Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Auf diesem Bild sehen Sie zwei Eltern zusammen mit ihrem Kind, die gemeinsam mit Bauklötzen einen Turm bauen. Symbol für das Thema Familienzusammenführung Gehalt

Familienzusammenführung: Wie viel Gehalt ist nötig?

Das Gehalt für die Familienzusammenführung spielt eine große Rolle für die Verpflichtungserklärung zu Ihrem Antrag. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alles zum Gehalt in unterschiedlichen Beispielfällen. Sie sehen, welche öffentlichen Leistungen dazugerechnet werden und was Sie machen können, wenn Sie nicht genug Gehalt für den Nachzug verdienen. So sind Sie perfekt auf Ihren Antrag vorbereitet!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

Teilen:

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Familiennachzug eines Ehegatten benötigen Sie ein Nettogehalt von ca. 2.050 €. Dieser Wert orientiert sich an der Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes und an der Höhe der Miete.  
  • Das berechnende Gehalt für die Sicherung des Lebensunterhalts ist immer das Nettogehalt und nie das Bruttogehalt.
  • Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag fließen in die Berechnung genauso ein wie Leistungen zur Ausbildungsförderung. 
  • Dritte können für Ihre Familienzusammenführung eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Ihr Gehalt alleine nicht für den Nachzug ausreicht. 

Wie viel Gehalt brauchen Sie für die Familienzusammenführung?

Das Gehalt zur Familienzusammenführung ist entscheidend, damit Ihre Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG anerkannt wird. Als Orientierung benötigen Sie mindestens 2.050 € Mindesteinkommen, wenn Sie eine alleinstehende Person sind und Ihren Ehepartner nach Deutschland holen möchten. Diese Summe ergibt sich aus der Mindestmiete von ca. 700 € und der Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes.

Die Höhe des notwendigen Nettoeinkommens steigt, wenn Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Ehepartner stellen und weitere Familienangehörige nach Deutschland kommen sollen, oder wenn Sie mehr als eine Person nachholen wollen.

Gehaltstabelle für die Familienzusammenführung

Anbei eine Netto-Gehaltstabelle für Sie als Orientierung, wenn Sie den Antrag auf Familienzusammenführung nach § 29 AufenthG stellen oder eine Verpflichtungserklärung abgeben:

Antragsteller
Nettogehalt bei 1 nachziehenden Person
Nettogehalt bei 2 nachziehenden Personen (z. B. Ehepartner & 1 Kind)
Nettogehalt bei 3 nachziehenden Personen (z. B. Ehepartner & 2 Kinder)
Alleinstehende Bezugsperson
2.050 €
2.650 €
3.250 €
Alleinstehende Bezugsperson mit 1 Kind
2.650 €
3.250 €
3.900 €
alleinstehende Bezugsperson mit 2 Kindern
3.100 €
3.700 €
4.350 €

Hinweis: Die Werte orientieren sich immer an der Höhe der Miete, sowie an der Anzahl und dem Alter der nachziehenden Personen.

“Die Werte in der Einkommenstabelle orientieren sich immer an der Höhe Ihrer Miete und an der Anzahl und dem Alter der Personen, die bei Ihrer beantragten Familienzusammenführung nachziehen. Je mehr Personen nachziehen und je höher die Durchschnittsmiete in Ihrem Wohnort ist, desto höher Ihr benötigtes Einkommen ”
presse migrando christin
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Sie wissen nicht, ob Sie die Voraussetzung für die Familienzusammenführung erfüllen? Wenn Sie eingebürgert sind, funktioniert der Familiennachzug einfacher. Machen Sie unseren kostenlosen Test! Wir melden uns bei Ihnen und zeigen Ihnen, wie Sie schnellstmöglich Deutscher werden.

Angemessene Miethöhen für verschiedene Haushaltsgrößen

Die Miete ist bei der Berechnung Ihres notwendigen Netto-Gehaltes sehr entscheidend. Je höher Ihre Miete ist, desto mehr Gehalt benötigen Sie beim Nachweis. Dabei werden unterschiedliche Miethöhen als angemessen betrachtet. Die angemessene Miethöhe variiert je nach Wohnfläche und Anzahl der Personen im Haushalt. Hier eine Orientierungstabelle:

Personenanzahl
Angemessene Wohnfläche
Durchschnittliche Miete (warm)
2 Personen
60 m²
700-850 €
3 Personen
75 m²
850-1.000 €
4 Personen
90 m²
1.000-1.200 €
5 Personen
105 m²
1.200-1.400 €

*Bitte beachten Sie, dass die Mietpreise je nach Region stark variieren können.

Gut zu wissen

Die Höhe Ihrer Miete ist entscheidend für das Nettogehalt, mit dem Sie den Antrag auf Familienzusammenführung planen. In Cottbus ist die Durchschnittsmiete mit 7,51 € pro Quadratmeter viel niedriger als beispielsweise in Freiburg mit 13,91 € pro Quadratmeter. Entsprechend müssen Sie in Freiburg mit einem höheren Gehalt für die Familienzusammenführung rechnen.

