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Auf diesem Foto ist eine Frau im Freien mit einer Karte zu Aufenthaltstitel § 25a AufenthG zu sehen, Sie trägt ein weißes Hemd und hat lange schwarze Haare.

§ 25a AufenthG : 8 entscheidende Dinge über deinen Aufenthaltstitel!

Der Aufenthaltstitel § 25a AufenthG hat einen Duldungshintergrund. Wie kommt es aber genau zu diesem Aufenthaltstitel und welche Möglichkeiten hat man mit diesem Titel zum Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Weg zu § 25a AufenthG funktioniert und wie Dinge wie das Reisen oder die Familienzusammenführung mit diesem Aufenthaltsrecht klappt. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie vom § 25a AufenthG zur Niederlassungserlaubnis und zur Einbürgerung gelangen können und welche Bedingungen dafür nötig sind.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • § 25a AufenthG bietet gut integrierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, wenn sie mindestens 3 Jahre ununterbrochen im Land sind.
  • Bewerber müssen jünger als 27 Jahre sein, eine Schul- oder Berufsbildung abgeschlossen haben und eine positive Integrationsprognose aufweisen.
  • Der Aufenthaltstitel ermöglicht uneingeschränkte Erwerbstätigkeit und bietet Vorteile bei der Einbürgerung und Kindergeld.
  • Ein Familiennachzug ist nur in Ausnahmefällen möglich, und frühere Duldungszeiten werden nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
Update: Achtung! Das neue Einbürgerungsgesetz kommt am 27. Juni. 2024!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG sind von den Neuheiten betroffen!

Wenn Sie als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG die Bedingungen für die Einbürgerung mitbringen, dann sind auch Sie von den Änderungen betroffen.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
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Was ist § 25a AufenthG?

Damit Sie verstehen, wie man an einen Aufenthaltstitel als gut integrierter Jugendlicher / junger Erwachsener kommt, ist es für Sie wichtig, den Hintergrund zu verstehen. 

Welche Vorgeschichte haben Menschen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG hinter sich und warum haben diese Ausländer genau dieses Aufenthaltsrecht erhalten? Diese Fragen sind für die Einführung in das Thema besonders entscheidend.

Warum bekommt man § 25a AufenthG ?

Der Hintergrund von § 25a AufenthG ist eine Duldung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder eine Phase, in der nicht direkt ein Aufenthaltstitel vergeben wurde. 

Dies ist möglich, wenn Sie sich in einer Duldung von mindestens 12 Monaten befunden haben oder im Besitz des 18-monatigen Aufenthaltsrechtes 104c AufenthG sind, welches Sie nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland erhalten haben.

Man erhält den § 25a AufenthG, weil man sich für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufgehalten hat. Der Aufenthalt kann durch eine Duldung, aber auch durch einen Aufenthaltstitel erfolgt sein, von dem man den Antrag für § 25a AufenthG stellt.

Wer erhält § 25a AufenthG?

Den Aufenthaltstitel für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Jugendliche oder junge Menschen, die beim Antrag auf diesen Aufenthaltstitel nicht 27 Jahre alt sind. 

Früher war die Regelung bei 21 Jahren, dies hat sich mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht geändert. Gleichzeitig sind diese Menschen mindestens 3 Jahre in Deutschland zur Schule gegangen oder haben einen Schul- oder Berufsabschluss hinter sich.

Neben diesem Personenkreis können auch Menschen § 25a AufenthG erhalten, die in Verbindung mit einem Menschen stehen, der einen solchen Aufenthaltstitel bereits hat. 

Wenn zum Beispiel ein Jugendlicher § 25a AufenthG hat, dann ist es möglich, dass seine Eltern als Erziehungsberechtigte einen solchen Aufenthaltstitel erhalten können. Es ist auch möglich, dass ein Ehepartner oder das minderjährige Kind von einem Menschen der § 25a AufenthG erhalten hat, den Antrag auf diesen Aufenthaltstitel ebenfalls stellt.

Was für ein Aufenthaltstitel ist § 25a AufenthG?

§ 25a AufenthG ist ein integrationsrechtlicher Aufenthaltstitel. In der Regel ist es so, dass Sie vor Erteilung dieses Aufenthaltstitels in einer Duldung nach § 60c AufenthG oder § 60d AufenthG gewesen sind und sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland befinden. 

