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Einbürgerung als Ex-Jugoslawe: Ist das möglich?

In diesem Video erfährst du, wie die Einbürgerung als Ex-Jugoslawe genau funktioniert. Du bist in Bosnien, Serbien oder einem anderen ehemaligen jugoslawischen Staat, der nicht EU-Staat ist, geboren und willst wissen, wie die Einbürgerung funktioniert? Wir erklären dir hier genau, wie die Einbürgerung für dich funktioniert und welche Probleme für Ex-Jugoslawen bei der Einbürgerung besonders sind.

Grundsätzlich ist die Einbürgerung als Ex-Jugoslawe kein Problem. Entscheidend ist, welchen Aufenthaltstitel du genau hast und ob du mit deinem Aufenthaltsrecht die Einbürgerung beantragen kannst. 

Die größte Problematik für Ex-Jugoslawen bei der Einbürgerung ist die Identitätsklärung. Hier wird immer ein gültiger Nationalpass benötigt, wenn dieser nicht beschafft werden kann, dann musst du nachweisen, dass die Beschaffung des Nationalpasses objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist. Je mehr Dokumente du hast, die sowas beweisen, desto besser ist es für dich. 

Achte auch auf die weiteren Bedingungen zur Einbürgerung. Hierzu gehören ein B1-Zertifikat, ein erfolgreicher Einbürgerungstest oder ein rechtmäßiger Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland. Orientierung für die Voraussetzungen der Einbürgerung ist der § 10 StAG.

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