Was ist eine Duldung?
Damit man versteht, wie man aus einer Duldung ins Aufenthaltsrecht kommt, ist es wichtig überhaupt zu begreifen, was der Begriff der Duldung bedeutet und welche Dinge ein solcher Titel mit sich bringt. Einigen Menschen ist der Begriff selbst nicht bewusst und es werden unnötige Fehler bei der Betrachtung der Situation gemacht.
§ 60a vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
Simpel und einfach erklärt ist eine Duldung, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. So steht es in § 60a des AufenthG geschrieben. Wann diese Aussetzung endet und wann genau es zu einer Abschiebung kommt, ist unklar. Die Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel und wird entsprechend bei einer Berechnung der Aufenthaltsdauer für eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung nicht mit eingerechnet. In der Regel geht eine Duldung über einen kurzen Zeitraum von 3 Monaten oder 6 Monaten. Sie muss dann jeweils immer wieder verlängert werden. So kann es passieren, dass eine Duldung sich über Jahre hinzieht.
Was ist das Aufenthaltsrecht?
Im Besitz des Aufenthaltsrechts zu sein bedeutet vereinfacht gesagt, dass sich der Flüchtling im Gegensatz zur Duldung rechtmäßig in Deutschland aufhält. Im Aufenthaltsgesetz steht zu jedem Aufenthaltstitel genau beschrieben, wie von den Behörden verfahren werden muss. Sei es die Dauer und warum der Flüchtling beispielsweise eine Duldung erhält.
Zweck des Aufenthaltsrecht
Die Zwecke sind wichtig, um festzustellen, weshalb der Flüchtling sich in Deutschland aufhält. Es gibt verschiedene Zwecke für einen Aufenthalt. Hierzu gehören eine Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG), eine Blaue Karte EU (für akademische Fachkräfte), Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff AufenthG), völkerrechtliche und humanitäre Gründe (§§ 22, 23, 24, 25, 104a, 104b AufenthG), Familiennachzug (27-36a AufenthG) und besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG).
Wie komme ich aus der Duldung ins Aufenthaltsrecht?
Die Wege ins Aufenthaltsrecht
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ins Aufenthaltsrecht zu gelangen. Wichtig ist, dass man diese Wege im Kopf hat und alles versucht, damit man die Bedingungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erfüllt. Arbeitet man daran, diese Voraussetzungen zu realisieren, dann ist es auch für die Behörden ein Beleg, dass man Eigeninitiative mitbringt. Dieses Vorgehen kommt generell bei den Behörden immer gut an.
Verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse
Arbeiten Sie an Ihren Sprachkenntnissen und besuchen Sie Kurse oder nehmen Sie Unterricht, um Ihr Deutsch zu verbessern. Entscheidend dabei: Lassen Sie sich die Kurse oder den Unterricht bescheinigen. Auch eine Möglichkeit: Nehmen Sie an Tests und Prüfungen teil. Je mehr Sprachtests und Sprachprüfungen Sie vorzeigen können, desto besser ist es für den Weg von der Duldung in ein Aufenthaltsrecht.
Das Minimum ist ein Sprachzertifikat B1, noch besser ist es, wenn Sie ein Sprachzertifikat B2 mitbringen. Generell gilt: Je besser die Sprachkenntnisse, desto stärker die Wahrscheinlichkeit, in ein Aufenthaltsrecht und darüber irgendwann zu einer Niederlassungserlaubnis oder in eine Einbürgerung zu gelangen.
Zeigen Sie Engagement
Eine andere wichtige Möglichkeit, damit Sie in ein Aufenthaltsrecht gelangen, ist es, Engagement zu zeigen. Es gibt verschiedene Wege, sich ehrenamtlich in Deutschland zu engagieren. Beispielsweise: Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Tafel. Auch das Engagement bei Sportvereinen kann ehrenamtlich sein. Eine weitere Chance sind Übersetzungsarbeiten für Flüchtlinge, die man sich nachweisen lässt. Auch sowas wird unter ehrenamtlichen Aktivitäten anerkannt.
Die Alternative dazu ist, an Integrationskursen teilzunehmen und so das Interesse an der deutschen Gesellschaft und der Integration in Deutschland zu zeigen.
Machen Sie sich nicht strafbar!
Generelles Kriterium sind Vorstrafen. Wer sich strafbar macht und nur geduldet ist, schadet sich selbst damit. Handelt man sich Vorstrafen ein, dann ist ein Wechsel von einer Duldung in ein Aufenthaltsrecht über Jahre nicht machbar. Der deutsche Staat ist diesbezüglich sehr streng. Daher gilt: Machen Sie sich nicht strafbar und verhalten Sie sich immer gesetzeskonform, damit sind Sie auf der sicheren Seite und schaden Sie sich nicht unnötig selbst.