Sind die Gehaltsvorgaben Brutto oder Netto?

Bei den Berechnungen des Einkommens für die Familienzusammenführung gilt immer das Netto-Gehalt. Das Netto-Gehalt ist der Betrag, der Ihnen nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen ausgezahlt wird. Es ist also Ihr tatsächlich verfügbares Geld für den Lebensunterhalt.

Grundsätzlich wird für den Familiennachzug das Einkommen noch bereinigt. Diese Bereinigung findet immer vom Bruttolohn statt. Die bereinigte Summe wird dann vom Nettolohn abgezogen, und diese Summe muss höher sein als der Anspruch (Bürgergeld + Miete). 

Beispiel: Eine alleinstehende Person mit 2.400 € Nettogehalt möchte den Ehepartner nachholen.

  • Miete: 700 € (warm)
  • Regelbedarf für 2 Personen: 1.000 €
  • Gesamtbedarf: 1.700 €
  • bereinigtes Nettoeinkommen: 2.050 €

Da das bereinigte Netto-Gehalt von 2.050 € den Gesamtbedarf von 1.700 € übersteigt, ist die finanzielle Voraussetzung für die Familienzusammenführung erfüllt.

Warum ist das Gehalt eine Voraussetzung für die Familienzusammenführung?

Je mehr Geld Sie verdienen, umso besser können Sie finanziell für sich und Ihre nachziehende Familie sorgen. Aus diesem Grund ist die Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel eine der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung nach § 29 AufenthG. Sie brauchen die Gehaltsnachweise für die Abgabe einer  Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde oder bei der Beantragung des Visums in der Botschaft. 

Unsere Leseempfehlung
symbol familiennachzug voraussetzungen
Der Familiennachzug: Voraussetzungen

Sie wollen einen Familiennachzug beantragen und wissen nicht genug über die Voraussetzungen? Dieser Artikel hilft Ihnen weiter! Lesen Sie mehr zu den Bedingungen und zum Ablauf des Familiennachzugs!

Was ist, wenn ich nicht genug Gehalt verdiene?

Wenn das Einkommen nicht ausreicht, gibt es Alternativen, wie die Verpflichtungserklärung durch Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) oder die Einrichtung eines Sperrkontos. Ein Sperrkonto erfordert eine Einzahlung, die den Lebensunterhalt für fünf Jahre deckt, basierend auf den gleichen Kriterien (Regelbedarf + Miete). Dies kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen, ist aber eine legale Option.

“Bei Familienzusammenführung mit Kindern nach § 32 AufenthG gelten besondere Regelungen. Für minderjährige Kinder kann der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts unter bestimmten Umständen entfallen, etwa wenn es sich um Kinder von Deutschen oder anerkannten Flüchtlingen handelt.”
presse migrando christin
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Darf ich öffentliche Leistungen erhalten?

Es gibt öffentliche Leistungen, die Sie beziehen dürfen und die nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten. Folgende Leistungen können Sie beziehen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Erziehungsgeld
  • Elterngeld
  • Leistungen, wie BAB oder BaföG
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Diese Leistungen reduzieren die eigene Einkommensanforderung, da sie als Teil des verfügbaren Einkommens gelten. Dies ist besonders hilfreich für Familien mit Kindern, da Kindergeld bis zu 250 € pro Kind pro Monat betragen kann.

Haben Sie noch Fragen?
Mit der Einbürgerung ist die Familienzusammenführung noch einfacher. Haben Sie Fragen zur Einbürgerung und kommen nicht weiter? Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten Ihnen gerne jede Frage, um Ihr Problem aufzuklären!

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Familienzusammenführung und Gehalt!

Mit der Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung ist der Familiennachzug einfacher. Wir von Migrando haben jahrelange Erfahrung in der Beratung für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung und der Begleitung von Mandanten bei der Beantragung! Lassen Sie uns Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis gemeinsam erfolgreich angehen!

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Gehalt für die Familienzusammenführung

Als alleinstehende Person müssen Sie für die Verpflichtungserklärung mindestens 2.050 € Nettogehalt vorweisen, um für Ihren nachziehenden Familienangehörigen bürgen zu können.

Sie dürfen bei einer Familienzusammenführung folgende Leistungen beziehen:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Erziehungsgeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen, wie BAB oder BaföG 
  • Leistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz

Als Orientierung reicht für eine alleinstehende Person 2.050 € Netto. Beim Gehalt kommt es darauf an, ob Sie den Antrag alleine stellen, ob sie alleine leben und wie viele Personen nachziehen. Gleichzeitig ist auch entscheidend, wie hoch Ihre Miete ist. Je höher Ihre Miete, desto mehr Einkommen müssen Sie nachweisen.   

Ja. Es ist möglich, dass sich Dritte für den Nachzug Ihrer Familienangehörigen verpflichten. Diese Personen müssen dann eine Verpflichtungserklärung abgeben und sind entsprechend verantwortlich und müssen den Lebensunterhalt vollumfänglich sichern. 

Einbürgerung mit...?

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Einbürgerung Voraussetzungen testen
Seit wann sind Sie in Deutschland?