Entweder ist man also direkt über eine Duldung in den Aufenthaltstitel für gut integrierte Jugendliche oder junge Erwachsene gestoßen oder über eine Duldung und einen anderen Aufenthaltstitel zu diesem Aufenthaltsrecht gekommen.

Das Ziel des Aufenthaltstitels ist die Integration von Menschen, die vorher in einer Duldung waren zu fördern und Ihnen eine bessere Perspektive zu bieten. Auf diesem Weg fördert man auch ihre zusätzliche Integration.

Arten von § 25a AufenthG

Es gibt unterschiedliche Arten des § 25a AufenthG. Neben der eigentlichen Person, für die der Aufenthaltstitel ins Leben gerufen wurde, können auch Angehörige dieses Aufenthaltsrecht erhalten. Wie ist sowas möglich? 

Wenn zum Beispiel der Träger eines Aufenthaltstitels § 25a Abs.1 als gut integrierter Jugendlicher oder junger Erwachsener minderjährig ist, dann haben die Eltern das Recht, als Erziehungsberechtigte den § 25a Abs.2 Satz.1 zu beantragen.

Die nächste Art des § 25a AufenthG ist § 25a Abs.2 Satz. 2. Um wen handelt es sich hier? Wenn Ihre Eltern mit Ihnen einen Aufenthaltstitel als gut integrierbare Jugendliche oder junge Erwachsene erhalten haben, dann besitzen auch die minderjährigen Kinder Ihrer Eltern, also Ihre Geschwister, ein Recht dazu. Hier erfolgt der Antrag über § 25a Abs. 2 Satz.2 AufenthG.

Eine weitere Person, die § 25a beauftragen kann, ist Ihre Ehefrau. Ihre Ehefrau muss für den Erhalt des Aufenthaltstitels einen Antrag für den Titel § 25a Abs.2 Satz. 3 stellen. Hier ist entscheidend, dass Sie mit Ihrer Ehefrau in einer familiären Lebensgemeinschaft leben und der Lebensunterhalt für Ihre Frau durch Sie oder durch Ihre Frau selbst gesichert ist.

Auch Ihr minderjähriges Kind kann den Aufenthaltstitel nach § 25a erhalten. Hierbei handelt es sich dann um die Variante § 25a Abs. 2 Satz. 4. Entscheidend ist, dass Ihr Kind mit Ihnen und Ihrer Frau in der familiären Lebensgemeinschaft lebt und der Unterhalt für beide gesichert ist (Sei es durch Sie alleine, oder durch Sie und Ihre Frau).

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Wie erhält man das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene?

Der Erhalt des Bleiberechts für gut integrierte Jugendliche oder junge Erwachsene ist an einen bestimmten Ablauf geknüpft. Diesen Ablauf muss man immer im Kopf haben und sich verinnerlichen. Während die benötigten Dokumente für die Erteilung des Aufenthaltstitels an einzelnen Stellen unterschiedlich sein können, ist der Prozess der Beantragung immer gleich.

Antragstellung für § 25a AufenthG

Die Antragstellung beginnt, indem Sie zunächst einmal genau in § 25a AufenthG nachschauen und prüfen, ob die Antragstellung für den Aufenthaltstitel als gut integrierter Jugendlicher / junger Erwachsener überhaupt erfolgreich sein kann. Wenn dies der Fall ist, dann organisieren Sie die notwendigen Nachweise und Belege. 

Je mehr Belege und positive Bescheinigungen über Ihre bisherige Zeit in Deutschland Sie vorzeigen können und verdeutlichen, dass es sich bei Ihnen um einen gut integrierten Jugendlichen / jungen Erwachsenen handelt, desto besser.

Wenn Sie alle Nachweise beisammen haben, suchen Sie die für Sie zuständige Ausländerbehörde aus und lassen sich ein Antragsformular für die Antragstellung des Aufenthaltstitels § 25a AufenthG Abs. 1 aushändigen und vereinbaren einen Termin für die Antragstellung. Dann füllen Sie das Antragsformular vollständig ab oder verfassen eine Antragstellung. 

