Wann brauche ich eine Vorabzustimmung?
Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung kann ihren Antrag auf das nationale Visum verkürzen. Die Ausländerbehörde leitet das Ergebnis an die deutsche Botschaft Ihres Heimatlandes weiter, welche final über Ihren Antrag entscheidet. Es kann passieren, dass die Botschaft die Zustimmung nicht erteilt, obwohl die Ausländerbehörde bereits zugestimmt hat. Am Ende gilt jedoch nur die Entscheidung der Botschaft.
Die Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung können Sie unter verschiedenen Voraussetzungen erhalten:
- Es gibt ein öffentliches Interesse, welches eine Vorabzustimmung nach § 31 AufenthV möglich macht.
- Sie sind eine Fachkraft, bei der ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragt werden kann.
- Sie haben Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Sie wollen den Prozess Ihrer Antragstellung beschleunigen lassen (Ermessensentscheidung).
Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung ist nicht das nationale Visum (D-Visum). Die Botschaft im Heimatland kann immer noch eine negative Entscheidung fällen, ihre Entscheidung über die Familienzusammenführung ist final!
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG kann von Arbeitgebern bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden und ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Behörde. Die Fachkraft hat dadurch eine Mitwirkungspflicht, auf die der Arbeitgeber die Fachkraft hinweisen muss. Im Gegenzug wird der Fachkraft das Visum zur Einreise schneller erstellt.
Der Zusammenhang mit der Vorabzustimmung zur Familienzusammenführung ergibt sich durch § 81a Abs. 4 AufenthG. Wenn Sie als Fachkraft über § 81a AufenthG nach Deutschland kommen, können Sie auch das Visum zur Familienzusammenführung Ihres Ehegatten und minderjähriger Kinder erstellen lassen.
Öffentliches Interesse nach § 31 AufenthV
Nach § 31 Abs. 3 AufenthV können Sie bei einem öffentlichen Interesse auch eine Vorabzustimmung erhalten. Ein öffentliches Interesse ist gegeben::
- Wenn Sie nach der Einreise einen der folgenden Aufenthaltstitel beantragen wollen: §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, 19, 19b, 19c oder 21 AufenthG.
- Wenn es einen dringenden Fall gibt (dieser muss begründbar sein), der das öffentliche Interesse betrifft und eine Vorabzustimmung erteilt werden kann. So ein Fall kann die Pflege eines in Deutschland lebenden Angehörigen sein.
Anspruch auf Aufenthaltstitel in Deutschland
Die Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung können Sie außerdem beantragen, wenn Sie Anspruch auf die Aufenthaltstitel § 28, § 30 oder § 32 AufenthG haben. Auch in diesem Fall kann ein öffentliches Interesse begründet werden durch den Ehegattennachzug, Nachzug zu deutschen Staatsbürgern oder Kindernachzug.
Wie schnell bekomme ich die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung?
Sie erhalten die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung nach Angaben des Auswärtigen Amtes in 1–2 Wochen. In bestimmten Fällen kann es aber auch 3 Wochen dauern. Je mehr Dokumente zur Prüfung vorliegen, desto länger dauert das Verfahren.
Außerdem benötigt die Bundesagentur, wenn eine Zustimmung nötig ist, nicht immer gleich lang, um die Zustimmung zu geben und diese der Ausländerbehörde weiterzuleiten.
Wie schnell bekomme ich mein Visum?
Die Wartezeit, bis Sie das nationale Visum erhalten, geht mit beschleunigtem Verfahren und vorliegender Vorabzustimmung schneller als ohne Vorabzustimmung. Mit Besitz der Vorabzustimmung erhalten Sie in der Regel in 3 Wochen einen Termin zur Visumsantragstellung und Bearbeitung.
Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde garantiert Ihnen nicht, dass Sie das Visum erhalten oder einreisen können. Die Entscheidung über das Visum und die Einreise trifft die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für den Antrag auf Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Familienzusammenführung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Reisepass (nachziehende Person und jene, die bereits in Deutschland lebt)
- Angabe des Aufenthaltstitels, der nach der Einreise mit dem D-Visum beantragt wird
- Nachweis des Verwandtschaftsgrades zwischen der Person, die nachzieht und der, die in Deutschland lebt (Geburtsurkunde).
- Lebensunterhaltsnachweis (wenn es gefordert wird)
- Heiratsurkunde (bei Nachzug von Ehepartnern)
- Sprachnachweis (wenn es gefordert wird)
- Verpflichtungserklärung zur Erteilung der Vorabzustimmung.
Wie viel kostet die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung?
Die Verpflichtungserklärung, die zur Erteilung der Vorabstimmung der Ausländerbehörde benötigt wird, kostet gemäß § 47 AufenthV 29 €. Für das Visumverfahren kommen zusätzlich 75 € hinzu. Weitere Kosten fallen für Sie nicht an.
Wie lange ist die Vorabzustimmung gültig?
Die Vorabzustimmung zur Familienzusammenführung der Ausländerbehörde ist in Verbindung mit der Verpflichtungserklärung immer 6 Monate lang gültig. In diesem Zeitraum muss das Visum erteilt werden, mit dem Ihr Familienangehöriger nach Deutschland einreisen kann, um dort den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Werden diese 6 Monate überschritten und ein Visum wurde noch nicht ausgestellt, dann muss eine neue Vorabzustimmung ausgestellt werden. Es ist also wichtig, dass Sie auf die Frist von 6 Monaten achten und gucken, ob Ihre Vorabzustimmung noch gültig ist.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Vorabstimmung der Ausländerbehörde
Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist eine Zustimmung, mit der Ihr Antrag auf das nationale Visum schneller funktioniert und Ihr Visum auch beschleunigt erteilt wird. Dies ist nur bei bestimmten Fällen nach § 81a AufenthG (Fachkräfte), wenn ein öffentliches Interesse besteht (§ 31 Absatz 3 AufenthV), oder bei Anspruch eines Aufenthaltstitels möglich.
Die Ausländerbehörde prüft gemeinsam mit der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug bei Ihnen gegeben sind. Wenn sowohl die Prüfung der Ausländerbehörde als auch die von der Botschaft positiv ausfällt, bekommt Ihr Familienangehöriger das nationale Visum.
Die Ausländerbehörde prüft gemeinsam mit der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug bei Ihnen gegeben sind. Wenn sowohl die Prüfung der Ausländerbehörde als auch die von der Botschaft positiv ausfällt, bekommt Ihr Familienangehöriger das nationale Visum.
Wenn Sie die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde für Ihren Angehörigen bereits vor Beantragung der Familienzusammenführung beantragen, dann geht die Familienzusammenführung schneller. Schneller geht der Familiennachzug auch, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, weil dann die Anzahl der Nachweise geringer ist.
Für die Vorabstimmung der Ausländerbehörde benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung kostet 29 €. Dazu können noch 75 € Visumgebühren (wenn sie bei Ihrem Fall nötig sind) kommen.