Erklärung des Begriffs Fiktionsbescheinigung
Damit man überhaupt versteht, wie die Grundlage für eine Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung ist, muss man begreifen, was genau dieses Dokument besagt und welche Ziele und Zwecke das Formular hat. So wird auch deutlich, warum eine Fiktionsbescheinigung keine schlimme Sache sein muss.
Definition Fiktionsbescheinigung
Die Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument, welches einem vom Amt ausgestellt wird. Die Fiktionsbescheinigung ist ein Nachweis von Ausländern über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Entscheidend ist, dass zuvor ein Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde, oder dass ein Antrag über die Erteilung eines Aufenthaltsrechts eingereicht wurde. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass Ihr Antrag bei der Behörde vorliegt und geprüft wird.
Ziel der Fiktionsbescheinigung
Der Zweck der Fiktionsbescheinigung ist es, als Ausweisdokument beziehungsweise Nachweisdokument zu funktionieren. Die Fiktionsbescheinigung verdeutlicht, dass Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, oder, dass Sie einen Aufenthaltstitel verlängern können.
Wichtig ist, dass die Behörde durch diese Bescheinigung bestätigt, dass Ihr Antrag in Bearbeitung ist. Damit Sie sich neben Ihrem Nationalpass mit einem deutschen Dokument ausweisen können, erhalten Sie für den Zeitraum der Beantragung des Aufenthaltstitels/des Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ein Dokument.
Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung?
Gründe für die Fiktionsbescheinigung
Es gibt verschiedene Gründe, warum man eine Fiktionsbescheinigung erhält. Diese Gründe müssen kein Fehler von Ihnen sein, es können auch Fehler der Behörden sein oder schlichtweg personelle Schwierigkeiten innerhalb einer Behörde. Festgeschrieben sind die verschiedenen Arten der Fiktionsbescheinigung unter § 81 AufenthG.
Überlastung der Ausländerbehörde
Wir haben die Erfahrung durch jahrelange Arbeit im Ausländerrecht gemacht, dass die Ausländerbehörden einfach überlastet sein können. Es werden so viele Anträge gestellt, dass der Mitarbeiter der Behörde einfach nicht mehr mit der Bearbeitung hinterherkommt.
Wenn Sie also einen Aufenthaltstitel haben und er verlängert werden muss, dann kann es sein, dass Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten, weil die Behörden bei der Bearbeitung Ihres Antrags Zeit brauchen. Zudem kann es auch immer wieder zu Kapazitätsproblemen kommen, wegen Personalmangel.
Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist ein aufwendiger Prozess. Die Ausstellung des Aufenthaltstitels muss auch zur Bundesdruckerei, wo dann der Ausweis für den Aufenthaltstitel gedruckt wird. Die Fiktionsbescheinigung dient also für Sie als Ausweisdokument. Sie können mit diesem Dokument auch Anträge stellen.
Dieser Schritt mit dem Dokument als Ersatz für den Aufenthaltstitel wird als Fortgeltungsfiktion bezeichnet. Ihr Aufenthaltstitel gilt also theoretisch weiter, da der Prozess der Verlängerung des Aufenthaltstitels im Gang ist.
Kein gültiger Nationalpass
Ein weiterer Grund, warum Fiktionsbescheinigungen erteilt werden, sind fehlende Dokumente. Immer wieder bekommen wir mit, dass ein gültiger Nationalpass fehlt. Durch den fehlenden Nationalpass des Antragstellers kann der Aufenthaltstitel nicht verlängert werden.
Dann muss gesehen werden, ob die Botschaft des Herkunftslandes überhaupt eine Ausstellung und Erneuerung des Nationalpasses zulässt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann brauchen Sie ein Alternativdokument zur Identifikation. So kann ein akzeptiertes alternatives Dokument eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, oder Führerschein sein.
Es ist in diesem Fall sehr wichtig, dass Sie alles daran setzen, Ihren Aufenthaltstitel wieder zu bekommen. Wenn ersichtlich wird, dass Sie durch Ihre eigene Untätigkeit in der Fiktionsbescheinigung hängen, dann kann es passieren, dass Ihre Aufenthaltszeiten wieder bei 0 beginnen. Damit verlängert sich dann auch die Dauer, bis man eine Einbürgerung beantragen kann.
