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Eine Familie sitzt am Laptop. Der Vater recherchiert zum Thema Familienzusammenführung Ausländerbehörde und welche Aufgaben die Ausländerbehörde bei der Familienzusammenführung hat

Das prüft die Ausländerbehörde bei der Familien­zusammenführung

Sie wollen eine Familienzusammenführung beantragen? Die Prüfung der Familienzusammenführung durch die Ausländerbehörde gehört zu den wichtigsten Schritten für die Entscheidung über einen Familiennachzug. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen den kompletten Prozess und wer am Ende die finale Entscheidung zur Erteilung des Visums für die Familienzusammenführung trifft!
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfung des Familiennachzugs: Der Antrag auf Familienzusammenführung wird von der Ausländerbehörde am Wohnort und der deutschen Botschaft im Heimatland geprüft.
  • Interview zur Familienzusammenführung: Das Interview zur Familienzusammenführung führt die deutsche Botschaft im Heimatland.
  • Dauer der Familienzusammenführung: Die Dauer des Visums für die Familienzusammenführung beträgt in der Regel 3 Monate, das Visum kann aber auch verlängert werden.
  • Entscheidung zum Familiennachzug: Die Botschaft im Heimatland entscheidet final über die Familienzusammenführung. 
  • Voraussetzung zur Familienzusammenführung: Bedingung zur Familienzusammenführung ist die familiäre Verbindung, der Nachweis des nötigen Aufenthaltstitels und des Lebensunterhalts sowie Sprach- und Wohnnachweise (wenn diese benötigt werden).

Welche Ausländerbehörde ist für die Familienzusammenführung zuständig?

Die zuständige Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung ist jeweils die Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort. Sie ist mit der deutschen Botschaft im Heimatland  für die Überprüfung des Antrags auf das D-Visum zur Familienzusammenführung zuständig. Die Botschaft fällt dann die finale Entscheidung. Nach Einreise Ihres Familienangehörigen ist es auch die Ausländerbehörde am Wohnort, bei der Sie den Aufenthaltstitel beantragen.

So beantragen Sie die Familienzusammenführung

Der Antrag auf die Familienzusammenführung wird nicht bei der Ausländerbehörde, sondern der deutschen Botschaft im Herkunftsland gestellt. Das Visum zum Familiennachzug nach Deutschland beantragt Ihr Familienangehöriger bei der Botschaft, nachdem der Antrag komplett ist. Wenn das Visum genehmigt wurde, erfolgt die Einreise und in Deutschland wird dann der Aufenthaltstitel beantragt.

In dieser Grafik können Sie die 7 Schritte zum Ablauf des Familiennachzug nach Deutschland sehen.
Nach der Einreise mit dem D-Visum wird der Aufenthaltstitel beantragt

Aufgaben der Ausländerbehörde bei der Familienzusammenführung

Die Ausländerbehörde in Deutschland hat in Bezug auf die Familienzusammenführung folgende Aufgaben:

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Gemeinsame Überprüfung mit der deutschen Botschaft, ob die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung vorliegen.
  2. Aufnahme der Beantragung des Aufenthaltstitels: Aufnahme des Antrags auf den jeweiligen Aufenthaltstitel nach Einreise Ihres Angehörigen.
  3. Bearbeitung des Aufenthaltstitels: Anschließend bearbeitet die Ausländerbehörde die Antragstellung auf den jeweiligen Aufenthaltstitel.
  4. Erteilung des Aufenthaltstitels: Zum Schluss erteilt die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel für Ihren Familienangehörigen. 

Die Ausländerbehörde spielt also sowohl bei der Überprüfung zur Familienzusammenführung als auch nach der Einreise bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine entscheidende Rolle und ist ein wichtiger Ansprechpartner für Sie.