Für das Verfassen von Anträgen erteilen die Behörden auch Musterdokumente. Ein Beispiel hierfür ist der Musterantrag des Flüchtlingsrates NiedersachsenFinal geben Sie dann zum Termin den vollständigen Antrag auf § 25a AufenthG ab und warten auf die Bearbeitung Ihres Antrags.

Prüfung der Voraussetzungen für § 25a AufenthG

Ab dem Zeitpunkt der Abgabe Ihres Antrags prüft die Ausländerbehörde nun genau, ob Sie die Bedingungen und Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel für das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene erfüllen.

Neben Dokumenten, die Sie als Nachweise benötigen, hat die Ausländerbehörde auch die Aufgabe, anhand allen Informationen und Unterlagen eine Prognose zu Ihrer Integration zu stellen. In diese Prognoseentscheidung fallen unterschiedliche Aspekte hinein, die vom Mitarbeiter der Behörde berücksichtigt werden müssen.

Die Behörde hat generell die Pflicht, innerhalb von 3 Monaten (also 12 Wochen) Ihren vollständigen Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie in diesem Zeitraum keine Antwort erhalten, dann haben Sie das Anrecht, eine Untätigkeitsklage gegen die Behörde zu beheben.

Erhalt von § 25a AufenthG

Ab einem bestimmten Zeitpunkt erhalten Sie eine Rückmeldung über Ihren Antrag. Ist der Antrag positiv, dann erhalten Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel und Ihre Aufenthaltskarte, mit der Sie dann Ihren neuen Aufenthaltstitel nachweisen können.

Wenn Ihr gestellter Antrag negativ ist, dann haben Sie die Möglichkeit, bei den verschiedenen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu klagen. 

Zunächst einmal klagen Sie beim Verwaltungsgericht, wenn die Klage nicht erfolgreich ist, dann geht es vor das Oberverwaltungsgericht und wenn Sie dort nicht erfolgreich sind vor das Bundesverwaltungsgericht. 

Wird die Klage in allen drei Instanzen abgewiesen, dann ist die Antragstellung nicht möglich und Sie können § 25a AufenthG nicht erhalten.

Für § 25a Abs.2 Satz.1 (Beantragung des Elternteils), § 25a Abs.2 Satz.2 (Beantragung für Geschwister), § 25a Abs.2 Satz 3 (Beantragung des Ehepartners) und § 25a Abs.2 Satz 4 (Beantragung des minderjährigen Kindes), gelten andere Voraussetzungen und Bedingungen und entsprechend sind andere Dokumente notwendig, der Ablauf jedoch ist gleich wie bei Ihnen.

Der Aufenthaltstitel § 25a AufenthG kann bis zu 3 Jahre ausgestellt und verlängert werden. Eine Ausnahme davon ist, wenn Ihr Nationalpass nicht mehr so lange gültig ist. In diesem Fall ist die Dauer des Aufenthaltstitels an die Länge der Dauer Ihres Nationalpasses gebunden. 

Aus diesem Grund ist es für Sie wichtig, dass Sie Ihren Nationalpass immer verlängern und vorgreifen, so dass Sie nicht in eine Situation kommen, in der es Schwierigkeiten mit der Dauer des Aufenthaltstitels gibt.

Verlust des Bleiberechts für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene

Ein Widerrufsverfahren Ihres Aufenthaltstitels kann es dann geben, wenn die Prognose zu Ihrer guten Integration wieder geprüft werden muss. Dies kann passieren, wenn Sie schwere Straftaten begehen, Straftaten begehen, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit oder die Bundesrepublik Deutschland darstellen.

 In diesem Fall überprüft die Behörde, ob die Voraussetzungen für § 25a AufenthG bei Ihnen noch gegeben sind. Diese Problematik gilt nicht nur bei Ihnen, sondern für den Fall, dass andere Familienmitglieder § 25a AufenthG auch für diese Menschen, wenn sie eine oben genannte schwere Straftat begehen.

Auf diesem Foto reicht eine Person eine Karte mit dem Aufenthaltstitel Paragraf 25a.

Die Voraussetzungen für § 25a AufenthG

Die Bedingungen für die Erteilung von § 25a AufenthG sind je nach Art von § 25a AufenthG unterschiedlich. Je nach Lage müssen entsprechend andere Dokumente und Nachweise organisiert werden. Bei Ihnen werden es mehr Nachweise sein, als bei Folgeanträgen für Ihre Eltern (wenn Sie minderjährig sind), oder Ihre Geschwister, oder Ihren Ehepartner, oder Ihr minderjähriges Kind.