Es gab noch nie einen Aufenthaltstitel
Wenn Sie vorher keinen Aufenthaltstitel hatten und nun einen Aufenthaltstitel beantragen, dann erhalten Sie für den Zeitraum der Bearbeitung des Antrags eine Fiktionsbescheinigung als Beweisdokument darüber, dass Sie den Antrag gestellt haben. So haben Sie für den Zeitpunkt, bis über Ihren Antrag entschieden wurde, mit der Fiktionsbescheinigung eine Art Ersatzdokument.
Dieses Dokument wird Erlaubnisfiktion genannt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet gilt bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als erlaubt und man hat mehr Rechte als ein Mensch mit Duldung, dessen Aufenthalt in Deutschland nur geduldet wird.
Sie müssen versuchen den Aufenthaltstitel zurück zu bekommen
Es ist extrem wichtig, dass man bei einer Antragsstellung auf einen Aufenthaltstitel oder eine Verlängerung eines Aufenthaltstitels die Dokumente korrekt vorlegt und keinen Fehler macht. Es kann passieren, dass Sie über 8 oder 9 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel hatten und die Einbürgerung wurde nicht beantragt. Nun fehlen Dokumente und Sie landen in der Fiktionsbescheinigung.
Sie müssen in diesem Fall alles versuchen, um Ihren Aufenthaltstitel zurückzubekommen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen, dass Sie nicht durch eigene Fehler und eigenes Verschulden in der Fiktionsbescheinigung gelandet sind. Wenn Sie in der Fiktionsbescheinigung hängen bleiben, dann kann es rechtlich passieren, dass die Aufenthaltszeit wieder bei 0 anfängt und die Zeiten nicht angerechnet werden. Umso wichtiger ist es, dass man solche Situationen vermeidet und auch bei Verlängerungen oder Antragstellungen das Datum nicht vergisst. Der Ärger ist sonst extrem groß.
Deutscher Pass mit Fiktionsbescheinigung
Direkt aus der Fiktionsbescheinigung kann man nicht zur Einbürgerung gelangen. Es ist aber möglich, aus einer Fiktionsbescheinigung heraus einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Der Weg von der Fiktionsbescheinigung zur Einbürgerung muss also über Umwege erfolgen. Für diese Umwege gibt es verschiedene Voraussetzungen.
Bedingungen und Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
Die wichtigste Bedingung für den Ablauf des Einbürgerungsverfahren ist, dass man aus der Fiktionsbescheinigung rauskommt und über den Aufenthaltstitel entschieden wurde. Man kann auch mit Fiktionsbescheinigung den Antrag auf Einbürgerung voll begründet stellen.
Es bedeutet, dass man alle Unterlagen inklusive dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Ausländerbehörde abgibt. Sobald dann positiv über die Verlängerung des Aufenthaltstitels, beziehungsweise über den Aufenthaltstitel entschieden wurde und die Voraussetzungen alle erfüllt werden, funktioniert die Einbürgerung und man erhält den deutschen Pass.
Bedingungen für die Einbürgerung
Bedingung für die Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung ist, dass man mit dem Aufenthaltstitel, über den entschieden wird, eine rechtmäßige Berechtigung zur Einbürgerung hat. Wichtig ist auch, dass man die Aufenthaltszeiten (mindestens 8 Jahre und mit Ausnahmen auch 7,6,3 Jahre) vorweisen kann.
Dazu kommen die unterschriebene Loyalitätserklärung, Identitätsnachweis, Sprachnachweis, erfolgreicher Einbürgerungstest und der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie. Es gelten die genau gleichen Voraussetzungen für die Einbürgerung, wie bei jedem anderen Antrag auf Einbürgerung.