Arbeiten oder Ausbildung anfangen
Es gibt in Deutschland etwa 400.000 Menschen, die sich nur mit Duldungsstatus im Land aufhalten. Wir hören immer wieder, dass es viele Menschen mit Duldung gibt, die keine Arbeitserlaubnis besitzen. Der Weg, dieses Problem zu lösen, ist nicht so kompliziert. Suchen Sie eine Arbeit, lassen Sie sich einen Arbeitsvertrag aushändigen und unterschreiben Sie ihn. Gehen Sie mit dem Arbeitsvertrag zur Ausländerbehörde.
Der falsche Weg ist es, ohne Arbeitsvertrag zur Ausländerbehörde zu gehen und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Der Grundsatz gilt: erst Arbeit suchen, dann Arbeitsvertrag unterschreiben und anschließend die Arbeitserlaubnis beantragen.
Eine weiterer und noch besserer Weg in das Aufenthaltsrecht ist, eine Ausbildung zu beginnen. Mit Beginn der Ausbildung ist man in einer Ausbildungsduldung. Vorteil hierbei: Sie müssen nicht jeden Monat hoffen, dass die Duldung verlängert wird und bekommen für den Zeitraum der Ausbildung (in der Regel 2 – 3 Jahre) diese Ausbildungsduldung.
Mit Abschluss der Ausbildung innerhalb des Zeitraums bekommen Sie anschließend ein befristetes Aufenthaltsrecht nach § 19d AufenthG. Spätestens 5 Jahre später können Sie dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erlangen und nach spätestens 6 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft.
Der Weg über die Ausbildung ist verglichen mit der Arbeit der schnellere Weg in eine Niederlassungserlaubnis und in eine Einbürgerung. Sie können nebenbei einen Minijob annehmen, um zusätzliches Geld zu verdienen. Wichtig ist, dass Sie nach der Ausbildung eine Fachkraft in Ihrem Ausbildungsbereich sind und dies kommt bei den deutschen Behörden immer besser an, als einfach nur arbeiten zu gehen, ohne eine Ausbildung zu machen.
Auch hier gilt wie bei der Arbeit: Erst einen Ausbilder suchen (Firma/Schule), dann einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, anschließend mit dem Ausbildungsvertrag zur Behörde gehen.
Der Weg über die Aufenthaltsdauer
Ein letzter Weg von der Duldung in ein Aufenthaltsrecht ist die Aufenthaltsdauer. Nach § 25b AufenthG ist es möglich, auch ohne Ausbildung, nach 6 – 8 Jahren in ein Aufenthaltsrecht zu kommen. Bedingungen dafür: Sie dürfen nicht vorbestraft sein, Sie dürfen keine Sozialhilfe und kein Geld vom Jobcenter bekommen und müssen arbeiten. Bedeute: Auch ohne Ausbildung ist das Duldungsproblem nach 6 Jahren gelöst, wenn man arbeitet. Der schnellere Weg ist aber nach wie vor die Ausbildung.
Weitere Möglichkeiten ins Aufenthaltsrecht zu kommen
Es gibt weitere Chancen, mit denen man von einer Duldung ins Aufenthaltsrecht gelangen kann. Hier handelt es sich um verschiedene Dinge, die man mitbringen muss. Diese Punkte treffen nicht auf alle Menschen mit einer Duldung zu.
Von der Duldung in den Chancen Aufenthaltstitel
Es gibt die Möglichkeit von einer Duldung in ein sogenanntes Chancen Aufenthaltsrecht zu gelangen. Festgeschrieben ist dies unter § 104c AufenthG. Die Bedingung dazu ist, dass man sich zur freiheitlichen deutschen Grundordnung bekennt, nicht wegen einer schweren Straftat von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt ist.
Entscheidend ist, dass sich der Geduldete am 31.Oktober 2022 seit 5 Jahren ununterbrochen mit Duldung in Deutschland aufgehalten hat. Es gilt zu sagen, dass es von diesem Aufenthaltsrecht am kompliziertesten und schwierigsten ist, in eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung zu gelangen. Wir empfehlen daher alle anderen alternativen Wege in ein Aufenthaltsrecht.