Behörde
Aufgabe
Ausländerbehörde
Prüfung der Voraussetzungen
Ausländerbehörde
Zustimmung oder Ablehnung + Weiterleitung an die Botschaft
Ausländerbehörde
Bei positiver Entscheidung + nach Einreise wird der Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels aufgenommen, geprüft und ausgestellt
Botschaft im Heimatland
Prüfung der Voraussetzungen und Interview
Botschaft im Heimatland
Entscheidung über den Antrag auf Familienzusammenführung
Botschaft im Heimatland
Bei positiver Entscheidung: Erteilung des D-Visums

Zustimmung durch die Ausländerbehörde

Unter folgenden Voraussetzungen muss die Ausländerbehörde dem nationalen Visum zum Familiennachzug der nachziehenden Person zustimmen:

  • Das Visum wird für eine Dauer von länger als 90 Tagen beantragt.
  • Der Aufenthaltszweck für die Einreise ist ein Familiennachzug und die Beantragung eines Aufenthaltstitels.
  • Sie als Antragsteller sind nicht im Besitz von § 18d AufenthG (mit § 18d AufenthG ist keine Zustimmung notwendig).
"Die Ausländerbehörde und die Botschaft in Ihrem Herkunftsland prüfen, ob Ihr Antrag auf Familienzusammenführung vollständig ist und Sie die Berechtigung für den Familiennachzug erhalten. Die Entscheidung trifft am Ende die Botschaft im Heimatland mit der Erstellung des D-Visums, das zur Einreise befähigt."
presse migrando christin
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Diese Fragen stellt Ihnen die Ausländerbehörde

Gemeinsam mit der deutschen Botschaft im Heimatland überprüft die Ausländerbehörde die Familienzusammenführung-Voraussetzungen. Für diese Überprüfung werden Ihnen Fragen zur Familienzusammenführung gestellt. Das Interview führt die Botschaft. Die Fragen betreffen folgende Themen:

  • Aufenthaltstitel: Haben Sie einen Aufenthaltstitel, der zum Familiennachzug berechtigt? Welcher Aufenthaltstitel wir bei der Einreise in Deutschland beantragt?
  • Wohnsituation: Wenn der Wohnnachweis notwendig ist: Ist Ihre Wohnung groß genug? (10 Quadratmeter für unter 6-Jährige und 12 Quadratmeter für 6 Jahre und älter).
  • Einkommen: Können Sie den Lebensunterhalt für sich und das nachziehende Familienmitglied ohne staatliche Hilfe tragen? (wenn Lebensunterhaltnachweis nötig ist).
  • Krankenversicherung: Haben Sie eine Krankenversicherung für das nachziehende Familienmitglied abgeschlossen?
  • Sprachnachweise: Hat Ihr Familienangehöriger einen Sprachnachweis? (wenn dieser  benötigt wird).
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Diese Unterlagen benötigt die Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung

Folgende Unterlagen zur Familienzusammenführung benötigen die Ausländerbehörde und die Botschaft Ihres Herkunftslandes für die Bearbeitung:

  • Ausgefülltes Antragsformular zum nationalen Visum
  • Berechtigten Aufenthaltstitel von Ihnen als Person in Deutschland, um das nationale Visum zu beantragen
  • Eine Angabe, welcher Aufenthaltstitel nach der Einreise Ihres Familienangehörigen beantragt wird
  • Lebensunterhaltsnachweise (wenn gefordert)
  • Sprachnachweise (wenn gefordert)
  • Geburtsurkunde von Ihnen als Person in Deutschland und von Ihrem Familienangehörigen
  • Deutscher Pass (wenn Nachzug zu deutschen Staatsbürgern)
  • Heiratsurkunde (wenn Ihr Ehepartner nachzieht)
  • Wohnnachweis und Mietvertrag (wenn gefordert)
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Familienzusammenführung und der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde überprüft mit der Botschaft Ihres Heimatlandes gemeinsam, ob die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung gegeben sind. Dazu gehört, ob Sie den richtigen Aufenthaltstitel mitbringen sowie die Sicherung des Lebensunterhalts (wenn gefordert), Sprachkenntnisse (wenn gefordert) und mehr.

Das Visum zur Familienzusammenführung wird in der Regel für 3 Monate erteilt. Es besteht aber die Möglichkeit, das Visum auch für länger als 3 Monate zu beantragen. 

Damit Ihr Familiennachzug klappt, müssen Sie die Beziehung zur nachziehenden Person nachweisen und wenn erforderlich den Lebensunterhalt, Sprachnachweise oder Wohnnachweise belegen (hier gibt es Ausnahmen bei einigen Aufenthaltstiteln). 

Ja. Familienzusammenführung und Familiennachzug sind dasselbe. Familiennachzug ist der Begriff, der häufiger in der juristischen Sprache und auch in Gesetzen genutzt wird. 

Die Fragen beim Interview zur Familienzusammenführung werden von der Botschaft im Heimatland gestellt. Bei den Fragen geht es darum, herauszufinden, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug in Ihrem Fall vorliegen. 

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