Vorteile der Einbürgerung in Deutschland
Die Vorteile der Einbürgerung sind sehr vielfältig. Man hat mit dem deutschen Pass die genau gleichen Rechte wie jeder andere deutsche Staatsbürger. Dazu gehört die Möglichkeit, in über 190 Staaten visafrei zu reisen, in Deutschland zu wählen, aber auch das Recht selber für sich den Arbeitgeber zu entscheiden und auszuwählen, an welchem Wohnort man arbeiten will und was für einen Beruf man nachgehen will. Gleich wie die Berufsfreiheit ist auch die Ausbildungsfreiheit geregelt. Man kann frei entscheiden, wo man studiert und welches Fachgebiet man studiert.
Bedingung für die Fiktionsbescheinigung
Damit man eine Fiktionsbescheinigung erhält, muss man gewisse Bedingungen erfüllen und Voraussetzungen nachweisen. Es ist wichtig, dass man diese Voraussetzungen genau kennt. Auf diese Weise versteht man den Prozess der Fiktionsbescheinigung einfacher.
Integration und Aufenthaltsrecht
Wichtig ist, dass man einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel hat und sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. Eine Alternative dazu ist, dass Sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, weil die Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt. Inhaber eines Schengen Visums nach Kategorie C können keine Fiktionsbescheinigung erhalten. Weitere wichtige Voraussetzungen sind, dass Ihr Antrag auf den Aufenthaltstitel oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt wurde. Ohne den Antrag gibt es keine Fiktionsbescheinigung.
Weitere Bedingungen
Weitere wichtige Bedingungen sind, dass Sie im Ort, an dem Sie den Antrag auf Ihren Aufenthaltstitel gestellt haben, auch wohnen. Zudem ist es sehr wichtig, dass Sie persönlich vor Ort vorstellig werden und eine Vorsprache mit der Behörde getroffen haben und die Behörde genau Ihren Fall geschildert bekommt und vorbereitet ist.
Verfahren einer Fiktionsbescheinigung
Für die Erteilung der Fiktionsbescheinigung gibt es ein bestimmtes Verfahren, das bei den jeweiligen Behörden abläuft. Das Verfahren ist jeweils sehr ähnlich und unterscheidet sich nicht vom Wohnort beziehungsweise dem Ort, bei dem man den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels oder Erstantrag auf den jeweiligen Aufenthaltstitel gestellt hat.
Welche Behörden sind verantwortlich?
Verantwortlich für die Ausstellung und Organisation der Fiktionsbescheinigung ist die Ausländerbehörde. Es ist genau dieselbe Behörde, bei der Sie den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels oder den Erstantrag auf den Aufenthaltstitel eingereicht haben. Wenn eine Bearbeitung länger dauert, oder es andere Gründe für die Verlangsamung der Entscheidung gibt, dann wird Ihnen die Fiktionsbescheinigung erteilt.
Benötigte Formulare zur Fiktionsbescheinigung
Wichtig ist ein gültiger Pass oder Passersatz. Generell ist, dass eine Fiktionsbescheinigung nur dann ausgestellt werden kann. Als Passersatz wird zB auch die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde akzeptiert. Ein anderes wichtiges Dokument ist der bisherige Aufenthaltstitel. Nur wenn man diesen Titel nachweisen kann, ist klar zu sehen, dass man einen Antrag auf eine Verlängerung gestellt hat. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie einen Nachweis über Ihren Wohnsitz vorlegen. Dies kann ein Mietvertrag sein, oder eine Meldebestätigung der Wohnung.
Kosten und Dauer der Abhandlung
Die Kosten sind jeweils bei jeder Kommune, beziehungsweise jeder Ausländerbehörde gleich. Anbei als Beispiel die Kosten bei der Ausländerbehörde Berlin: Erwachsene zahlen 13 Euro und Minderjährige 6,50 Euro.
Keine Gebühren entrichten müssen türkische Staatsangehörige, Asylberechtigte, Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft oder Status als subsidiär Schutzbedürftige, Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG und Ausländer die ein Studium machen und für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln bekommen.
Zudem muss man auch keine Gebühren zahlen, wenn man die Leistungen SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält Die Fiktionsbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sie gilt dann als Ausweisersatz, solange Ihr Antrag über die Verlängerung beziehungsweise die Erteilung des Aufenthaltstitels geprüft wird.
