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Auf diesem Bild umarmen sich zwei Freunde. Im Hintergrund ist ein Strand und das Meer zu sehen. Eine Verpflichtungserklärung für Besucher bietet dem Einlader Chancen aber auch Risiken.

Verpflichtungserklärung für Besucher: So lädst du Verwandte und Freunde nach Deutschland ein!

Eine Verpflichtungserklärung für Besucher ist wichtig, wenn man Verwandte oder Freunde aus dem Ausland für einen kurzen Aufenthalt nach Deutschland einladen will. Dieser Blogartikel hilft Ihnen zu begreifen, auf welche Dinge Sie bei der Verpflichtungserklärung für Besucher achten müssen und warum diese Erklärung so wichtig für die erfolgreiche Einladung eines Verwandten, Bekannten oder Freundes aus dem Ausland ist.

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verpflichtungserklärung für Besucher ist notwendig, um nicht EU-Bürger nach Deutschland einzuladen und haftet für deren entstehende Kosten.
  • Personen in Probezeit oder mit bestimmten Aufenthaltstiteln können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Für die Verpflichtungserklärung müssen Einkommensnachweise und andere Dokumente eingereicht werden.
  • Die Verpflichtungserklärung ist 5 Jahre gültig und kann nicht widerrufen werden.

Bedeutung Verpflichtungserklärung für Besucher

Die Verpflichtungserklärung für Besucher ist ein essentieller Teil beim Prozess der Einladung eines nicht EU-Ausländer nach Deutschland. Für den deutschen Staat ist die Verpflichtungserklärung eine Absicherung, falls für den Zeitraum des Aufenthalts des Besuchers Kosten entstehen.

Was ist eine Verpflichtungserklärung für Besucher?

Bei der Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG handelt es sich um ein Dokument, welches man für die Einladung eines Ausländers benötigt. Die Verpflichtungserklärung ist für den Staat eine Art Rückversicherung, wenn durch den Besucher ein Schaden zustande gekommen oder Kosten entstanden sind. Diese Kosten und Schäden sind in diesem Fall vom Unterzeichner der Verpflichtungserklärung zu übernehmen, falls sie nicht vom Besucher selbst beglichen werden können. 

Oftmals werden bei der Verpflichtungserklärung für Besucher rechtliche Dinge falsch interpretiert. Der Unterzeichner der Verpflichtungserklärung kann beispielsweise nicht Rechte gegenüber den Besuchern wahrnehmen und den Besuchern Vorschriften zur Minimierung eines Schadens machen oder Besucher zu einer Ausreise drängen. 

Was ist Ziel und Zweck der Verpflichtungserklärung?

Die Verpflichtungserklärung ist für den Fall geeignet, dass eine Person aus dem Ausland ein Visum für Deutschland beantragen will und für den Zeitraum des Aufenthalts nicht selbst finanziell aufkommen kann. Der Besucher hat für diesen Fall die Möglichkeit, eine dritte Person zu bitten, für ihn/sie zu bürgen. Die Verpflichtungserklärung ist auch wichtig, wenn man ein Familienmitglied im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland holen will. 

Zu diesem Zweck gibt es eine Verpflichtungserklärung für Besucher, die dann von der jeweiligen dritten Person unterschrieben wird. Ziel dabei ist, dass der deutsche Staat abgesichert ist für den Fall, dass Schäden oder Kosten entstehen und der Staat selbst nicht auf den Kosten sitzen bleibt, weil der Besucher nicht in der Lage ist, finanziell für diese Kosten oder Schäden aufzukommen.

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Mit diesen Voraussetzungen klappt die  Einladung NICHT!

Wie bei allen behördlichen Dokumenten gibt es auch bei der Verpflichtungserklärung für Besucher wichtige Grundlagen, die man verstehen sollte. Sie zeigen die klaren Bedingungen, die bei einer solchen schriftlichen Erklärung und Bürgschaft zu beachten sind. Nicht jeder Bürger in Deutschland kann eine Verpflichtungserklärung abgeben. Manche Bürger erfüllen die Bedingungen nicht und es ist wichtig, darüber informiert zu sein, um eine Erklärung nicht umsonst abzugeben. 

Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII

Mit Leistungen nach AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), SGB II oder SGB XII können Sie keine Verpflichtungserklärung einreichen. Die Ausländerbehörden akzeptieren in solchen Fällen keine Verpflichtungserklärung. 

Arbeit in Probezeit

Wenn Sie noch in Probezeit arbeiten und noch nicht die 6 Monate Probezeit hinter sich haben, funktioniert die Einreichung einer Verpflichtungserklärung auch nicht. Die Ausländerbehörde benötigt eine Sicherheit für den Zeitraum, damit Sie für die Kosten Ihres Besuchers aufkommen können. Bei einer Probezeit ist es immer möglich gekündigt zu werden und nicht mehr die Möglichkeit zu haben, für mögliche Kosten zu bürgen. 

Aufenthaltstitel mit denen die  Einladung nicht geht

Die Verpflichtungserklärung kann auch nicht eingereicht werden, wenn die Person, die die Verpflichtungserklärung unterschreibt, nur eine Aufenthaltsgestattung, Duldung, ein Visum für Besucherzwecke oder eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis hat. Auch in diesem Fall ist die Sicherheit nicht gegeben, dass die Person für den Zeitraum aufkommen kann. Mit diesen Aufenthaltstiteln ist zudem immer möglich doch abgeschoben zu werden und durch diese Unsicherheit ist das Bürgen für einen Besucher nicht realisierbar. 

Mit diesen Bedingungen funktioniert der Besuch

Mit den meisten Voraussetzungen kann man eine Verpflichtungserklärung einreichen. Wichtig ist, dass man nicht im Besitz von oben genannten Aufenthaltstiteln ist und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.

Aufkommen für den Besucher

Wichtig ist bei einer Einladung nach Deutschland, dass Sie über Dokumente den Lebensunterhalt für sich und den Besuch belegen können. Ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben, spielt keine Rolle. Es muss für die Behörde ersichtlich sein, dass Sie in der Lage sind, finanziell für die Kosten des Besuchers oder des Familienmitgliedes aufkommen zu können.

Vorausgesetzt ist natürlich, dass der Besuch selbst nicht in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen. Kann der Besuch klar belegen, dass er finanziell selbst für die Kosten aufkommen kann, dann ist eine Verpflichtungserklärung für Besucher nicht notwendig, da die Person für sich selbst sorgen kann. 

Auf diesem Bild sehen Sie eine Frau, die ein Dokument unterschreibt. Neben ihr steht eine weitere Frau

Inhalt einer Verpflichtungserklärung für Besucher

Eine Verpflichtungserklärung für Besucher ist immer nach dem gleichen Muster aufgebaut. Es handelt sich jeweils bei der Behörde um ein vergleichbares Dokument. Unterschiedlich ist nur die Behörde selbst, bei der das Dokument abgegeben wird. Vom Aufbau her ist das Formular jeweils gleich.

Angaben des Urhebers der Verpflichtungserklärung

Zunächst einmal enthält die Verpflichtungserklärung Angaben über den Einladenden. Wenn Sie also eine Person einladen, dann werden Ihr Vorname, Ihr Nachname, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort und Ihre vollständige Adresse benötigt.

Persönliche Angaben des Besuchers

Kernbestandteil der Verpflichtungserklärung für Besucher sind die persönlichen Angaben des Besuchers. Hier steht der Name sowie der Vorname und das Geburtsdatum des Besuchers geschrieben. Außerdem sind hier auch die Nationalität des Besuchers erfasst und der Familienstand.

Grund und Dauer des Besuchs

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Angaben zum Grund des Besuches und der Dauer. Hier ist festgehalten, ob der Besucher über ein Besuchervisum kommt, oder über ein Visum zur Familienzusammenführung. Zusätzlich ist genau festgehalten, wie lange die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland gilt und wann der Besucher wieder ausreisen muss.

Die Festhaltung der Bürgschaft

Schlussendlich ist in der Verpflichtungserklärung die finanzielle Verpflichtung für die kompletten Kosten des Besuchers aufzukommen festgeschrieben. Weiterhin ist hier auch die Haftung für eventuelle durch den Besucher verursachte Schäden festgehalten. Beide Punkte werden jeweils in der Verpflichtungserklärung unterschrieben.

