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Eine Anwältin im Gespräch mit einem besorgten Klienten. Beide sitzen an einem Tisch und besprechen rechtliche Angelegenheiten, die mit § 53 AufenthG und den Themen Ausweisung und Bleiberecht zusammenhängen.

Ihr Recht bei § 53 AufenthG – Ausweisung und Bleiberecht verständlich erklärt

Droht Ihnen oder einem Angehörigen die Ausweisung nach § 53 AufenthG? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das Gesetz funktioniert, wann eine Ausweisung rechtswidrig ist und wie ein Anwalt Ihnen helfen kann. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • § 53 AufenthG regelt die Ausweisung von Ausländern, deren Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
  • Bei der Entscheidung wird zwischen dem Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse des Betroffenen abgewogen.
  • Ein Anwalt kann helfen, die individuellen Umstände darzulegen und Verfahrensfehler aufzudecken.
  • Eine Ausweisung ist rechtswidrig, wenn das Bleibeinteresse stärker ist, zum Beispiel bei familiären Bindungen oder langer Aufenthaltsdauer.

Was ist § 53 AufenthG?

Sie fragen sich, was § 53 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) genau bedeutet und wie er Ihr Bleiberecht in Deutschland beeinflussen kann? Als Einstieg zeigen wir Ihnen die rechtliche Lage nach dem deutschen Aufenthaltsrecht und welche Interessen bei der Entscheidung über Ihren Aufenthalt wichtig sind. 

Rechtlicher Hintergrund

  • § 53 AufenthG regelt die Ausweisung von Ausländern, deren Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
  • Bei der Entscheidung der Ausländerbehörde über eine Ausweisung wird eine Abwägung zwischen dem Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse des Betroffenen vorgenommen.
  • Faktoren, die berücksichtigt werden:
  1. Dauer des Aufenthalts in Deutschland
  2. Persönliche und wirtschaftliche Bindungen
  3. Verhalten des Ausländers, insbesondere in Bezug auf Straftaten

Ziele von § 53 AufenthG

Das Hauptziel von § 53 AufenthG ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Dies umfasst:

  • Schutz vor Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
  • Berücksichtigung erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sicherstellung, dass nur in Fällen von erheblicher Gefährdung eine Ausweisung erfolgt, wobei immer auch die individuellen Umstände des Betroffenen berücksichtigt werden müssen.

Entscheidender Punkt ist nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wie das Interesse der Bundesrepublik zur Abschiebung im jeweiligen Fall aussieht. Nach diesem Indikator wird festgelegt ob es zu einer Ausreise kommt, ober nicht. Das Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG und das Bleibeinteresse nach § 55 AufenthG werden gegeneinander abgewogen. 

Zitat aus dem Gesetzesbuch § 53 Absatz 1 Satz 1 AufenthG:

„Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“

Bei einer Ausweisung wird das Ausweisungsinteresse, aber auch das Bleibeinteresse geprüft. Ist das Bleibeinteresse größer, weil man zum Beispiel ein deutsches Kind hat, dann ist eine Ausweisung rechtswidrig. Hierbei kommt es jedoch immer auf die schwere der Straftat an. Ein Anwalt kann in solchen Fällen helfen! 
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Ausweisung nach § 53 AufenthG

Eine drohende Ausweisung kann eine enorme Belastung sein. Es ist daher entscheidend, dass Sie wissen, wie das Ausweisungsinteresse gegen Ihr Bleibeinteresse abgewogen wird und welche Kriterien dabei entscheidend sind. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf diese wichtigen Aspekte werfen.

Ausweisungsinteresse vs. Bleibeinteresse

Bei einer Ausweisung prüft die Behörde genau, ob das öffentliche Interesse an Ihrer Ausreise schwerer wiegt als Ihr persönliches Interesse, in Deutschland zu bleiben. Diese Abwägung ist oft eine Gratwanderung:

  • Ausweisungsinteresse: Die Behörden möchten die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahren und Straftaten verhindern.
  • Bleibeinteresse: Ihre familiären, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen in Deutschland sowie Ihre Integrationsleistungen und die Dauer Ihres Aufenthalts spielen eine große Rolle.

Kriterien für eine Ausweisung Im Sinne des § 53 AufenthG

Damit Sie besser verstehen, wie diese Entscheidung getroffen wird, schauen wir uns die verschiedenen Kriterien an:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

  • Sind Sie durch Ihr Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit? Verurteilung wegen Straftaten oder sicherheitsrelevante Aspekte sind hier von Bedeutung.
  • Ist Ihre Anwesenheit eine Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung?

Persönliche und wirtschaftliche Bindungen:

  • Wie lange sind Sie schon in Deutschland?
  • Sind Sie wirtschaftlich integriert und in einem festen Arbeitsverhältnis?

Familienangehörige und Lebenspartner:

  • Haben Sie Familienmitglieder, die von Ihnen abhängig sind?
  • Besondere Beachtung finden hier Kinder und Ehepartner.

