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Auf diesem Bild sehen Sie eine glückliche Familie zusammen am Flughafen als Symbol für das Visum zur Familienzusammenführung, auch nationales Visum genannt

Familienzusammenführung: Visum beantragen

Sie wollen einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung stellen, um Ihre Familie nach Deutschland zu holen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alle Informationen zu Voraussetzungen, Dauer, Kosten und Ablauf! Lassen Sie uns gemeinsam alle Ihre Fragen klären, damit Ihr Antrag auf das nationale Visum zum Erfolg wird!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Einreise mit dem D-Visum zum Familiennachzug erhält der Eingereiste einen Aufenthaltstitel nach §§ 28, 30, 32 oder 36 oder 36a AufenthG (Ehegatten/Kinder/Elternnachzug).
  • Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen, ist eine Zustimmung durch die Ausländerbehörde – bis auf eine Ausnahme (Antrag mit § 18d AufenthG) – immer nötig!
  • Die Bearbeitungsdauer kann sowohl an der Prüfung der Ausländerbehörde als auch an der Botschaft liegen. Der Durchschnitt liegt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten.
  • In der Regel liegen die Kosten für den Antrag auf das D-Visum bei Erwachsenen bei 75 € und bei Minderjährigen und Kindern bei 37,50 €. Hier gibt es auch Ausnahmen.

Was ist ein Visum zur Familienzusammenführung?

Das Visum zur Familienzusammenführung (D-Visum) ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland. Es wird bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten benötigt und unterscheidet sich durch die Dauer von anderen Visa-Varianten wie das Visum Typ A (48 Stunden Transitvisum) oder Visum Typ C (90 Tage innerhalb von 180 Tagen).

Mit dem D-Visum (auch nationales Visum genannt) stellen Sie beispielsweise in Deutschland nach Ankunft einen Antrag auf den Aufenthaltstitel § 30 AufenthG zum Ehegattennachzug. Eine Einreise mit einem D-Visum ist also Pflicht für die anschließende Antragstellung des Aufenthaltstitel. Die gleichen Bedingungen gelten … 

Starten wir zu Beginn mit den  verschiedenen Visum-Arten in Deutschland.

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Grundsätzlich gibt es in Deutschland 4 gängige Visaarten, welche wir Ihnen kurz vorstellen:

A-Visum: Das A-Visum oder das Transitvisum gilt nur im internationalen Transitbereich des Flughafens.

C-Visum: Das C-Visum gilt für Kurzaufenthalte von 3 Monaten im Schengenbereich. Dieses Visum eignet sich optimal für touristische Zwecke.

D-Visum: Das D-Visum gilt für längere Aufenthalte in Deutschland und eignet sich für einen Familiennachzug, Studienaufenthalt oder einen Arbeitsaufenthalt. Es ist die richtige Wahl für Menschen, die während der Visa-Zeit einen Aufenthaltstitel beantragen.

LTV-Visum: Dieses Visum gilt nur für ein spezielles Land und nicht für alle Länder im Schengen-Raum.

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Voraussetzungen für ein Familienzusammenführungs-Visum in Deutschland

Sie müssen bei den Behörden nachweisen, dass die Bedingungen für das D-Visum in Ihrem Fall vorliegen. Die Ausländerbehörde und die deutsche Botschaft prüfen und entscheiden, ob in Ihrem Fall der Nachzug möglich ist und darum ein realistischer langer Aufenthalt als Grund für das D-Visum in Frage kommt. Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen, welche Dokumente und Voraussetzungen Sie und Ihr Familienangehöriger im Detail benötigen. 

Welche Dokumente werden benötigt?

