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Einbürgerung mit § 18b : Klappt das?

In diesem Video verdeutlichen wir dir alles über die Einbürgerung mit § 18b. Wir erklären dir genau, was der Aufenthaltstitel 18b genau bedeutet und wir zeigen dir den schnellstmöglichen Weg für dich mit diesem Aufenthaltstitel hin zur Einbürgerung und welche Schritte du beachten solltest.

Der § 18b AufenthG bedeutet, dass du entweder im Ausland oder in Deutschland ein Studium geschafft hast und anschließend einen Job als Fachkraft bekommen hast. Zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts hast du dann den § 18b AufenthG erhalten. Mit diesem Aufenthaltstitel kannst du problemlos die Einbürgerung beantragen. 

Neben dem Aufenthaltstitel ist es sehr wichtig, dass du alle anderen Voraussetzungen mitbringst. Hierzu gehören unter anderem der rechtmäßige Aufenthalt von 8 Jahren, die Klärung deiner Identität und Nachweise über die Sicherung deines Lebensunterhalts. Nur mit einem vollständigen Antrag kommst du am Ende ans Ziel und erhältst den deutschen Pass.

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