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Ein junger, gutaussehender ausländischer Mann steht vor einem weißen Hintergrund und hebt unschlüssig beide Hände, als ob er eine Frage stellt oder Rat sucht. Er trägt ein graues T-Shirt und blickt mit einem leicht fragenden Ausdruck in die Kamera. Dies könnte die Situation eines Mannes darstellen, der sich über die Komplexität von Themen wie "Abschiebung trotz Jobangebot" Gedanken macht.

Vermeidung von Abschiebung trotz Jobangebot: Der Leitfaden für Fachkräfte

In diesem Ratgeber geht es darum, wie Fachkräfte trotz eines Jobangebots eine Abschiebung vermeiden können. Viele Menschen, die in Deutschland arbeiten möchten, stehen vor großen Herausforderungen und manchmal auch vor einer drohenden Abschiebung. Dies schadet auch den Unternehmen in Deutschland, die gegen den Fachkräftemangel kämpfen. Wir erklären hier die wichtigsten Gesetze und Regeln, die bestimmen, wer in Deutschland bleiben darf und wer nicht. Das Ziel ist, es für Sie einfacher zu machen, diese komplizierten Regeln zu verstehen und zu nutzen, um eine Abschiebung zu verhindern und sicher in Deutschland arbeiten zu können.

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die komplexen deutschen Einwanderungsgesetze stellen oft bürokratische Hindernisse dar, die die Integration von hochqualifizierten Fachkräften behindern.
  • Ein Aufenthaltstitel ist erforderlich, um arbeiten zu dürfen, aber ein Arbeitsvertrag wird oft nur erteilt, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt, was ein paradoxes Dilemma darstellt.
  • Eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis kann als Zwischenlösung genutzt werden, um den bürokratischen Ablauf zu erleichtern.
  • Juristische Unterstützung kann helfen, die Chancen zu maximieren und rechtliche Fallen zu vermeiden.
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Grundlagen von Abschiebung und Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet. Es legt zudem fest, unter welchen Umständen der deutsche Staat eine Abschiebung von Ausländern anordnen und durchsetzen kann.

Was bedeutet Abschiebung?

Der Begriff Abschiebung bezieht sich auf das staatlich angeordnete Verfahren, mit dem Asylbewerber, deren Aufenthalt in Deutschland nicht oder nicht mehr rechtmäßig ist, zur Ausreise gezwungen werden. Der § 58 AufenthG beschreibt die Umstände, unter denen eine Abschiebung durchgeführt wird:

  • Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht: Keine Ausreisefrist gewährt, abgelaufen oder die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert.

  • Überwachung der Ausreise: Notwendig aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

  • Spezielle Bedingungen für unbegleitete Minderjährige: Sicherstellung der Übergabe an Familienmitglieder oder geeignete Einrichtungen im Rückkehrstaat.

  • Einschränkungen für Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel: Inhaber von EU-Daueraufenthaltsgenehmigungen oder Blauen Karten EU, die internationalen Schutz genießen, dürfen nur in einen schutzgewährenden Mitgliedstaat abgeschoben werden.

Verbot der Abschiebung nach § 60 AufenthG

Hier haben wir die Grundlagen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 AufenthG zusammengefasst: 

  • Schutz vor Verfolgung: Eine Abschiebung ist verboten, wenn das Leben oder die Freiheit des Ausländers im Herkunftsstaat aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung bedroht ist.

  • Erweiterte Schutzklauseln: Zusätzliche Verbote gelten, wenn der Ausländer dem Risiko der Todesstrafe, Folter oder anderer ernsthafter Schäden ausgesetzt wäre.

Kriterien für die Erteilung eines Aufenthaltstitels

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland basiert auf verschiedenen Kriterien, die sicherstellen sollen, dass die Integration und der Aufenthalt des Ausländers den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

  • Wirtschaftliche Bindungen: Nachweis einer festen Anstellung oder eines sicheren Einkommens.

  • Familiäre Verhältnisse: Vorhandensein von nahen Familienmitgliedern, die bereits in Deutschland leben.

