Was ist § 16g AufenthG?
Der neue Aufenthaltstitel § 16g AufenthG (die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer)eröffnet Ihnen neue Möglichkeiten, in Deutschland eine Berufsausbildung zu beginnen und dadurch einen gesicherten Aufenthaltstitel zu erhalten. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2024 wird Ihre Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung umgewandelt, was Ihre Integration und Ihre beruflichen Chancen in Deutschland verbessert.
Warum gibt es § 16g AufenthG
Seit seiner Einführung hat der § 16g AufenthG zahlreiche Entwicklungen und legislative Änderungen bis 2024 erfahren, die darauf abzielen, die Bedingungen für ausreisepflichtige Personen wie Sie zu verbessern und Ihnen eine nachhaltige Perspektive in Deutschland zu bieten.
Hintergrund ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches im November 2023 in Kraft getreten ist. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung das Problem des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsbranchen bekämpfen.
Rechtlicher Rahmen
Der § 16g des Aufenthaltsgesetzes legt die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung fest. Sie können diese Erlaubnis erhalten, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine anschlussfähige Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufnehmen oder aufgenommen haben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird jedoch nicht erteilt, wenn nach § 60a Absatz 6 AufenthG bestimmte Ausschlussgründe vorliegen, wie zum Beispiel:
- Sie sind in das Inland eingereist, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen.
- Maßnahmen zur Beendigung Ihres Aufenthalts können aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, nicht vollzogen werden.
- Sie sind Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a AsylG und Ihr nach dem 31.8.2015 gestellter Asylantrag wurde abgelehnt oder zurückgenommen, es sei denn, die Rücknahme erfolgte aufgrund einer Beratung beim BAMF oder ein Antrag wurde nicht gestellt.
Wer bekommt § 16g AufenthG?
Der § 16g AufenthG richtet sich an bestimmte Personengruppen, die unter spezifischen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erhalten können. Diese Regelung soll Ihnen helfen, trotz Ihrer Ausreisepflicht eine berufliche Perspektive in Deutschland zu erhalten.
Menschen mit einer Duldung nach § 60a oder 60c AufenthG
Menschen, die eine Duldung nach § 60a oder eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG besitzen, können von diesem Gesetz direkt profitieren. Die Duldung wird erteilt, wenn die Abschiebung ausgesetzt ist.
Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, um die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g zu erhalten:
- Duldungsstatus: Sie besitzen eine Duldung nach § 60a oder 60c AufenthG.
- Aufnahme einer Berufsausbildung: Sie haben eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine anschlussfähige Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf aufgenommen.
- Identitätsklärung: Ihre Identität ist geklärt und nachgewiesen.
Voraussetzungen im Detail:
Voraussetzung | Beschreibung |
---|---|
Duldungsstatus | Sie besitzen eine Duldung nach § 60a oder 60c AufenthG. |
Aufnahme einer Berufsausbildung | Sie haben eine qualifizierte Berufsausbildung mach § 2 Abs.12a AufenthG oder eine anschlussfähige Assistenz- oder Helferausbildung begonnen. |
Identitätsklärung | Ihre Identität ist geklärt und nachgewiesen. |
Menschen, die in eine bestimmte Ausbildungsgruppe gehören
Neben Personen mit einer Duldung können auch Menschen, die in einer staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildung nach § 2 Abs. 12a AufenthG tätig sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG erhalten. Die Ausbildung muss jeweils mindestens 2 Jahre dauern. Diese Regelung zielt darauf ab, den Zugang zu qualifizierten Ausbildungsplätzen zu fördern und Fachkräfte in Branchen mit Engpässen zu unterstützen.
Beispiele für förderfähige Ausbildungsgruppen:
Qualifizierte Berufsausbildung:
- Handwerksberufe (z.B. Elektriker, Tischler)
- Technische Berufe (z.B. Mechatroniker, Industriemechaniker)
Assistenz- oder Helferausbildung:
- Pflegeberufe (z.B. Pflegeassistenz)
- Dienstleistungen (z.B. Gastronomie, Hotelwesen)
Diese Ausbildungsgruppen sind besonders relevant, da sie in Deutschland einen hohen Bedarf an Fachkräften haben. Durch die Ausbildung in einem dieser Berufe erhöhen sich Ihre Chancen auf eine langfristige berufliche Perspektive und Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erheblich.
