Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Play Video

Teilen:

Das musst du unbedingt zum neuen Einbürgerungsgesetz wissen!

Das Video behandelt das neue Einbürgerungsgesetz und gibt wichtige Hinweise für Personen, die bereits eine Einbürgerungszusicherung haben oder diese bald erhalten werden. Der Sprecher erläutert drei zentrale Punkte:

  1. Vermeidung von Eile: Wenn du deine Einbürgerungszusicherung schnell in eine Einbürgerungsurkunde umwandelst, erhältst du nicht die doppelte Staatsbürgerschaft. Daher solltest du aktuell nichts unternehmen, da das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist und du momentan deine alte Staatsbürgerschaft aufgeben müsstest.
  2. Warten bis Mai: Ab dem 1. Mai dieses Jahres tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft, das die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht. Warte bis dahin, um deine Einbürgerungsurkunde zu beantragen, damit du deine alte Staatsbürgerschaft nicht aufgeben musst.
  3. Mitwirkungspflichten: Trotz der aktuellen Vorschriften, die verlangen, dass du deine alte Staatsbürgerschaft abgibst, solltest du die Einbürgerungsbehörde schriftlich informieren, dass du auf das neue Gesetz wartest und daher deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen möchtest. Frage die Behörde, ob es Probleme mit diesem Vorgehen gibt, um sicherzustellen, dass du die doppelte Staatsbürgerschaft erhältst.
Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.