Bedingungen und Voraussetzungen für § 25a AufenthG

Die Bedingungen für § 25a AufenthG sind je nachdem, welche Lage bei Ihnen ist und welches Alter Sie besitzen, unterschiedlich. Hier sind für Sie die wichtigsten Bedingungen zusammengefasst:

  1. Sie befinden sich in einer Duldung oder haben einen Aufenthaltstitel § 104c AufenthG
  2. Sie befinden sich 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland (erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung)
  3. Sie haben eine positive Integrationsprognose
  4. Sie haben 3 Jahre in Deutschland eine Schule besucht, oder einen anerkannten Berufsabschluss oder einen anerkannten Schulabschluss erlangt.
  5. Wenn Sie Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder studieren sind die Noten wichtig (für Ihre Integrationsprognose)
  6. Sicherung des Lebensunterhalts (wenn Sie erwerbstätig sind)
  7. Der Antrag wurde vor Ihrem 27.Lebensjahr gestellt
  8. Ihre Abschiebung darf nicht wegen falscher Angaben oder Täuschung der Identität ausgesetzt gewesen sein.

Wenn ein Folgeantrag für Ihre Eltern nach § 25a Abs.2 Satz.1 gestellt wird und Sie minderjährig sind gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Sicherung der Lebensverhältnisse von Ihnen und Ihren Eltern durch Ihre Eltern
  2. Keine Abschiebung wegen falscher Angabe oder Täuschung der Identität in der Vergangenheit
  3. Keine Verurteilung zu mehr als 50 Tagessätzen (Geldstrafen) oder 90 Tagessätzen (Straftaten) darf vorliegen.

Bei Ihren Geschwistern gelten darf es wie bei Ihren Eltern keine Verurteilung für vergleichbare Straftaten geben. Ihre Geschwister müssen minderjährig sein und mit der Familie zusammenleben.

Bei Ihrer Ehefrau gelten alle Punkte wie bei Ihren Eltern. Es gelten die Bedingungen des Aufenthaltsrechts für Ehegatten nach § 31 AufenthG.

Bei Ihrem minderjährigen Kind gilt, dass das Kind minderjährig und ledig sein muss. Außerdem muss das Kind bei der Familie leben und darf nicht zu Geldstrafen von 50 Tagessätzen oder Straftaten zu 90 Tagessätzen verurteilt sein.

Benötigte Dokumente für das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels für das Bleiberecht gut integrierter Jugendlicher / junger Erwachsener brauchen Sie den Nachweis über Ihren ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 3 Jahren. Außerdem benötigen Sie den Nachweis Ihrer Duldung oder Ihres Aufenthaltstitels 104c.

Weiterhin brauchen Sie den Nachweis über Ihre Noten in der Schule/Ausbildung/Studium. Es hilft Ihnen, wenn Sie ein Schreiben der schulischen Einrichtung oder Studieneinrichtung, Ausbildungseinrichtung vorweisen können.

Wenn Sie erwerbstätig sind, brauchen Sie Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Sie benötigen Nachweis über gültige Identitätsdokumente. Weiterhin sind alle anderen Dokumente hilfreich, die Ihre positive Prognose unterstützen (Mietunterlagen).

Bei der Beantragung für Ihre Eltern nach § 25a Abs.2 Satz.1 AufenthG gestellt wird, ist ein Beleg über Ihren Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG wichtig. Weiterhin sind gültige Identitätsdokumente wichtig. Es werden Unterlagen über die Sicherung des Lebensunterhalts von Ihnen und Ihren Eltern benötigt.

Bei der Beantragung für Geschwister benötigt man den Nachweis, dass Ihre Geschwister minderjährig sind und den Identitätsnachweis zu Ihren Geschwistern.

Beim Antrag für den Ehepartner nach § 25a Abs.2 Satz 3 werden Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt und Nachweise zur Ehe (Heiratsdokument). Weiterhin brauchen die Behörden Identitätsnachweise zu Ihrer Frau.

Beim Antrag für das minderjährige Kind wird der Nachweis der Geburtsurkunde Ihres minderjährigen Kindes notwendig. Außerdem wird der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts gebraucht.

