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Einbürgerung: 3 Tipps wenn du aus Iran kommst!

In diesem Beitrag werden drei wesentliche Tipps für Iraner gegeben, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben:

1. **Neue Einbürgerungsgesetze**: Das kürzlich eingeführte Einbürgerungsgesetz ermöglicht eine schnellere Einbürgerung. Personen mit einem C1-Sprachzertifikat können bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Wer nur ein B1-Zertifikat hat, kann nach fünf Jahren die Einbürgerung beantragen. Zudem ist die doppelte Staatsbürgerschaft nun offiziell anerkannt, was bedeutet, dass man ohne Weiteres die iranische Staatsbürgerschaft beibehalten kann.

2. **Reiseberechtigungen**: Iranische Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus gemäß §25 Absatz 2, Alternative 1 des Aufenthaltsgesetzes, dürfen nach der Einbürgerung wieder in den Iran reisen. Dies erweitert die Bewegungsfreiheit und erlaubt es, das Herkunftsland ohne Komplikationen zu besuchen.

3. **Gültiger Nationalpass**: Es ist ratsam, einen gültigen iranischen Nationalpass zu besitzen, da dies den Einbürgerungsprozess vereinfacht. Bei Problemen, wie beispielsweise der Nichterteilung eines Passes durch die iranische Botschaft, gibt es Ausnahmen, die individuell geprüft werden müssen. Für einige Frauen und Wehrpflichtige können Sonderregelungen greifen.

Zusammengefasst: Ein gültiger Pass erleichtert die Einbürgerung, aber es gibt auch Lösungen für spezielle Fälle. Falls die Situation kompliziert ist, wird der kostenlose Test auf migrando.de empfohlen, um individuelle Unterstützung zu erhalten.

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