Gefahren und Möglichkeiten mit der Fiktionsbescheinigung
Mit der Fiktionsbescheinigung hat man Rechte und Pflichten. Es ist wichtig, wenn man im Besitz dieses Dokuments ist, zu wissen, was man machen darf und welche Vorgänge Probleme bringen. Gleichzeitig kann eine Fiktionsbescheinigung auch Gefahren bringen, derer man sich bewusst sein muss.
Gefahr der Duldungsfiktion
Die sogenannte Duldungsfiktion tritt dann in Kraft, wenn man keinen Aufenthaltstitel hatte und den Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht rechtzeitig gestellt hat. Die Duldungsfiktion bewirkt dann, dass die Abschiebung für den Zeitraum ausgesetzt wird, indem über den Aufenthaltstitel entschieden wird.
Die Reise mit einer Duldungsfiktion ist nicht möglich und im Gegensatz zur Erlaubnisfiktion ist der Aufenthalt in Deutschland nur geduldet und nicht erlaubt. Das bedeutet, dass viele Rechte, die man sonst innehat, nicht gelten. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig, den Antrag auf Aufenthaltstitel rechtzeitig zu stellen. Genauso wichtig ist es, wenn man im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, diesen rechtzeitig zu verlängern.
Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Wenn man im Besitz einer Fiktionsbescheinigung nach § 81. Abs. 4 AufenthG ist, dann hat man das Recht, mit einem gültigen Pass oder Passersatz innerhalb des Schengenraums zu reisen. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes stehen alle Staaten des Schengenraums. Dazu gehören bis auf Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern alle weiteren EU-Staaten und zusätzlich Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island.
Die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG gilt für Ausländer, die vor dem Ende Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf einen anderen Aufenthaltstitel gestellt haben, oder den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt haben. Für Leute mit einer Duldungsfiktion oder Erlaubnisfiktion gilt § 81. Abs. 4 AufenthG nicht.
Arbeiten mit Fiktionsbescheinigung
Bei der Erwerbstätigkeit ist ganz entscheidend, welchen Aufenthaltstitel der Ausländer vorher innehatte. Wenn Sie also bei Ihrem ursprünglichen Aufenthaltstitel das Recht haben, einer Arbeit nachzugehen, dann dürfen Sie es auch in der Zeit mit einer fortgeltenden Fiktionsbescheinigung.
Bei einer Erlaubnisfiktion sieht es ähnlich aus wie bei einer fortgeltenden Fiktion. Es gilt, was mit Ihrem ursprünglichen Aufenthaltstitel gegolten hat und Sie müssen sich an die Vorgaben aus Ihrem ursprünglichen Aufenthaltstitel halten.
Die Duldungsfiktion gibt generell kein Anrecht auf eine Erwerbstätigkeit. Wenn Sie eine Duldungsfiktion haben, dann müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen, ob Sie eine Zustimmung zur Erwerbstätigkeit erhalten können. Es ist dann Ermessenssache der Bundesagentur für Arbeit, ob diese Zustimmung erteilt wird.
Pflichten mit Fiktionsbescheinigung
Die Pflicht mit einer Fiktionsbescheinigung ist es, die Vorgaben einzuhalten. Wenn man nicht im Besitz der Fiktionsbescheinigung nach § 81. Abs. 4 AufenthG ist und man nicht in Schengen-Staaten reisen darf, oder eine Duldungsfiktion hat und trotzdem unerlaubt reist, dann muss man als Ausländer mit heftigen Konsequenzen rechnen.
Gleiches gilt, wenn man sich an andere Vorgaben nicht hält, die einem von den Behörden gemacht werden und nicht mit den Behörden zusammenarbeitet. Pflicht ist auch generell, die Termine einzuhalten und sich an Ablaufdatum Aufenthaltstiteln zu halten. Wer durch eigenes Verschulden Termine versäumt, der handelt sich am Ende großen Ärger ein.