Rolle der Straftat bei der Ausweisung:

  • Welche Art von Straftaten haben Sie begangen und wie schwerwiegend sind diese?
  • Gibt es eine Gefahr, dass Sie erneut straffällig werden, oder haben Sie sich seitdem rechtstreu verhalten?

Wann besteht ein Ausweisungsinteresse?

Es ist sehr einfach, dass Sie in eine Prüfung der Ausweisung gelangen und gefährdet sind. Unter folgenden Bedingungen besteht ein Ausweisungsinteresse gemäß § 54 AufenthG Es wird dabei von besonders schweren Fällen nach § 54 Abs 1 AufenthG und schweren Fällen nach § 54 Abs 2 AufenthG unterschieden:

  • Eine rechtskräftig verhängte Freiheits- oder Jugendstrafe oder nach § 96 AufenthG von einem Jahr oder  eine oder mehrere vorsätzliche Strafen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung), gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Eigentum  sofern das Gesetz eine Straftat mit Freiheitsstrafe vorsieht.
  • Wenn Sie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leisten oder diese tätlich angreifen.
  • Drogenhandel oder Drogenkonsum der bestraft wurde.
  • Hassverbreitung gegen Teile der Bevölkerung oder Verbreitung von antisemitischer Hetze. 
  • Nötigung von Minderjährigen zur Ehe.
  • Mehrfache rechtskräftige Verurteilung zu Geldstrafen die weit über 90 Tagessätze gehen. 

Im Prinzip können Sie sich merken, dass immer ein Ausweisungsinteresse gegen Sie besteht, wenn es eine rechtskräftige Straftat gibt und diese weit über dem Strafmaß von 90 Tagessätzen liegt. 

Rechtswidrigkeit einer Ausweisung

Eine Ausweisung kann nur dann erfolgen, wenn das öffentliche Interesse an Ihrer Ausreise das Bleibeinteresse überwiegt. Doch es gibt viele Situationen, in denen Ihr Bleibeinteresse größer ist und eine Ausweisung daher rechtswidrig wäre. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wann dies der Fall ist.

Wann ist das Bleibeinteresse größer?

Ihr Bleibeinteresse kann in verschiedenen Situationen größer sein als das Ausweisungsinteresse der Behörden.

Deutsche Kinder und familiäre Bindungen:

  • Haben Sie deutsche Kinder oder Familienmitglieder, die auf Ihre Anwesenheit angewiesen sind? Dies wird besonders stark gewichtet.
  • Ihre familiären Bindungen in Deutschland können ein entscheidender Faktor sein, um eine Ausweisung zu verhindern.

Langjährige Aufenthalte und Integration:

  • Wie lange leben Sie bereits in Deutschland? Eine lange Aufenthaltsdauer spricht oft für ein starkes Bleibeinteresse.
  • Haben Sie sich gut integriert? Ihre wirtschaftliche und soziale Integration spielt eine große Rolle. Ein fester Arbeitsplatz und ein stabiles soziales Umfeld sind positive Aspekte.

Fälle, in denen die Ausweisung rechtswidrig ist

In bestimmten Fällen ist eine Ausweisung rechtswidrig. 

Rechtliche Unzulässigkeit:

  • Wenn das Bleibeinteresse durch starke familiäre Bindungen oder eine außergewöhnlich lange Aufenthaltsdauer in Deutschland überwiegt.
  • Wenn die Ausweisung gegen Grundrechte verstößt, wie das Recht auf Familienleben oder das Kindeswohl.

Verfahrensfehler:

  • Wenn die Behörden Verfahrensfehler gemacht haben, beispielsweise durch fehlende Anhörungen oder unzureichende Begründungen.
  • Wenn Ihre individuellen Umstände nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Weitere Aspekte, die Ihre Rechte stärken können:

Erfolglose Strafverfolgung:

  • Wenn Sie sich nach einer Straftat rehabilitiert haben und keine Wiederholungsgefahr besteht.
  • Wenn die begangene Straftat nicht schwerwiegend genug ist, um eine Ausweisung zu rechtfertigen.

Besondere Härtefälle:

  • Wenn eine Ausweisung für Sie und Ihre Familie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
  • Fälle von schwerer Krankheit oder besonderen persönlichen Umständen.

Anwaltliche Unterstützung bei Ausweisung nach § 53 AufenthG

Eine Ausweisung ist eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr Leben und das Ihrer Familie haben kann. In solchen Fällen ist es unerlässlich, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam sehen, wie ein Anwalt Ihnen konkret helfen kann.

Wie ein Anwalt bei § 53 AufenthG helfen kann

Ein Anwalt kann in verschiedenen Bereichen wertvolle Unterstützung bieten, um Ihre Chancen auf einen Verbleib in Deutschland zu erhöhen.

