Ablauf des Einbürgerungstermins
Der Einbürgerungstermin findet statt, nachdem die Einbürgerungsbehörde Ihre Unterlagen bearbeitet hat. Die Einbürgerungsbehörde vereinbart mit Ihnen einen persönlichen Termin. Beim Termin gibt es neben der Kontrolle Ihrer Dokumente durch die Einbürgerungsbehörde ein persönliches Einbürgerungsgespräch. Bei diesem Gespräch können Ihnen nochmals Fragen gestellt werden.
Hinweis 1: Alle Originale zum Einbürgerungstermin mitnehmen
Auch wenn Sie oder Ihr Rechtsanwalt bereits alle Dokumente eingereicht haben, raten wir dringend dazu, alle Unterlagen im Original zum Einbürgerungstermin sicherheitshalber mitzubringen. Dadurch stellen Sie sicher, dass keine Verzögerungen entstehen, falls der Sachbearbeiter doch ein bestimmtes Dokument im Original sehen möchte.
Oft müssen nur wenige oder sogar gar keine Originale vorgelegt werden. Dennoch vermeiden Sie so das Risiko, dass ein zweiter Termin erforderlich wird, auf den Sie im Zweifel wieder Monate warten müssen.
Hinweis 2: Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands
Seit Juni 2024 wurde das Einbürgerungsgesetz geändert und § 10 Abs. 1a StAG eingeführt. Dieser neue Abschnitt verlangt von Einbürgerungsbewerbern ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Ziel ist es, Zweifel an Ihrer Verfassungstreue auszuschließen.
- Manche Behörden lassen sich eine neue „Loyalitätserklärung“ von Ihnen unterschreiben, die um einige Punkte erweitert wurde.
- Unterschreiben Sie einfach die Loyalitätserklärung, selbst wenn Sie schonmal eine Loyalitätserklärung abgegeben haben.
- Sollten inhaltliche Fragen zur Loyalitätserklärung gestellt werden, haben wir die wichtigsten Fragen im nächsten Abschnitt für Sie aufbereitet.

Hinweis 3: Neue Fragen und Antworten beim Einbürgerungstermin
Folgende Fragen können Ihnen bei Ihrem Einbürgerungstermin so oder so ähnlich gestellt werden. Die Fragen betreffen die Verfassung, das jüdische Leben und Angriffskriege.
Frage: Was verstehen Sie unter einer Demokratie?
Antwort: Demokratie bedeutet, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Rechte haben und mitbestimmen können. Es gibt regelmäßig Wahlen und jede Stimme zählt. In einer Demokratie dürfen die Menschen ihre Meinung frei äußern und sich friedlich versammeln. Die Regierung muss die Gesetze beachten und die Grundrechte aller respektieren.
Frage: Was ist Gewaltenteilung?
Antwort: Gewaltenteilung heißt, dass die Macht des Staates auf 3 unterschiedliche Bereiche aufgeteilt wird – auf die Exekutive (Behörden), die Legislative (Gesetzgeber) und die Judikative (Gerichte). So kann niemand zu viel Macht an sich reißen und die Rechte der Bürger bleiben besser geschützt. Am wichtigsten ist, dass die drei Gewalten sich gegenseitig kontrollieren und sich nicht in die Aufgaben des jeweils anderen einmischen dürfen.
Frage: Was ist Menschenwürde?
Antwort: Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch wertvoll ist und mit Respekt behandelt werden muss. Sie darf von niemandem verletzt werden. Alle anderen Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentumsfreiheit leiten sich aus den Menschenrechten ab. Die Menschenwürde ist in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert.
Frage: Was verstehen Sie unter nationalsozialistischer Unrechtsherrschaft?
Antwort: Das war die Diktatur unter Adolf Hitler in Deutschland. Dort wurden Menschen wegen ihrer Herkunft oder Meinung verfolgt und viele schreckliche Verbrechen begangen. Die meisten Verbrechen wurden gegen Juden begangen.
Frage: Wie stehen Sie zu den in Deutschland und in anderen Staaten stattgefundenen antisemitischen und israelfeindlichen Kundgebungen und Ausschreitungen?
Antwort: Kundgebungen und Demonstrationen sind erlaubt, wenn nicht gegen Rechte anderer verstoßen wird. Wenn die Kundgebung zum Gegenstand hat, dass das jüdische Leben nicht akzeptiert wird, sind diese Kundgebungen nicht zulässig.
Frage: Wie stehen Sie zum Existenzrecht Israels?
Antwort: Israel ist ein unabhängiger Staat, der das Recht hat, Frieden und Sicherheit zu bestehen. Auch Israel darf nicht bedroht oder zerstört werden, genauso wie alle anderen Staaten das gleiche Recht haben.
Frage: Erklären Sie in Ihren eigenen Worten, warum die Gleichberechtigung von Frau und Mann notwendig ist.
Antwort: Frauen und Männer sollen gleiche Chancen und Rechte haben. Das ist gerecht und gut für die ganze Gesellschaft. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist zudem im Grundgesetz in Artikel 3 garantiert.
Frage: Wie bewerten Sie den Angriffskriege, wie z.B. Russlands gegen die Ukraine?
Antwort: Angriffskriege sind generell abzulehnen. Krieg ist niemals eine gute Lösung, da in jedem Fall viele Menschen sterben werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Einbürgerungstermin
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz gibt es eine Änderung gemäß § 10 Abs. 1a StAG, die den Einbürgerungstermin betrifft. Es kann vorkommen, dass Sie zum Thema Bekenntnis der historischen Verantwortung einen Fragenkatalog zugeschickt bekommen oder Ihnen beim Einbürgerungstermin hierzu Fragen gestellt werden.
Es gibt keinen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad bei Einbürgerungsfragen. Sie müssen keine Angst vor den 8 Fragen zum Bekenntnis der historischen Verantwortung haben. Bereiten Sie sich gut vor, dann sind die 8 Fragen für Sie auch keine Schwierigkeit. Die Fragen sind eine zusätzliche Kontrolle, die mit dem neuen Einbürgerungsgesetz eingeführt wurde.
Beim Einbürgerungstermin haben Sie ein persönliches Gespräch bei der Einbürgerungsbehörde. Es ist sinnvoll, wenn Sie hierfür alle Originale zu Ihren Dokumenten mitnehmen, falls der Mitarbeiter es benötigt. Weiterhin ist eine Vorbereitung auf die Fragen zum Bekenntnis der historischen Verantwortung wichtig.