Fehler bei der Beantragung von § 25a AufenthG

Bei der Beantragung von § 25a AufenthG ist es wie bei der Beantragung anderer Aufenthaltstitel wichtig, die Dokumente für den Antrag komplett durchzugehen und zu kontrollieren. Fehlt ein Dokument oder ist ein wichtiger Nachweis wie beispielsweise die Sicherung des Lebensunterhalts nicht vollständig, dann schadet es am Ende dem gesamten Antrag. 

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie immer nochmals gegenkontrollieren und sichergehen, dass die Dokumente vollständig sind und dass auch das Formular für den Antrag den Vorgaben der Behörden entspricht.

Auf diesem Foto sehen Sie eine junge muslimische Familie, die auf dem Boden ihrer Wohnung sitzt. Im Hintergrund befindet sich eine Couch

Vorteile mit dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene

Die Vorteile mit dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene sind unterschiedlich. Sie betreffen vor allem die Erwerbstätigkeit, aber auch den Bereich Kindergeld und Elterngeld (wenn man eine Familie hat). Außerdem gibt es auch für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung positive Aspekte mit dem Aufenthaltstitel § 25a AufenthG.

Erhalt von Kindergeld und Elterngeld mit § 25a AufenthG

Sie haben mit § 25a AufenthG für den Fall, dass Sie Kinder und Familie haben die gleichen Rechte, wie es bei deutschen Familien der Fall ist. Festgeschrieben ist dies in §§ 62; 31 EStG (Einkommensteuergesetz). 

Sie bekommen pro Kind 250 Euro. Dies gilt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Wenn Ihr Kind in Ausbildung ist, dann gelten die Zahlungen, bis das Kind 24 Jahre alt geworden ist.

Sie haben mit § 25a AufenthG auch Anspruch auf das Elterngeld. Dieses Geld gibt es ab dem Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes. Der Staat zahlt 1800 Euro im Monat. Sind Sie vorher nicht einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, dann erhalten Sie pro Monat jeweils 300 Euro.

Vorteile bei der Arbeit mit § 25a AufenthG

Die Erwerbstätigkeit mit § 25a AufenthG ist ohne Schwierigkeiten möglich. Beim Erhalt des Aufenthaltstitels für das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene bekommen Sie in Ihrer Aufenthaltskarte einen Vermerk zur Gestattung der Erwerbstätigkeit reingeschrieben.

Im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln und vor allem im Gegensatz zu einer Duldung haben Sie keine Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Stelle. Es ist auch nicht der Fall, dass Sie irgendwelche Arbeitsgenehmigungen der Bundesagentur für Arbeit benötigen. 

Weiterhin haben Sie den Vorteil, dass Ihr Aufenthaltstitel anders als beispielsweise der Aufenthaltstitel § 19d AufenthG zu keinem Zeitpunkt an eine Arbeitsstelle gebunden ist.

Vorteile bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis mit § 25a AufenthG

Bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung haben Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel auch Vorteile. Zu den Vorteilen gehört, dass Ihr Aufenthaltstitel im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstitel nicht nach § 10 StAG gesperrt ist. Sie müssen also nicht Ihr Aufenthaltsrecht wechseln, damit Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen können.

Wenn Sie bereits erwerbstätig sind, dann besitzen Sie durch die Sicherung des Lebensunterhalts schon eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung und auch die Niederlassungserlaubnis. Durch die schulischen Voraussetzungen, die Sie mitbringen, ist es für Sie einfacher ein B1-Zertifikat zu machen und Sie werden sich beim Erreichen des B1-Niveaus einfacher tun.

Nachteile mit dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene

§ 25a AufenthG hat nicht nur positive Seiten. Es gibt auch negative Aspekte dieses Aufenthaltstitels und es ist wichtig, dass Sie über diese negativen Punkte informiert sind. Je besser Sie Bescheid wissen, desto einfacher ist für Sie der Umgang mit den Schwierigkeiten, die Ihren Aufenthaltstitel betreffen.

Die Anerkennung der Voraufenthaltszeit ist schwierig

Die Anerkennung der Voraufenthaltszeit ist kompliziert bis nicht machbar. Zeiten, in denen Sie sich in einer Duldung befunden haben, werden grundsätzlich nicht in die Berechnung der Aufenthaltsdauer einbezogen. 