  • Integrationsnachweise: Beherrschung der deutschen Sprache, Kenntnisse der deutschen Gesellschaft und Rechtsordnung.

  • Rechtliche Anforderungen: Einhaltung der deutschen Gesetze und keine schwerwiegenden Straftaten.

  • Gesundheitsbedingungen: Erfüllung bestimmter gesundheitlicher Anforderungen, falls erforderlich.

Diese Kriterien dienen dazu, eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern und die Sicherheit sowie den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten. Wichtig zu wissen ist: Der Status der Duldung ist kein Aufenthaltstitel und bietet im Gegensatz zu diesen deutlich weniger Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in Deutschland und auch eine Abschiebung hängt damit weiter drohend in der Luft.

Eine Person in einem beigen Anzug hält sorgfältig einen Stapel von Dokumenten und Ordnern. Die Dokumente sind mit farbigen Tabs markiert, die wahrscheinlich zur besseren Organisation dienen. Diese Szene könnte einen Fachkraft darstellen, die Unterlagen für die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland zusammenstellt, ein wichtiger Schritt für viele ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland arbeiten und leben möchten.

Häufige Szenarien und bürokratische Hürden

In Deutschland führt der sogenannte Bürokratiewahnsinn dazu, dass hochqualifizierte Fachkräfte, die ein signifikantes Angebot von renommierten Unternehmen wie Tesla erhalten haben, dennoch von Abschiebung bedroht sind. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die administrativen Prozesse zu optimieren und zu beschleunigen.

Fallbeispiel: Abschiebung trotz Jobangebot bei Tesla

Ein junger Mann aus Nigeria, der seit einigen Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebt, stand vor einem paradoxen Dilemma, das viele ausländische Fachkräfte in Deutschland erleben: Er benötigte einen Aufenthaltstitel, um arbeiten zu können, konnte diesen aber nur erhalten, wenn er bereits einen Arbeitsvertrag hatte. Er suchte den Weg von der Duldung zum Aufenthaltstitel.

Hier die spezifischen Herausforderungen, mit denen er konfrontiert war:

  • Bürokratische Hürden: Die Ausländerbehörde konnte ihm ohne vorliegenden Arbeitsvertrag keinen Aufenthaltstitel erteilen, und die Bundesagentur für Arbeit musste ebenfalls zustimmen, was den Prozess komplizierte.

Studium und die Herausforderung der Arbeitssuche

Der junge Mann kam ursprünglich zum Studium nach Deutschland und schloss sein Bachelor Studium erfolgreich ab. Nach seinem Abschluss begann er, eine passende Stelle in seinem Fachgebiet zu suchen. Trotz seiner Qualifikationen und Bemühungen fand er jedoch zunächst keinen Job.

Problematik des Aufenthaltstitels: Mit seiner Duldung konnte der Nigerianer ein Studium beginnen und beenden. Einen Aufenthaltstitel hatte er deswegen nie. Nach dem Studium benötigte er eine Stelle, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Dieser Schritt funktionierte für den jungen Mann nicht. Er bekam wegen seines Duldungsstatus keine Stelle.

Die 18-Monate-Regel: In Deutschland gibt es Regelungen, die Absolventen von deutschen Hochschulen bis zu 18 Monate Zeit geben, um nach dem Studium eine Arbeit zu finden. Während dieser Zeit dürfen sie jede Art von Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, während sie in ihrem Fachgebiet nach qualifizierter Arbeit suchen. In diesem Fall konnte der junge Mann innerhalb dieser 18 Monate keine seinem Abschluss entsprechende Stelle finden.

Kurzfristige Lösung und die Wendung durch Tesla

Da sich die 18-monatige Frist dem Ende zuneigte und er immer noch keinen Arbeitsplatz gefunden hatte, entschied sich der junge Mann, sich kurzfristig für einen Masterstudiengang einzuschreiben. Dies war eine strategische Entscheidung, um legal in Deutschland bleiben zu können. Er wollte eigentlich nicht weiterstudieren, sondern arbeiten.