Damit Ihr Visumantrag auch erfolgreich ist, müssen Sie folgende Dokumente bei der Deutschen Botschaft / beim Konsulat Ihres Heimatlandes vorlegen:

Unterlagen für die Person, die nachgeholt werden soll:

  • Der ausgefüllte Visumantrag für das D-Visum. 
  • ein gültiger Reisepass.
  • unterschriebene Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Daten im Rahmen der Datenschutzverordnung.
  • 3 Biometrische Passfotos.
  • Heiratsurkunde (wenn Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG).
  • Nachweis A1-Sprachzertifikat (außer Kinder  bis 16 Jahre und Angehörige von Antragstellern mit Dauerkarte EU, Menschen mit Befreiung).
  • Geburtsurkunde (beim Kindernachzug nach § 32 AufenthG).
  • Nachweis alleiniges Sorgerecht (wenn notwendig).

Dokumente von der in Deutschland lebenden Person:

  • Reisepass oder Passersatz oder alternatives Identitätsdokument.
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitgeberbescheinigung, Lohnzettel der letzten 3 Monate) (wenn gefordert).
  • Nachweis ausreichender Wohnraum. z. B. Mietvertrag.
  • Krankenversicherungsnachweis (wenn gefordert).
  • Nachweis des Aufenthaltstitels.
  • Nachweis § 28 AufenthG (wenn die Ehe mit einem deutschen Staatsbürger besteht).
  • Nachweis für Selbständige (wenn im Besitz von Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG für Selbständige).
Achtung!

Wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen und die Ausländerbehörde und die Botschaft die Voraussetzung für einen Ehegattennachzug, Kindernachzug oder Elternnachzug nicht sehen, dann kann der Antrag auf das D-Visum verweigert werden! Es kann auch Ausnahmen von Voraussetzungen geben, wie z. B. das A1-Sprachzertifikat. Das kann im Bundesgebiet nachgeholt werden.

“Wenn Sie mit einem Besuchsvisum in Deutschland sind und einen Deutschen heiraten, können Sie direkt hier einen Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG beantragen. Sie müssen dafür nicht ausreisen und kein neues Visum holen. Denken Sie aber daran: Sie müssen trotzdem alle anderen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel A1-Deutschkenntnisse.”
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Zustimmung der Ausländerbehörde für das Visum zur Familienzusammenführung

Die Zustimmung der Ausländerbehörde für das Visum zur Familienzusammenführung ist nach § 31 AufenthV (Aufenthaltsverordnung) wichtig, damit Ihr Antrag auf das D-Visum funktioniert. 

Grund für die Notwendigkeit der Zustimmung ist, dass Sie mit einem D-Visum über 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. 

Eine Zustimmung wird nach § 31 Absatz 3 AufenthV auch benötigt, wenn die Daten Ihres Familienmitglieds nach § 73 AufenthG an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden, nachdem das Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland dies angeordnet hat. 

Die Ausländerbehörde gibt nach Prüfung die Beurteilung für das D-Visum an die Botschaft weiter. Die Botschaft überprüft unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen, gibt dann die letzte Zustimmung und Ihr Visum wird erfolgreich erteilt. Durch die Prüfung müssen Sie automatisch mit einem längeren Ablauf rechnen, weil der Antrag durch verschiedene Behörden geht. 

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In 5 Schritten zum D-Visum zur Familienzusammenführung

Damit Ihr Antrag auf das D-Visum erfolgreich abläuft, zeigen wir Ihnen nun die 5 Schritte des Beantragungsprozesses. Wenn Sie sich an diese Reihenfolge halten, steht einem erfolgreichen Familiennachzug für Sie nichts im Weg!

  1. Voraussetzungen prüfen: Als erster Schritt prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das D-Visum mitbringen und organisieren und kontrollieren Ihre Unterlagen für das D-Visum. 
  1. Deutsche Botschaft / Konsulat kontaktieren: Wenn Sie alle Voraussetzungen für das D-Visum überprüft haben und alle Dokumente vollständig sind, kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft / das Konsulat in Ihrem Heimatland und vereinbaren einen Termin.
  1. Visum beantragen: Zum vereinbarten Termin erscheinen Sie bei der Botschaft und geben den Antrag auf das D-Visum mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab. 
  1. Einreise nach Deutschland: Wenn Ihr D-Visum genehmigt wurde, klappt Ihre Einreise nach Deutschland.
  2. Aufenthaltstitel beantragen: Sobald Sie eingereist sind, vereinbaren Sie gemeinsam mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen einen Termin bei der Ausländerbehörde. Zum vereinbarten Termin beantragen Sie einen Aufenthaltstitel und reichen dann anschließend dafür den Antrag samt den Unterlagen ein.
In dieser Grafik sehen Sie die 5 Schritte bei der Beantragung zum D-Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland
Wenn die Beantragung für das D-Visum geklappt hat geht es zur Einreise nach Deutschland

Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung: Dauer und Kosten

Die Dauer Ihres Visums zur Familienzusammenführung ist sehr stark von der Notwendigkeit der Zustimmung der Botschaft nach Bericht der Ausländerbehörde abhängig. Bei Anträgen zur Arbeit mit D-Visum sind noch mehr Behörden involviert. Grundsätzlich ist die Bearbeitungszeit länger als beispielsweise bei einem C-Visum für einen kurzen Aufenthalt. 

Wenn Sie einen Ausnahmefall mit einer Beantragung des Familiennachzugs mit § 18d AufenthG haben, dann geht die Bearbeitung des Antrags schnell. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass eine Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig ist und Zeit kostet. Der Durchschnitt einer Visumbearbeitung liegt bei 6 Wochen bis 3 Monaten. Je länger die Prüfung der Ausländerbehörde und der Botschaft, desto länger die Dauer der Bearbeitung.

Die Kosten für die Beantragung eines D-Visums zur Familienzusammenführung liegen für Erwachsene bei 75 €. Bei einer Beantragung eines Nachzugs für minderjährige Kinder belaufen sich die Kosten auf 37,50 €. Der Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern oder EU-Bürgern ist grundsätzlich kostenfrei.

Holen Sie sich Hilfe zum Familienzusammenführungs-Visum

Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen wollen, gibt es einige Punkte wie die Dauer des Visums und welche Bedingungen wie Lebensunterhalt es für Sie gibt. Als Deutscher geht Ihr Familiennachzug einfacher und Sie müssen kein Familienzusammenführungs-Visum beantragen. Wir bei Migrando haben jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Mandanten beim Einbürgerungsprozess. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen!

Haben Sie noch Fragen?
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Familienzusammenführungs-Visum

Ja. Die Zustimmung der Ausländerbehörde und Botschaft ist ganz entscheidend. Wenn die Ausländerbehörde oder die Botschaft die Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung nicht gegeben sehen, dann können sie erwirken, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Ja. Wenn die Bezugsperson in Deutschland  einen Aufenthaltstitel wie z. B. den Daueraufenthalt EU hat, sind Sie vom Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse befreit. Kinder unter 16 Jahren sind auch vom A1-Zertifikat-Nachweis befreit. Eine Befreiung geht auch aus Gesundheitsgründen, oder durch schulische oder berufliche Qualifikationen.

Die Kosten für die Beantragung eines D-Visums belaufen sich bei 75 € für erwachsene Antragsteller und 37,50 € für minderjährige Antragsteller und Kinder. Bei einem Nachzug zu deutschen Staatsbürgern oder EU-Bürgern ist der Antrag kostenlos. 

Die  Dauer eines Visums zur Familienzusammenführung liegt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten. Entscheidend ist, wie lange die Ausländerbehörde und die Botschaft mit der Prüfung der Zustimmung benötigen. Die finale Entscheidung zum Visum trifft am Ende die Botschaft. 

Für ein D-Visum zum Familiennachzug braucht man unter anderem 

  • den nötigen Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person,
  • die Sicherung des Lebensunterhalts,
  • den Nachweis des Wohnraums und in einigen Fällen den Nachweis des A1-Zertifikats der Person, die nachkommt. 

Bei Lebensunterhaltsnachweis, Wohnraum und Sprachnachweis gibt es immer Ausnahmen.

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