Sie können also davon ausgehen, dass die Berechnung Ihrer Aufenthaltszeit mit Beginn des Erhalts Ihres Aufenthaltstitels § 25a Aufenthaltsgesetz startet.

Eine Einbürgerung ist entsprechend mit besonderen Integrationsleistungen frühestens nach 6 Jahren möglich. Bei einer Niederlassungserlaubnis können Sie den Antrag nach 5 Jahren stellen. 

Es lohnt sich also, in den ersten 4 Jahren Ihres Aufenthaltstitels alle noch nötigen Voraussetzungen zu organisieren und dann nach 5 Jahren den Antrag auf Niederlassungserlaubnis und ein Jahr später nach 6 Jahren den Einbürgerungsantrag zu stellen.

Familiennachzug mit § 25a AufenthG geht nur eingeschränkt

Mit § 25a AufenthG ist die Familienzusammenführung nur eingeschränkt möglich und nur in absoluten Ausnahmefällen. Ausnahmefälle sind nach § 29 AufenthG, wenn völkerrechtlich humanitäre Gründe vorliegen oder ein Familiennachzug zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland möglich ist.

Dies bedeutet: Die Familienzusammenführung ist mit Ihrem Aufenthaltstitel in der Regel ausgeschlossen und kommt kaum zum Einsatz.

Auf diesem Foto arbeiten zwei Frauen an jeweils einem Schreibtisch. Eine der Frauen trägt Kopftuch und notiert etwas auf einem Blatt Papier. Die andere Frau tippt etwas in ihren Laptop ein.

Arbeit und Reisen mit § 25a AufenthG

Die Erwerbstätigkeit, das Reisen und der Familiennachzug mit § 25a haben unterschiedliche Besonderheiten. Es ist vorteilhaft, wenn Sie über die Vorgänge und Möglichkeiten informiert sind und genau wissen, worauf Sie jeweils achten sollten.

Erwerbstätigkeit mit § 25a AufenthG

Die Erwerbstätigkeit ist für Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel grundsätzlich immer machbar und es gibt diesbezüglich keine Grenzen. Es spielt keine Rolle, ob Sie einer befristeten oder unbefristeten Arbeit nachgehen oder selbstständig sind.

Wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, ist es ohne Schwierigkeiten möglich, eine Arbeit zu suchen, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen. Sie können auch Arbeitslosengeld I oder II beantragen. Hier bewerben Sie sich dann auf konkrete Stellen (Bedingung für den Erhalt dieser Leistungen).

Für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung lohnt es sich, wenn Sie auf dem schnellsten Weg einen langfristigen Arbeitsvertrag erhalten oder bereits lange in einem Unternehmen arbeiten. Dies schafft bei der Prognose für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts gute Argumente.

Reisen mit § 25a AufenthG

Eine Reise ist für Sie sowohl innerhalb als auch außerhalb Deutschlands mit Ihrem Aufenthaltstitel ohne Ausnahme möglich. Sie können auch in Ihr Heimatland reisen und müssen im Gegensatz zu einigen asylrechtlichen Aufenthaltstiteln keine Konsequenzen fürchten, wenn Sie Verwandte in Ihrem Heimatland besuchen wollen.

Die Reise ins EU-Ausland ist für Sie für drei Monate und innerhalb von 6 Monaten unabhängig vom Aufenthaltstitel möglich. Entscheidend ist, dass Sie Ihre gültigen Reisedokumente mithaben. Sie sollten beachten, dass es für Sie in dieser Reisezeit nicht möglich ist, eine Arbeit im jeweiligen EU-Staat anzunehmen.

Der Wechsel zur Niederlassungserlaubnis mit § 25a AufenthG

Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist generell möglich. Wichtig ist, dass Sie hierbei beachten, dass eine Anrechnung der Duldungszeiten vor dem Erhalt von § 25a AufenthG nicht funktioniert. Grund dafür ist, dass die Duldung nicht als rechtmäßiger Aufenthalt gewertet wird.

Die Schritte vom Bleiberecht zur Niederlassungserlaubnis

Der allererste Schritt für Sie ist, dass Sie die Voraussetzungen zur Niederlassungserlaubnis organisieren. 