Rechtliche Beratung und Vertretung:

  • Ein Anwalt kann Ihnen genau erklären, was § 53 AufenthG bedeutet und wie er auf Ihre Situation angewendet wird.
  • Er kann Sie vor Behörden und Gerichten vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Stimme gehört wird.
  • Ihr Anwalt hilft Ihnen, die richtigen Anträge zu stellen und Fristen einzuhalten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Unterstützung bei der Beweissicherung für die Rechtsprechung:

  • Ein Anwalt hilft Ihnen, alle notwendigen Dokumente und Beweise zu sammeln, die Ihr Bleibeinteresse untermauern.
  • Dazu gehören beispielsweise Nachweise über Ihre familiären Bindungen, Ihren Arbeitsplatz und Ihre Integration in Deutschland.
  • Ihr Anwalt kann auch Zeugen benennen und Gutachten einholen, die Ihre Position stärken.

Erfolgreiche Beispiele bei Fällen von § 53 AufenthG

Ein erfahrener Anwalt hat schon vielen Menschen in ähnlichen Situationen geholfen. Hier sind einige Beispiele, wie anwaltliche Unterstützung erfolgreich sein kann:

  • Verhinderung der Ausweisung einer Mutter: Eine Mutter mit zwei deutschen Kindern konnte dank der Unterstützung ihres Anwalts in Deutschland bleiben. Die starke familiären Bindungen im Bundesgebiet und das Wohl der Kinder wurden erfolgreich vor Gericht argumentiert.
  • Integration als starkes Argument: Ein langjährig in Deutschland lebender Mann, der hervorragend integriert war und eine feste Anstellung hatte, konnte durch die Beweise, die sein Anwalt vorlegte, eine Ausweisung verhindern. Das Verhalten des Betroffenen war entscheidend. 
  • Erfolg bei Verfahrensfehlern: In einigen Fällen konnte eine Ausweisung aufgrund von Verfahrensfehlern der Behörden abgewendet werden. Anwälte haben diese Fehler erkannt und rechtlich dagegen vorgegangen.

Warum Sie bei § 53 AufenthG einen Anwalt hinzuziehen sollten

Die deutsche Rechtslage ist komplex, und ein Anwalt kennt die Feinheiten und Besonderheiten des Aufenthaltsrechts. Ein Anwalt kann Ihnen helfen:

  • Ihre individuellen Umstände bestmöglich darzustellen.
  • Verfahrensfehler zu erkennen und auszunutzen.
  • Ihre Chancen vor Gericht zu maximieren.
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Fazit zu § 53 AufenthG

Zum Abschluss möchten wir die wichtigsten Punkte zu § 53 AufenthG noch einmal zusammenfassen. Dieser Paragraph ist von großer Bedeutung für viele Ausländer in Deutschland, und es ist essenziell, seine Rechte und Pflichten zu kennen.

Wichtige Erkenntnisse zu § 53 AufenthG

  • Abwägung von Interessen: Ihre Ausweisung wird immer im Kontext von Ausweisungs- und Bleibeinteressen geprüft. Ihre familiären, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen können ein starkes Argument gegen eine Ausweisung sein.
  • Rechtswidrigkeit: Es gibt viele Fälle, in denen eine Ausweisung rechtswidrig ist, besonders wenn Verfahrensfehler vorliegen oder Ihr Bleibeinteresse überwiegt.
  • Anwaltliche Unterstützung: Ein Anwalt kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu schützen und die besten Argumente für Ihren Verbleib in Deutschland vorzubringen.

Zusammenfassung der Rechte und Pflichten

Ihre Rechte:

  • Sie haben das Recht auf eine faire Abwägung Ihrer persönlichen Umstände.
  • Sie können gegen eine Ausweisung rechtlich vorgehen und sich vertreten lassen.
  • Sie haben das Recht auf Anhörung und müssen über alle Schritte informiert werden.

Ihre Pflichten:

  • Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Dokumente vollständig und aktuell sind.
  • Informieren Sie sich über Ihre rechtliche Situation und halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Arbeiten Sie eng mit Ihrem Anwalt zusammen und stellen Sie alle benötigten Informationen zur Verfügung.
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FAQ – Die wichtigsten Fragen zu § 53 AufenthG

§ 53 AufenthG regelt die Ausweisung von Ausländern, deren Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Dabei werden das Ausweisungsinteresse und das Bleibeinteresse des Betroffenen gegeneinander abgewogen.

§ 53 Abs. 1 AufenthG besagt, dass ein Ausländer ausgewiesen werden kann, wenn seine Anwesenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Die Entscheidung basiert auf einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls.

Das Bleibeinteresse nach§ 55 AufenthG umfasst die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Bindungen eines Ausländers in Deutschland. Faktoren wie familiäre Verbindungen, langjährige Aufenthalte und Integration spielen eine wichtige Rolle und können gegen eine Ausweisung sprechen.

Eine Ausweisung ist rechtswidrig, wenn das Bleibeinteresse des Betroffenen größer ist als das Ausweisungsinteresse. Dies ist häufig der Fall bei starken familiären Bindungen, langjährigem Aufenthalt oder Verfahrensfehlern seitens der Behörden.

Ein Anwalt kann Sie rechtlich beraten, Ihre individuellen Umstände bestmöglich darstellen und vor den Behörden und Gerichten vertreten. Er hilft bei der Sammlung relevanter Beweise und stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ein Anwalt kann zudem Verfahrensfehler aufdecken und rechtlich dagegen vorgehen.

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