Zusammenfassung
Wie Sie sehen können, ist die Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung ein umfangreiches Thema und sehr komplex. Hier sind nochmals die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Die Einbürgerung direkt aus der Fiktionsbescheinigung geht nicht. Man muss abwarten, bis der Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert wird. Der Antrag auf Einbürgerung kann aber gestellt voll begründet erstellt werden. Es muss dann nur noch auf die Klärung des Aufenthaltstitels gewartet werden.
- Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind die gleichen Voraussetzungen wie für jede andere Einbürgerung.
- Die Fiktionsbescheinigung ist ein Ersatzdokument für den Zeitraum, in dem über die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels entschieden wird. und es wird in der Regel zwischen Erlaubnisfiktion, Fortgeltungsfiktion und Duldungsfiktion unterschieden.
- Die Fiktionsbescheinigung muss persönlich bei einem vereinbarten Termin mit Vorsprechen eingeholt werden.
- Es ist wichtig, dass man alles daran setzt um den Aufenthaltstitel zurückzuerhalten, wenn Dokumente fehlen. Macht man es nicht und bleibt in der Fiktionsbescheinigung hängen, dann kann es sein, dass die Aufenthaltszeiten bei 0 anfangen.
- Die Kosten für eine Fiktionsbescheinigung liegen bei 13 Euro für Erwachsene und 6,50 Euro für Minderjährige. Es gibt einige Ausnahmen, mit denen man von diesem Gebühren befreit ist. Dazu gehören die Türkische Staatsbürgerschaft, Subsidiärer Schutz, Aufenthalt mit Flüchtlingseigenschaft oder Status als Resettlement-Flüchtling.
- Man kann nur mit der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 reisen. Die Reisen können jeweils nur in Schengen Staaten gehen. In alle anderen Staaten funktioniert keine Reise mit Fiktionsbescheinigung.
- Ob man mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten kann, liegt an den Vorgaben aus dem ursprünglichen Aufenthaltstitel. Mit einer Duldungsfiktion kann man grundsätzlich nicht einer Arbeit nachgehen.
Gibt es noch Fragen zur Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung?
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument, welches einem Ausländer während der Antragstellung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels erteilt wird. Rechtsgrundlage ist § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes.
Die Fiktionsbescheinigung wird als alternatives Ausweisdokument erteilt für den Zeitraum, in dem man auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wartet. Ziel ist, dass man sich in diesem Zeitraum mit einem deutschen Dokument ausweisen kann und belegen kann, dass man auf die Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels wartet und nicht ohne Aufenthaltstitel ist. Es ist eine Art Ersatz für den Aufenthaltstitel.
Die Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung geht nicht auf direktem Weg. Sie können während der Fiktionsbescheinigung den Antrag auf Einbürgerung voll begründet stellen. Sobald dann über die Verlängerung oder Erteilung des Aufenthaltstitels entschieden wurde und Sie die Fiktionsbescheinigung nicht mehr benötigen, können Sie eingebürgert werden.
Die Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde im Wohnort erteilt. Man vereinbart einen Termin mit Vorsprechen und erhält bei diesem Termin die Fiktionsbescheinigung.
Mit einer Fiktionsbescheinigung reisen können Sie nur mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG, mit einer sogenannten Fortgeltungsfiktion. Auch dann können Sie nur in Schengenstaaten reisen und nicht in alle Staaten auf der Welt.
Die Fiktionsbescheinigung kostet bundesweit in allen Ausländerbehörden 13 Euro für Erwachsene und 6,50 Euro für Minderjährige. Es gibt einige Ausnahmefälle von Menschen, die keine Gebühren zahlen müssen. Zum Beispiel: Türkische Staatsbürger, Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus, Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft oder Ausländer mit Status als Resettlement-Flüchtlinge.
Entscheidend ist, was für Sie bei Ihrem ursprünglichen Aufenthaltstitel galt. Sie müssen sich also an Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel orientieren. Mit einer Duldungsfiktion kann man grundsätzlich nicht einer Erwerbstätigung nachgehen. Dann muss man bei der Bundesagentur für Arbeit um eine Zustimmung fragen, ob man einer Arbeit nachgehen darf.