Von 16g AufenthG zum unbefristeten Aufenthalt
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG können Sie den Grundstein für eine langfristige berufliche und persönliche Perspektive in Deutschland legen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit, über den Weg über § 19d AufenthG eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, die Ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
Wege zur Niederlassungserlaubnis
Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis:
- Erfolgreicher Ausbildungsabschluss: Sie müssen Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
- Berufliche Qualifikation: Ihre berufliche Qualifikation muss den Anforderungen entsprechen.
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Für die Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Erfüllung der Voraussetzungen des § 19d Absatz 1 Nummer 2, 3, 6 und 7 AufenthG: Dazu gehören unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt und keine Vorstrafen.
Wichtig!!: Treffen diese Punkte bei Ihnen nach dem Ende Ihrer Ausbildung zu, dann ist Ihnen eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung zu erteilen. Von § 19d AufenthG kann dann, wenn die rechtmäßige Aufenthaltsdauer von 5 Jahren erfüllt ist und alle anderen Voraussetzungen zutreffen (die Dauer in § 16g AufenthG zählt mit), eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Die Vorteile der Niederlassungserlaubnis in kurz und knapp sind:
- Unbefristeter Aufenthalt
- Volle Arbeitsmarktzugänge
- Zugang zu Integrationsangeboten
Rolle der beruflichen Qualifikation
Die in Deutschland erworbene berufliche Qualifikation spielt eine zentrale Rolle bei der Erlangung eines unbefristeten Aufenthalts. Sie zeigt nicht nur Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, sondern auch Ihre Bereitschaft, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Schlüsselqualifikationen:
- Fachliche Kompetenzen in Ihrem Ausbildungsberuf
- Praktische Berufserfahrung während und nach der Ausbildung
- Sprachkenntnisse und interkulturelle Fähigkeiten
Rechtliche Hürden und deren Überwindung
Auf dem Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung können verschiedene rechtliche Hürden auftreten. Hier sind einige Tipps, um diese zu überwinden:
- Klärung der Identität: Stellen Sie sicher, dass Ihre Identität eindeutig geklärt und nachgewiesen ist.
- Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen: Achten Sie darauf, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und später der Niederlassungserlaubnis erfüllen.
- Rechtzeitige Antragstellung: Reichen Sie alle notwendigen Anträge frühzeitig ein und achten Sie auf die Einhaltung aller Fristen.
- Beratung und Unterstützung: Nutzen Sie Beratungsangebote und rechtliche Unterstützung, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen und mögliche Stolpersteine zu vermeiden.
Alltag mit der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG erhalten Sie nicht nur die Möglichkeit, eine qualifizierte Berufsausbildung zu absolvieren, sondern auch andere Unterstützungen wie eine Soziale Integration und eine Nebenbeschäftigung für einen bestimmten Zeitraum pro Woche.
Leben und Arbeiten mit 16g AufenthG
Anbei die Vorteile Ihre täglichen Lebens mit § 16g AufenthG:
- Nebenbeschäftigung: Sie dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Soziale Integration: Sie haben Zugang zu Integrationskursen und anderen sozialen Unterstützungsangeboten.
- Bildung: Neben der Ausbildung können Sie Sprachkurse besuchen und andere Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG gilt solange, wie Ihre Ausbildung dauert. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung und wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie gemäß § 19d AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und ermöglicht Ihnen eine langfristige berufliche Perspektive in Deutschland.