Alternative Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs.5 AufenthG
Eine andere Gelegenheit, zu einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu gelangen, ist gegeben, wenn der Geduldete an der Ausreise gehindert wird. Hiermit ist gemeint, dass die Ausreise des Ausländers aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und sich daran langfristig nichts ändern wird.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Wichtig ist dabei, dass klar ist, dass die Schuld für die Hinderung der Abschiebung nicht bei dem Geduldeten liegt und er keine falschen Angaben gemacht hat. So steht es in § 25 Abs.5 des AufenthG geschrieben.
Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige § 25a AufenthG
Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige haben die Möglichkeit von der Duldung in das Aufenthaltsrecht § 25a AufenthG zu kommen. Entscheidend ist dabei, dass sich der Jugendliche seit 3 Jahren ununterbrochen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhält.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss außerdem vor dem 27. Lebensjahr gestellt werden und der Betroffene muss seit 3 Jahren erfolgreich eine Schule besuchen, oder einen anerkannten Berufs- oder Schulabschluss erworben haben. Ausnahme hiervon ist, wenn der Geduldete wegen geistiger oder seelischer Krankheit oder einer Behinderung diesen Punkt nicht erfüllen kann.
Weiterhin muss gewährleistet sein, dass sich der Jugendliche oder Volljährige durch seine Ausbildung oder Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse Deutschlands integrieren kann und es muss klar sein, dass sich der Jugendliche oder Volljährige zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt.
Beantragung und Verfahren der Aufenthaltserlaubnis
Die Beantragung und das Verfahren der Aufenthaltserlaubnis ist ein spezieller Prozess, bei dem es einige Punkte zu beachten gilt. Hier kommt es ganz stark darauf an, welches Aufenthaltsrecht man nach der Duldung erlangen will. Bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln gelten unterschiedliche Bedingungen.
Wo beantragt man die Aufenthaltserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis wird immer bei der jeweils für Ihren Standort zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Dort ist es wichtig, dass man alle notwendigen Dokumente nachweist. Neben dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird ein Beleg benötigt, der klar zeigt, dass man sich geduldet in Deutschland aufhält. Weiterhin ist ein Identitätsnachweis notwendig. Je nach Aufenthaltserlaubnis sind weitere Dokumente als Nachweis notwendig.
Wie stellt man den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis?
Es ist wichtig, dass man alle Dokumente nachweisen kann, die benötigt werden. Ganz wichtig wenn man eine Ausbildungsduldung oder eine Arbeitserlaubnis beantragen will: Bitte immer zuerst die Ausbildungsstelle suchen, den Vertrag unterschreiben und dann zur Behörde gehen und den Vertrag inklusive dem Antrag stellen. Bei der Arbeitsstelle muss man genauso vorgehen.
Bei allen anderen Aufenthaltserlaubnissen gilt: Lesen Sie die Voraussetzungen durch und reichen Sie Belege zu den Voraussetzungen ein. Wir empfehlen: Immer komplette Anträge einreichen und alle Dokumente in einem Antrag. Sowas erleichtert den Behörden die Arbeit.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Bei der Dauer der Bearbeitung des Aufenthalts kommt es stark darauf an, welche Aufenthaltserlaubnis Sie beantragen. Bei der Ausbildungserlaubnis nach § 19d AufenthG ist es so, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben müssen. Dies dauert 2, manchmal 3 Jahre. Anschließend bekommen Sie bei erfolgreicher Ausbildung den Aufenthaltstitel nach § 19d AufenthG. Beim Chancen Aufenthaltsrecht nach 104c AufenthG dauert der Prozess mit der Erfüllung der Voraussetzungen und der Bearbeitung circa 18 Monate.
Die Zeit nach dem Aufenthaltsrecht
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht erlangt haben und raus sind aus der Duldung, dann ist erst einmal vieles für Sie einfacher. Nun gibt es für Sie verschiedene Perspektiven im weiteren Vorgehen. Je nach Interesse und Wunsch gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Die Möglichkeit der Niederlassungserlaubnis
Eine Perspektive ist es, dass Sie einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis anstreben. In unserem detaillierten Blogartikel über die Niederlassungserlaubnis können Sie die Voraussetzungen und Chancen durch einen solchen unbefristeten Aufenthaltstitel nachlesen. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Einbürgerung eignet sich die Niederlassungserlaubnis immer gut. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile der Niederlassungserlaubnis!