Jobangebot von Tesla: Kurz nach seiner Einschreibung in den Masterstudiengang erhielt er ein Jobangebot von Tesla. Dieses Angebot hätte normalerweise sein Problem gelöst, da er einen Arbeitsvertrag in Aussicht hatte. Tesla, als renommiertes Unternehmen, war bereit, ihn einzustellen, vorausgesetzt, er konnte einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.

Bürokratische Komplikationen: Die bürokratische Herausforderung lag darin, dass die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für die Arbeitsaufnahme nur erteilen konnte, wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorlag. Tesla war jedoch nicht in der Lage, den Arbeitsvertrag formell zu unterzeichnen, ohne dass der Aufenthaltstitel bereits vorhanden war, um rechtliche Probleme, einschließlich möglicher Strafen, zu vermeiden.

Der Nigerianer bekam zusätzlich von der Ausländerbehörde die Information, dass er wegen seines Duldungsstatus abgeschoben werden muss. Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel und so hat die Ausländerbehörde das Recht ein Abschiebeverfahren einzuleiten. 

Schlussfolgerung und Lösung

Die Situation des jungen Mannes verdeutlicht die oft komplexen und widersprüchlichen Anforderungen der deutschen Einwanderungsgesetze. Obwohl er hochqualifiziert war und ein konkretes Jobangebot vorliegen hatte, verhinderten die starren bürokratischen Strukturen zunächst eine einfache Lösung.

Die Schlüssellösung wäre die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG mit Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde gewesen, gefolgt von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der formalen Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Diese Schritte hätten es ihm schließlich ermöglicht, bei Tesla anzufangen und seinen Aufenthaltstitel entsprechend zu erhalten. 

Weitere Fälle von Abschiebung trotz Jobangebot

Der Fall des Nigerianers ist kein Einzelfall in Deutschland. Die Süddeutsche Zeitung berichtete von einem Fall eine Flüchtlings, der eingestellt wurde und trotz Arbeitsstelle und Angebot einen Abschiebebescheid bekam und abgeschoben werden musste. Ein weiterer Artikel des SWR erzählt von einer Zunahme von Abschiebungen bei Geflüchteten, die einen Job haben. Die Problematik für geduldete Flüchtlinge mit Jobangebot oder Job kommt also öfter vor.

Zwei Männer sitzen sich an einem Tisch gegenüber und führen ein Gespräch in einem hell erleuchteten Raum. Der Mann mit dem Rücken zur Kamera trägt ein hellbeiges Hemd, während der afroamerikanische Mann ihm in einem dunkelblauen T-Shirt gegenübersitzt. Diese Szene könnte ein Beratungsgespräch in einer Ausländerbehörde darstellen, bei dem es um die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels geht. Die ernste Mimik des Mannes deutet auf die Wichtigkeit und mögliche Komplexität des Gesprächsthemas hin.

Rolle der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit

Die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit spielen Schlüsselrollen in der Regulierung und Genehmigung der Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern in Deutschland.

Die Ausländerbehörde ist primär verantwortlich für die Erteilung des Aufenthaltstitels, basierend auf den von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Genehmigungen und anderen relevanten Dokumenten.

Die Bundesagentur für Arbeit überprüft, ob für die spezifische Stelle einheimische oder EU-Bürger verfügbar sind (Vorrangprüfung, wo zutreffend), und ob die Beschäftigungsbedingungen den lokalen Standards entsprechen. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt sie eine Zustimmung zur Beschäftigung, die dann von der Ausländerbehörde benötigt wird, um den Aufenthaltstitel auszustellen, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

Das Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit und Ausländerbehörde ist entscheidend für die erfolgreiche Anstellung von Nicht-EU-Ausländern in Deutschland.

Hier eine kurze Beschreibung der Zusammenarbeit und der möglichen Probleme:

Zusammenspiel:

  1. Arbeitgeber: Beginnt den Prozess, indem er ein Jobangebot an einen Nicht-EU-Ausländer macht. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der potenzielle Mitarbeiter die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten für die Stelle besitzt.

