Reicht ein Sprachzertifikat auf A2-Niveau für die Einbürgerung?
Grundsätzlich kann man die Einbürgerung nicht mit A2 beantragen. Vorgabe für die Einbürgerung gemäß § 10 Satz 1 Nummer 6 StAG sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, also ein Sprachniveau B1.
Es gibt einige Ausnahmen, mit denen Sie kein B1-Zertifikat nachweisen müssen. Dazu gehören:
- schulische und berufliche Sprachkenntnisse
- Nachweise einer Krankheit oder Behinderung
- Gastarbeiter und Vertragsarbeiter, die durch das neue Einbürgerungsgesetz Erleichterungen bei Sprachkenntnissen erhalten haben.
1. Ausnahme: Personen mit Krankheit oder Behinderung
Nach § 10 Absatz 6 AufenthG sind Menschen, die nachweislich eine Krankheit oder Behinderung haben, die es unmöglich machen, einen Sprachkurs zu besuchen, vom Nachweis des Sprachzertifikats befreit. Hier muss es sich aber um ein ärztliches Gutachten oder einen Schwerbehindertenausweis handeln. Sie benötigen immer sowohl eine Bescheinigung des Hausarztes als auch ein Gutachten von Fachärzten.
2. Ausnahme: Ältere Menschen und Kinder unter 16 Jahren
Nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 AufenthG ist auch ein hohes Alter ein Grund als Ausnahme für den Sprachnachweis Nach der Definition der Vereinten Nationen gilt dies ab 60 Jahren, nach Definition des Europarates ab 65 Jahren. Wenn Sie also nachweisen können, dass Ihnen ein Sprachkurs altersbedingt nicht zumutbar ist, dann gilt auch dies als Ersatz für das Sprachzertifikat.
Kinder unter 16 Jahren müssen kein Sprachzertifikat nachweisen, wenn sie eine ihrem Alter angemessene Sprachentwicklung besitzen (§ 10 Absatz 4 StAG).
3. Ausnahme: Nachweis zur Vermeidung einer Härte
Wenn Sie nach § 10 Absatz 4a AufenthG mehrmals vergeblich versucht haben, das B1-Sprachniveau zu erreichen, kann unter Umständen davon abgesehen werden. Sie müssen dies belegen können und es darf keinen weiteren Grund geben, der Ihre Einbürgerung verhindert. Sie müssen sich jedoch in jedem Fall im Alltag mündlich verständigen können, ansonsten ist eine Einbürgerung nicht möglich.
4. Ausnahme: Zuwanderer der Gastarbeitergeneration
Wenn Sie als Gastarbeiter in die BRD oder als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen sind, gelten für Sie Erleichterungen beim Sprachnachweis. Nach § 10 Abs. 4 StAG reicht in diesem Fall ein Nachweis eines A1-Zertifikats und damit der Beleg, dass Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch verständigen können.
5. Ausnahme: Schulische und berufliche Nachweise
Wenn Sie durch schulische oder berufliche Nachweise das B1-Niveau nachweisen können, dann müssen Sie kein extra B1-Zertifikat nachweisen. Der Nachweis über die Schulzeit, Azubi-Zeit oder Studienzeit reicht als Beleg für die Sprachkenntnisse zur Einbürgerung nach 5 Jahren aus.
- Schulabschluss: Hauptschule oder Klasse 10 mit mindestens Note 4 (ausreichend) in Deutsch auf dem Abschlusszeugnis.
- Ausbildung: Ausbildungsabschluss in Deutschland.
- Studium: Studienabschluss in Deutschland
6. Ausnahme: Abgeschlossener Integrationskurs
Der Integrationskurs besteht aus einem Orientierungskurs und einem Sprachkurs. Der Sprachkurs endet mit einer B1-Sprachprüfung. Wenn Sie also einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, dann besitzen Sie einen Beleg, der für den Sprachnachweis zur Einbürgerung ausreicht.
Der Integrationskurs geht normalerweise über 700 Unterrichtseinheiten. Mit guten Kenntnissen und gutem Lernen können Sie ihn auch als Intensivkurs in 430 Einheiten machen. Bei 700 Unterrichtseinheiten kostet der Integrationskurs gemäß BAMF 1.603 €. Geduldete nach § 60a AufenthG, Inhaber von § 25 Abs. 5 AufenthG, Spätaussiedler und Asylbewerber mit Bleibeperspektive sind von den Kosten befreit.
