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Neues Einbürgerungsgesetz - Doppelte Staatsbürgerschaft möglich!

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft!

Sehr gute Neuigkeiten für Millionen Ausländer in Deutschland! Lesen Sie jetzt den Blogbeitrag zum neuen Ein­bürgerungs­gesetz und informieren Sie sich gründlich über alle Änderungen.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft und ermöglicht eine verkürzte Aufenthaltszeit von fünf Jahren für die Einbürgerung.
  • Besondere Integrationsleistungen können die Aufenthaltszeit auf drei Jahre reduzieren.
  • Das Gesetz beinhaltet Anpassungen der Einbürgerungsvoraussetzungen und Neuregelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Reform fördert die Integration von Ausländern und passt das Staatsangehörigkeitsrecht an die gesellschaftlichen Realitäten an.
Brandneue News! Das neue Einbürgerungsgesetz tritt in Kraft!

Am 27.06.2024 ist es endlich so weit!

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts: Änderungen ab dem 27.06.2024

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun am 27.06.2024 in Kraft. Mit diesem Gesetz treten umfangreiche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft, die insbesondere Erleichterungen bei der Einbürgerung und Anpassungen beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit sich bringen.

Kürzere Aufenthaltszeiten erleichtern Einbürgerung

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung. Bisher mussten Personen in der Regel mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können. Mit der Gesetzesänderung wird diese Frist jetzt auf fünf Jahre verkürzt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG).

Darüber hinaus eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Aufenthaltszeit bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre zu reduzieren (§ 10 Abs. 3 StAG). Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise:

  • besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen
  • bürgerschaftliches Engagement
  • Erfüllung der Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Schnellere Einbürgerung

Die Modernisierung sieht Möglichkeiten zur schnelleren Einbürgerung vor. Dies dient als weiterer Anreiz für eine schnelle Integration und ermöglicht es, die Voraussetzungen der Einbürgerung früher zu erfüllen.

Anpassungen der Einbürgerungsvoraussetzungen

Neben der verkürzten Aufenthaltsdauer bringt die Gesetzesreform weitere Änderungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen mit sich:

  • Einbürgerungsbewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG).
  • In bestimmten Fällen gibt es Lockerungen bei den Sprachanforderungen (§ 10 Abs. 4, 4a, 6 StAG). So reicht es beispielsweise für ehemalige Gastarbeiter aus, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
  • Das Einbürgerungshindernis der Inanspruchnahme von Sozialleistungen entfällt in bestimmten Fällen, etwa bei langjährig in Deutschland lebenden Gastarbeitern oder bei Personen, die in Vollzeit erwerbstätig sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG).
Auf diesem Foto sehen liegt ein deutscher Pass auf einem Tisch. Auch eine Fotokamera liegt auf dem Tisch. Der Pass befindet sich mit einem Notizblock auf dem Tisch

Neuregelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Das reformierte Gesetz passt auch die Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit an. Gründe für einen Verlust sind demnach (§ 17 Abs. 1 StAG):

  • Verzicht
  • Eintritt in ausländische Streitkräfte oder Kampfbeteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
  • Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakt

Zudem kann es bei Kindern zu einem rückwirkenden Verlust kommen, wenn die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr erfüllt sind (§ 17 Abs. 2 StAG).

Vorher-Nachher-Vergleich

Vorher Nachher Vergleich neues Einbürgerungsgesetz

Fazit

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ werden ab dem 27.06.2024 umfassende Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht wirksam. Insbesondere die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit auf fünf Jahre und die Möglichkeit einer weiteren Reduzierung auf bis zu drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen erleichtern die Einbürgerung. Gleichzeitig gibt es Anpassungen bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Reform trägt dazu bei, die Integration von Ausländern in Deutschland zu fördern und das Staatsangehörigkeitsrecht an die gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Für viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten, wird der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit durch die Neuregelungen erleichtert.

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FAQ – Fragen und Antworten zum neuen Einbürgerungsgesetz

Die neuen Regelungen treten am 27.06.2024 in Kraft, nachdem das Gesetz am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Ab dem 27.06.2024 beträgt die Mindestaufenthaltszeit für eine Einbürgerung in der Regel 5 Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie sogar auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden.

Zu den besonderen Integrationsleistungen zählen beispielsweise besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement sowie die Erfüllung der Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

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