zur Rücknahme des Schutzstatus führen. Daher ist es wichtig, die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorzulegen, um eine gründliche und transparente Prüfung zu ermöglichen.

Stellungnahme bei Überprüfung des Schutzstatus

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Überprüfung Ihres Schutzstatus einleitet, haben Sie das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Dies ist eine wertvolle Gelegenheit für Sie, Ihre Situation darzulegen und alle relevanten Informationen vorzulegen, um Ihren Schutzstatus zu verteidigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit gut vorbereitet, um Ihre Position zu stärken.

Ihre Rechte auf Stellungnahme

Im Rahmen der Überprüfung haben Sie das Recht:

  • Ihre Situation und Ihre Gründe für den Schutz darzulegen – Sie können erklären, warum Sie weiterhin Schutz in Deutschland benötigen.
  • Beweismaterial vorzulegen – Zeigen Sie durch Dokumente, dass Sie nach wie vor gefährdet sind oder dass eine Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht zumutbar ist.
  • Fragen zu Ihrer Integrationsleistung zu beantworten – Der Nachweis Ihrer Integration in Deutschland kann Ihre Chancen erhöhen, den Schutzstatus zu behalten.

Eine Stellungnahme bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation ausführlich darzustellen. Bereiten Sie sich gut vor und sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen, die Ihre Position unterstützen.

Wichtige Unterlagen und Nachweise, die Sie sammeln sollten

Um Ihre Stellungnahme so umfassend und überzeugend wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Dokumente und Nachweise bereitstellen:

  • Lageberichte und Beweise zur Situation in Ihrem Herkunftsland – Aktuelle Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch sind hilfreich, um die Gefährdungslage zu dokumentieren.
  • Nachweise zur Integration in Deutschland – Sammeln Sie Unterlagen wie Sprachzertifikate, Arbeitsverträge oder Bestätigungen ehrenamtlicher Tätigkeiten.
  • Familien- und Sozialnachweise – Dokumente über Ihre familiären Bindungen oder sozialen Kontakte in Deutschland können zeigen, wie tief Sie bereits verwurzelt sind.

Jeder dieser Nachweise kann Ihnen helfen, den Wert und die Wichtigkeit Ihres Schutzstatus zu verdeutlichen und das BAMF von Ihrer Schutzbedürftigkeit zu überzeugen.

Tipps zur Dokumentation von Integrationsleistungen

Die Integration in Deutschland spielt oft eine große Rolle bei der Beurteilung des Schutzstatus. Zeigen Sie daher, dass Sie sich aktiv in die Gesellschaft eingliedern.

Hier einige Tipps, wie Sie Ihre Integrationsleistungen dokumentieren können:

  • Sprachkenntnisse nachweisen – Zertifikate auf dem Niveau A1 bis B2 (z. B. Goethe-Institut) sind hilfreich.
  • Arbeit und Ausbildung – Arbeitsnachweise, Ausbildungszertifikate oder Praktikumsbescheinigungen stärken Ihre Stellungnahme.
  • Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten – Falls Sie sich in Vereinen oder sozialen Projekten engagieren, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
  • Teilnahme an Integrationskursen – Bestätigungen oder Zertifikate über besuchte Integrations- und Orientierungskurse sind ebenfalls von Vorteil.

Durch eine gründliche Vorbereitung und das Sammeln relevanter Nachweise können Sie Ihre Chancen erhöhen, Ihren Schutzstatus zu verteidigen.

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihren Schutzstatus überprüfen möchte, haben Sie das Recht, dazu Stellung zu nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Erklären Sie, warum Sie weiterhin Schutz in Deutschland benötigen. Sammeln Sie wichtige Informationen und Beweise, wie aktuelle Berichte über Ihr Heimatland oder Nachweise über Ihre Integration. Je klarer Sie Ihre Situation darstellen, desto besser stehen Ihre Chancen, den Schutzstatus zu behalten.
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Fazit zu § 73 AufenthG

Bei § 73 AufenthG geht es, wie Sie im Blogartikel erkennen, um die Überprüfung von Daten für Ausländer, die nach Deutschland kommen und einen Aufenthaltstitel, Ausländer, die eine Duldung ausgestellt bekommen oder Ausländer, die ein Visum beantragen. Anbei haben wir für Sie nochmals die wichtigsten Kernpunkte zusammengefügt und die Wichtigkeit von § 73 AufenthG für Sie erklärt

Wichtigste Punkte zu § 73 AufenthG im Überblick

  • Zweck: § 73 AufenthG regelt die Sicherheitsüberprüfung und Datenübermittlung von Menschen, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel, eine Duldung ausgestellt bekommen oder ein Visum stellen. Zweck ist, die Sicherheitsüberprüfung zu verbessern.
  • Beteiligte Behörden: Verschiedene Institutionen wie das BAMF, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sind involviert, um potenzielle Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erkennen.
  • Versagungsgründe: Sicherheitsbedenken oder Versagungsgründe wie Gefährdung der öffentlichen Ordnung können zur Ablehnung eines Visums oder Aufenthaltstitels führen.

Fazit und Wichtigkeit von § 73 AufenthG für Flüchtlinge

Für Antragsteller für ein Visum, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung ausgestellt bekommen ist § 73 AufenthG von besonderer Bedeutung, da er ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung definiert. Diese Vorschrift ermöglicht es Ihnen, durch transparente Offenlegung Ihre Chancen auf den Erhalt oder die Verlängerung des Schutzstatus zu sichern

Unsere Leseempfehlung
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Ihre Rechte nach § 60 AufenthG – Abschiebungsverbot und medizinische Versorgung

§ 60 AufenthG bietet Schutz vor Abschiebung aus humanitären, politischen und/oder gesundheitlichen Gründen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Rechte sichern und den notwendigen Aufenthaltstitel erhalten.

FAQ – Die häufigsten Fragen zu § 73 AufenthG 

73 AufenthG regelt die Sicherheitsüberprüfung von Ausländern und die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.

Es werden Identitäts- und sicherheitsrelevante Daten erhoben, darunter persönliche Informationen und potenzielle Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit.

Versagensgründe sind u.a. schwere Straftaten, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung.

Bei der Stellungnahme sollten Sie relevante Nachweise, wie Integrationsleistungen und aktuelle Berichte zum Herkunftsland, vollständig und sorgfältig einreichen.

Die Daten werden von deutschen Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und dem BAMF erhoben und gegebenenfalls an Sicherheitsbehörden weitergeleitet.

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