Anbei eine Tabelle zur Gültigkeitsdauer von § 16g AufenthG
Phase | Dauer | Voraussetzungen |
---|---|---|
Ausbildung | Solange die Ausbildung dauert | Aufnahme und Fortsetzung einer qualifizierten Berufsausbildung |
Beschäftigung nach Ausbildung | Zwei Jahre | Erfüllung der Voraussetzungen des § 19d AufenthG Absatz 1 Nummer 2, 3, 6 und 7 |
Wichtiger Zusatz: Wenn Ihre Ausbildung vorzeitig abgebrochen oder beendet wird, erhalten Sie nach § 16g Absatz 5 AufenthG die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten eine neue qualifizierte Ausbildungsstelle zu suchen. Diese Regelung gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und Zeit, um Ihre beruflichen Ziele weiter zu verfolgen.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG
Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu erhalten, müssen Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind klar definiert und stellen sicher, dass nur qualifizierte und berechtigte Personen diese Erlaubnis erhalten.
Rechtliche Bedingungen
Wichtige rechtliche Bedingungen:
- Duldungsstatus: Sie müssen im Besitz einer Duldung nach § 60a oder einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG sein.
- Aufnahme einer Berufsausbildung: Sie müssen eine qualifizierte Berufsausbildung oder eine anschlussfähige Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf begonnen haben.
- Klärung der Identität: Ihre Identität muss eindeutig geklärt und nachgewiesen sein.
- Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 60a Absatz 6 AufenthG vorliegen.
Zusammenfassung der rechtlichen Bedingungen:
Bedingung | Beschreibung |
---|---|
Duldungsstatus | Besitz einer Duldung nach § 60a oder 60c AufenthG |
Berufsausbildung | Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung nach § 2 Abs.12a AufenthG oder einer anschlussfähigen Assistenz-/Helferausbildung |
Identitätsklärung | Eindeutige Klärung und Nachweis der Identität |
Keine Ausschlussgründe | Keine Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 60a Absatz 6 AufenthG |
Qualifikationsarten
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG bezieht sich auf verschiedene Arten von Berufsausbildungen, die in Deutschland nach § 2 Abs. 12a AufenthG anerkannt sind.
Diese Ausbildungen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und in Engpassberufen stattfinden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dazu gehört eine staatliche Anerkennung und mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer.
Unterscheidung der Ausbildungsformen:
- Qualifizierte Berufsausbildung:Diese Ausbildungsform umfasst Berufe, die eine umfangreiche fachliche Ausbildung erfordern und in staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen stattfinden.
Beispiele: Elektriker, Mechatroniker, Industriemechaniker.
Assistenz- oder Helferausbildung:
- Diese Ausbildungsform dient als Vorstufe zur qualifizierten Berufsausbildung und umfasst Berufe, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Engpass an Fachkräften stattfinden.
Beispiele: Pflegeassistenz, Hotel- und Gastronomiehilfe.
Zusammenfassung der Qualifikationsarten:
Ausbildungsform | Beschreibung | Beispiele |
---|---|---|
Qualifizierte Berufsausbildung | Umfasst Berufe mit umfangreicher fachlicher Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen | Elektriker, Mechatroniker, Industriemechaniker |
Assistenz-/Helferausbildung | Vorstufe zur qualifizierten Berufsausbildung in Engpassberufen | Pflegeassistenz/Pflegefachkraft, Hotel- und Gastronomiehilfe
Hotel & Gastronomiefachkraft |
Antragsprozess für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG
Der Antragsprozess für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig beachtet werden müssen.
Schritte des Antragsprozesses
Hier ist eine schrittweise Anleitung, um den Prozess erfolgreich zu durchlaufen:
Vorbereitung und Beratung:
- Informieren Sie sich umfassend über die Voraussetzungen und den Antragsprozess.
- Nutzen Sie Beratungsangebote von Anwälten oder Migrationsberatungsstellen.
Identitätsklärung:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Identität vollständig geklärt und dokumentiert ist.
- Sammeln Sie alle notwendigen Identitätsnachweise.
Ausbildungsplatz sichern:
- Suchen und sichern Sie sich einen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Beruf.
- Erhalten Sie eine schriftliche Zusage für die Ausbildungsstelle.
Antragsformular ausfüllen:
- Füllen Sie das offizielle Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis aus.
- Achten Sie auf die Vollständigkeit und Korrektheit aller Angaben.