  2. Bundesagentur für Arbeit: Überprüft, ob für die angebotene Stelle geeignete Kandidaten aus Deutschland oder der EU verfügbar sind (Vorrangprüfung, falls erforderlich) und ob die Beschäftigungsbedingungen den lokalen Standards entsprechen. Bei positiver Bewertung erteilt sie eine Zustimmung zur Beschäftigung.

  3. Ausländerbehörde: Nach Erhalt der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt die Ausländerbehörde den benötigten Aufenthaltstitel, der den Nicht-EU-Ausländer berechtigt, in Deutschland zu arbeiten.

Probleme im Zusammenspiel:

  1. Verzögerungen: Die Abstimmung zwischen den Institutionen kann zeitintensiv sein, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung und Erteilung der erforderlichen Dokumente führt.

  2. Bürokratie: Die komplexen bürokratischen Prozesse können für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwirrend und frustrierend sein, insbesondere wenn unklar ist, welche Dokumente benötigt werden oder wie sie korrekt eingereicht werden.

  3. Kommunikationsprobleme: Mangelnde Kommunikation zwischen den Behörden und den Arbeitgebern kann zu Missverständnissen und Fehlern führen, die den gesamten Prozess verlangsamen oder sogar zum Scheitern bringen.

  4. Rigide Vorschriften: Die strikten gesetzlichen Anforderungen und die oft restriktive Auslegung der Regeln können dazu führen, dass qualifizierte Arbeitskräfte nicht rechtzeitig ihre Arbeitserlaubnis erhalten und somit wertvolle Chancen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber verloren gehen.

Bei einer Duldung empfiehlt es sich, den Aufenthaltstitel nach § 25a oder 25b AufenthG zu beantragen, anstatt in 104c AufenthG zu wechseln. Mit § 25a und 25b AufenthG ist kein erneuter Wechsel des Aufenthaltstitels bei einem späteren Antrag auf die Einbürgerung nötig. 
Christin Schneider
Leiterin Rechtsabteilung Migrando Rechtsanwälte

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vermeidung von Abschiebung

Eine effektive Methode, um eine Abschiebung zu verhindern und gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu sichern, folgt einem klaren sechsstufigen Prozess. Diese Schritte sind speziell darauf ausgelegt, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und eine schnelle Lösung für die Betroffenen zu bieten. Wichtig ist natürlich im Vorfeld alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammen zu tragen um, um optimal auf die bürokratischen Anforderungen vorbereitet zu sein. 

Strategie zur Sicherung des Aufenthaltsrechts

Schrittweise Anleitung:

  • Schritt 1: Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis: Die Ausländerbehörde stellt eine Fiktionsbescheinigung aus, die eine vorläufige Arbeitserlaubnis beinhaltet. Dieser Schritt ist meist unkompliziert und ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritten im Beschäftigungsprozess zu folgen.

  • Schritt 2: Verbindliches Arbeitsangebot: Der Arbeitgeber legt ein verbindliches Angebot vor, das die Bereitschaft zeigt, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, sobald der Aufenthaltstitel erteilt wird. Dieses Angebot ist entscheidend, um die Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.

  • Schritt 3: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Mit dem verbindlichen Arbeitsangebot kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung erteilen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist.

  • Schritt 4: Unterzeichnung des Arbeitsvertrages: Nachdem die Zustimmung vorliegt, kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – unterzeichnet werden. Dies formalisiert das Beschäftigungsverhältnis unter der Bedingung, dass der Aufenthaltstitel erteilt wird.

  • Schritt 5: Aufnahme der Beschäftigung: Mit dem unterzeichneten Arbeitsvertrag können Sie nun Ihre Tätigkeit aufnehmen. Dies zeigt der Ausländerbehörde, dass Sie eine reguläre Beschäftigung in Deutschland gefunden haben.

  • Schritt 6: Umwandlung der Fiktionsbescheinigung: Zum Abschluss besuchen Sie erneut die Ausländerbehörde, um Ihre Fiktionsbescheinigung in einen regulären Aufenthaltstitel umwandeln zu lassen. Dies ist der finale Schritt, der Ihren legalen Aufenthalt und Ihre Arbeitserlaubnis in Deutschland sichert.