Beantragung und Erteilung der Erklärung

Bei der Verpflichtungserklärung für Besucher gibt es eine genaue Form der Beantragung, die man genau einhalten muss. Entscheidend ist, dass man sich an diese Form und die Vorgabe hält. Nur so kann die Verpflichtungserklärung erfolgreich eingereicht werden und nur so funktioniert am Ende auch die Einladung nach Deutschland.

Welche Behörde zuständig ist

Für die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung für Besucher ist den Angaben des Auswärtigen Amts zufolge die jeweilige Ausländerbehörde im Wohnort des Antragstellers der Verpflichtungserklärung zuständig. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet einen Navigator an. Bei diesem Navigator kann man die Postleitzahl, den Ort und die Adresse eingeben und bekommt die am nächsten gelegene Behörde angezeigt.

Welche Dokumente benötigt werden

Damit die Verpflichtungserklärung erfolgreich klappt, müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Zu den Dokumenten gehört ein amtlicher Ausweis, mit dem die Identität des Unterzeichners festgestellt werden kann. Hierfür reicht ein Personalausweis, ein Reisepass mit Meldebescheinigung oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).

Außerdem werden die Einkommensnachweise über die letzten 3 Monate benötigt. Dazu können zum Beispiel die Bescheinigung Ihres Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen, eventuell Nachweise über Kindergeld oder Elterngeld, oder Zahlungen aus Unterhaltsverpflichtungen gehören. 

Nachweise über Sparguthaben sind auch hilfreich. Generell gilt: Je mehr Nachweise geliefert werden, desto wahrscheinlicher ist ein positiver Bescheid und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Bürger für den Besuch in Frage kommen und die Einladung nach Deutschland klappt.

Zudem müssen Nachweise über Belastungen, was den Wohnraum und Nebenkosten angeht, angegeben werden. Dazu gehören neben dem Mietvertrag oder der Bescheinigung des Eigentums (wenn Sie Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses sind) der letzte Grundsteuerbescheid und Nachweise über Kredite und Nebenkosten wie Strom, Wasser oder Gas. Die Angaben über den Besucher wie Geburtsdatum, Geburtsort, vollständige Anschrift und eventuell Passnummer sollten Sie auch nachweisen können.

Weiterhin brauchen Sie Handbook Germany zufolge für jede Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, ein ausgefülltes Dokument Angaben zur Verpflichtungserklärung. Ausnahme für Ehepaare oder Eltern von minderjährigen Kindern reicht ein Formular aus. 

Neben diesen Unterlagen brauchen Sie ein komplett ausgefülltes Formular, Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS und ein Dokument Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung. Dieses muss nicht unterschrieben sein. .

Auf diesem Bild sitzt eine Figur von einem Mann auf Euro Geldmünzen und liest in einem Buch.

Einkommenshöhe, Kosten und Dauer der Bearbeitung

Bei der jeweiligen Einkommenshöhe, die der Einladende vorzeigen muss, kommt es stark darauf an, wie viele Personen eingeladen werden. Ist der Besucher eine volljährige Person, muss laut Handbook Germany jeweils mit 1265 Euro Netto Monatseinkommen kalkuliert werden.

Bei jeder zusätzlichen Person erhöht sich das Netto Monatseinkommen um 333 Euro. Alternativ benötigt man ein Sparguthaben von 15000 Euro pro volljähriger Person und bei jeder zusätzlichen volljährigen Person erhöht sich das benötigte Sparguthaben um 4000 Euro. Laden Sie eine volljährige Person und ein Kind ein, dann muss das Monatseinkommen 1502 Euro Netto betragen und pro weiterem Kind kommen 237 Euro Nettoeinkommen dazu.

Die Kosten für die Verpflichtungserklärung für Besucher liegen unabhängig von der Ausländerbehörde bei 29 Euro und 10 Euro für eine Kopie, für den Verlustfall. Bei der Dauer gilt generell: Die Verpflichtungserklärung gilt 6 Monate als Finanzierungsnachweis. Entsprechend sollten niemals zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Ausstellung des Visas mehr als 6 Monate liegen.

