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Das Bild zeigt symbolhaft einen Syrer, der die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland beantragt. Neben den aktuellen Debatten um Massenrückführungen nach Syrien schlagen Politiker der Union nun vor, die doppelte Staatsbürgerschaft für Syrer auszusetzen. Ist das rechtlich möglich?

Keine dopptelte Staatsbürgerschaft für Syrer? Was steckt hinter dem Vorschlag der CDU/CSU?

Nach dem Besuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa in Berlin und der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass viele Syrer:innen in den kommenden Jahren in ihre Heimat zurückkehren sollen, ist die politische Debatte weiterhin groß. Politiker:innen aus der CDU/CSU bringen nun neue Vorschläge zur Einbürgerung ins Gespräch – darunter auch die Idee, die doppelte Staatsbürgerschaft für Syrer:innen auszusetzen. Aber ist das so einfach möglich?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Einbürgerung für Syrer: Was schlagen die Politiker:innen vor?

Innerhalb der CDU/CSU wird immer wieder Kritik an den aktuellen Einbürgerungsregeln laut. Besonders im Fokus steht die Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, nach der eine Einbürgerung möglich ist.

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer äußerte sich nun kritisch. Gegenüber Bild erklärte er: „Wir bürgern Menschen, die die Voraussetzungen gerade so erfüllen, nach fünf Jahren ein. Das ist zu schnell.” Mayer fordert deshalb „eine grundlegende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“.

Auch beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft wurde Mayer deutlich. Er brachte den Vorschlag ins Spiel, diese für Syrer:innen auszusetzen. Er sagte der Bild: „Wir müssen darüber nachdenken, die doppelte Staatsbürgerschaft für Syrer auszusetzen. Sie macht wenig Sinn, wenn wir offen über Massenrückführungen nach Syrien diskutieren.“

Andere Politiker:innen der Union äußerten sich ähnlich. So sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) gegenüber Bild: „Das Asylsystem ist kein Einwanderungssystem.” Es solle Menschen in erster Linie vor Verfolgung und Gefahren durch Krieg schützen. „Wenn die Voraussetzungen des vorübergehenden Schutzes wegfallen, besteht kein Recht, hierzubleiben.“

Die CDU-Politikerin Cornell Babendererde sprach sich zudem für strengere Einbürgerungstests aus. Sie sagte der Bild: „Ich halte es für erforderlich, bei den Einbürgerungstests noch mehr als bisher auf ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu pochen und dieses konsequent abzuprüfen.“

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Doppelte Staatsbürgerschaft: Was gilt aktuell?

Seit dem 27. Juni 2024 gilt in Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz. Grundsätzlich ist es seitdem möglich, bei einer Einbürgerung in Deutschland die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten – vorausgesetzt, auch das Herkunftsland erlaubt eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Ziel dieser Änderungen war es, Integration zu erleichtern und mehr Menschen den Zugang zur Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Mit der Reform wurde außerdem die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre verkürzt. Zudem können sich Personen aus der Gastarbeitergeneration unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen.

Was sagt Syrien zu den Rückführungen?

Die syrische Regierung reagiert indessen kritisch auf die Diskussion über mögliche Rückführungen in kurzer Zeit. Außenminister Asaad al-Schaibani erklärte auf der Plattform X: „Wir lehnen jegliche Versuche der Zwangsabschiebung entschieden ab.“

Syrer:innen im Exil seien keine Belastung. Stattdessen arbeite die syrische Regierung daran, die Infrastruktur im Land wiederaufzubauen und Bedingungen für eine freiwillige und sichere Rückkehr zu schaffen.

Auch Deutschlands Außenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich zu dem Thema. Er bekräftigte das Ziel der Bundesregierung, einer „signifikanten Zahl der Kriegsflüchtlinge eine Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen.”

Gleichzeitig stellte er aber klar: Syrer:innen, die sich integrieren, arbeiten, die deutsche Sprache lernen und zum Gemeinwesen beitragen, könnten in Deutschland bleiben und haben weiterhin die Möglichkeit zur Einbürgerung.

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Aussetzung der doppelten Staatsbürgerschaft für Syrer – geht das?

Die Vorschläge aus der CDU/CSU – etwa zur Aussetzung der doppelten Staatsbürgerschaft für Syrer:innen – sind derzeit nur politische Forderungen. Damit sie umgesetzt werden können, müsste zunächst ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt und im Bundestag beschlossen werden.

Einen solchen Entwurf gibt es aktuell nicht. Das bedeutet: Die aktuellen Voraussetzungen für die Einbürgerung bleiben bestehen. Dazu gehört auch das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft, wie es seit Juni 2024 im Gesetz verankert ist.

Zudem ist fraglich, ob eine Sonderregelung, die die doppelte Staatsbürgerschaft für bestimmte Nationalitäten (hier Syrer) aussetzt, rechtlich überhaupt möglich ist. In Deutschland gilt nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Dieser schreibt vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen – unabhängig von ihrem Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat oder Glauben. Eine unterschiedliche Behandlung bei der Einbürgerung allein aufgrund der Staatsbürgerschaft wäre daher rechtlich problematisch und könnte vor Gericht angreifbar sein.

Es bleibt also abzuwarten, ob aus den politischen Forderungen tatsächlich ein konkretes Gesetzgebungsverfahren wird – und ob dieses vor Gericht Bestand hätte.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...