Einreichen des Antrags:
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ein.
- Fügen Sie alle erforderlichen Dokumente bei.
Bearbeitung und Nachverfolgung:
- Verfolgen Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags.
- Antworten Sie umgehend auf mögliche Rückfragen der Behörde.
Wichtige Fristen und Dokumente
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG erfolgreich ist, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten und die erforderlichen Dokumente bereitstellen.
Wichtige Fristen:
Frist | Beschreibung |
---|---|
Antragstellung | Frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung |
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | Frühestens sechs Monate vor Beginn der Berufsausbildung |
Frist bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch | Sechs Monate zur Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz nach § 16g Absatz 5 AufenthG |
Erforderliche Dokumente:
Identitätsnachweise:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
Nachweise zur Duldung:
- Dokumentation des Duldungsstatus nach § 60a oder § 60c AufenthG
Ausbildungsunterlagen:
- Ausbildungsplatz-Zusage
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Stelle
Zusätzliche Nachweise:
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Krankenversicherungsnachweis
- ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse
Zusammenfassung der Dokumente:
Dokument | Beschreibung |
---|---|
Identitätsnachweise | Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde |
Nachweise zur Duldung | Dokumentation des Duldungsstatus nach § 60a oder § 60c AufenthG |
Ausbildungsunterlagen | Ausbildungsplatz-Zusage, Ausbildungsvertrag, Bestätigung der Eintragung |
Zusätzliche Nachweise | Finanzielle Mittel, Krankenversicherung, Sprachkenntnisse |
Häufige Hürden und wie man sie überwindet
Im Antragsprozess für die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG können verschiedene Probleme auftreten, die den Weg zur erfolgreichen Bewilligung erschweren.
Typische Probleme
Zu den häufigsten Hürden mit § 16g AufenthG zählen:
Fehlende oder unvollständige Dokumente:
- Identitätsnachweise sind unzureichend oder fehlen.
- Ausbildungsunterlagen sind unvollständig oder nicht rechtzeitig eingereicht.
Ungeklärte Identität:
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Dokumenten zur Klärung der Identität.
- Verzögerungen aufgrund von Missverständnissen oder fehlenden Informationen.
Ausschlussgründe nach § 60a Absatz 6:
- Vorliegen von Ausschlussgründen wie zum Beispiel der Einreise zum Zweck des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können aufgrund eigener Verschulden nicht vollzogen werden.
Sprachbarrieren:
- Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit Behörden.
- Unzureichende Deutschkenntnisse erschweren das Verständnis von Anforderungen und Prozessen.
Lösungsstrategien
Um diese typischen Probleme zu überwinden und den Antragsprozess erfolgreich abzuschließen, können folgende Lösungsstrategien hilfreich sein:
Vollständige und korrekte Dokumentation:
- Checklisten nutzen: Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass nichts fehlt.
- Vorab-Prüfung: Lassen Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt überprüfen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Klärung der Identität:
- Frühzeitige Beschaffung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Beschaffung aller notwendigen Identitätsnachweise.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Arbeiten Sie eng mit den zuständigen Behörden und Beratungsstellen zusammen, um mögliche Verzögerungen zu minimieren.
Überwindung von Ausschlussgründen:
- Beratung in Anspruch nehmen: Suchen Sie rechtlichen Rat, um zu klären, ob Ausschlussgründe vorliegen und wie Sie diese ausräumen können.
- Ehrliche Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben in Ihrem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Sprachliche Unterstützung:
- Sprachkurse: Sprachkurse: Nehmen Sie an Deutschkursen teil, um Ihre Sprachkenntnisse auszubauen und die Kommunikation mit Behörden zu erleichtern.