Die Möglichkeit der Einbürgerung
Eine weitere Perspektive nach dem Schritt von der Duldung ins Aufenthaltsrecht ist die Einbürgerung. Hier muss man mit dem neuen Einbürgerungsgesetz aber 5 Jahre warten. Ihre Aufenthaltszeit mit Duldung kann nicht in die Einbürgerung mit eingerechnet werden. Sie müssen also nun erst einmal 8 Jahre warten und alles vorbereiten für den Weg der Einbürgerung. Unter dem Blogartikel zur Einbürgerung können Sie die Bedingungen für einen erfolgreichen Antrag erfahren. Außerdem können Sie hier mehr über die Vorteile der Einbürgerung lesen.
Zusammenfassung
Wie Sie im Blogartikel erkennen können, gibt es Wege aus dem Duldungsstatus in einen Aufenthaltstitel zu kommen. Hier sind nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Suchen Sie einen Ausbildungsplatz und beantragen Sie eine Ausbildungsduldung. Nach Abschluss der Ausbildung kommen Sie in ein befristetes Aufenthaltsrecht. Mit diesem Titel kommt man nach unserer Erfahrung 5 Jahre nach Aufenthaltstitelvergabe in das unbefristete Aufenthaltsrecht und kann nach 6 Jahren die Einbürgerung beantragen.
- Suchen Sie einen Arbeitsplatz, weisen Sie den Arbeitsvertrag nach und beantragen Sie dann einen Aufenthaltstitel aus Arbeitsgründen.
- Nach 6 Jahren Duldung haben Sie die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Dies ist allerdings nicht der sinnvollste Weg. Der Weg zu einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung ist dann länger.
- Sind Sie jugendlich oder volljährig und unter 27 Jahren und seit drei Jahren geduldet in Deutschland? Dann können Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §25a AufenthG stellen.
- Sie können einen Antrag auf ein Chancen Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG einreichen. Hier müssen Sie 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland geduldet leben. Auch hier ist anschließend der Weg zur Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung länger.
- Mit Vorstrafen ist der Weg von der Duldung in das Aufenthaltsrecht immer schwerer. Bei Vorstrafen von über 90 Tagessätzen ist es über mehrere Jahre gar kein Thema mehr.
- Sprachzertifikate, ehrenamtliche Arbeit und Engagement helfen. Je mehr Integrationswillen Sie zeigen, desto besser!
Sie haben noch Fragen zur Duldung?
FAQ – Alle Fragen und Antworten zum Weg aus der Duldung ins Aufenthaltsrecht
Ja. Mit einer Ausbildungsstelle kommen Sie in eine Ausbildungsduldung. Sie müssen dann nicht jeden Monat Angst haben, ob Ihr Duldungsstatus verlängert wird. Wichtig ist: erst den Ausbildungsplatz suchen, Vertrag unterschreiben und dann erst mit Vertrag zur Behörde und nicht! zuerst zur Behörde gehen. Die Ausbildungsduldung geht bis zum Ende der Ausbildung. Absolvieren Sie die Ausbildung erfolgreich, kommen Sie ins Aufenthaltsrecht nach § 19d AufenthG. Anschließend können Sie spätestens 5 Jahre später ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten und spätestens 6 Jahre später die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ja. Sie kommen mit einem Arbeitsvertrag aus der Duldung. Wichtig ist, dass Sie zuerst die Arbeit suchen, dann den Vertrag unterschreiben und mit dem unterschriebenen Vertrag und Ihrem Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zur Behörde gehen und die Dokumente mit allen anderen nötigen Dokumenten einreichen.
Ja. Sie können über das Chancen Aufenthaltsrecht nach §104c AufenthG nach 5 Jahren in ein Aufenthaltsrecht kommen. Eine andere Möglichkeit ist das Aufenthaltsrecht 25b AufenthG nach 6 Jahren Duldung zu bekommen. Wir empfehlen beide Wege eher nicht. Der bessere Weg ist, über die Arbeit oder Ausbildung in das Aufenthaltsrecht zu gelangen.
Es kommt auf die Höhe der Vorstrafen an. Generell gilt: Mit Vorstrafen dauert es viel länger, von einer Duldung einen Aufenthaltstitel zu erreichen. Wenn man Vorstrafen mit Verurteilung von über 90 Tagessätzen hat, dann ist das Aufenthaltsrecht über Jahre kein Thema.
Ja. Wichtig ist, dass Sie zeigen, dass Sie sich in Deutschland integrieren und in Deutschland leben wollen. Je mehr Engagement Sie zeigen (ehrenamtlich oder durch Integrationstest) und je mehr Sprachzertifikate Sie erlangen, desto besser ist es für den Weg aus der Duldung ins Aufenthaltsrecht.