Wenn Sie bereits erwerbstätig sind, dann bringen Sie mit der Sicherung des Lebensunterhalts schon eine Bedingung mit. Die Sprachanforderungen auf B1-Niveau sollten Sie in der Regel durch Ihren schulischen Abschluss, Studienabschluss, Ausbildungsabschluss und die Jahre in der Schule vorweisen können.

Wenn Sie alle anderen Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis organisiert haben, dann sollten Sie sich von dem für Sie zuständigen Ausländeramt das Formular für die Niederlassungserlaubnis geben lassen und einen Termin für die Beantragung vereinbaren. 

Anschließend füllen Sie das Formular komplett aus und kontrollieren Ihren Antrag nach Vollständigkeit. Dann geben Sie beim vereinbarten Termin Ihren Antrag ab und müssen erstmal warten.

Die Ausländerbehörde hat wie bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels 12 Wochen Zeit für die Bearbeitung und danach können Sie eine Untätigkeitsklage stellen. Wenn die Ausländerbehörde Sie kontaktiert und Ihnen mitteilt, dass Ihre Niederlassungserlaubnis erteilt wird, sind Sie am Ziel und erhalten die Karte mit Ihrem neuen Aufenthaltstitel.

Benötigte Dokumente beim Antrag mit § 25a AufenthG

Die benötigten Dokumente beim Antrag auf die Niederlassungserlaubnis mit § 25a AufenthG sind in § 9 AufenthG zu finden. 

Neben dem B1-Zertifikat und der Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts sind dies der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland über 5 Jahre, der Nachweis über den ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen und der Nachweis über Ihren Arbeitsvertrag.

Weiterhin benötigt wird der Nachweis über die Zahlung in das Rentensystem über den Zeitraum von 60 Monaten und die Klärung Ihrer Identität. Zudem ist es notwendig, dass Sie belegen können, dass Sie keine Vorstrafen begangen haben, die noch nicht getilgt wurden.

Auf diesem Foto sehen Sie das Brandenburger Tor in Berlin im Sonnenlicht. Vor dem Tor befinden sich ein paar Touristen die Fotos machen

Die Einbürgerung mit § 25a AufenthG

Bei der Einbürgerung mit § 25a AufenthG gibt es einen bestimmten Ablauf. Anders als bei Aufenthaltstiteln wie der Flüchtlingseigenschaft oder dem subsidiären Schutz, müssen Sie bei Ihrem Aufenthaltstitel davon ausgehen, dass die Zeit vor Ihrem Aufenthaltstitel nicht angerechnet wird.

Der Weg von § 25a AufenthG zur Einbürgerung

Der Weg von § 25a AufenthG zur Einbürgerung lässt sich in folgenden 7 Schritten sehr einfach darstellen:

  1. Schritt: Organisieren aller Dokumente für die Einbürgerung
  2. Schritt Kontaktieren der Einbürgerungsbehörde und Organisation des Antragformulars
  3. Schritt Vollständiges Ausfüllen des Antragformulars
  4. Schritt Kontrolle und Sortieren des Antrags
  5. Schritt Abgabe des Antrags bei der Behörde
  6. Schritt Wenn nötig: Stellen einer Untätigkeitsklage
  7. Schritt Erscheinen bei Einbürgerungstermin und Erhalt der Einbürgerungsurkunde

Notwendige Dokumente für die Einbürgerung mit § 25a AufenthG

Die Dokumente für die Einbürgerung sind fast die gleichen Dokumente wie für die Niederlassungserlaubnis.

Für die Einbürgerung brauchen Sie den Nachweis über mindestens 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. 

Mit einer besonderen Integrationsleistung wie einem B2-Zertifikat oder Ehrenamt geht die Einbürgerung aber auch schon nach 6 Jahren für Sie und wenn Ihr Ehepartner deutscher Staatsbürger ist, dann geht die Einbürgerung auch nach 3 Jahren. 

Die Einbürgerung nach 7 Jahren funktioniert, wenn Sie bereits den Einbürgerungstest mit allen anderen Bedingungen dann schon vorweisen können.

Weitere Nachweise für die Einbürgerung sind: die unterschriebene Loyalitätserklärung und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Nachweise zur Klärung Ihrer Identität, Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, ein erfolgreicher Einbürgerungstest und das Sprachzertifikat B1. 

