Wie viel Gehalt brauchen Sie für die Familienzusammenführung?
Das Gehalt zur Familienzusammenführung ist entscheidend, damit Ihre Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG anerkannt wird. Als Orientierung benötigen Sie mindestens 2.050 € Mindesteinkommen, wenn Sie eine alleinstehende Person sind und Ihren Ehepartner nach Deutschland holen möchten. Diese Summe ergibt sich aus der Mindestmiete von ca. 700 € und der Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes.
Die Höhe des notwendigen Nettoeinkommens steigt, wenn Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Ehepartner stellen und weitere Familienangehörige nach Deutschland kommen sollen, oder wenn Sie mehr als eine Person nachholen wollen.
Gehaltstabelle für die Familienzusammenführung
Anbei eine Netto-Gehaltstabelle für Sie als Orientierung, wenn Sie den Antrag auf Familienzusammenführung nach § 29 AufenthG stellen oder eine Verpflichtungserklärung abgeben:
Antragsteller | Nettogehalt bei 1 nachziehenden Person | Nettogehalt bei 2 nachziehenden Personen (z. B. Ehepartner & 1 Kind) | Nettogehalt bei 3 nachziehenden Personen (z. B. Ehepartner & 2 Kinder) |
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Alleinstehende Bezugsperson | 2.050 € | 2.650 €
| 3.250 €
|
Alleinstehende Bezugsperson mit 1 Kind
| 2.650 €
| 3.250 €
| 3.900 €
|
alleinstehende Bezugsperson mit 2 Kindern
| 3.100 €
| 3.700 €
| 4.350 €
|
Hinweis: Die Werte orientieren sich immer an der Höhe der Miete, sowie an der Anzahl und dem Alter der nachziehenden Personen.

Angemessene Miethöhen für verschiedene Haushaltsgrößen
Die Miete ist bei der Berechnung Ihres notwendigen Netto-Gehaltes sehr entscheidend. Je höher Ihre Miete ist, desto mehr Gehalt benötigen Sie beim Nachweis. Dabei werden unterschiedliche Miethöhen als angemessen betrachtet. Die angemessene Miethöhe variiert je nach Wohnfläche und Anzahl der Personen im Haushalt. Hier eine Orientierungstabelle:
Personenanzahl | Angemessene Wohnfläche | Durchschnittliche Miete (warm) |
---|---|---|
2 Personen | 60 m²
| 700-850 €
|
3 Personen
| 75 m²
| 850-1.000 €
|
4 Personen
| 90 m²
| 1.000-1.200 €
|
5 Personen
| 105 m²
| 1.200-1.400 €
|
*Bitte beachten Sie, dass die Mietpreise je nach Region stark variieren können.
Die Höhe Ihrer Miete ist entscheidend für das Nettogehalt, mit dem Sie den Antrag auf Familienzusammenführung planen. In Cottbus ist die Durchschnittsmiete mit 7,51 € pro Quadratmeter viel niedriger als beispielsweise in Freiburg mit 13,91 € pro Quadratmeter. Entsprechend müssen Sie in Freiburg mit einem höheren Gehalt für die Familienzusammenführung rechnen.
Sind die Gehaltsvorgaben Brutto oder Netto?
Bei den Berechnungen des Einkommens für die Familienzusammenführung gilt immer das Netto-Gehalt. Das Netto-Gehalt ist der Betrag, der Ihnen nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen ausgezahlt wird. Es ist also Ihr tatsächlich verfügbares Geld für den Lebensunterhalt.
Grundsätzlich wird für den Familiennachzug das Einkommen noch bereinigt. Diese Bereinigung findet immer vom Bruttolohn statt. Die bereinigte Summe wird dann vom Nettolohn abgezogen, und diese Summe muss höher sein als der Anspruch (Bürgergeld + Miete).
Beispiel: Eine alleinstehende Person mit 2.400 € Nettogehalt möchte den Ehepartner nachholen.
- Miete: 700 € (warm)
- Regelbedarf für 2 Personen: 1.000 €
- Gesamtbedarf: 1.700 €
- bereinigtes Nettoeinkommen: 2.050 €
Da das bereinigte Netto-Gehalt von 2.050 € den Gesamtbedarf von 1.700 € übersteigt, ist die finanzielle Voraussetzung für die Familienzusammenführung erfüllt.
Warum ist das Gehalt eine Voraussetzung für die Familienzusammenführung?
Je mehr Geld Sie verdienen, umso besser können Sie finanziell für sich und Ihre nachziehende Familie sorgen. Aus diesem Grund ist die Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel eine der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung nach § 29 AufenthG. Sie brauchen die Gehaltsnachweise für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde oder bei der Beantragung des Visums in der Botschaft.
Was ist, wenn ich nicht genug Gehalt verdiene?
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, gibt es Alternativen, wie die Verpflichtungserklärung durch Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) oder die Einrichtung eines Sperrkontos. Ein Sperrkonto erfordert eine Einzahlung, die den Lebensunterhalt für fünf Jahre deckt, basierend auf den gleichen Kriterien (Regelbedarf + Miete). Dies kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen, ist aber eine legale Option.

Darf ich öffentliche Leistungen erhalten?
Es gibt öffentliche Leistungen, die Sie beziehen dürfen und die nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten. Folgende Leistungen können Sie beziehen:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Erziehungsgeld
- Elterngeld
- Leistungen, wie BAB oder BaföG
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Diese Leistungen reduzieren die eigene Einkommensanforderung, da sie als Teil des verfügbaren Einkommens gelten. Dies ist besonders hilfreich für Familien mit Kindern, da Kindergeld bis zu 250 € pro Kind pro Monat betragen kann.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Familienzusammenführung und Gehalt!
Mit der Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung ist der Familiennachzug einfacher. Wir von Migrando haben jahrelange Erfahrung in der Beratung für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung und der Begleitung von Mandanten bei der Beantragung! Lassen Sie uns Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis gemeinsam erfolgreich angehen!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Gehalt für die Familienzusammenführung
Als alleinstehende Person müssen Sie für die Verpflichtungserklärung mindestens 2.050 € Nettogehalt vorweisen, um für Ihren nachziehenden Familienangehörigen bürgen zu können.
Sie dürfen bei einer Familienzusammenführung folgende Leistungen beziehen:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Erziehungsgeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen, wie BAB oder BaföG
- Leistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz
Als Orientierung reicht für eine alleinstehende Person 2.050 € Netto. Beim Gehalt kommt es darauf an, ob Sie den Antrag alleine stellen, ob sie alleine leben und wie viele Personen nachziehen. Gleichzeitig ist auch entscheidend, wie hoch Ihre Miete ist. Je höher Ihre Miete, desto mehr Einkommen müssen Sie nachweisen.
Ja. Es ist möglich, dass sich Dritte für den Nachzug Ihrer Familienangehörigen verpflichten. Diese Personen müssen dann eine Verpflichtungserklärung abgeben und sind entsprechend verantwortlich und müssen den Lebensunterhalt vollumfänglich sichern.