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Juristische Unterstützung als Hilfe

Die komplizierte Rechtslage zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Deutschland kann herausfordernd sein. Juristische Unterstützung kann entscheidend sein, um rechtliche Fallen zu vermeiden und die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang zu maximieren.

Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Die Entscheidung, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, braucht eine gute Analyse. Hier sind einige Situationen, in denen die Konsultation eines Anwalts besonders empfehlenswert ist:

  • Bei Erhalt einer Ausreiseaufforderung oder Abschiebungsandrohung: Ein Anwalt kann Rechtsmittel prüfen und gegebenenfalls einlegen.

  • Vor der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis: Ein Anwalt kann helfen, den Antrag korrekt auszufüllen und die Erfolgschancen zu erhöhen.

  • Bei komplexen Fällen: Dazu gehören Fälle, die Vorstrafen, Missverständnisse oder frühere Ablehnungen umfassen.

  • Wenn der Fall dringend ist: Wenn schnelles Handeln erforderlich ist, kann ein Anwalt oft Wege finden, den Prozess zu beschleunigen.

  • Bei Unsicherheiten bezüglich der eigenen Rechte: Ein Anwalt kann aufklären, welche Rechte Sie in Deutschland haben und wie Sie diese am besten schützen.

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Fazit zum Thema Abschiebung trotz Jobangebot

Die Situation von Fachkräften, die trotz gültiger Jobangebote von Abschiebung bedroht sind, wirft Licht auf die Herausforderungen innerhalb des deutschen Einwanderungssystems. Das Zusammenwirken von Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit erfordert oft komplexe bürokratische Prozesse, die den schnellen Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten verhindern können.

Eine klare und einfache Gestaltung dieser Prozesse könnte helfen, dass Fachkräfte schneller und effizienter eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dies würde es ermöglichen, dass sie ihren Beitrag zum deutschen Arbeitsmarkt leisten können, ohne durch langwierige Verfahren aufgehalten zu werden.

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten zur Abschiebung trotz Jobangebot

Ja, das Arbeiten in Deutschland bietet keinen absoluten Schutz vor Abschiebung. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht erfüllt sind, wie zum Beispiel bei abgelaufenen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, kann auch eine beschäftigte Person abgeschoben werden.

Eine Abschiebung darf nicht durchgeführt werden, wenn:

  • Das Leben oder die Freiheit der Person im Herkunftsland wäre aufgrund von Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht .

  • Eine ernsthafte Gefahr besteht, dass die Person im Herkunftsland gefoltert oder unmenschlich behandelt wird.

  • Ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG besteht, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann.

Die Dauer bis zur Durchführung einer Abschiebung kann stark variieren und hängt von vielen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit von Reisedokumenten, der Kooperation des Herkunftslandes und der rechtlichen Situation des Betroffenen. Es kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten oder sogar Jahren dauern, besonders wenn Rechtsmittel eingelegt werden.

Um eine Abschiebung zu verhindern, können folgende Schritte unternommen werden:

  • Rechtzeitige Verlängerung von Visa und Aufenthaltstiteln beantragen.

  • Bei drohender Abschiebung rechtliche Beratung suchen und möglicherweise einen Asylantrag stellen, wenn in Ihrem Heimatland Gefahr droht.

  • Alle Mitwirkungspflichten erfüllen und eng mit den Behörden zusammenarbeiten.

  • Integration in die Gesellschaft fördern durch Teilnahme an Integrationskursen und nachweisliche soziale Bindungen in Deutschland.

 

Vor Abschiebung geschützt sind Personen, die:

  • Als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt sind.

  • Einen Schutzstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutzstatus erhalten haben.

  • Aufgrund von Abschiebungsverboten nach § 60 AufenthG geschützt sind, wie bereits oben erwähnt.

  • In bestimmten Fällen auch Personen mit einer Duldung, die aus verschiedenen humanitären oder praktischen Gründen nicht abgeschoben werden können.

 

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