Weiterhin benötigen Sie den Beleg, dass Sie nach § 10 Abs.4 StAG aus der Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes ausgetreten sind. Hiervon gibt es aber in § 12 StAG viele Ausnahmen.

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, ist der Bereich des Aufenthaltstitels für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene nach § 25a AufenthG sehr umfangreich. Anbei haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengetragen:

  1. Den Aufenthaltstitel § 25a AufenthG erhalten Menschen, die vorher im Aufenthaltstitel 104c waren oder sich in einer Duldung befinden und sich mindestens 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland befinden.
  2. Voraussetzung ist, dass Sie 3 Jahre in Deutschland eine Schule besucht haben, oder einen anerkannten Schulabschluss oder Berufsabschluss vorweisen können und jünger als 27 Jahre alt sind.
  3. Die Anrechnung der Zeit vor § 25a AufenthG funktioniert nicht, der Berechnungszeitraum beginnt also mit dem Beginn der Erteilung des Aufenthaltstitels.
  4. Wenn Sie minderjährig sind, dann kann auch für Ihre Eltern der Aufenthaltstitel § 25a AufenthG beantragt werden, wenn Sie den Titel bereits erhalten haben. Gleiches gilt für minderjährige Geschwister.
  5. Wenn Sie verheiratet sind, dann kann für Ihren Ehepartner das Aufenthaltsrecht § 25a AufenthG beantragt werden und auch die Beantragung für Ihr minderjähriges Kind ist möglich.
  6. Reisen ist nach § 25a AufenthG grundsätzlich möglich, inklusive der Reise in Ihr Heimatland.
  7. Der Aufenthaltstitel § 25a AufenthG ist nicht für die Einbürgerung gesperrt und Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung können ohne Probleme beantragt werden.
Niederlassungserlaubnis mit § 25a AufenthG?
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FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu § 25a AufenthG

§ 25a AufenthG ist ein Aufenthaltstitel als Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche / junge Erwachsene. Besitzer dieses Aufenthaltstitels waren vorher in einer Duldung oder hatten den Aufenthaltstitel 104c AufenthG.

Diesen Aufenthaltstitel bekommen Menschen, die zuvor in einer Duldung waren oder den Aufenthaltstitel 104c AufenthG hatten und unter 27 Jahre alt sind. Er ist für Jugendliche und junge Menschen gedacht, die gut in Deutschland integriert sind.

Für den Aufenthaltstitel § 25a AufenthG benötigt man einen Nachweis über die Klärung der Identität, den Nachweis über 104c AufenthG oder einen Duldungsstatus, einen Nachweis über den ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 3 Jahren, einen Nachweis über 3 Jahre Besuch einer deutschen Schule oder einen anerkannten Schulabschluss oder anerkannten Berufsabschluss. Außerdem benötigt man eine positive Integrationsprognose und wenn man arbeitet, einen Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ja. Der Aufenthaltstitel § 25a AufenthG ist nicht für die Einbürgerung gesperrt. Sie können, wenn Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung besitzen, den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft problemfrei stellen.

Ja. Die Niederlassungserlaubnis kann mit § 25a AufenthG beantragt werden. Wichtig hierbei wie bei der Einbürgerung. Die Zeit vor dem Erhalt von § 25a AufenthG wird nicht in die Aufenthaltsdauer mit einbezogen.

Ja, aber nur eingeschränkt und in absoluten Ausnahmefällen. Solche Ausnahmefälle sind z.B. wenn es nach § 29 AufenthG (3) aus humanitären Gründen vertretbar ist, oder wenn ein Familiennachzug im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist.

Ja. Das Reisen mit § 25a AufenthG geht sowohl ins Ausland als auch ins Ausland. Auch eine Reise in Ihr Heimatland ist möglich. Sie können sich in EU Staaten für 3 Monate innerhalb von 6 Monaten aufhalten. Wichtige Voraussetzung sind immer: Gültige Reisedokumente und Ihr Aufenthaltstitel.

In der Regel wird § 25a AufenthG für 3 Jahre erteilt oder verlängert. Ausnahme hiervon ist, wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist. In diesem Fall richtet sich alles nach dem Datum in Ihrem Reisepass. 

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