- Dolmetscher: Nutzen Sie die Hilfe von Dolmetschern oder mehrsprachigen Beratungsstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassung der Lösungsstrategien:
Problem | Lösungsstrategie |
---|---|
Fehlende oder unvollständige Dokumente | Nutzung von Checklisten, Vorab-Prüfung durch Beratungsstellen |
Ungeklärte Identität | Frühzeitige Beschaffung von alternativen Identitätsnachweisen, Zusammenarbeit mit Behörden |
Ausschlussgründe nach § 60a Absatz 6 AufenthG | Rechtliche Beratung, ehrliche und vollständige Kommunikation |
Sprachbarrieren | Teilnahme an Sprachkursen, Nutzung von Dolmetschern und mehrsprachigen Beratungsstellen |
Fazit und Ausblick
Als Abschluss haben Sie hier nochmals eine Zusammenfassung zu § 16g AufenthG und einen Ausblick auf die Entwicklung durch die gesetzlichen Erneuerungen.
Zusammenfassung der Schlüsselpunkte
Zu den wichtigsten Aspekten dieses Paragraphen gehören:
Voraussetzungen:
- Besitz einer Duldung nach § 60a oder § 60c AufenthG.
- Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder einer anschlussfähigen Assistenz- oder Helferausbildung in einem anerkannten Beruf.
- Eindeutige Klärung der Identität und keine vorliegenden Ausschlussgründe gemäß § 60a Absatz 6.
Ablauf:
- Schrittweiser Antragsprozess, der frühzeitig begonnen und sorgfältig vorbereitet werden sollte.
- Wichtige Fristen und die Notwendigkeit, alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt einzureichen.
Chancen und Integration:
- Erlaubnis zur Arbeit während der Ausbildung und Zugang zu Integrationsangeboten.
- Möglichkeit einer 2-jährigen Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss gemäß § 19d AufenthG, die zu einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis führen kann.
Zukünftige Entwicklungen
Mögliche zukünftige Entwicklungen könnten folgende Änderungen beinhalten:
- Erweiterungen des Gesetzes: Weitere Anpassungen und Erweiterungen könnten vorgenommen werden, um den Zugang zu Ausbildung und Arbeit für ausreisepflichtige Personen zu erleichtern und noch mehr Integrationsmöglichkeiten zu bieten.
- Anpassungen an den Arbeitsmarkt: Gesetzliche Änderungen könnten stärker auf den aktuellen Fachkräftemangel reagieren und spezielle Regelungen für bestimmte Branchen einführen.
- Vereinfachung des Antragsprozesses: Der Antragsprozess könnte weiter vereinfacht und digitalisiert werden, um den Zugang zu rechtlichen Aufenthaltsgenehmigungen zu erleichtern und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zu § 16g AufenthG
§ 16g AufenthG ist ein neuer Aufenthaltstitel der im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entstanden ist und seitdem 1. März 2024 gilt. Er bietet Geduldeten nach 60a und 60c AufenthG die Möglichkeit im Rahmen einer qualifizierten Berufsausbildung in einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu wechseln.
Der § 16g AufenthG ist am 1. März 2024 in Kraft getreten.
Der § 16g AufenthG deckt qualifizierte Berufsausbildungen nach § 2 Abs.12a AufenthG sowie anschlussfähige Assistenz- oder Helferausbildungen in staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen ab.
Besitz einer Duldung nach § 60a oder § 60c AufenthG.
Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung nach staatlicher Anerkennung (§ 2 Abs.12a AufenthG oder einer anschlussfähigen Assistenz- oder Helferausbildung.
Eindeutige Klärung der Identität.
Keine Ausschlussgründe gemäß § 60a Absatz 6 AufenthG.
In Deutschland können Bürger aller Länder grundsätzlich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, solange die Gesetze ihres Heimatlandes dies ebenfalls zulassen. Mit dem neuen Gesetz ab 2024 wird es einfacher für Einbürgerungsbewerber, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit beizubehalten, was zuvor oft bedeutete, dass nur Bürger bestimmter Länder (basierend auf bilateralen Abkommen oder Ausnahmeregelungen) ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten konnten.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG bietet einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel während der Ausbildung, während die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) lediglich die Abschiebung aussetzt, aber keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel darstellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG. Erfüllen Sie nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (inklusive der Zeit unter § 16g) alle Voraussetzungen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.