Es ist wichtig, die 6 Monate im Kopf zu haben, weil die Bearbeitungszeit und die Wartezeit zum Termin bis zu 4 Wochen je nach Behörde gehen können. Überschreiten Sie die 6 Monate, dann ist die Erklärung nicht mehr gültig und muss neu eingereicht werden. Ist das Visum erstellt, dann gilt die Erklärung genau 5 Jahre lang. Sie können dann auch aus rechtlichen Gründen nicht mehr von der Verpflichtungserklärung für Besucher zurücktreten.

Verlängerung der Verpflichtungserklärung

Nach 5 Jahren läuft eine Verpflichtungserklärung ab. Wenn sie abläuft, ist eine Verlängerung nicht möglich. Es muss also rechtzeitig im Voraus eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Diese gilt dann ab dem Ablaufdatum der alten Verpflichtungserklärung.

Gefahren und Risiken

Die Verpflichtungserklärung kann nicht nur positive Aspekte mit sich bringen. Für Sie als Einladenden können sich Gefahren und Risiken ergeben und leider ist dies manchmal der Person, die sich verpflichtet, nicht immer bewusst.

Sie haften als Einladender

Sie müssen sich bei einer Verpflichtungserklärung bewusst sein, dass Sie finanziell für den kompletten Zeitraum des Aufenthalts ihres Besuchers haften. Sie müssen also neben Ihrem eigenen Lebensunterhalt auch für den Lebensunterhalt des Besuchers aufkommen. Sie können keine finanzielle Unterstützung vom Staat für diesen Fall beantragen. Es war in diesem Fall Ihre Entscheidung, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Besonders wichtig ist es das Thema Asylantrag nach der Einreise, einen möglichen Wegfall der Krankenversicherung und Abschiebungskosten im Kopf zu haben. Diese können im eintretenden Fall sehr teuer werden. Wegen der Kosten ist es immer wichtig vorher genau zu überlegen, welches Risiko man mit einer Verpflichtungserklärung für Besucher eingeht.

Zusammenfassung

Wie Sie durch den Artikel erkennen können, gibt es verschiedene Dinge, auf die man bei der Verpflichtungserklärung achten muss. Hier sind die wichtigsten Punkte für Sie im Detail zusammengefügt:

  1. Bei einer Verpflichtungserklärung haften Sie als Einlader für alle Kosten Ihres Besuchs
  2. Mit verschiedensten Aufenthaltstiteln können Sie keine Verpflichtungserklärung einreichen
  3. Wenn Sie Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII erhalten wird die Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert
  4. Wenn Sie sich in Probezeit befinden, klappt eine Einreichung der Verpflichtungserklärung ebenfalls nicht.
  5. Die Verpflichtungserklärung für Besucher gilt für eine Dauer von 5 Jahren
  6. Zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung und Erteilung des Visums können nicht mehr als 6 Monate liegen
  7. Sie können von einer Verpflichtungserklärung rechtlich nicht mehr zurücktreten
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FAQ – Die Wichtigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung

Nein. Mit einer Duldung oder einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis, einem Visum für Besucher oder einer Aufenthaltsgestattung können Sie keine Verpflichtungserklärung einreichen.

Nein. Eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG kann nicht eingereicht werden, wenn man Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII erhält. 

Nein. Eine Verpflichtungserklärung kann nicht eingereicht werden, wenn Sie bei einem neuen Job noch in der Probezeit sind. Die Gefahr besteht immer, dass Sie gekündigt werden und nicht mehr finanziell für den Besuch aufkommen können.

Die Verpflichtungserklärung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Das bedeutet, Sie sind die 5 Jahre an Ihre Erklärung gebunden und müssen für Ihren Besuch finanziell komplett aufkommen.

Wie hoch Ihr Einkommen sein muss, kommt darauf an, wie viele Besucher Sie einladen. Je mehr Besucher Sie einladen, desto höher muss Ihr Einkommen sein. Für einen volljährigen Besucher benötigen Sie ein monatliches Nettoeinkommen von 1265 Euro und für einen Besucher mit Kind sollte ein Nettoeinkommen von 1502 Euro vorhanden sein. 

Die Verpflichtungserklärung kostet jeweils bei jeder Ausländerbehörde einheitlich 29 Euro. 

Nein. Es ist rechtlich nicht vorgesehen,dass Sie eine Verpflichtungserklärung widerrufen. Sie haben das Risiko über die 5 Jahre der Verpflichtungserklärung und sollten dies beachten.

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