Wie komme ich von A2 zu B1?
Es gibt für Sie unterschiedliche Wege, vom Sprachniveau A2 zu B1 zu kommen. Sie können z. B. im eigenen Zuhause lernen, oder Ihre Deutschkenntnisse im Kontakt mit anderen Menschen verbessern. Zudem gibt es auch einen Weg, mit dem Sie automatisch das B1-Niveau erhalten können.
Wie kann ich Deutsch lernen?
Als Nachweis für Ihr erreichtes Sprachlevel B1 für die Einbürgerungsvoraussetzungen benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses bekommen Sie mit einer anerkannten bestandenen B1-Prüfung bei Anbietern wie zum Beispiel dem Goethe-Institut oder auch bei Volkshochschulen. Lernen können Sie auf dem offiziellen Weg, indem Sie einen B1-Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung belegen.
Andere Lernmöglichkeiten bieten Ihnen sich Zuhause und im Alltag an:
- Deutsches Fernsehen schauen.
- Deutsche Zeitungen lesen.
- Deutsche Bücher lesen.
- Sich auf Deutsch unterhalten.
So erhalten Sie B1-Niveau automatisch
Sie können mit einer in Deutschland abgeschlossenen Ausbildung automatisch das B1-Niveau nachweisen. Der schulische Teil Ihrer Ausbildung wird als B1-Niveau anerkannt und ist damit für den Beleg zu ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gültig.
Auch mit einem Studienabschluss in Deutschland ist Ihr B1-Niveau automatisch nachgewiesen. Hierbei reicht dann ein Nachweis des Abschlusses als Beleg für Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse.
Auch ein Schulabschluss (Hauptschule oder 10-Klasse) mit mindestens Note 4 im Fach Deutsch ist als B1-Nachweis anerkannt. Sie können sich auch bei Besuchen von deutschen Schulen im Ausland das Niveau anerkennen lassen.
Hilfe bei der Beantragung der Einbürgerung mit A2
Sie sind unsicher, wie man mit A2 eine Einbürgerung beantragen kann? Wir bei Migrando haben jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Mandanten bei ihrem Einbürgerungsantrag und in der Kommunikation mit den Einbürgerungsbehörden. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Einbürgerung beantragen. Wir unterstützen Sie und beraten Sie gerne!
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Sprachlevel A2 für die Einbürgerung
Grundsätzlich ist ein B1-Sprachniveau Vorgabe für die Einbürgerung. Es gibt aber mehrere Ausnahmen, mit denen eine Einbürgerung auch mit einem niedrigeren Sprachniveau als B1 möglich ist.
Ja, Sie können mit einer deutschen Ausbildung die Einbürgerung beantragen, wenn Sie kurz vor dem Abschluss stehen und bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Dabei muss klar sein, dass eine positive Prognose für Ihren Lebensunterhalt gegeben ist. Außerdem müssen Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.
Die Einbürgerung und den deutschen Pass mit A2-Sprachlevel können Menschen beantragen, die als Gastarbeiter in die BRD oder Vertragsarbeiter in die DDR gekommen sind. Außerdem können Menschen aus Altersgründen und Krankheitsgründen nachweisen, dass ein B1-Sprachkurs nicht machbar ist. Auch für Menschen, die mehrfach an einem B1-Sprachkurs gescheitert sind und bei denen die Vermeidung einer Härte zutrifft, gibt es diese Ausnahme.
Ja. Der Integrationskurs ist keine Einbürgerungsvoraussetzung. Sie erhalten aber mit dem abgeschlossenen Integrationskurs ein B1-Niveau, da der Sprachkurs Teil des Integrationskurses ist. Es lohnt sich also, einen Integrationskurs zu machen, um die Sprachanforderungen für die Einbürgerung zu erhalten.
Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Vorgaben des Bildungsministeriums im jeweiligen Bundesland genau zu recherchieren. So finden Sie genau heraus, ob Ihr Schulabschluss für die Einbürgerung reicht.